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Die Waffe kann bei Bedarf auch in die gelbe WBK eingetragen werden...


Jägermeister

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So, ich bin blöd. das NWR hat das schon geregelt und mutzmutz: Dein SB lügt!

https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-details-hersteller.aspx?oid=54

Zitat

Folglich müssen wir in der Nomenklatur von XWaffe auch dann von einer Büchse sprechen, auch wenn diese Büchse Flintenmunition verschießen kann.

Gemäß §14 Abs. 4 WaffG können mit einer Sportschützen-WBK (gelb-neu) auch Repetierwaffen mit gezogenen Läufen erworben werden. Die Begriffe Büchse und Flinte werden hier nicht verwendet. Die XWaffe-Einstufung ist hier nicht von Bedeutung. Waffentechnisch gilt es hier festzustellen, ob die betreffende Waffe eine Repetierwaffe ist und der Lauf gezogen ist. Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden.
 
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  • 3 weeks later...

Habe mir jetzt DSU, BDS und BDMP angeschaut. Ich finde nichts was darauf schließen lässt, dass man eine Pumpe mit gezogenem Lauf dort schießen dürfte.

Und gerade der BDMP schreibt am deutlichsten

Zitat

Gesetzeskonforme Repetierflinte mit glattem Lauf im Kaliber 12

Helft mir mal geistig über die Straße: Wo bin ich falsch abgebogen?

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