Jägermeister Posted September 19, 2017 at 08:32 PM Posted September 19, 2017 at 08:32 PM Zitat Nicht selten kommt mit dem Tod eines Erblassers die böse Überraschung auf den bzw. die Erben zu: Nach Sichtung des Erbes fällt auf, dass sich Waffen im Nachlass befinden. So kann es sein, dass der Erblasser Waffensammler, Sportschütze oder Jäger war, was er Ihnen womöglich verschwiegen hat. Was dann zu tun ist, darüber wollen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick geben. https://www.anwalt.de/rechtstipps/waffen-im-nachlass-was-gilt-es-zu-beachten_114648.html
Califax Posted September 19, 2017 at 09:39 PM Posted September 19, 2017 at 09:39 PM vor einer Stunde, Jägermeister sagte: Was dann zu tun ist, darüber wollen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick geben. Ales mir schenken. 1 2
Heikoweh Posted September 23, 2017 at 05:20 PM Posted September 23, 2017 at 05:20 PM Hab auch noch Unterstellplätze frei
bopper Posted February 10, 2019 at 02:39 PM Posted February 10, 2019 at 02:39 PM Huhu, weiß jemand, wie ein Waffen-Vermächtnis richtig formuliert wird? Hintergrund ist der, dass betagte Schützen/Jäger sich noch zu Lebzeiten Gedanken machen sollen, ob ihre Piffen anschließend in gute Hände (Schützen-/Jagdkameraden) kommen oder schlimmstenfalls im Schmelzofen landen sollen. Da wäre es gut, eine leicht verständliche Anleitung bzw. ein Formular zu haben, damit das dann auch halbwegs wasserdicht ist. Danke im Voraus! 1
Jägermeister Posted February 10, 2019 at 03:28 PM Author Posted February 10, 2019 at 03:28 PM Das wird vererbt wie jeder anderer Besitz auch. Der Hausanwalt/Notar hilft. Nur das für diese Art Erbe bei der Behörde spätestens vier Wochen nach Erteilung des Erbscheins eine WBK beantragt werden muss.
edegrei Posted February 10, 2019 at 03:34 PM Posted February 10, 2019 at 03:34 PM Tja, bei scharfen Waffen geht alles. Aber das große Geld steckt in meinen Dekowaffen. MPs, Sturmgewehre, lMGs, sMgs...... Die darf ich ja nicht mehr weitergeben OHNE dass die noch weiter zerstört werden! Brüssel sei dank! Ich könnte nur noch ko..... 1
Jägermeister Posted February 10, 2019 at 04:13 PM Author Posted February 10, 2019 at 04:13 PM Waffen vererben > Das VDB-Merkblatt: Erbwaffen! 1
Jägermeister Posted February 10, 2019 at 04:14 PM Author Posted February 10, 2019 at 04:14 PM Waffen im Nachlass – Was muss der Erbe beachten? 1
Jägermeister Posted February 10, 2019 at 04:16 PM Author Posted February 10, 2019 at 04:16 PM Waffen im Nachlass: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-erbrecht/grundsaetzliches/waffen 1
Jägermeister Posted February 10, 2019 at 04:17 PM Author Posted February 10, 2019 at 04:17 PM Waffe im Nachlass – Was muss der Erbe tun? 1
El Marinero Posted September 18, 2019 at 10:19 AM Posted September 18, 2019 at 10:19 AM Wenn die normalen Erben kein Interesse an den Waffen haben, empfehle ich, die Waffen rechtzeitig in einem Testament zu berücksichtigen. Einfach einen Berechtigten einsetzen. Das kann man vorher alles abklären. Der Berechtigte spricht vorab intern, aber schriftlich, eine Ablösesumme ab und fertig. Nach dem Todesfall geht er mit den bisherigen WBKs, seinen eigenen WBKs und einer Kopie des Testaments zur Behörde und lässt sie umtragen. 1
Jägermeister Posted October 3, 2023 at 05:30 AM Author Posted October 3, 2023 at 05:30 AM Zitat Waffen und Jagdpacht im Erbfall Mit dem Tod eines Jägers erlöschen Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Hatte der Verstorbene ein eigenes Jagdrevier gepachtet, besteht in der Regel, je nach Landesrecht, der Jagdpachtvertrag über den Tod hinaus fort. Das bedeutet für die Erben verschiedene Pflichten und erfordert zielgerichtete Entscheidungen. Wie können Sie das zu Lebzeiten im Interesse der meist überforderten Erben vorbereiten? https://www.anwalt.de/rechtstipps/waffen-und-jagdpacht-im-erbfall-216982.html
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