JuergenG Posted August 5, 2013 at 03:13 PM Share Posted August 5, 2013 at 03:13 PM Tja, damals gab es den ganzen Satz (2,5" - 8") komplett im Koffer (mir fehlte leider die Kohle dafür). Wenn ich damals den 3" und 8" hätte verwenden wollen - was macht man dann mit dem 2,5"? Zersägen? Nö, im BDMP aktiv "Off Duty Revolver" im Rahmen der PPC1500 schiessen. Dann kann man sogar ein "Rezept" für Snubbies bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 26, 2013 at 06:35 PM Share Posted August 26, 2013 at 06:35 PM Hallo morgen habe ich einen Termin beim SB wegen einer Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf im Kaliber 12. Mal sehen, was er meint. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted August 27, 2013 at 09:08 AM Share Posted August 27, 2013 at 09:08 AM Hallo so, gerade die Unterredung mit dem SB beendet. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK. Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist. Er will lediglich einen Zusatz in die Gelbe setzen, wonach auf diese entsprechende Waffe nur Wechselläufe mit gezogenem Lauf erworben werden dürfen. Auch erklärte er mir, daß er bisher davon ausging, daß VRF nur mit glatten Lauf im Handel wären. Mit Gezogenem Lauf war ihm neu. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 27, 2013 at 09:22 AM Author Share Posted August 27, 2013 at 09:22 AM Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist. Sehe ich auch so. Er will lediglich einen Zusatz in die Gelbe setzen, wonach auf diese entsprechende Waffe nur Wechselläufe mit gezogenem Lauf erworben werden dürfen. Rechtliche Grundlage? Auch erklärte er mir, daß er bisher davon ausging, daß VRF nur mit glatten Lauf im Handel wären. Mit Gezogenem Lauf war ihm neu. Wir Waffenbesitzer helfen doch gerne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
flobert Posted August 31, 2013 at 08:51 PM Share Posted August 31, 2013 at 08:51 PM Mal eine andere Frage zu dem Thema, Slugs sind doch Treibspiegelgeschosse oder? Die dürfen in D doch aus gezogenen Läufen nicht verschossen werden, oder liege ich da verkehrt? Was könnte man da für Mun, verwenden?? Abgesehen davon hab ich eine VRF auf Grün, die Frage ist also mehr thoeretischer Natur. Die meisten Slugs sind keine Treibspiegelgeschosse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 31, 2013 at 08:57 PM Author Share Posted August 31, 2013 at 08:57 PM Die meisten Slugs sind keine Treibspiegelgeschosse. Und selbst wenn: http://gunboard.de/gb_vb/showthread.php?t=59159 Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted May 7, 2014 at 07:33 PM Share Posted May 7, 2014 at 07:33 PM Hallo, ein Bekannte meinte heute zu mir, ich sollte folgenden Beitrag " http://www.gunboard.de/archive/index.php/t-74752.html " mal durchlesen, da mir das Thema nicht aus dem Kopf ging. Jeder erzählt einem etwas anderes Es geht da um den Beitrag von Steven Steven 03.08.2013, 11:17 Hallo gestern habe ich mit dem LKA telefoniert. Fachbereich Waffenrecht. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf, falls eine Disziplin im Dachverband vorhanden, eindeutig auf WBK Gelb. Ob Kaliber .22LR oder 12, ist vollkommen egal. Nachdem mein SB aus dem Urlaub zurück ist, werde ich das klären. Steven und Steven 27.08.2013, 11:08 Hallo so, gerade die Unterredung mit dem SB beendet. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK. Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist. War letzte Woche bei unserer Waffenbehörde und hatte mich nach Vorderschaftrepetierbüchsen 12/76 erkundigt. Der Sacharbeiter musste erst jemaden anden anrufen, welcher wohl so ne Art Ausbilder ist. Dieser sagte aber!! und jetzt kommt es... eine Vorderschaftrepetierbüchse 12/76 gibt es nicht. Es wäre eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf. Jetzt wollte sich mein Sacharbeiter aber doch an höherer Stelle absichern und beim LKA nachfragen (Antwort steht noch aus). Im Prinzip das, was Steven bereits gemacht hat. Mich würde interessieren, welcher Verband diese Disziplin hat?! Der BDMP wurde mir gesagt. Dynamisches Schiessen. Ist das so korrekt? Und falls Steven hier mitliest.. hat es mit der Pumpe geklappt?