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Im original macht das Schiessen mehr Spaß :bet:

Vor allem, weil jemand anderes die Munition bezahlt hatte , im Endeffekt aber wir alle!

Trotzdem  der Besitz  allein macht glücklich :a115:

Gloyer 

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Ich würde mal vorsichtig tippen: Wenn das Teil damals im Ursprung als Langwaffe verkauft wurde, ist es auch für Jäger erwerbbar ohne Voreintrag. Wurde das Teil zwischenzeitlich in eine Kurzwaffe geändert, danach wieder mit einem Langwaffenschaft versehen, sehe ich das als schwierig an.

Das ist aber nur ein rechtliches Bauchgefühl ohne Richtigkeitsanspruch!

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Das ist klar. Aber bei Jägern fällt das doch in das Kurzwaffenkontingent? 

Ja, wenn er keine gelbe Karte hat  

Bei entsprechender Lauflänge bzw Gesamtlämge kann es sich beim Jäger auch um eine Langwaffe ohne Voreintrag handeln

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Da Lauf-/Verschlusseinheit über 300mm sind und das Teil mit Hinterschaft über 600mm lang ist, gilt die Knarre als Langwaffe. Damit auch für Jagdscheininhaber erwerbbar. Mal unabhängig vom Thema geboren/gekoren.

Der Jäger dürfte nur auf keinen Fall den Hinterschaft gegen einen Pistolengriff tauschen, wenn die 60cm verwendungsfähige Gesamtlänge unterschritten wird. Sonst Aua vor Gericht.

  • Like 1
  • 2 weeks later...

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