Steven Posted July 31, 2013 at 07:40 PM Author Share Posted July 31, 2013 at 07:40 PM komm rüber, Hallo Schuster danke für die Hilfe. Es geht tatsächlich nur um den legalen Umgang mit Pulver. Equipment habe ich genug. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 31, 2013 at 10:36 PM Share Posted July 31, 2013 at 10:36 PM also wenn du mal in den Neuen Bundesländern unterwegs sein solltest - bei mir kannst du jederzeit - auch ohne Equipment ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 1, 2013 at 02:27 AM Share Posted August 1, 2013 at 02:27 AM dann pack den Krepel ein, Stand für Kurzwaffe kann ich auch anbieten. Da darfst du auch mit dem schwarzen Kraut hantieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
binnurich Posted August 1, 2013 at 07:09 AM Share Posted August 1, 2013 at 07:09 AM Das wäre dann das Ende des demokratischen Grundgerüstes dieser Republik. Dann könnte ich als PvB immer behaupten, dass die Erstürmung der Wohnung aus diesem Grund geschehen ist und somit richterliche Durchsuchungsbeschlüsse bzw. gesetzliche Regelungen und Grundlagen überhaupt nicht mehr nötig wären. Das sehe ich auch so. Die Aussage: " Quintessens: Sie sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß sie ohne Ortsbegehung eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." öffnet der Willkür Tür und Tor. Damit kann die Polizei jederzeit jede Wohnung stürmen. kann ja Gefahr im Verzug nur ausschliessen, wenn wir nachsehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 1, 2013 at 08:20 AM Author Share Posted August 1, 2013 at 08:20 AM Sie sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß sie ohne Ortsbegehung eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Hallo verschärfend kommt hinzu, daß ich dem OA mitgeteilt habe, daß z. Zt. keinerlei SP oder NC bei mir eingelagert ist. Also kann gerade keine dringende Gefahr bei mir bestehen. So abstrakt ihre Konstruktion zur Definition "dringende Gefahr" auch wäre. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
blackys Posted August 1, 2013 at 09:30 AM Share Posted August 1, 2013 at 09:30 AM Das sehe ich auch so. Die Aussage: " Quintessens: Sie sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß sie ohne Ortsbegehung eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." öffnet der Willkür Tür und Tor. Damit kann die Polizei jederzeit jede Wohnung stürmen. kann ja Gefahr im Verzug nur ausschliessen, wenn wir nachsehen... ...eröffnen sich aber ganz neue Perspektiven für die ständig klammen Kommunen. Das ganze teure Lasergelumpe/Blitzgerät wird abgeschafft und jeder KFZ-Halter bekommt monatlich einen Brief: "Sehr geehrte/r...zahlen Sie bitte den Betrag i.H.v. XXX...da wir nicht ausschließen können, dass Sie im letzten Monat zu schnell gefahren/Vorfahrtsregeln missachtet/ ein Rotlicht überfahren haben (zutreffendes bitte ankreuzen)... Hallo Also kann gerade keine dringende Gefahr bei mir bestehen. So abstrakt ihre Konstruktion zur Definition "dringende Gefahr" auch wäre. Steven jo Steven, da bin ich auch bei dir. Der Gesetzgeber hat bewusst den Tatbestand/die Einschränkung "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" in den Paragraphen aufgenommen, daher ist dies auch entsprechend zu begründen. Wäre gewollt, dass das Betretungsrecht generell im SprengG gilt, hätte man diesen Halbsatz schlicht weggelassen. So seh ich das... Ich drück Dir die Daumen und danke, dass Du im Prinzip für uns alle die Mühen und Kosten auf Dich nimmst, diesbezüglich ein Urteil zu erstreiten! gruss blackys Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 3, 2013 at 12:02 PM Author Share Posted August 3, 2013 at 12:02 PM Hallo ein Mann vom Fach hat mich davor gewarnt (ehrlich und freundschaftlich) , daß ich evtl. eine kleine Hausdurchsuchung angedient bekomme. Sozusagen um dem Querulanten mal zu zeigen, wo der Hammer hängt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 3, 2013 at 12:08 PM Share Posted August 3, 2013 at 12:08 PM Na das nenne ich doch mal Behördenservice. Man sorgt sich halt um Dein Wohlergehen und Deine Sicherheit. P.S.: Ich hoffe, Du hast keinen Hund... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 3, 2013 at 01:15 PM Author Share Posted August 3, 2013 at 01:15 PM P.S.: Ich hoffe, Du hast keinen Hund... Hallo Jägermeister nee, aber eine Glock im Schlafzimmer. Mit Zusatztank. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
grouse450 Posted August 5, 2013 at 08:59 AM Share Posted August 5, 2013 at 08:59 AM Bekommt er nur sein Geld wenn er gewinnt oder auch wenn er verliert? Denk mal drüber nach....... Aber Steven wird uns ja auf dem laufenden halten Er bekommt Gebühren so oder so nach der BRAGO. Wir sind nicht in den USA wo Erfolgshonorare erlaubt sind. Bei uns ist das m.W. verboten Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 5, 2013 at 09:23 AM Share Posted August 5, 2013 at 09:23 AM Kannst auch zu mir kommen, wenn Du magst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 5, 2013 at 09:24 AM Share Posted August 5, 2013 at 09:24 AM nein, ist es nicht aber die wenigsten RAe lassen sich drauf ein Bei uns ist das m.W. verboten Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 5, 2013 at 09:35 AM Author Share Posted August 5, 2013 at 09:35 AM Hallo gerade mit Dr. Scholzen telefoniert. Wir warten, bis das ablehnende Schreiben eingegangen ist, danach legt er los. Besonders