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Die Waffe kann bei Bedarf auch in die gelbe WBK eingetragen werden...


Jägermeister

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:rtfm:(fm=Handbuch-Sportordnung vom BDMP)hola amigos,

beim BDMP kann man Slugs mit VR Flinte MIT GEZOGENEN Lauf Sportlich schiessen, und unsere SBin hat kein Problem mit dem Eintragen auf Gelb.

Natürlich kann man auch Schrot damit schiessen, aber... Streuung meiner Bockflinte auf 12 m=40 cm, Streuung der VRflinte (vom largo) mit gezogenem Lauf auf 12m=ca. 3 bis 4 m!!!

saludos de pancho lobo:bayer::drinks:

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... inkl. F.G., der sogar den Hintergrund, die Entstehung und den Sinn des Gesetzes erklärt hat.

Was die Intention des Gesetzgebers angeht... die ist zwar inhaltlich nicht rational nachvollziehbar (denn worin soll das spezielle sicherheitliche "Problem" der VRF begründet sein??) - aber dem Grunde nach ist sie uns doch klar.

VRF werden (wie gesagt, ration hin oder her...) von der Legislative als höhere "Risikokategorie" , verglichen mit anderen Repetierlangwaffen, angesehen. Nur hat der Gesetzgeber das eben handwerklich unsauber geregelt. "Flinten" kennt das WaffG nicht, und lediglich mit der Unterscheidung glatter/gezogener Lauf entsteht eben fast zwangsläufig diese unendliche Diskussion.

Früher oder später könnte, wenn die Sache als Problem angesehen wird, wohl z.B. in der AWaffV eine Differenzierung kommen nach Repetierlangwaffen in Flintenkalibern mit "besonderem Laufprofil".

Ich bin auch kein Fan unseres Waffenrechts, aber empfehle jedem, der eine VRF schießsportlich erwerben will und hier rechtliche Sicherheit will, die "Pumpe" auf WBK Grün zu beantragen. Zumindest bei den Großkaliber-Verbänden (B./B./D...) ist das auch überhaupt kein Problem. Wir hatten ein paar Interessenten in der (BDMP-)SLG, die auch mal überlegten, mit gezogenem Lauf VRF auf "Gelb" zu erwerben, aber mit nur wenig mehr Gebührenaufwand und wenigen Wochen "Bürokratiefristen" jetzt VRF auf "Grün" mit glattem Lauf haben - mit denen sie auch wirklich umfassend was anfangen können.

:2cent:

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Hallo

heute morgen habe ich mit der zuständigen SBine gesprochen. Sie bekam Schnappatmung und sagte, Repetierflinten werden nicht auf Gelb eingetragen und wenn ich eine kaufe, bekomme ich Probleme. Ich habe für den 12. August einen Termin mit dem Leiter (er ist in Urlaub) der Waffenstelle. Mal sehen, wie das ausgeht. Das Waffengesetz unterscheidet zwischen LW mit glatten Lauf und LW mit gezogenen Lauf. Und ich will eine LW mit gezogenen Lauf.

Steven

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Nachdem der BDMP die zulässt darf es da auch keine Probleme mehr geben.

Ich würde trotzdem bei der für mich zuständigen Behörde anfragen, ob die Vorderschaftrepetierbüchsen im Kaliber 12/7x eintragen in die neue gelbe WBK. Vor dem Erwerb. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich ggf. vor Gericht streiten will.

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Hallo

gestern habe ich mit dem LKA telefoniert. Fachbereich Waffenrecht. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf, falls eine Disziplin im Dachverband vorhanden, eindeutig auf WBK Gelb. Ob Kaliber .22LR oder 12, ist vollkommen egal. Nachdem mein SB aus dem Urlaub zurück ist, werde ich das klären.

Steven

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Nächste Fragestellung in diesem Kontext:

Bei eingetragener Grundwaffe ist es dem Erlaubnisinhaber erlaubt, Kalibergleiche oder kleinere Wechselsysteme und Wechselläufe bedürfnisfrei zu erwerben. Angenommen, die Vorderschaftrepetierbüchse im Kaliber .12 ist eingetragen auf neuer gelber WBK. Der Erlaubnisinhaber möchte sich nun einen Wechsellauf zulegen. Kalibergleich, allerdings nicht mit gezogenem, sondern glattem Laufprofil. Ein Bedürfnis muss er nicht nachweisen. Was ist dann?

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Übernächste Fragetsellung in diesem Kontext:

Die ursprüngliche eingetragene Waffe (Basiswaffe) hat das Kaliber 12/70. Der gewünschte Wechsellauf hat aber das Kaliber 12/76. Ist das ein gleichgroßes oder größeres Kaliber? Denn nach meinem Verständnis wäre das Kaliber als Laufdurchmesser und nicht als Hülsenlänge qualifiziert. Ist das so?

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Korrekte Antwort Lusumi.

Falsche Frage Jägermeister.

Stimmt. Ich habe Stevens Aussage und die zweite Antwort nochmal gelesen und hatte Lusumi missverstanden. Selbstverständlich ist es völlig ausreichend, wenn IRGENDEIN anerkannter Schießsportverband dafür eine Disziplin im Programm hat. Der eigene Dachverband muss es natürlich nicht sein.

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Und @ Jägermeister. verwirr mich mal nicht.

Ich kann nichts dafür, das ist die verquere Logik unseres Affenrechts. Ein gutes Gesetz lässt keinen Interpretationsspielraum zu, weil es bürgerfreundlich und einfach zu verstehen ist. Das trifft aufs Affenrecht eindeutig nicht zu, es ist ein nicht mehr händelbares Monster!

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