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DH Kolumne No. 46 - Notwehr Teil III - SV mit freien Waffen


DirtyHarry

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Sehr geehrte Gunboardler,

es gibt nur sehr wenige Themen wo in ähnlicher Weise die Fetzen fliegen wie dieses hier. Gaswaffen ! Die schärfsten Gegner der Gaswaffen kommen seltsamerweise aus dem Legalwaffenbesitzerumfeld. Kurioserweise verwenden diese fast genau die gleichen Argumente mit denen Waffenantis alle Waffen verbieten möchten. Diese wären im einzelnen:

- Gaswaffen sind nicht wirksam

- Gaswaffen wirken auf kurze Entfernung zu stark

- Sie könnten dem Verteidiger abgenommen werden und gegen ihn selbst gerichtet werden

- Gaswaffen sind nur was für ängstliche Weicheier oder Möchtegernmachos

- Gaswaffen führen zur Eskalation

- Kriminelle könnten mit Gaswaffenverbrechen begehen

- Jugendliche könnten in deren Besitz kommen

- Gaswaffen werden aus nichtigem Grund eingesetzt

- ...

Tatsächlich ? Wie sieht die Presselandschaft allgemein das Thema Selbstverteidigung mit Legalwaffen (Gaswaffen, Pfefferspray, Messer, Schlagstöcke, Kampfsport) die man auf der Strasse führen darf ? Meine persönlichen und natürlich auch subjektiven Eindrücke der Presselandschaft welche ich seit vielen Jahren verfolge:

Visier:

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"Visier" die sonst bei Polizei- und Militärthemen eher eine harte Linie vertritt, ist beim Thema Selbstverteidigung äußerst zurückhaltend. Man bekommt fast den Eindruck, als ob die Redakteure panische Angst davor hätten, als dass jemand in Notwehr allzuhart hinlangt und nachher sagt "Aber in Visier stand doch".

DWJ:

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"DWJ" beschränkt sich meistens darauf Urteile von höheren Gerichten zu zitieren und diese vorsichtig zu kommentieren

Caliber:

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Vertritt eine äußerst progressive Meinung. Kampfsport und auch Messerkampf zur Selbstverteidigung sind keine Tabus.

Korrumpieren freie Waffen tatsächlich das also Gehirn und machen aus Bürger Piefke den fiesen Streetfighter der mit seiner Gaspistole, Pfefferspray, Schlagstock, Kampfmesser ganze Stadtteile von Jugendbanden, Organisierter Kriminalität, Pennern, Fixern oder sonstwas säubert ?

Haste ne Waffe dann biste wer ? Freie Waffen als Angabemittel ? Das Original-Rambomesser, die Original-Desert-Eagle-Gaspistole, den Original-Tonfa- Polizeischlagstock dabei und schon ist man der Superstar ?

Wozu eigentlich freie Waffen zum Mitführen. Ich zitiere einen "Experten" aus einem Waffenforum: "Wenn es nur um den tollwütigen Fuchs geht, brauchst Du Dir keinen Gedanken machen. Tollwut heiß nicht, das Füchse Angler zum Abendbrot speisen. Er wird Dich eher nicht angreifen. Du solltest aber nicht versuchen, ihn an zu fassen."

"

Als ich vor 15 Jahren von einem tollwütigen Fuchs angeriffen worden bin hätte ich gerne irgendeine Waffe dabeigehabt. Gottlob lagen in einer Wiese Äpfel herum die man als Wurfgeschoss verwenden konnte. Nur gut dass die von der "Peta" das nicht gesehen haben. Ein Jugendlicher der einen Fuchs mit steinharten Äpfeln übel zurichtet. Der hätte sich doch beissen lassen müssen - es gibt doch Spritzen gegen Tollwut !