erheitert hat ihn die Erklärung der Bezirksregierung: "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted August 5, 2013 at 10:48 AM Share Posted August 5, 2013 at 10:48 AM "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Wenn das durchkommt, ist jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 5, 2013 at 11:17 AM Share Posted August 5, 2013 at 11:17 AM Und deswegen sollten wir Steven dankbar sein, hier standhaft zu bleiben und das durchkämpfen.Und nicht, so wie andere das vorgeschlagen haben, das mitzumachen. Wenn du mal im Hamburger Raum bis gib bescheid, ein Kaltgetränk sei Dir gewiss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 5, 2013 at 12:30 PM Share Posted August 5, 2013 at 12:30 PM Wenn das durchkommt, ist jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet.Allerdings! ACHTUNG, behördlicher ! Und deswegen sollten wir Steven dankbar sein, hier standhaft zu bleiben und das durchkämpfen. So ist es. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 5, 2013 at 12:32 PM Author Share Posted August 5, 2013 at 12:32 PM Wenn du mal im Hamburger Raum bis gib bescheid, ein Kaltgetränk sei Dir gewiss. Hallo greyman sei vorsichtig. Ich bin hin und wieder in Hamburg. Und immer durstig. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted August 5, 2013 at 12:53 PM Share Posted August 5, 2013 at 12:53 PM Hallo greyman sei vorsichtig. Ich bin hin und wieder in Hamburg. Und immer durstig. Steven :trunkenbolde:hola amigo Steven, ´ne kleine Pizza oder ChiliCheesePommes von KFC gibt es von mir dazu...man soll uns nicht nachsagen können "die saufen nur". Wenn Du mal wieder in HH bist könnten wir ja die PTB 51 im 4eck beschnacken. saludos de pancho lobo:bayer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 5, 2013 at 06:55 PM Share Posted August 5, 2013 at 06:55 PM Besonders erheitert hat ihn die Erklärung der Bezirksregierung: "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Steht das so in der Verwaltungsvorgabe? Ich frage ja nur, weil sich Heute ein Knabe vom Ordnungsamt einen Termin hat geben lassen wollte.:pani: Ich habe leider nicht gefragt , ob er den Lappen mitbringt. Terminanfrage ist, wegen seines Urlaubs, auf Ende August vertagt worden.:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 6, 2013 at 08:11 AM Share Posted August 6, 2013 at 08:11 AM Hallo greyman sei vorsichtig. Ich bin hin und wieder in Hamburg. Und immer durstig. Steven Sag wann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 6, 2013 at 02:59 PM Author Share Posted August 6, 2013 at 02:59 PM Hallo heute kam Post. Ich habe die §27 Erlaubnis zum Erwerben, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver. Aufbewahren ist mir nicht erlaubt. Ich tippe mal die maßgeblichen Absätze ab.: "Im nichtgewerblichen Bereich habe ich als zuständige Behörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 27 SprengG darauf zu achten, dass eine diebstahl- und unfallsichere Aufbewahrung gewährleistet ist. Dies geschieht regelmäßig durch Inaugenscheinnahme der Aufbewahrungsstätte. Hierbei gelten die Befugnisse nach § 31 Abs. 2 SprengG. In Gesprächen vom 23.07.2013 und 30.07.2013 und mit Schreiben vom 31.07.2013 verweigerten Sie die Überprüfung der Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe unter Hinweis auf Art. 14 (soll sicherlich Art. 13 sein, denn von Eigentum, Erbrecht und Enteignung habe ich nichts gesagt.)Grundgesetz. Da ich auf Grund dessen die Einhaltung der Vorgaben des § 2 Absatz 1 der 2. SprengV nicht überprüfen kann, kommt zum Schutz hochwertiger Sachgüter wie Leben, Leib und Gesundheit von Ihnen oder Dritter nur eine vollständige oder teilweise Versagung der Erlaubnis in Betracht. Hierbei habe ich im Rahmen der Ermessensausübung das mildeste Mittel anzuwenden. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass ich Ihren Antrag im Bezug auf die Aufbewahrung von ZNitrozellulosepulver ablehne. Sie dürfen daher nicht mehr im Besitz von Nitrozellulosepulver sein, was Sie nach Ihrem Schreiben vom 31.07.2013 auch nicht mehr sind." Rechtsbehelfsbelehrung ist dabei. Der Spaß kostete 183,-Euro. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted August 6, 2013 at 03:41 PM Share Posted August 6, 2013 at 03:41 PM [. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass ich Ihren Antrag im Bezug auf die Aufbewahrung von ZNitrozellulosepulver ablehne. Was für eine Logik, Also Resümee: Kaufen erlaubt, Transport erlaubt, Sofortiges verarbeitet erlaubt, Reste zum Düngen verwenden.... p.s Der Schelm hat da bestimmt einen Hintergedanken, nämlich:" Der hat gar keine Pflanzen zum Düngen Gefahr in Verzug...:vampire:" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted August 6, 2013 at 03:45 PM Share Posted August 6, 2013 at 03:45 PM ist doch erstmal ok, der Umgang ist erstmal erlaubt und wie ich Steven kenne lässt er sich zur Lagerung was einfallen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted August 6, 2013 at 03:53 PM Share Posted August 6, 2013 at 03:53 PM ein Schelm der böses denkt.......bei einem etwaigen Besuch, kostet jetzt ne "leere Dose" mit paar NC-Krümel drin den Kopf....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 6, 2013 at 04:14 PM Author Share Posted August 6, 2013 at 04:14 PM Hallo natürlich werde ich Klage erheben. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
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