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Die Waffe kann bei Bedarf auch in die gelbe WBK eingetragen werden...


Jägermeister

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Tja, damals gab es den ganzen Satz (2,5" - 8") komplett im Koffer (mir fehlte leider die Kohle dafür). Wenn ich damals den 3" und 8" hätte verwenden wollen - was macht man dann mit dem 2,5"? Zersägen?

Nö, im BDMP aktiv "Off Duty Revolver" im Rahmen der PPC1500 schiessen. Dann kann man sogar ein "Rezept" für Snubbies bekommen.

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  • 3 weeks later...
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Hallo

so, gerade die Unterredung mit dem SB beendet. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK.

Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist. Er will lediglich einen Zusatz in die Gelbe setzen, wonach auf diese entsprechende Waffe nur Wechselläufe mit gezogenem Lauf erworben werden dürfen. Auch erklärte er mir, daß er bisher davon ausging, daß VRF nur mit glatten Lauf im Handel wären. Mit Gezogenem Lauf war ihm neu.

Steven

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Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist.

Sehe ich auch so.

Er will lediglich einen Zusatz in die Gelbe setzen, wonach auf diese entsprechende Waffe nur Wechselläufe mit gezogenem Lauf erworben werden dürfen.

Rechtliche Grundlage?

Auch erklärte er mir, daß er bisher davon ausging, daß VRF nur mit glatten Lauf im Handel wären. Mit Gezogenem Lauf war ihm neu.

Wir Waffenbesitzer helfen doch gerne. :friends2:

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Mal eine andere Frage zu dem Thema, Slugs sind doch Treibspiegelgeschosse oder?

Die dürfen in D doch aus gezogenen Läufen nicht verschossen werden, oder liege ich da verkehrt?

Was könnte man da für Mun, verwenden??

Abgesehen davon hab ich eine VRF auf Grün, die Frage ist also mehr thoeretischer Natur.

Die meisten Slugs sind keine Treibspiegelgeschosse.

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  • 8 months later...

Hallo,

ein Bekannte meinte heute zu mir, ich sollte folgenden Beitrag " http://www.gunboard.de/archive/index.php/t-74752.html " mal durchlesen, da mir das Thema nicht aus dem Kopf ging. Jeder erzählt einem etwas anderes :crazy:

Es geht da um den Beitrag von Steven

Steven 03.08.2013, 11:17

Hallo

gestern habe ich mit dem LKA telefoniert. Fachbereich Waffenrecht. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf, falls eine Disziplin im Dachverband vorhanden, eindeutig auf WBK Gelb. Ob Kaliber .22LR oder 12, ist vollkommen egal. Nachdem mein SB aus dem Urlaub zurück ist, werde ich das klären.

Steven

und

Steven

27.08.2013, 11:08

Hallo

so, gerade die Unterredung mit dem SB beendet. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK.

Er hat Rücksprache mit dem LKA NRW genommen und es wurde ihm mitgeteilt, daß der Gesetzestext eindeutig und nicht interpretierbar ist.


War letzte Woche bei unserer Waffenbehörde und hatte mich nach Vorderschaftrepetierbüchsen 12/76 erkundigt. Der Sacharbeiter musste erst jemaden anden anrufen, welcher wohl so ne Art Ausbilder ist. Dieser sagte aber!! und jetzt kommt es... eine Vorderschaftrepetierbüchse 12/76 gibt es nicht. Es wäre eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf.:laugh:

Jetzt wollte sich mein Sacharbeiter aber doch an höherer Stelle absichern und beim LKA nachfragen (Antwort steht noch aus). Im Prinzip das, was Steven bereits gemacht hat.

Mich würde interessieren, welcher Verband diese Disziplin hat?! Der BDMP wurde mir gesagt. Dynamisches Schiessen. Ist das so korrekt?

Und falls Steven hier mitliest.. hat es mit der Pumpe geklappt??

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Die Frage ob eigener Verband oder nicht beantwortet ausführend zu §14(4) WaffG die WaffVwV

14.4 Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 ist bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es muss sich also um einen organisierten Sportschützen (im Sinne von § 14 Absatz 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen). Das Erwerbsstreckungsgebot, nach dem ein Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben darf, gilt auch bei der Erwerbsberechtigung auf Grund einer Gelben WBK. Diese Regel darf nur in begründeten Fällen durchbrochen werden.

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

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Hallo,

Und falls Steven hier mitliest.. hat es mit der Pumpe geklappt??

Hallo mutzmutz

die Repetierlangwaffe Kaliber 12 mit gezogenem Lauf habe ich mir nicht gekauft. Wurde zu hoch geboten.

