Mutter Posted October 21, 2014 at 07:56 PM Share Posted October 21, 2014 at 07:56 PM Und in der Zwischenzeit bekommst du deine Verlängerung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 22, 2014 at 04:20 AM Author Share Posted October 22, 2014 at 04:20 AM Hallo Mutter die Verlängerung habe ich bereits. Ich darf lediglich kein NC lagern. Und dagegen klage ich. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 22, 2014 at 07:19 AM Share Posted October 22, 2014 at 07:19 AM Hallo Mutter die Verlängerung habe ich bereits. Ich darf lediglich kein NC lagern. Und dagegen klage ich. Steven Und wie funktioniert dass dann in der Praxis? Treibladungspulver erwerben. Verwahren Nein? Das bedeutet, Du erwirbst das Treibladungspulver, fährst damit zur Ladewerkstatt und verlädst sofort den gesamten Inhalt des gerade gekauften Behältnisses? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 22, 2014 at 07:37 AM Share Posted October 22, 2014 at 07:37 AM Pressladung in 12/76 Kartuschen laden. Das geht dann recht schnell. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 22, 2014 at 07:50 AM Share Posted October 22, 2014 at 07:50 AM Man braucht einen guten Freund und Wiederladet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 22, 2014 at 06:24 PM Author Share Posted October 22, 2014 at 06:24 PM fährst damit zur Ladewerkstatt und verlädst sofort den gesamten Inhalt des gerade gekauften Behältnisses? Gruß Hallo genau so. Wobei mir ein netter Mensch gesagt hat, dass die Behörde mir die Bude auf den Kopf drehen will, sobald ihr zu Ohren kommt, dass ich Pulver gekauft habe. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 22, 2014 at 08:17 PM Share Posted October 22, 2014 at 08:17 PM Wie freundlich von der Behörde. Erst nur die halbe Erlaubnis ausstellen und dann bei Nutzung dieser Hälfte auch noch ein Überfallkommando vorbeischicken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted October 22, 2014 at 09:13 PM Share Posted October 22, 2014 at 09:13 PM Praktisch für die Behörde, kauft Er nix wird einfach das Bedürfnis aberkannt. Kauft Er was muss Er jedesmal Kaffee und Donuts bereitstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 22, 2014 at 11:14 PM Share Posted October 22, 2014 at 11:14 PM Pressladung in 12/76 Kartuschen laden. Das geht dann recht schnell. Brauchst du noch leere 12/76er Hülsen?/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 23, 2014 at 05:28 AM Share Posted October 23, 2014 at 05:28 AM Hallo genau so. Wobei mir ein netter Mensch gesagt hat, dass die Behörde mir die Bude auf den Kopf drehen will, sobald ihr zu Ohren kommt, dass ich Pulver gekauft habe. Steven Wenn Du nicht bei Deinem Händler um die Ecke kaufst... wie sollten Sie es erfahren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 23, 2014 at 05:31 AM Share Posted October 23, 2014 at 05:31 AM Spätestens bei der nächsten Halbverlängerung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 23, 2014 at 06:06 AM Share Posted October 23, 2014 at 06:06 AM Bekommt das Pulver ab nächstes Jahr nicht eine "Seriennummer" zwecks Nachverfolgung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 23, 2014 at 06:10 AM Share Posted October 23, 2014 at 06:10 AM ja. Bekommt es. Vielleicht schaffe ich es nächstes Jahr, meine Herstellungs-Sachkunde und -Genehmigung für pyrotechnische Stoffe zu bekommen. Ich wüßte dann gerne, wie man die Grundsubstanzen mit einer Seriennummer versieht ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 23, 2014 at 06:21 AM Share Posted October 23, 2014 at 06:21 AM nur noch so viel: wenn Du das offiziell bekommst mit dem Wohnung umdrehen, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Sollte Dein Anwalt prüfen. Wenn sie tatsächlich die Wohnung umdrehen, kannste mit ganz erheblichem Schaden rechnen, den du nicht ersetzt bekommst. Du hast dann das ganze Überfall-Kommando, was bezeugt, daß beim Einrammen der Tür kein Sachschaden entstanden ist. Dann bekommste eine Strafanzeige wegen Betruges (sie haben ja ca 10 Zeugen, daß kein Schaden entstanden ist). Und die kommen bei der Generalstaatsanwaltschaft damit durch. Zumindest bei der in Koblenz. Will sagen: Du bleibst dann auf mehreren tausend Euros für eine verwüstete Wohnung sitzen. Scheint übrigens gängige Praxis in Rot-Grünland-Pfalz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 23, 2014 at 06:21 AM Share Posted October 23, 2014 at 06:21 AM Irgendwas wird denen einfallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 23, 2014 at 06:58 AM Share Posted October 23, 2014 at 06:58 AM Bekommt das Pulver ab nächstes Jahr nicht eine "Seriennummer" zwecks Nachverfolgung. Genauso ist es! Wieder ein Stückchen mehr Sicherheit in der EU gewonnen. Der gläserne Widerlader ist Real geworden. