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Waffenfoto auf Facebook = Durchsuchung


Hoss

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Was genau kann man denen denn vorwerfen? Wenn das Foto nicht grade aufm Marktplatz geschossen wurde ist doch alles in Ordnung!?

Das Problem sind wohl die "Anscheinswaffen", die wohl so aussahen, als wenn es Waffen waren, aber wohl doch keine Waffen waren, sondern nur den Anschein erweckten, als ob es Waffen waren und die haben dann den Anschein erweckt, daß es hier eine Bande Anscheinskriminelle gibt, die dann wohl leider nicht mit einem Anscheinsurteil bedient werden.

Anscheinend wird diese Republik immer irrer - aber vielleicht ist dies ja auch nur noch ´ne Anscheinsdemokratie? -wer weiß das schon?

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Waffenverbot im Einzelfall nach §41 und das betrifft dann auch erlaubnisfrei Waffen wie SSW und 7,5 Joule Luftpumpen, et.

Alles was nach WaffG Waffe ist und wenn es Anscheinswaffe ist.

...und wie ist das Eigentum geregelt ?

Wenn's der Frau gehört, ist der Knabe außen vor.

Und wenn das Foto auf dem eigenem Gelände gemacht wurde, geht die Aktion in´s Leere.

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Die Durchsuchung ist rechtmäßig, wenn gegen den Mann bereits ein richterliches Waffenverbot erlassen wurde. Blödheit sollte grundsätzlich bestraft werden.

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Die Durchsuchung ist rechtmäßig, wenn gegen den Mann bereits ein richterliches Waffenverbot erlassen wurde. Blödheit sollte grundsätzlich bestraft werden.

:eusa_naughty:hola amigo Nigthingale,

das Foto auf Fratzenbuch zeigt die Frau (laut Zeitungsartikel) und gegen sie ist KEIN Waffenverbot verhängt worden, und SIPPENHAFT gibt es seit Ende des 1000Jährigen Reiches nicht mehr...d.h. der Durchsuchungsbeschluss ist UNRECHT.

Ausserdem hat der amigo Schuster recht. Sie muss nur ihre Spielzeugwaffen vor dem Zugriff des Partners sichern.

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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Ein großer Coup ist der Polizei im deutschen Landkreis Passau gelungen, vor so viel investigativer Professionalität und beharrlichem Ermittlungseifer kann man wirklich nur noch den Hut ziehen!

Was ist geschehen? Eine 48jährige Frau hat auf Facebook ein Foto von sich mit einer Waffe gepostet – und zwar ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde zu sein! Das kann’s natürlich nicht geben, also sind die wackeren Ordnungshüter gleich darangegangen diesen rechtsstaaterschütternden “Fall” zu lösen, das war umso dringlicher als gegen den Lebensgefährten der Frau noch dazu ein Waffenverbot besteht!

Quelle und mehr unter: http://dagarser.wordpress.com/2013/07/30/ein-groser-coup/

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