Aber falls bei deiner Nachfrage beim SB ein anderes Ergebnis wie das meine rauskommt, schick mir eine PM.

Steven

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Was ist darin klargestellt worden?

U.a. dass es für die Waffe eine Disziplin im eigenen Verband oder Verein nicht geben muss - sondern dass es ausreicht wenn irgendein anerkannter Verband eine Diszipln anbietet:

(Kopie aus Mutters Beitra): 14.4 ...

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

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Nein, das steht dort nicht. Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenen Läufen sind nur nicht in der beispielhaften Aufzählung aufgeführt.

Hallo Elderman,

das Waffengesetz kennt keine Flinte und keine Büchse. Es unterscheidet Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf (gelbe WBK) und Repetierlangwaffen mit glattem Lauf (grüne WBK). Also: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf gelbe WBK. Da ist das Waffengesetz eindeutig und nicht interpretationsfähig. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz und vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Steven

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Nananana Medicus. Das solltest du nochmal prüfen ;)

Im realen Leben existiert dieses Problem nicht. Ich kenne das nur als eine WO-Trollerei.

Das Gesetz ist eindeutig formuliert und mir ist nichts anders erläuterndes aus dem WaffR bekannt.

Aber schauen wir doch mal was dazu beim NWR gesagt wird, wenn der Gesetzestext nicht mehr ausreicht.

https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-details-hersteller.aspx?oid=54

Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen erfasst?

Das Waffenrecht verwendet in der EU-WaffenRL und dem WaffG die Bezeichnungen "Waffe mit glattem Lauf" und "Waffe mit gezogenem Lauf".

Im WaffG wird der Begriff "Flinte" nur bei den Verbotenen Waffen der Anlage 2 in Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 "Vorderschaftrepetierflinten, bei denen …" verwendet.

Der Standard XWaffe musste so angelegt werden, dass er mit allen Rechtsvorschriften harmoniert (soweit dies überhaupt möglich ist).

Daher wurden hier die sprachlich gebräuchlichen Begriffe "Büchse" und "Flinte" verwendet.

Büchsen sind Waffen, die zum Verschießen eines Einzelgeschosses bestimmt sind. Sie haben in der Regel gezogene Läufe.

Flinten sind Waffen, die zum Verschießen von Schroten bestimmt sind. Sie haben in der Regel glatte Läufe. Hat eine Waffe in einem klassischen Schrotkaliber (z.B. 12/70) einem auf voller Länge mit Zügen und Feldern versehenen Lauf, so handelt es sich um einen "gezogenen Lauf" im Sinne der Waffentechnik. Er ist zum Verschießen von Einzelgeschossen bestimmt (in diesem Fall von Flintenlaufgeschossen). Folglich müssen wir in der Nomenklatur von XWaffe auch dann von einer Büchse sprechen, auch wenn diese Büchse Flintenmunition verschießen kann.

Gemäß §14 Abs. 4 WaffG können mit einer Sportschützen-WBK (gelb-neu) auch Repetierwaffen mit gezogenen Läufen erworben werden. Die Begriffe Büchse und Flinte werden hier nicht verwendet. Die XWaffe-Einstufung ist hier nicht von Bedeutung. Waffentechnisch gilt es hier festzustellen, ob die betreffende Waffe eine Repetierwaffe ist und der Lauf gezogen ist. Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden. Ggf. sind Weisungen auf Landesebene erlassen worden, fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem Waffenrechtsreferenten nach.

Aber Achtung: Vorderschaftrepetierwaffen in einem Flintenkaliber (z.B. 12/76; 12/70; 16/70; …), bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95cm oder die Lauflänge weniger als 45cm beträgt sind verbotene Waffen. Dies ergibt sich hier aus dem Begriff „Flinte“ im Gesetz. Es wird nicht von glatten oder gezogenen Läufen gesprochen. Flinten verschießen Flintenmunition (gemäß amtl. Anzeiger, bzw. C.I.P.), unabhängig der Laufkonstruktion. Hier tritt die XWaffe-Nomenklatur zurück, da sie keine rechtliche Wirkung entfaltet.

Ich hoffe wir lassen diese ausgedachten Gerüchte bei den "Experten" WOanders. Mir war diese Narretei dort irgendwann zu dumm, da festgefahrene Meinungen der dortigen Dauerschlaumeier sich nicht mal anhand von zitierten Gesetzen, Vorschriften, Bundestagsdrucksachen und Kommentaren korrigieren ließen. Diese Spezies wird sicherlich auch das NWR dann einfach als fehlerhaft betiteln, da es ihre Kapazitäten übersteigt.

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