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 7, 2014 at 07:37 PM Author Share Posted May 7, 2014 at 07:37 PM Willkommen im Forum. Da es das Thema schon gibt, habe ich Deine Frage diesem mal angefügt, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 7, 2014 at 07:39 PM Author Share Posted May 7, 2014 at 07:39 PM Aus welchem Bundesland kommst du denn? Wenn NRW, steht die Antwort des LKA doch fest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted May 7, 2014 at 07:49 PM Share Posted May 7, 2014 at 07:49 PM ja NRW. Nur bin ich ja gespannt was der Sacharbeiter für ne Info bekommt. Und eben welcher Verband eine Repiertierbüchse slug in der Disziplinverordnung hat. Weil ich lese immer nur Repetierflinte mit Slug-- aber es geht ja um eine Repetierbüchse mit Slug Geschossen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 7, 2014 at 07:51 PM Author Share Posted May 7, 2014 at 07:51 PM Steht hier im Faden: BdMP. Und es geht um eine Vorderschaftrepetierbüchse im Kaliber .12. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted May 8, 2014 at 05:18 AM Share Posted May 8, 2014 at 05:18 AM Ich würde sagen: eindeutig falsche Antwort! Wenn, dann ist es egal in welchem anerkannten Verband es eine Disziplin dafür gibt. Das würde ich mal so nicht sagen Luzian. Das LKA Baden-Württemberg teilt die selbe Auffassung! Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted May 8, 2014 at 01:43 PM Share Posted May 8, 2014 at 01:43 PM Die Diskussion zwischen Büchse und Flinte ist ohne jede Bedeutung. Das Gesetz trifft diese Unterscheidung nicht. Die Diskussion entbrennt eigentlich nur wegen dieser nicht erforderlichen Kategorisierung. Gefordert ist eine Repetierlangwaffe. Die passende Sportordnung liefert der BDMP. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted May 8, 2014 at 02:08 PM Share Posted May 8, 2014 at 02:08 PM Die Frage ob eigener Verband oder nicht beantwortet ausführend zu §14(4) WaffG die WaffVwV 14.4 Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 ist bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es muss sich also um einen organisierten Sportschützen (im Sinne von § 14 Absatz 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen). Das Erwerbsstreckungsgebot, nach dem ein Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben darf, gilt auch bei der Erwerbsberechtigung auf Grund einer Gelben WBK. Diese Regel darf nur in begründeten Fällen durchbrochen werden. Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 8, 2014 at 06:10 PM Share Posted May 8, 2014 at 06:10 PM Hallo, Und falls Steven hier mitliest.. hat es mit der Pumpe geklappt?? Hallo mutzmutz die Repetierlangwaffe Kaliber 12 mit gezogenem Lauf habe ich mir nicht gekauft. Wurde zu hoch geboten. Aber falls bei deiner Nachfrage beim SB ein anderes Ergebnis wie das meine rauskommt, schick mir eine PM. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted May 8, 2014 at 08:57 PM Share Posted May 8, 2014 at 08:57 PM Das würde ich mal so nicht sagen Luzian. Das LKA Baden-Württemberg teilt die selbe Auffassung! Gruß Vor oder nach dem die WaffVwV veröffentlicht und der Fall klargestellt wurde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 9, 2014 at 05:47 AM Author Share Posted May 9, 2014 at 05:47 AM Was ist darin klargestellt worden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 9, 2014 at 07:23 AM Share Posted May 9, 2014 at 07:23 AM 10.9.2 stellt klar, dass ein Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf eine Vorderschaftreptierbüchse ist und keine Flinte. Da die waffenrechtlichen Probleme hier erst anfangen sollten wir das vielleicht nicht weiters diskutieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elderman Posted May 9, 2014 at 10:27 AM Share Posted May 9, 2014 at 10:27 AM 10.9.2 stellt klar, dass ein Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf eine Vorderschaftreptierbüchse ist und keine Flinte. Nein, das steht dort nicht. Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenen Läufen sind nur nicht in der beispielhaften Aufzählung aufgeführt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted May 9, 2014 at 12:01 PM Share Posted May 9, 2014 at 12:01 PM Was ist darin klargestellt worden? U.a. dass es für die Waffe eine Disziplin im eigenen Verband oder Verein nicht geben muss - sondern dass es ausreicht wenn irgendein anerkannter Verband eine Diszipln anbietet: (Kopie aus Mutters Beitra): 14.4 ... Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted May 9, 2014 at 12:12 PM Share Posted May 9, 2014 at 12:12 PM Nein, das steht dort nicht. Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenen Läufen sind nur nicht in der beispielhaften Aufzählung aufgeführt. Hallo Elderman, das Waffengesetz kennt keine Flinte und keine Büchse. Es unterscheidet Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf (gelbe WBK) und Repetierlangwaffen mit glattem Lauf (grüne WBK). Also: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK. Da ist das Waffengesetz eindeutig und nicht interpretationsfähig. