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Kontrolle der Lagerung


Steven

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Ich hätte nicht die Eier dazu dies so durchzuziehen. Meiner (völlig unbedeutenden) Meinung nach hat Steven einfach Recht und zeigt großen Mut und Risikobereitschaft. Wenn es nicht Leute wie ihn gäbe, dann hätten wir viele Gesetze und Verwaltungsvorschriften in ganz anderer Form aufgedrückt bekommen, nicht nur im Zusammenhang mit Waffen.

Rechtsschutzversicherungen werden wegen zu laut krähender Gockel in Anspruch genommen, da finde ich es mehr als legitim, wenn man seine eigene Wohnung verteidigt. Denn, WER da kommt und WAS die alles prüfen, das steht nirgendwo. Stehen ein paar Flaschen Wein auf der Anrichte, dann wird unterstellt, der Besuchte ist Alkoholiker, liegen die Kinder gerade mal laut schreiend am Boden kommt irgendwann das Jugendamt.......tbc

ICH möchte das nicht und das Argument, wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten, dass ist das Allerletzte. Warum kann dann nicht sämtlicher Datenverkehr überwacht und gespeichert werden?

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Bei Gefahr im Verzug bin ich bei Dir. Und das gewerbliche Thema ist nochmals extra zu betrachten.

Nur mal so als Frage - - Ist eigentlich "Gefahr im Verzug" exakt definiert, oder darf jeder SB sich aussuchen, wann diese Gefahr im Verzug ist?

Solche "schwammigen Begriffe" dürfte es bei Gesetzen mit solcher Tragweite (Einschränkungen der Grundrechte) nicht geben. Öffnet - wie man sieht - der "Behördenwillkür" Tür und Tor

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Solche "schwammigen Begriffe" dürfte es bei Gesetzen mit solcher Tragweite (Einschränkungen der Grundrechte) nicht geben. Öffnet - wie man sieht - der "Behördenwillkür" Tür und Tor

Das WaffG ist doch voll davon

- sozial adäquater Zweck (gibt es keine Definition im Gesetz und ist das einzige Gesetz in dem das vorkommt)

- wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen (wenn ich Tatsachen habe reicht das, wenn ich keine habe, habe ich keine. Hier wird durch die Hintertür durch das vorhandensein anderer Tatsachen eine Tatsache angenommen, die so nicht vorliegt. Bsp: Steuerhinterziehung ist eine Tatsache die die Annahme rechtfertig, die Person sei auch in Waffendingen unzuverläßig

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Die Meinungen zum Thema gehen ja erfreulicherweise ganz schön auseinander.

Es bleibt letztlich das alte Thema, wie weit man "aus Prinzip" zu gehen bereit ist.

Aber wer in dem Bereich mehrfach und wiederholt auf seine RV zählt, der könnte ganz schnell böse aufwachen.

Der Tipp eines mit mir befreundeten Insiders zu dem Thema lautete schlicht und einfach :

"Ist im Ernstfall mit Versicherungen wie mit Munition, spar sie Dir für die Fälle, wo es wirklich drauf ankommt - sonst hast Du zu dem Zeitpunkt wo Du sie mal wirklich brauchst, vielleicht Keine mehr" :brille:

Das geht heutzutage viel schneller als manche Leute glauben wollen.

Ist man dann erst mal bei einer Versicherung als schlechtes Risiko raus, war`s das Dank Vernetzung der Versicherungen untereinander dann auch insgesamt.

Ich war in vielen Sachen, geschäftlich und privat, oft genug vor Gericht um mich noch Illusionen oder Prinzipien "um ihrer Selbst willen" hinzugeben :rolleyes:.

Ginge es um die WBK oder den 27er - o.k. kein Kompromiß :nö:

Geht es um die Frage, ob da ein Kontrolletti mehr oder weniger zum vereinbarten Zeitpunkt durchs Nebengebäude schlappt und guckt - so what.

Aber jeder setzt eben seine Prioritäten selbst :rolleyes:

GP

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Nur mal so als Frage - - Ist eigentlich "Gefahr im Verzug" exakt definiert, oder darf jeder SB sich aussuchen, wann diese Gefahr im Verzug ist?