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 23, 2014 at 12:57 PM Share Posted October 23, 2014 at 12:57 PM Kommt das dann auch als künstliche DNS ins Pulver mit beigemischt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 23, 2014 at 01:11 PM Author Share Posted October 23, 2014 at 01:11 PM Wenn Du das offiziell bekommst mit dem Wohnung umdrehen, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Hallo das mit dem "Wohnung umdrehen"" hat mir jemand vom Amt hinter vorgehaltener Hand gesteckt. Er ist damit scheinbar nicht einverstanden und wollte mich tatsächlich warnen. Ist gar nicht mal so unwahrscheinlich. Kaufe ich Pulver und die Behörde bekommt davon Wind, ist die Wahrscheinlichkeit nicht so gering, dass ich am nächsten Morgen noch nicht alles verladen habe. Und dann hätten die ein Problem gelöst. Es wird kein Grümel übrig sein. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 23, 2014 at 01:40 PM Share Posted October 23, 2014 at 01:40 PM Wie freundlich von der Behörde. Erst nur die halbe Erlaubnis ausstellen und dann bei Nutzung dieser Hälfte auch noch ein Überfallkommando vorbeischicken. Da wird doch ein Schuh draus .... entweder sie machen das tatsächlich, dann wird man ihnen die Begründung nachträglich um die Ohren hauen und für illegal erklären. Oder sie machen es nicht, damit ist ihre Begründung für die Nichterteilung ins Lächerliche gezogen... KAUFEN, KAUFEN ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 23, 2014 at 01:47 PM Share Posted October 23, 2014 at 01:47 PM Nur mal so als Frage - - Ist eigentlich "Gefahr im Verzug" exakt definiert, oder darf jeder SB sich aussuchen, wann diese Gefahr im Verzug ist? Solche "schwammigen Begriffe" dürfte es bei Gesetzen mit solcher Tragweite (Einschränkungen der Grundrechte) nicht geben. Öffnet - wie man sieht - der "Behördenwillkür" Tür und Tor Bei Durchsuchungen (wie zum Beispiel bei allgemeiner Fahrzeugkontrolle) ist es bestätigt, dass die Verweigerung der Genehmigung ("Darf ich mal ins Hanschuhfach schauen - NEIN") nicht als Begründung für einen Verdacht genommen werden darf, die dann eine Durchsuchung (auf "Verdacht oder Gefahr im Verzug" rechtfertigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 23, 2014 at 01:52 PM Share Posted October 23, 2014 at 01:52 PM Immer wieder Top Ordnungsrecht als Repressionsinstrument | Ruhrbarone Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 23, 2014 at 01:55 PM Share Posted October 23, 2014 at 01:55 PM Da wird doch ein Schuh draus .... entweder sie machen das tatsächlich, dann wird man ihnen die Begründung nachträglich um die Ohren hauen und für illegal erklären. Oder sie machen es nicht, damit ist ihre Begründung für die Nichterteilung ins Lächerliche gezogen... KAUFEN, KAUFEN ! Das sollte Steven lieber mit seinem Anwalt besprechen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 23, 2014 at 02:10 PM Share Posted October 23, 2014 at 02:10 PM Das sollte Steven lieber mit seinem Anwalt besprechen! Gottchen, ja doch. Glaubst du, er unterlässt das ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 23, 2014 at 05:54 PM Share Posted October 23, 2014 at 05:54 PM So wie ich Steven kenne, mit Sicherheit nicht. Der ist ja nicht vom Baum gefallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 22, 2014 at 03:14 PM Share Posted November 22, 2014 at 03:14 PM Als Nicht-Jurist würde ich sagen, dass die beiden herausgearbeiteten Punkte die Wesentlichen sind, die meiner Meinung nach vollkommen falsch von der ersten Instanz ausgelegt bzw. angewendet wurden. Insofern ist die Berufungsinstanz gerechtfertigt. Klagst Du auch wegen der SP-Sache? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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