Medizinmann Posted September 26, 2014 at 09:29 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:29 PM Ohja, Darmstadt ist ein sehr spezielles Pflaster. Deine Ausführungen zu Behörden vor Gericht sind sicherlich in den allermeisten Fällen zutreffend, ausgerechnet auf das cervisianische Darmstadt dürften sie aber wenig zutreffend sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruestow Posted September 26, 2014 at 09:36 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:36 PM Dort immerhin eine streitbare Juristin, die vor dem VG einige normsetzende Ergebnisse erzielt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruestow Posted September 26, 2014 at 09:40 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:40 PM Ein Vergleich strebt doch nur die Partei an, die dadurch meint bevorteilt zu werden. Die Waffenbehörde also, wenn sie meint zu verlieren. Ansonsten macht das gar keinen Sinn. Zustimmung, ja. Aber fast immer kann die Behörde sowas nicht anstreben, denn das Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 26, 2014 at 09:42 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:42 PM Ideologisch eingefärbte Waffenhasserin könnte man vielleicht auch sagen. Aber da ich unter ihrer Fuchtel stehe spare ich mir das lieber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruestow Posted September 26, 2014 at 09:46 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:46 PM Be cool, ich habe dort in Zukunft einen Rechtsstreit, wir werden sehen. Haste Problem, ich bin für Dich da! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 26, 2014 at 09:50 PM Share Posted September 26, 2014 at 09:50 PM ich habe dort in Zukunft einen Rechtsstreit das wiederum finde ich jetzt wirklich cool! Maximalen Erfolg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 26, 2014 at 10:12 PM Share Posted September 26, 2014 at 10:12 PM Be cool, ich habe dort in Zukunft einen Rechtsstreit, wir werden sehen. Da drückt Dir die halbe Republik beide Daumen. Der Rest nur nicht, weil er die Frau B. nicht kennt, dafür aber dem Norddeutschen Pendant alles schlechte vor Gericht wünscht. Wir haben hier nämlich auch so einen Pflegefall. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted September 27, 2014 at 09:36 AM Share Posted September 27, 2014 at 09:36 AM Macht euch nix draus, meine ehemalige SBine sitzt auch nur auf dem Posten, weil sie das muss um befördert werden zu können. Vom Waffenrecht keine... ! Originalton: Ich muß vom Waffengesetz nichts wissen, sondern nur die Ausführungsbestimmungen ausführen können. In Ihrer Freizeit ist Sie Rettungssanitäterin bevorzugt bei uns auf dem Bergfest. Noch Fragen Kienzle Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted September 27, 2014 at 03:40 PM Share Posted September 27, 2014 at 03:40 PM In Ihrer Freizeit ist Sie Rettungssanitäterin bevorzugt bei uns auf dem Bergfest. Darf ich meine Jüngste als Mime ankarren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 27, 2014 at 06:31 PM Share Posted September 27, 2014 at 06:31 PM Hier sei nur auf erfolgreiche Anwälte wie Eichener und Lindner verwiesen, die gute Entscheidungen erzielt haben und den Waffenbehörden eine Nase gezeigt haben. Hinter einer Behörde, die in einen Rechtsstreit vor das VG geht, steht immer eine Sachbearbeiter, der sich ungern an der Nase ziehen läßt und alles tut, um den Rechtsstreit zu gewinnen - nötigenfalls zieht er die Notbremse und willigt in einen Vergleich ein. Das bekommt er dann vor Prozessbeginn dadurch signalisiert, dass er bitte bei der Verhandlung mit einem Juristen/Juristin vertreten sein möge. In meinem Fall war es eben nicht der Sachbearbeiter - es waren das RP und das Hess. Innenministerium. Sie wurden beim VG eines besseren belehrt - vom Richter und von Eichener, und das ganze 4 Wochen nach Klageeinreichung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 27, 2014 at 06:33 PM Share Posted September 27, 2014 at 06:33 PM ....ausgerechnet auf das cervisianische Darmstadt dürften sie aber wenig zutreffend sein. Der war gut! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted September 27, 2014 at 06:38 PM Share Posted September 27, 2014 at 06:38 PM Ideologisch eingefärbte Waffenhasserin könnte man vielleicht auch sagen. Aber da ich unter ihrer Fuchtel stehe spare ich mir das lieber. Wie, seit wann seid ihr beim RP DA aufgehängt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 27, 2014 at 06:40 PM Share Posted September 27, 2014 at 06:40 PM Das ist die Landesoberbehörde für alle hessischen SBinen und Sbearbeiter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted September 27, 2014 at 06:59 PM Share Posted September 27, 2014 at 06:59 PM Im Prozess ist meist das Ende abzusehen. Hat man das Gefühl, beschissen zu werden oder aber sogar zu gewinnen, ist ein Vergleich dumm. Das bedeutet nämlich auch geteilte Kosten. Beim Sieg zahlt alles die Gegenseite. Vorsicht bei Vergleichen und Kosten! Oftmals zahlt bei Verglichen die Rechtschutz nicht alles. