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Bedürfnisbescheinigungen müssen aktuell sein


Jägermeister

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Rechtsprechung zu Waffenbesitzkarten

Am 21. Dezember 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine wichtige Entscheidung zu den Waffenbesitzkarten für Sportschützen getroffen. Ein Sportschütze hatte auf Erteilung einer Gelben und zugleich für zwei Kurzwaffen einer Grünen WBK geklagt. Dieser Antrag war von der Behörde wegen Unzuverlässigkeit des Antragstellers aufgrund lange Jahre zurückliegender strafrechtlicher Verurteilungen abgelehnt worden. Die Gerichte bestätigten diese Ablehnung, weil der Kläger wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften verschiedener Gesetze verstoßen hatte.

Quelle und mehr unter: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.2012 – 11 LA 309/12 - juris
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:rtfm:hola amigo MC,

tja...so kann es einem gehen...wenn man dem Rattenschwanz an "gesetzlichen Verfehlungen und Verurteilungen" nicht RICHTIG unterbricht, dann verjährt auch nichts.

Ich kann die Gründe gut nachvollziehen mit denen das Urteil begründet wurde, wer beim erstenmal NICHT MERKT was Sache ist muss mit den Konsekuenzen leben.:smilie_d_018:

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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