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Taschenmesser führen - Welche sind noch erlaubt ?


DirtyHarry

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(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

Was ist hiermit ?

Taschenmesser, nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, aber feststellbar, mit einer Klingenlänge von 13 cm.

Erlaubt, richtig ?

Oder das gute alte Rifleman's folding knife. Nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, und noch nicht einmal feststellbar, mit einer Klingenlänge von 14 cm.

Erst recht erlaubt. Oder doch nicht ?

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Bei Klappmessern ist die Klingenlänge unwichtig, es wird nur geschaut, ob arretierbar UND einhändig zu öffnen ist. Wir hatten z.B. ein Herbertz-Klappmesser - fürs Schaufenster - mit 30cm Klingenlänge. Das darfst du führen.

Nur bei Nichtklappmesser kommt die Länge ins Spiel.

Und das mit dem beidseitig geschliffen ist m.E. nur für die Altersgrenze wichtig. Die dürfen erst ab 18 Jahre verkauft werden. Solange es ein Messer und kein dolch ist, ist es ein Messer.

Und jetzt müssen die Fachleute ran: ab wann ist ein Messer ein Dolch?

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Das Führverbot definiert sich über die Wesensbestimmung:

§ 1

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

z.B. Dolche, Bajonette, scharfe Schwerter, Säbel, Degen, Teleskop-(schlagstöcke) . Länge und oder beidseitiger Schliff sind wurscht.

Hirschfänger, Jagdnicker, Machete, Dachlatte oder Baseballschläger sind nicht wesensbestimmt im o.g. Sinne. Wenn man Dich damit nicht in der Fußgängerzone sehen will, geht das übers Polizeigesetz (allgemeine Gefahrenabwehr) .

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Warum fällt mir dazu nur mein running Gag mit A. Busche ein:

Offenes führen einer PTB Langwaffe in einer Fußgängerzone mit KWS.

Man sollte es regelämässig machen, immer wieder, im großen Stil, and wechselneden Orten und wiederholt am gleichen, bis die Ordnungs"organe" es endlich begriffen haben.

Allerdings empfiehlt sich die Beteiligung eines Rechstanwaltes, zweier loyaler Pressevertreter und zwei Bodyguards, um nicht im Krankenhaus zu landen.

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feststehende Klinge < 12 cm. Nicht beidseitig geschliffen.

Also Benchmade Nimravus, Benchmade Nimravus Cub, Desert Sepp, SciMibit, Cold Steel Master Hunter, etc.

Um diesen kleinen, aber häufigen Irrtum klarzustellen: Das Führverbot greift bei feststehenden (also nicht klappbaren) Messer nicht ab 12cm. Klingenlänge, sondern erst bei einer Klingenlänge von über 12cm. 12cm KL sind also ohne Einschränkung führbar.

hab meiner Waffenbehörde das Messer vorgelegt und um schriftliche Auskunft gebeten. Die Behörde hat es als Gebrauchsmesser klassifiziert, weil in ihren Augen keine Kampfmesser-Eigenschaft gegeben war. Da ich das schriftlich habe, kann ich mich im Falle eines Falles recht gut raus reden.

Das nützt Dir im Zweifelsfall wenig, da es beim $42a nicht um die Frage geht, ob es eine Waffe ist oder nicht, sondern ob es einhändig feststellbar ist. Eine Waffeneigenschaft ist nicht erforderlich, um vom Führverbot betroffen zu sein. Jeweils bezogen auf feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm oder auf einhändig feststellbare Messer.

Nun kann man das Spielchen noch weiter treiben:

Im 42a gehts nicht ums einhändige Öffen, sondern nur um "einhändig feststellbare Klingen"

Dürfte denn ein Springmesser mit nicht feststellbarer Klinge, die 8,5 cm lang und nur einseitig geschliffen ist, geführt werden ?

Ja, so ein Messer ist frei führbar. Haben wir ja extra dafür gebaut.

Siehe HIER.

Wie auch viele manuelle Einhandmesser ohne Verriegelung, die frei führbar sind.

Hm, auch mal blöd fragen will, wie sieht es mit dem hier aus?

http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01LL470.html

Habe ich beim Autofahren und im Dienst immer dabei!?!?

Einhändig feststellbar -> Führvorschrift gem. §42a

Und weil ein Flipper dran ist, nützt auch ein Entfernen der Daumenscheibe nichts.

Ja, da Klinge feststehend und unter 12cm Länge ist.

Wie schon gesagt: bis 12cm Klingenlänge (feststehend) ist nicht vom 42a betroffen.

Wo kommt die Einschränkung "nicht beidseitig geschliffen" bei feststehenden Klingen her?

"Hieb- oder Stoßwaffen" fallen unabhängig von ihren Abmaßen unter das Führverbot. Viele assoziieren mit "Hieb- oder Stoßwaffen" automatisch vorrangig Dolche (die ja zweischneidig sind). Es gibt allerdings noch eine Vielzahl anderer Messerarten, die per Zweckbstimmung als Waffe ausgelegt sind. Und die müssen nicht zwangsweise zweischneidig sein.

"Beidseitig geschliffen" ist sowieso sehr ungenau formuliert, da es ja auch diverse Outdoor- oder Survivalmesser gibt, die auf dem Klingenrücken z.B. noch einen Wellenschliff haben. Auch diese Messer sind also "beidseitig geschliffen", ohne deshalb eine Waffeneigenschaft aufzuweisen.

Aber beide Formulierungen sind ohnehin nicht Bestandteil des §42a und haben in diesem Sinne keine rechtliche Relevanz.

Was ist hiermit ?

Taschenmesser, nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, aber feststellbar, mit einer Klingenlänge von 13 cm.

Erlaubt, richtig ?

Oder das gute alte Rifleman's folding knife. Nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, und noch nicht einmal feststellbar, mit einer Klingenlänge von 14 cm.

Erst recht erlaubt. Oder doch nicht ?

Bei Taschenmessern ist die Klingenlänge völlig wurscht. Entweder ist es einhändig feststellbar und fällt unter das Führverbot, oder es fehlt die EInhandbedienung oder die Verriegelung, dann ist es frei führbar.

HIER haben wir nochmal ein paar Fakten und Erläuterungen zum §42a zusammengestellt.

Vielleicht kennt das der eine oder andere ja noch nicht.

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HIER haben wir nochmal ein paar Fakten und Erläuterungen zum §42a zusammengestellt.

Vielleicht kennt das der eine oder andere ja noch nicht.

Nein, kannte ich noch nicht. Sehr gut gemacht! :appl:

Vor allem der hier gefällt mir gut:

Ein Zitat des Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das er in einem anderen Kontext abgegeben hat, fasst es sehr passend zusammen:

"Nur schwache Gemeinwesen nehmen der Mehrheit die Freiheit, weil sie den Missbrauch der Freiheit durch eine kleine Minderheit fürchten."

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