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz und vom Gesetzgeber nicht gewollt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 9, 2014 at 12:34 PM Share Posted May 9, 2014 at 12:34 PM Die WaffVwV unterscheidet aber sehr wohl in Vorderschaftrepetierbüchse und Flinte, somit ist eine Definition vorgegeben und dem Eintrag auf gelbe WBK muss stattgegeben werden. Wie gesagt, die waffenrechtlichen Probleme fangen hier erst richtig an........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted May 9, 2014 at 03:12 PM Share Posted May 9, 2014 at 03:12 PM Nananana Medicus. Das solltest du nochmal prüfen Im realen Leben existiert dieses Problem nicht. Ich kenne das nur als eine WO-Trollerei. Das Gesetz ist eindeutig formuliert und mir ist nichts anders erläuterndes aus dem WaffR bekannt. Aber schauen wir doch mal was dazu beim NWR gesagt wird, wenn der Gesetzestext nicht mehr ausreicht. https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-details-hersteller.aspx?oid=54 Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen erfasst? Das Waffenrecht verwendet in der EU-WaffenRL und dem WaffG die Bezeichnungen "Waffe mit glattem Lauf" und "Waffe mit gezogenem Lauf". Im WaffG wird der Begriff "Flinte" nur bei den Verbotenen Waffen der Anlage 2 in Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 "Vorderschaftrepetierflinten, bei denen …" verwendet. Der Standard XWaffe musste so angelegt werden, dass er mit allen Rechtsvorschriften harmoniert (soweit dies überhaupt möglich ist). Daher wurden hier die sprachlich gebräuchlichen Begriffe "Büchse" und "Flinte" verwendet. Büchsen sind Waffen, die zum Verschießen eines Einzelgeschosses bestimmt sind. Sie haben in der Regel gezogene Läufe. Flinten sind Waffen, die zum Verschießen von Schroten bestimmt sind. Sie haben in der Regel glatte Läufe. Hat eine Waffe in einem klassischen Schrotkaliber (z.B. 12/70) einem auf voller Länge mit Zügen und Feldern versehenen Lauf, so handelt es sich um einen "gezogenen Lauf" im Sinne der Waffentechnik. Er ist zum Verschießen von Einzelgeschossen bestimmt (in diesem Fall von Flintenlaufgeschossen). Folglich müssen wir in der Nomenklatur von XWaffe auch dann von einer Büchse sprechen, auch wenn diese Büchse Flintenmunition verschießen kann. Gemäß §14 Abs. 4 WaffG können mit einer Sportschützen-WBK (gelb-neu) auch Repetierwaffen mit gezogenen Läufen erworben werden. Die Begriffe Büchse und Flinte werden hier nicht verwendet. Die XWaffe-Einstufung ist hier nicht von Bedeutung. Waffentechnisch gilt es hier festzustellen, ob die betreffende Waffe eine Repetierwaffe ist und der Lauf gezogen ist. Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden. Ggf. sind Weisungen auf Landesebene erlassen worden, fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem Waffenrechtsreferenten nach. Aber Achtung: Vorderschaftrepetierwaffen in einem Flintenkaliber (z.B. 12/76; 12/70; 16/70; …), bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95cm oder die Lauflänge weniger als 45cm beträgt sind verbotene Waffen. Dies ergibt sich hier aus dem Begriff „Flinte“ im Gesetz. Es wird nicht von glatten oder gezogenen Läufen gesprochen. Flinten verschießen Flintenmunition (gemäß amtl. Anzeiger, bzw. C.I.P.), unabhängig der Laufkonstruktion. Hier tritt die XWaffe-Nomenklatur zurück, da sie keine rechtliche Wirkung entfaltet. Ich hoffe wir lassen diese ausgedachten Gerüchte bei den "Experten" WOanders. Mir war diese Narretei dort irgendwann zu dumm, da festgefahrene Meinungen der dortigen Dauerschlaumeier sich nicht mal anhand von zitierten Gesetzen, Vorschriften, Bundestagsdrucksachen und Kommentaren korrigieren ließen. Diese Spezies wird sicherlich auch das NWR dann einfach als fehlerhaft betiteln, da es ihre Kapazitäten übersteigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted May 9, 2014 at 03:51 PM Share Posted May 9, 2014 at 03:51 PM Nachtrag: Das NWR scheint uns auch einmal vor übereifrigen, unkundigen und/oder ideologisierten Bearbeitern "schützen" zu können und das auch noch bundeseinheitlich. Wer hätte das gedacht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted May 9, 2014 at 04:00 PM Share Posted May 9, 2014 at 04:00 PM Bis jetzt stimmen wir doch 100%ig überein Link to comment Share on other sites More sharing options...
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