CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 7, 2013 at 06:09 AM Share Posted August 7, 2013 at 06:09 AM Hallo Der Spaß kostete 183,-Euro. Steven Hm, das sollte er dann mal vorrechnen, denn den Betrag setzen sie mit Hausbesuch an. Ohne Hausbesuch ist der Aufwand geringer, wobei sie in Deinem Fall bestimmt geltend machne, dass Du bürokratische Merharbeit verursacht hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 7, 2013 at 06:48 AM Share Posted August 7, 2013 at 06:48 AM Die Verlängerung der Sprengpappe kostet imho zwischen 50 und 250€. Je nach Gebührentabelle. Steven liegt damit im oberen Mittelfeld. Wundert mich in NRW ehrlich gesagt nicht unbedingt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted August 7, 2013 at 10:25 AM Share Posted August 7, 2013 at 10:25 AM Der Landkreis ist im Umkreis der teuerste von allen, soweit meine Abfrage dies vorltztes Jahr ergeben hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted August 7, 2013 at 11:29 AM Share Posted August 7, 2013 at 11:29 AM Der Landkreis ist im Umkreis der teuerste von allen, soweit meine Abfrage dies vorltztes Jahr ergeben hat. Muss ja auch so sein, wenn sie jeden solchen Fall mit großem personellen Aufwand so rechtsverdrehen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted August 7, 2013 at 12:12 PM Share Posted August 7, 2013 at 12:12 PM Besonders erheitert hat ihn die Erklärung der Bezirksregierung: "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Diese sog. Begründung ist auch "heiter" (wenn's nicht so traurig wäre)... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 7, 2013 at 12:22 PM Share Posted August 7, 2013 at 12:22 PM Besonders erheitert hat ihn die Erklärung der Bezirksregierung: "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." "Wir nehmen Ihnen hiermit Ihren gerade mittels Fürhrescheinprüfung rechtmäßig erworbenen Führerschein wieder weg, weil wir uns nicht sicher sein können, dass Sie nicht besoffen oder bei Rot über die Ampel fahren." Mit freundlichen Grüßen, Ihre Ihnen permanent misstrauenden Staatsorgane Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted September 2, 2013 at 02:09 PM Author Share Posted September 2, 2013 at 02:09 PM Hallo Klage ist eingereicht. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 2, 2013 at 02:11 PM Share Posted September 2, 2013 at 02:11 PM UiUi, ich bin gespannt wie ein Flitzebogen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 10, 2013 at 05:00 PM Author Share Posted October 10, 2013 at 05:00 PM Hallo Klagebegründung: in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Steven gegen Rhein-Kreis-Neuss wegen: Sprengstoffrechtlicher Erlaubnis ________________________________________________ wird zunächst erklärt, dass einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter keine Bedenken entgegenstehen. Sodann wird folgender Schriftsatz vom 02.09.2013 eingereichte Klage wie folgt begründet: 1. Dem Kläger wurde eine nach § 27 SprenG erteilte Erlaubnis zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver (2 Kg. Schwarzpulver und 5 KG Nitropulver) zum nichtgewerblichen Laden und Wiederbeladen von Patronenhülsen und von Vorderladerwaffen erteilt. Diese Erlaubnis war bis zum 29.07.2013 befristet. Am 09.05.2013 beantragte er bei der Beklagten, diese Erlaubnis im gleichen Umfang zu verlängern. Die Beklagte lehnte den Antrag mit Bescheid vom 30.07.2013, dem Kläger zugestellt am 06.08.2013 insoweit ab, als der Antrag auf das Erwerben, das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten und das Verbringen von Schwarzpulver sowie auf das Aufbewahren von Nitrocellulosepulver gerichtet war. Im Übrigen wurde dem Antrag stattgegeben. Dementsprechend wurde dem Kläger unter dem 02.08.2013 eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum erwerben, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver (5Kg. Nitropulver) erteilt. Beweis: Kopie der Erlaubnis vom 02.08.2013 als Anlage K 1 Wie Seite 2 der beigefügten Kopie (Anlage K 1) zu entnehmen ist, wurde das Wort "Aufbewahren" in der Erlaubnis durchgestrichen, somit im Ergebnis nicht genehmigt. Allein hiergegen richtet sich die Klage. 2. Die Beklagte hat zu Unrecht insoweit dem Antrag des Klägers nicht stattgegeben. In Ihrer Begründung im teilweise angegriffenen Bescheid vom 30.07.2013 führt sie u. a. aus (sh. S. 3 des Bescheides), dass sie eine Aufbewahrung deshalb abgelehnt hat, da eine Überprüfung nicht möglich gewesen sei und daher zum Schutz hochwertiger Sachgüter wie Leben, Leib und Gesundheit von ihnen oder Dritten derart beeinträchtigt seien, dass nur eine vollständige oder teilweise Versagung der Erlaubnis in Betracht gekommen sei. Sie bezog sich dabei ausdrücklich auf § 27 SprengG und § 31 Abs. 2 SprenG. Diese rechtliche Argumentation ist nicht haltbar. Zwar sieht § 27 Abs. 3 SprengG vor, dass eine Erlaubnis zu versagen ist, wenn (Nr. 3) inhaltliche Beschränkungen und Auflagen zum Schutz der in Abs. 2, S. 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen. Die Beklagte begründet das Vorliegen angeblicher Gefahren mit der Weigerung, dass sie nach § 31 Abs. 2 SprengG keine Vor-Ort-Besichtigung habe durchführen können. Dabei hat sie jedoch verkannt, dass die Überwachung von Wohnräumen duch die zuständige Behörde nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig ist. Das Vorliegen dringender Gefahren hat die Beklagte mit keinem Wort begründet; es lagen zu keinem Zeitpunkt dringende Gefahren vor. Somit wäre eine Überwachung der Wohnräume des Klägers unzulässig gewesen. Im Ergebnis zieht die Beklagte daher für eine teilweise Versagung des klägerischen Antrags eine Maßnahme als Begründung heran, die so oder so nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Zu Recht hält sich der Kläger auf sein Grundrecht aus Art. 14 GG berufen. 