Es ist im Grundsatz definiert, aber da jedesmal einzelfallsbezogen, unterliegt es der Entscheidung vor Ort.

Das ergibt auch Fehlentscheidungen.

Das führt dann gelegentlich auch zu Ahndungen, solcher Fehlentscheidungen,

aber im Erfolgsfall ist damit eher nicht zu rechnen, denn Richter und Staatsanwälte neigen nicht unbedingt zu Prinzipienreiterei,

wenn dadurch nachweislich eine Straftat aufgedeckt oder verhindert wurde.

GP

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Umso größer meine Achtung vor Steven!

Kann man so oder so sehen.

Die Haltung seitens der Verwaltung ist doch bekannt:

Für uns negative Urteile werden praxisrelevant übernommen um noch mehr Druck auszulösen,

sollte das Urteil für die Verwaltung negativ sein, wird auf die ausschließliche Geltung im Einzelfall hingewiesen.

Meiner Ansicht nach ist also das Beste, was hierbei herauskommen könnte, das es gar nichts bringt,

dem gegenüber sehe ich aber die reale Gefahr, daß es wieder ein Urteil mehr geben könnte, mit dem der Druck allgemein erhöht werden kann.

Deshalb sehe ich bei solcher (für mein Empfinden) Bagatellfrage ein Gerichtsverfahren weder als sinnvoll noch als bewundernswert an.

Sind aber nur meine :2cents:

GP

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Es ist im Grundsatz definiert, aber da jedesmal einzelfallsbezogen, unterliegt es der Entscheidung vor Ort.

Schöner Spruch, hat nur den Fehler, das hier der SB regelmäßig alle 5 Jahre bei jedem Antragsteller "Gefahr in Verzug" sieht und in die Wohnung will.

Ebenso blöd ist es dann auch, das diese Gefahr nicht erklärt werden kann.

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Schöner Spruch, hat nur den Fehler, das hier der SB regelmäßig alle 5 Jahre bei jedem Antragsteller "Gefahr in Verzug" sieht und in die Wohnung will.

Ebenso blöd ist es dann auch, das diese Gefahr nicht erklärt werden kann.

Es geht hier eindeutig nicht um eine Aktion nach Gefahr im Verzug !

Sonst hätte der SB (der gar nicht berechtigt ist nach Gefahr im Verzug zu handeln, da dies eine Maßnahme ist, die nur berechtigten Ermittlungsbeamten zusteht) ja nicht vorher darauf hingewiesen, daß er im Zusammenhang mit der Verlängerung kontrollieren will :rtfm:.

Man sollte wirklich nicht Ermittlungsverfahren und Verwaltungsverfahren fröhlich durcheinanderwerfen :rolleyes:

GP

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Es geht hier eindeutig nicht um eine Aktion nach Gefahr im Verzug !

Sonst hätte der SB (der gar nicht berechtigt ist nach Gefahr im Verzug zu handeln, da dies eine Maßnahme ist, die nur berechtigten Ermittlungsbeamten zusteht) ja nicht vorher darauf hingewiesen, daß er im Zusammenhang mit der Verlängerung kontrollieren will :rtfm:.

GP

Hallo

der SB hat mir auf Nachfrage nach der Rechtlichen Grundlage mitgeteilt: "Das machen wir immer so."

Da er scheinbar die rechtliche Grundlage nicht näher definieren konnte, gehe ich nicht davon aus, das er eine Koryphäe in Rechtsfragen ist.

Steven

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Es geht hier eindeutig nicht um eine Aktion nach Gefahr im Verzug !

Noch einmal Langsam: §31 Abs.2 Satz 1 ... und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, ...

Hiermit wird ein Grundrecht beschnitten.

Und jetzt erzähl du mir mal, welche dringende Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung alle 5 Jahre verhütet werden muss.

Man sollte wirklich nicht Ermittlungsverfahren und Verwaltungsverfahren fröhlich durcheinanderwerfen

Haha

Dieses Recht nimmt sich die hiesige Behörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahren, sprich Verlängerung des Scheins.:wuerg:

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Meiner Ansicht nach ist also das Beste, was hierbei herauskommen könnte, das es gar nichts bringt, dem gegenüber sehe ich aber die reale Gefahr, daß es wieder ein Urteil mehr geben könnte, mit dem der Druck allgemein erhöht werden kann.