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruestow Posted September 27, 2014 at 08:31 PM Share Posted September 27, 2014 at 08:31 PM In meinem Fall war es eben nicht der Sachbearbeiter - es waren das RP und das Hess. Innenministerium. Sie wurden beim VG eines besseren belehrt - vom Richter und von Eichener, und das ganze 4 Wochen nach Klageeinreichung. Offenbar hat Frau B. einen großen Rückhalt beim RP. Bitte setze hier die Daten ein: Gericht, Datum der Entscheidung, Aktenzeichen. Wir können davon profitieren. Edit: Rechtschreibefehler korrigiert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 27, 2014 at 09:40 PM Share Posted September 27, 2014 at 09:40 PM Offenbar hat Frau B. einen großen Rückhalt beim RP. Das scheint in der Tat so zu sein, wie mir aus verlässlicher Quelle berichtet wurde. Zudem führt die Dame ihren persönlichen Feldzug gegen den legalen Waffenbesitz. So soll es keine Firmen mehr in ihrem Einzugsbereich geben, die noch über einen WS verfügen. Die haben alle den Landkreis bzw. das Bundesland gewechselt, um überleben zu können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 17, 2014 at 06:34 PM Author Share Posted October 17, 2014 at 06:34 PM Hallo, das Urteil ist jetzt gekommen. Hier zuerst das Protokoll zur mündlichen Verhandlung. StevenProtokoll.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 17, 2014 at 06:39 PM Author Share Posted October 17, 2014 at 06:39 PM Hallo, und hier das Urteil. StevenUrteil.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 17, 2014 at 07:56 PM Share Posted October 17, 2014 at 07:56 PM Vielen Dank fürs Einstellen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 17, 2014 at 08:12 PM Share Posted October 17, 2014 at 08:12 PM Scheibenkleister! Der Kläger kann insoweit auch nicht auf die Überprüfung der öfllichen Gegebenheiten in dem 2008 durchgeführten Erlaubniserteilungsverfahren verweisen. Vielmehr führt die zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SprengG gerade dazu, dass die Erteilungsvoraussetzungen nach Ablauf der Gültigkelt der einmal erteilten Erlaubnis in einem neuen Verwaltungsverfahren aktuell (neu) zu prufen sind, wenn der Betreffende weiterhin die erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben möchte. Einen im Vergleich zur Erstefteilung einer Erlaubnis geringeren behördlichen Prüfungsumfang sieht das Gesetz ftir den Verlängerungsfall nicht vor[/B], ohne weitere Worte Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 17, 2014 at 08:15 PM Share Posted October 17, 2014 at 08:15 PM Da geht es wohl eher um die Zuverlässigkeit, oder? Wo gelagert wird, ist im Grunde vollkommen egal, so lange es gesetzeskonform erfolgt. Das ist eine sich aus dem Gesetz ergebende Auflage nach Erhalt der Erlaubnis und geht die Behörde dem Grunde nach nichts an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 18, 2014 at 06:40 AM Share Posted October 18, 2014 at 06:40 AM Vielmehr führt die zeitliche Beschränkung der Gültigkeit der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SprengG gerade dazu, dass die Erteilungsvoraussetzungen nach Ablauf der Gültigkelt der einmal erteilten Erlaubnis in einem neuen Verwaltungsverfahren aktuell (neu) zu prufen sind, wenn der Betreffende weiterhin die erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben möchte. Noch einmal Nachgefragt, warum muss ich den Antrag zur Verlängerung der Erlaubnis vor Ablauf der Gültigkeit einreichen?!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 18, 2014 at 06:54 AM Share Posted October 18, 2014 at 06:54 AM Sofern Du Pulver lagerst, sonst ein Problem besteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 21, 2014 at 07:26 PM Author Share Posted October 21, 2014 at 07:26 PM Hallo so, der Streit geht in die zweite Runde. Mein Anwalt meinte, es werden so ungefähr 2 Jahre bis zur Verhandlung ins Land gehen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2014 at 07:45 PM Share Posted October 21, 2014 at 07:45 PM Na denn, auf ein Weiteres... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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