3. Die teilweise Versagung in Bezug auf das "Aufbewahren" von Nitropulver ist aber auch deshalb zu Unrecht erfolgt, da die Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 SprengG nicht vorliegen. Weder liegt eine dringende Gefahr (§ 31 SprengG) vo, noch eine Gefahr im sinne des § 27 Abs. 2 SprengG. Allein die Verweigerung einer Vor-Ort-Besichtigung begründet keinerlei Gefahr und schon gar keine dringende Gefahr für Leben, Gesundheit, oder Sachgüter des Klägers oder Dritter. Erst recht, da die Voraussetzungen des § 31 SprenG nicht vorliegen, die rechtmäßige Verweigerung von Maßnahmen der Beklagten, die keine Rechtsgrundlage haben. Dem Kläger ist somit auch das Aufbewahren von Treibladungspulver (Nitrocellulosepulver) zu gestatten. Steven P.S. Art. 14 GG ist natürlich falsch und muß Art. 13 GG heißen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 10, 2013 at 06:50 PM Share Posted October 10, 2013 at 06:50 PM Ist das Urteil rechtskräftig und gibt eine Aktennummer? Hat das Urteil auch Auswirkungen auf die Gebühren, da ja jetzt so ein Ausflug von 2 bis 4 Stunden durch den Beamten entfällt? Diese Kommune ist ja die teuerste im ganzen Umkreis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted October 10, 2013 at 06:54 PM Share Posted October 10, 2013 at 06:54 PM welches urteil? Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 10, 2013 at 06:55 PM Share Posted October 10, 2013 at 06:55 PM Nette Klage. Da bin ich sehr gespannt auf den Ausgang. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 10, 2013 at 06:57 PM Share Posted October 10, 2013 at 06:57 PM S..t, hast Recht, Klagebegründung, also noch nix Urteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 10, 2013 at 09:31 PM Share Posted October 10, 2013 at 09:31 PM Ich könnte wetten das die Behörde kneift und es nicht auf ein Urteil ankommen lässt. Ich halte das für einen Versuchballon, was das Gericht dazu sagt. Wenn die Behörde gewinnt hat sie einen Präzedenzfall geschaffen, ansonsten wird schnell der Klagegrund beseitigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 11, 2013 at 07:08 AM Author Share Posted October 11, 2013 at 07:08 AM Die Infoverbreitung würde ich gerne machen, Hallo Schuster dann verbreite mal, daß eine Klage gegen die Kontrolle vor Gericht anhängig ist. Und das mit sehr guter Aussicht auf Erfolg. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 11, 2013 at 05:34 PM Share Posted October 11, 2013 at 05:34 PM Darf die Klagebegründung von hier weitergegeben werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 11, 2013 at 06:07 PM Author Share Posted October 11, 2013 at 06:07 PM Darf die Klagebegründung von hier weitergegeben werden? Hallo CarlFriedrichvonBöttcher immer raus damit. Ich habe sie schließlich bezahlt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 11, 2013 at 06:24 PM Share Posted October 11, 2013 at 06:24 PM Hallo Steven, danke. Wird erledigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 12, 2013 at 06:49 AM Share Posted October 12, 2013 at 06:49 AM Danke CFvB, auf meinen Verteiler habe ich leider keinen Zugriff mehr. (befindet sich leider im Datennirwana:s84:) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 12, 2013 at 09:13 AM Share Posted October 12, 2013 at 09:13 AM Wäre so ein Satz Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." nicht mal etwas für einen Kabarettisten? einfach mal einige Kabarettisten anschreiben (da unten gibt es ja reichlich davon) und zur Verwendung freigeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 12, 2013 at 09:19 AM Share Posted October 12, 2013 at 09:19 AM Reservist, du hast den Pudel beim ersten Schuss erlegt. Dieser Satz ist der mögliche Klagesieg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 12, 2013 at 05:58 PM Author Share Posted October 12, 2013 at 05:58 PM Reservist, du hast den Pudel beim ersten Schuss erlegt. Dieser Satz ist der mögliche Klagesieg. Hallo dieser Satz wurde mir telefonisch mitgeteilt. Ich möchte wetten, daß derjenige vor Gericht ihn nicht wiederholt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 12, 2013 at 06:06 PM Share Posted October 12, 2013 at 06:06 PM Der Satz steht verklausuliert genauso in deiner Versagung. Da die Logik des Behördeleiters ebenda aufbaut wird so etwas, gern auch anders formuliert, irgendwie wieder auftauchen müssen, weil es sonst keinen Versagungsgrund gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 16, 2013 at 11:40 PM Share Posted October 16, 2013 at 11:40 PM Darf ich skeptisch zur Erfolgsaussicht sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 17, 2013 at 05:15 AM Author Share Posted October 17, 2013 at 05:15 AM Darf ich skeptisch zur Erfolgsaussicht sein? Hallo Mutter selbstverständlich darfst du. Wichtig für mich ist, ob diese Skepsis allein aus dem Bauch kommt, oder du sie fundiert begründen kannst. Falls irgendwer doch noch einen Pferdefuß findet, bin ich für Tips immer dankbar. Deshalb habe ich diesen Threat schließlich eröffnet. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
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