Bißchen kurz gedacht und nicht einmal die halbe Wahrheit: Macht man gar nichts, wird's automatisch gelebte Rechts- bzw. Verwaltungspraxis und findet bei einer Revision des Gesetzes auch automatisch Einzug darin.

Selbst wenn so ein Prozess also verloren gehen sollte, würde dieser Vorgang maximal etwas beschleunigt werden, mehr nicht. Verliert die Verwaltung, sieht es allerdings ganz anders aus, selbst wenn diese dies dann als Einzelfallentscheidung abtut. So können sich andere Berechtigte auf dieses Urteil beziehen und auch andere Gerichte werden es tun.

Fazit: Wer nichts macht, hat schon verloren, wer gegen an kämpft, hat zumindest die Chance für alle etwas zu verändern. Von daher macht diese Sache Sinn, ich bleibe dabei. :up:

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...

sollte das Urteil für die Verwaltung negativ sein, wird auf die ausschließliche Geltung im Einzelfall hingewiesen....

GP

Meist kommt es nicht dazu, da die Behörde auch "in Kosten denken" muss und daher einen Vergleich anstrebt (der/die vorsitzende Richter/in signalisiert zumeist vorher, wie er/sie zu entscheiden gedenkt).

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Quatsch!

Ist tatsächlich eine ganze Menge von dem, was hier so geschrieben wird,

u.a. auch Deine Anmerkung

Meist kommt es nicht dazu, da die Behörde auch "in Kosten denken" muss und daher einen Vergleich anstrebt

Gerade weil Behörden nicht nach den Kosten schielen müssen, da sie ohnehin fremdes, also unser aller Geld ausgeben,

sind dort Vergleiche unerwünscht.

Behörden prozessieren letztlich ohne Eigeninteresse, wollen deshalb auch Entscheidungen und keine Vergleiche !

Aber jeder hat das Recht, sich seine eigene Vorstellungswelt zu schneidern.

Ich halte von diesen ganzen tollen Phrasen nichts (mehr).

Aber es ist jedermanns Entscheidung, wofür er sich engagiert und worüber er sich aufregt - oder eben nicht !

GP

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....

Gerade weil Behörden nicht nach den Kosten schielen müssen, da sie ohnehin fremdes, also unser aller Geld ausgeben,

sind dort Vergleiche unerwünscht.

Behörden prozessieren letztlich ohne Eigeninteresse, wollen deshalb auch Entscheidungen und keine Vergleiche !

....

GP

Ich halte diese Ansicht für ein Klischee und habe andere Erfahrungen gemacht, als ich in meiner aktiven Dienstzeit für meinen Dienstherrn vor Gericht gefochten habe. Ich bin auch in Mediationen hineingegangen, bin aber heute der Ansicht, dass eine Entscheidung vor dem Richter die bessere Entscheidung ist. Auch musste ich als Vetreter einer Waffenbehörde gerichtliche Vergleiche akzeptieren, weil doch die Kosten eine Rolle spielen - entgegen der hier verbreiteten Ansicht!

Behörden prozessieren durchaus mit Eigeninteresse, jede Entscheidung setzt Rechtsnormen für die Zukunft. Hier sei nur auf erfolgreiche Anwälte wie Eichener und Lindner verwiesen, die gute Entscheidungen erzielt haben und den Waffenbehörden eine Nase gezeigt haben. Hinter einer Behörde, die in einen Rechtsstreit vor das VG geht, steht immer eine Sachbearbeiter, der sich ungern an der Nase ziehen läßt und alles tut, um den Rechtsstreit zu gewinnen - nötigenfalls zieht er die Notbremse und willigt in einen Vergleich ein. Das bekommt er dann vor Prozessbeginn dadurch signalisiert, dass er bitte bei der Verhandlung mit einem Juristen/Juristin vertreten sein möge.

Edited by erik_fridjoffson
Rechtschreibfehler beseitigt
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