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Tirol: Würstchenbudenbesitzer schießt auf Motorraddieb und trifft


Jägermeister

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ihr wisst aber noch dass das Thema heiss ...: ... österreichischer Würschtlbudenbesitzer schiesst auf Motorraddieb ... :shock:

Hat es schon mal einen Thread gegeben, der konsequent bis zum bitteren Ende beim Thema geblieben ist?

Aber ein Vgl. des deutschen und österreichischen Notwehrrechtes ist nicht uninteressant.

Und es kommen schließlich auch hier ungeahnte Quellen über das deutsche Notwehrrecht zutage.

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Dann nochmal aus anderer Quelle für Dich:

"Eine Rechtsgüterabwägung ist bei der Notwehr nicht gefordert."

...schreibt ein Christian Rüger in seinem Kommentar.

Ich möchte das jetzt wirklich kurz halten. Notwehrfähig ist grundsätzlich jedes geschützte Rechtsgut, also auch das Eigentum. Das bedeutet aber nicht, dass man sich sein Recht zusammen zu schießen darf. Bedingung für den Einsatz einer Schusswaffe ist ein bewaffneter, rechtswidriger Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit. Wenn in diesem Forum die Meinung vertreten wird, man dürfe Diebe auf der Flucht erschießen, dann möchte ich dem ganz höflich widersprechen. :friends2:

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Also Nightinggale, ich stimme dir da schon zu. Alleine das urteil im Münchener Messernotwehrprozeß spricht Bände dagegen. Grundsätzlich mag es hier und da möglich sein, eine generelle Empfehlung dafür, flüchtende Verbrecher jedweder Art zu Beschießen vermag ich nirgends zu erkennen. Und dann bedenkt, vor Gericht und auf hoher See.......

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...schreibt ein Christian Rüger in seinem Kommentar.

Ich möchte das jetzt wirklich kurz halten. Notwehrfähig ist grundsätzlich jedes geschützte Rechtsgut, also auch das Eigentum. Das bedeutet aber nicht, dass man sich sein Recht zusammen zu schießen darf. Bedingung für den Einsatz einer Schusswaffe ist ein bewaffneter, rechtswidriger Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit. Wenn in diesem Forum die Meinung vertreten wird, man dürfe Diebe auf der Flucht erschießen, dann möchte ich dem ganz höflich widersprechen. :friends2:

Ich habe Dir jetzt vier Quellen geliefert, die Deine Ansicht widersprechen. Auch Coltfan hat eine entsprechende Quelle verlinkt.

Hast Du eine entsprechend belastbare Quelle für uns?

Als Axiom ist das für uns wenig tauglich.

Das einzelne Richter das gerne so hätten zeigen uns immer wieder einzelne Amtsgerichturteile. Diese werden aber regelmäßig von höheren Instanzen einkassiert.

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Notwehrfähig ist grundsätzlich jedes geschützte Rechtsgut, also auch das Eigentum. :

und die Ehre - nicht vergessen

Das bedeutet aber nicht, dass man sich sein Recht zusammen zu schießen darf.

Wenn man sich das "Recht zusammenschießt" (hat m. E. bislang auch keiner so interpretiert), ist es Selbstjustiz

Bedingung für den Einsatz einer Schusswaffe ist ein bewaffneter, rechtswidriger Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit.

Das ist gelinde gesagt Unsinn. Diese "Bedingung" ist in keinem Absatz des Gesetzes zu finden und ist m. W. noch nicht einmal gängige Rechtsprechung.

Das Leben oder die körperliche Unversehrtheit dürfte schon dann gefährdet sein, wenn ein 20jähriger 90 kg Mensch einen herzkranken alten Rentner angreift. Wenn dieser zufällig eine Waffe dabei hat und den Angreifer erschießt, dürfte wohl durchaus ein Fall von Notwehr vorliegen. Es sind eben nicht alle Fälle vergleichbar und schon gar nicht schwarz-weiß

Wenn in diesem Forum die Meinung vertreten wird, man dürfe Diebe auf der Flucht erschießen, dann möchte ich dem ganz höflich widersprechen. :friends2:

Sorry, aber auch diese Aussage konnte ich so in den Beiträgen nicht finden.

Es ist nur schwierig, zu klären, wann die "Flucht" beginnt bzw. als Flucht erkannt werden kann. Solange er sich im Haus befindet, kann ich durchaus versuchen, mein Hab und Gut zurückzuerlangen; ob ich den Dieb dabei erschießen muß, steht auf einem anderen Blatt - kann sich aber aus der Situation durchaus ergeben. Hat er das Haus oder gar das Grundstück verlassen, sieht es mit der "Zurückerlangung" allerdings duster aus. Jeder dann noch abgegebene Schuss wird mir den Hals brechen.

Rabulistisch bist du nicht schlecht.

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Sorry, aber auch diese Aussage konnte ich so in den Beiträgen nicht finden.

Du findest sie, wenn Du sie liest, beispielsweise in dem verlinkten Wikipedia-Artikel "Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden," oder in dem Beitrag von Herrn DeSüWe "Es ist möglich einem flüchtenden Dieb/Räuber etc. hinterherzuschießen wenn man keine andere Möglichkeit sieht sein Eigentum wiederzuerlangen." um nur mal ein paar Beispiele zu nennen.

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Du findest sie, wenn Du sie liest, beispielsweise in dem verlinkten Wikipedia-Artikel "Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden," oder in dem Beitrag von Herrn DeSüWe "Es ist möglich einem flüchtenden Dieb/Räuber etc. hinterherzuschießen wenn man keine andere Möglichkeit sieht sein Eigentum wiederzuerlangen." um nur mal ein paar Beispiele zu nennen.

Nun ist ein verlinkter Wiki-Artikel keine Aussage, die jemand hier macht, sondern ein Hinweis.

Und im Prinzip hat DeSüWe sogar recht, weil es unter gewissen Umständen tatsächlich durch Notwehr abgedeckt ist - nur eben nicht immer. Verkürzungen bringen es immer mit sich, daß man Breitseiten öffnet.

Ansonsten hat JM schon auf seinen Beitrag dazu hingewiesen.

Man - dazu gehört gerade der LWB - sollte immer überlegen, ob alles das, was rechtlich vielleicht in Ordnung ist, auch immer ratsam ist.

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