Das oft angeführte Argument freie Legalwaffen würden aus nichtigen Grund eingesetzt ist blanker Unfug. Es sind jede Nacht Millionen von Messern, Gaswaffen, Schlagstöcken, Pfeffersprays im Umlauf. Ganz abgesehen von vielen Personen die Kampfsportarten beherrschen. Werden jede Nacht Penner niedergestochen weil sie einen Passanten am Ärmel ziehen ? Punker mit Gaspistolen niedergeballert weil sie Fussgänger beleidigen ? Oder kleine Hunde mit Schlagstöcken zu Brei geschlagen weil sie einmal bellen ? Alles Phantastereien der Gutmenschen, die sich leider auch in der Legalwaffenszene aufhalten.

Betrachten wir einmal die Verteidigungsmittel "Gaswaffe" und "Messer". Beide können auf kurze Distanz verheerende Verletzungen verursachen oder tödlich wirken. Und das ist auch gut so ! Nur so bleibt ein Abschreckungseffekt gegenüber Kriminellen erhalten. Nur wenn der Angreifer damit rechnen muss selbst schwer verletzt oder getötet zu werden wird er von seiner Tat ablassen. Auch ein Schwerkrimineller ist kein Selbstmörder. Das Drohpotential dieser potentiell tödlichen Waffen -

die Androhung von Waffengewalt macht natürlich nur Sinn wenn der Angreifer in bereits Reichweite ist - wird die meisten kriminellen

Handlungen im Keim ersticken. Selbst wenn der Angreifer ebenfalls mit Messer oder Gaswaffe bewaffnet ist, wird er einen Kampf nicht riskieren. Die Chancen sind zu schlecht.

Natürlich kommt an dieser Stelle immer wieder das Argument: Was ist wenn der Angreifer eine scharfe Waffe dabei hat ? Dann gibt es zwei Situationen: 1) Der Kriminelle hat die Waffe bereits gezogen und droht damit. In diesem Falle wäre eine Aufgabe des Verteidigers keine Schande und meistens klüger. Oder der Verteidiger kann zunächst vorgeben sich kooperativ zu verhalten um dann überraschend mit maximaler Härte gegen den Angreifer vorzugehen. 2) Hat der Kriminelle seine scharfe Schusswaffe noch nicht gezogen und befindet er sich in Reichweite wirksamer Abwehrwaffen, dann sollte er lieber keine

Dummheiten (Ziehen einer scharfen Schusswaffe) machen denn sonst wäre er an präventiven Abwehrmaßnahmen selber schuld.

Jede Art von SV hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Betrachten wir einmal den Punkt "Gaswaffen":

- Auf kurze Distanz hohe Drohwirkung (der Angreifer kann nicht sicher sein ob sie nicht echt sein könnte)

- Auf kurze Distanz sehr hohe Zieleinwirkung

- Sehr hoher Signaleffekt - Schüsse ziehen die Aufmerksamkeit auf sich

- Hoher Schockeffekt

- Verschiedene Munitionssorten

- Reservemagazine

- Kann als Schlagwaffe eingesetzt werden

- Möglichkeit mehrere Angreifer die gleichzeitig vorgehen schnell auszuschalten

Gaswaffen können wie jede andere Waffenart in der Wirksamkeit wohldosiert werden um so voll im Einklang mit dem Gesetz zu stehen. Notwehr bedeutet, dass man soweit als möglich angemessen reagiert. Lässt sich der Angreifer durch blosse Waffenandrohung nicht von seinem Verhalten abbringen, dann reicht es vielleicht ihm eine Schnittwunde mit dem Messer beizubringen oder ihn mit einem weniger gefährlichen Schuss auf mehrere Meter mit der Gaswaffe durch Pfefferpatronen

auszuschalten. Nur die wenigsten Angreifer sind entschlossen einen Kampf auf Leben und Tod einzugehen. Meist reicht eine Warnung um sie in die Flucht zu schlagen.

Die Hemmschwelle Messer oder Gaswaffen tatsächlich in gefährlicher Weise gegen einen Angreifer einzusetzen ist sehr hoch. Ein Verteidiger wird dies nur als letztes Mittel in Betracht ziehen und das ist auch gut so. Notwehr heisst nicht einen Vorwand zu suchen sinnlos Gewalt anzuwenden. Allerdings scheinen viele Personen die Gaswaffen und Messer verteufeln bei Pfeffersprays oder Schlagwaffen anderer Meinung zu sein. Hier herrscht das Motto vor "Je weniger gefährlich die Abwehrwaffe desto hemmungloser wird sie eingesetzt". Was ist denn nun besser ? Ein Angreifer wird durch eine Gaswaffe oder durch ein Messer nur leicht verletzt und gibt auf, als dass der Verteidiger vom Typ "Gaswaffen und Messer sind viel zu gefährlich" hemmungslos mit

vermeintlich harmlosen Waffen wie Pfefferspray oder Schlagstock zulangt. Schnell passiert dass ein Angreifer unter Pfeffersprayeinfluss auf die Strasse rennt und unters Auto kommt. Oder einer der einen Schlag mit dem Schlagstock abbekommen hat dumm fällt und sich am Bordstein das Genick bricht. Auch wenn es vor Gericht vielleicht "blöd" aussieht, dass man sich mit einer Gaswaffe oder Messer verteidigt hat, Tatsache ist doch, daß je weniger schwer der Angreifer verletzt ist, es umso

besser ist es. Und die "Dosierung" kennt z.b. bei Messern oder Gaswaffen wesentlich mehr Abstufungen als etwa beim Schlagstock.

Seit fast 15 Jahren führe ich ca. 2 mal die Woche abends eine Gaswaffe mit (ansonsten ist der Pfefferspray und ein Taschenmesser immer dabei) und noch nie musste ich davon Gebrauch machen. Trotzdem gab es einige Situationen in welchen ich froh war ein notfalls ein paar "Extras" in der Hinterhand zu haben, sollte es erforderlich sein.

SV mit legalen Mitteln. Kalkulierbares Riskio oder blosse Paranoia ?

In diesem Sinne,

ihr Dirty Harry

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SV mit legalen Mitteln. Kalkulierbares Riskio oder blosse Paranoia ?

Hallo schmutziger Harald,

erstmal Glückwunsch zu Deiner neuen Kolumne, gut gemacht. Manche Argumente der Waffenbefürworter in der Notwehrdiskussion klingen tasächlich wie Paranoia. Ich sehe eine große Gefahr darin, dass man in dieser Sache einfach über das Ziel hinaus schießt und in der Öffentlichkeit vohandene Ängste schürt: Sind Leute mit derart massivem Verfolgungswahn überhaupt noch für den legalen Waffenbesitz tragbar?

Stattdessen würde ich mit der nachweislich hohen Zuverlässigkeit der Legalwaffenbesitzer argumentieren. Sowohl der verschwindend geringe Anteil an der Kriminalstatistik als auch die geringe Anzahl der Fälle, in denen Notwehr mit Legalwaffen tatsächlich stattgefunden hat, führen das Argument der Waffengegner *"Gefahr für die innere Sicherheit* ad absurdum. Weshalb sollte also ein annerkannt zuverlässiger Bürger für sportliche Zwecke keinen Vollautomaten benutzen dürfen?

Auch wenn es manchen (Gut)Menschen nicht gefällt, sollte man doch mal einen Blick auf die Täter werfen. Viele Gewaltstraftaten werden von Angehörigen sozialer und ethnischer Minderheiten durchgeführt. Kriminalität ist nun mal kein juristisches, sondern ein soziales Problem. Deshalb bin ich mit der aktuellen Gesetzgebung eigentlich zufrieden, die den Zugang zu Waffen nur über Schützenvereine erlaubt. Das hält sehr effektiv jene Leute fern, die nur mal so eben ihr Ego aufbesser wollen.

Zur Schrecki: Von mir aus soll sich so ein Ding kaufen wer will. Sowohl für den Angriff als auch für die Verteidigung gibt es besseres.

Bela

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Als Dienstwaffenträger habe ich ein ausgesprochen gespaltenes Verhältnis zu "freien Waffen". Habe im Rahmen eines Beitrages schon mal gepostet, dass ich so einen "Schwachmaten" mit seiner coolen Gaswaffe fast einmal erschossen hätte.

Leute, ich bin froh, wenn ich nach dem Dienst meine Waffe abschnallen kann, sie ist halt ein Werkzeug, das mein Leben schützen, aber auch Unbeteiligte ins Verderben stürzen kann.

Zum Thema Messerabwehr: Lauft weg, so schnell Ihr könnt. Selbst mit entsprechender Ausbildung ist ein Messerangriff brandgefährlich, kann aber (wenn Platz zum Ausweichen ist) mit der Schußwaffe abgewehrt werden. Ich habe Action 4 Patronen, die einen Angreifer ziemlich effektiv stoppen, aber wenn der Täter direkt vor Dir steht, kommst Du ggf. gar nicht mehr dazu, die Waffe zu ziehen.

P.S.: Wenn Ihr alle (wie der gute DH) Waffen führen wollt, dann wechselt doch den Beruf :mrgreen:

oder kauft Euch ein gutes Pfefferspray :mrgreen:. Das müsste eigentlich reichen, wenn Ihr nicht grad in Beirut oder Kabul wohnt.

Viele Grüße

Cid 8)

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Als Dienstwaffenträger habe ich ein ausgesprochen gespaltenes Verhältnis zu "freien Waffen". Habe im Rahmen eines Beitrages schon mal gepostet, dass ich so einen "Schwachmaten" mit seiner coolen Gaswaffe fast einmal erschossen hätte.

Leute, ich bin froh, wenn ich nach dem Dienst meine Waffe abschnallen kann, sie ist halt ein Werkzeug, das mein Leben schützen, aber auch Unbeteiligte ins Verderben stürzen kann.

Zum Thema Messerabwehr: Lauft weg, so schnell Ihr könnt. Selbst mit entsprechender Ausbildung ist ein Messerangriff brandgefährlich, kann aber (wenn Platz zum Ausweichen ist) mit der Schußwaffe abgewehrt werden. Ich habe Action 4 Patronen, die einen Angreifer ziemlich effektiv stoppen, aber wenn der Täter direkt vor Dir steht, kommst Du ggf. gar nicht mehr dazu, die Waffe zu ziehen.

P.S.: Wenn Ihr alle (wie der gute DH) Waffen führen wollt, dann wechselt doch den Beruf :mrgreen:

oder kauft Euch ein gutes Pfefferspray :mrgreen:. Das müsste eigentlich reichen, wenn Ihr nicht grad in Beirut oder Kabul wohnt.

Viele Grüße

Cid 8)

Cid, vielen Dank für diesen Beitrag - vor längerer Zeit musste ich auch beruflich mit der Waffe rumlaufen und ich hab mich nie gut dabei gefühlt! Man kann das Ding verlieren, es ist elend schwer und wenn man mal auf´s - äh, naja ... - muss, dann nervt es auch. Ich war immer saumässig froh, wenn ich das Gerät wieder abliefern könnte!!!!

Und das mit dem Messerangriff seh ich ebenso .... ich hab auch relativ oft nen Folder oder was kleines Feststehendes dabei, wenn auch eher als Werkzeug denn als Waffe gedacht. Trotzdem hab ich auf kurze Entfernung vor einem Messer mehr Angst als vor einer Schusswaffe. Wenn ich mal wirklich Sorgen hätte, das es Ärger geben konnte, würde ich einen Schlagstock (zum Verhauen) und ein langes grosses Messer (zum Erschrecken) mitnehmen. Viele Holzwerkzeug wie z.B. die Schweizer Gertel sehen auch sehr eindrucksvoll aus ....

Wenn jemand einem uniformierten (?) waffentragenden Ordnungshüter einen Gaswaffe unter die Nase hält, dann ist dessen Ableben zwar schon tragisch (vor allem für den verantwortlichen Ordnungshüter) aber für mich grenzt das dann schon irgendwo an natürliche Auslese .... also, wenn jemand etwas ausgefressen hat und einfach wegrennt, wenn die Bullerei kommt - das versteh ich .... aber eine GASwaffe ziehen und auf die Polizei zielen ... wie blöd kann man eigentlich sein??????

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Meine Frage zum Messerangriff ist, wie das rechtlich ist, wenn jemand einen anderen mit einem Messer bedroht (Abstand 7m), der Angegriffene den Angreifer unter Androhung der Schusswaffe auffordert nicht näher zu kommen, dieser dies trotzdem tut... Bumm. Was dann ? Sieht die Rechtssprechung auch eine solche Gefährlichkeit in einem potentiellen Messerangriff?

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Ein Gericht würde wohl zuerst einmal in Erfahrung bringen was bei der Polizei so üblich wäre. Notwehrfälle sind aber grundsätzlich Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung der Gesamtlage !

Meine Frage zum Messerangriff ist, wie das rechtlich ist, wenn jemand einen anderen mit einem Messer bedroht (Abstand 7m), der Angegriffene den Angreifer unter Androhung der Schusswaffe auffordert nicht näher zu kommen, dieser dies trotzdem tut... Bumm. Was dann ? Sieht die Rechtssprechung auch eine solche Gefährlichkeit in einem potentiellen Messerangriff?
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Meine Frage zum Messerangriff ist, wie das rechtlich ist, wenn jemand einen anderen mit einem Messer bedroht (Abstand 7m), der Angegriffene den Angreifer unter Androhung der Schusswaffe auffordert nicht näher zu kommen, dieser dies trotzdem tut... Bumm. Was dann ? Sieht die Rechtssprechung auch eine solche Gefährlichkeit in einem potentiellen Messerangriff?

So lange der Täter in der Entfernung mit dem Messer rumfuchtelt, ohne einen Dritten zu gefährden, solltest Du ihn nicht perforieren, zumindest nicht im Rahmen der Notwehr, denn diese ist nicht gegeben, da es schon an der Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung fehlt. Im Rahmen des unmittelbaren Zwanges kannst Du ihm (als Vollzugsbeamter) erforderlichenfalls in Arm und Bein schießen, wobei Du aber prüfen musst, ob der Verhätnismäßigkeitsgrundsatz dabei nicht verletzt wird.

Sollte der liebenswürdige Mitbürger allerdings mit dem Messer auf Dich zugerannt kommen, solltest Du ihn (zumindest als Polizeibeamter) mit der Schusswaffe stoppen, d.h. schießen und dann ausweichen, denn 7 m sind sehr schnell überwunden, es sei denn der Mann hat ein Holzbein. Die Notwehr ist im Falle eines Messerangriffes sicherlich gegeben.

Von einem "Zivilisten" wird allerdings seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger gefordert, sich (soweit möglich) durch Flucht dem Angriff zu entziehen. :china:

Gruß

Cid 8)

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Sorry,

das stimmt so nicht ! Recht muss grundsätzlich nicht Unrecht weichen ! Das heisst wenn man von jemanden "richtig" angegriffen wird muss man grundsätzlich nicht fliehen ! Das wär ja noch schöner ! Lieber den Täter effizient ausschalten als das der beim "Abhauen" einem das Messer noch in den Rücken rammt. Das Gesetz sagt, dass ich mich nicht selber zu gefährden brauche. Im Zweifelsfall zieht der Agressor rechtlich den kürzeren. Übrigens darf ich einem Strassenräuber die Beute auch mit Gewalt wieder wegnehmen wenn das unmittelbar nach der Tat erfolgt.

"Flucht" ist allenfalls bei minderschweren Fällen für Privatpersonen erforderlich. Z.B. wenn ein betrunkener Penner mit dem Messer rumfuchtelt ohne konkrete Absicht unmittelbar anzugreifen. Den einzusammeln ist dann tatsächlich nur Aufgabe der Polizei.

Von einem "Zivilisten" wird allerdings seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger gefordert, sich (soweit möglich) durch Flucht dem Angriff zu entziehen. :china:

Gruß

Cid 8)

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Sorry,

das stimmt so nicht ! Recht muss grundsätzlich nicht Unrecht weichen ! Das heisst wenn man von jemanden "richtig" angegriffen wird muss man grundsätzlich nicht fliehen ! Das wär ja noch schöner !

Notwehr beinhaltet die Maßnahmen, die "erforderlich" und "geboten" sind. Die Handlung ist nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist.

Bela

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[fade:695fcc57b5]Von einem "Zivilisten" wird allerdings seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger gefordert, sich (soweit möglich) durch Flucht dem Angriff zu entziehen. :china: [/fade:695fcc57b5]

Gruß

Cid

ja ja nachdem man ihn weggepustet hat die Flucht ergreifen...oder wie jetzt :dsheep:

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Nö, man braucht nicht weglaufen (ausgenommen der Angreifer ist betrunken, ein Bekannter oder sichtbar Geistesgestört). Und in diesen Fällen braucht man auch nur soweit ausweichen, wie es einem eben möglich und zumutbar ist. Man braucht beispielsweise auch vor einem betrunkenen Angreifer nicht aus dem Fenster zu springen oder über einen Zaun zu klettern (mit der Gefahr sich dabei zu verletzen etc).

Es empfiehlt sich aber auch in anderen Fällen ersteinmal zu fliehen, falls möglich und zumutbar. Das erhöht in der Regel die Erfolgschancen bei Gericht und macht die Sache umso eindeutiger; erstrecht, wenn Zeugen dann bestätigen, dass der Täter einen Verfolgt hat.

Natürlich braucht man auch nicht tatenlos zuzusehen, wie ein Automarder das eigene Auto auseinander nimmt etc...

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das war auch nur spass

da wir (fast) alle ja keine schusswaffen führen ist das ganze sowieso akademisch.

aber es geht ja hier um freie waffen und das sind ja nicht nur gaspistolen

oder messer

apprpos pfefferspray das ist in D.nur zur abwehr von tieren freigegeben (für normalsterbliche)

@cid was passiert vor gericht wenn man es gegen zwo-beinige tiere einsetzt? a) als mann b)als frau

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apprpos pfefferspray das ist in D.nur zur abwehr von tieren freigegeben (für normalsterbliche)

@cid was passiert vor gericht wenn man es gegen zwo-beinige tiere einsetzt? a) als mann b)als frau

Obwohl ungefragt, beantworte ich das mal ganz grob:

1) Wenn Du's rumschleppst und ein Polizist fragt Dich wozu, mußt Du sagen zur Abwehr von Hunden.

2) Wenn Du einen Menschen damit in Notwehr vollsprühst (es muß natürlich wirklich Notwehr sein) ist das o.k. Du mußt natürlich hinterher sagen, daß Du es zur Hundeabwehr dabeihattest.

So ist das: Schizo, aber wahr.

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1) Wenn Du's rumschleppst und ein Polizist fragt Dich wozu, mußt Du sagen zur Abwehr von Hunden.

2) Wenn Du einen Menschen damit in Notwehr vollsprühst (es muß natürlich wirklich Notwehr sein) ist das o.k. Du mußt natürlich hinterher sagen, daß Du es zur Hundeabwehr dabeihattest.

So ist das: Schizo, aber wahr.

Zu 1:

Ist das Führen einer Dose PS in De. legal? Ja? Dann brauche ich mich auch nicht rechtfertigen, auch nicht bei einem Polizisten, WARUM ich ihn führe.

Zu 2: Anschließend muß 1.Hilfe geleistet werden.

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