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Kann DB Gaswaffenmitnahmen verbieten ?


DirtyHarry

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Meiner persönlichen Meinung nach sind solche Bestimmungen null und nichtig (oder gibt es da ein Gerichtsurteil von einem Gericht das was zu sagen hat dazu ?) ! Die Bundesbahn kann nicht per AGB Grundrechte einschränken. Die BRD gibt kleine Waffenscheine zur SV raus und ich halte das auch in Zügen der Bundesbahn nicht für einschränkbar (sprich die entsprechenden AGB Klauseln für nichtig). Wäre ja noch schöner - letzthin ein Menge agressiver Fussballfans im Zug ... Wer will da denn schutzlos sein ...

http://www.jagdrecht.de/phpbb/viewtopic.php?t=122

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Das sehe ich völlig anders ! Das ist "öffentliches" Gelände und genau aus diesem Grund können sie es nicht ! Sie übernehmen ja auch nicht meinen Schutz. In einer Disko ist das auch so: Waffen rein sind verboten - aber im Gegenzug geniessen die Besucher den Schutz der anwesenden Wachleute. In der Bahn gibt es keine Wachleute. Und Selbstschutz ist ein Grundrecht - und den kann niemand verbieten.

irrst du dich mann.

ist das gelände der db, d.h. die haben dort hausrecht und können dir das führen deiner gaswaffe ebenso verdienen, wie ich dir das in meinem büro für mein büro verbieten kann.

aber keine angst; wennste mal kommst, kannste deine wumme gerne mitbringen ...... :mrgreen:

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Vielleicht ein etwas pragmatischerer Ansatz:

Welche Strafe droht einem denn, wenn man das Hausrecht der Bahn mißachtet ? Muss man sich vor den Sanktionen wirklich fürchten ?

So wie ich die Sache sehe, liegt hier jedenfalls kein Verstoß gegen das WaffG vor, zumindest wenn am Bahnhof / im Zug nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet und man einen gültigen "Kinderwaffenschein" hat. :mrgreen:

JM

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Auch das mit öffentlichen Veranstaltungen sehe ich nicht so dramatisch an. Das passiert öfter: Man steigt aus dem Zug und befindet sich mitten im Aufmarsch zu einer öffentlichen Veranstaltung - z.b. Verdidemonstration. Nicht mein Problem wenn ich da durch die Leute durchlaufen muss - das ist schließlich öffentliches Gelände und ich habe ja gar nicht vor zu der öffentlichen Veranstaltung zu gehen.

Vielleicht ein etwas pragmatischerer Ansatz:

Welche Strafe droht einem denn, wenn man das Hausrecht der Bahn mißachtet ? Muss man sich vor den Sanktionen wirklich fürchten ?

So wie ich die Sache sehe, liegt hier jedenfalls kein Verstoß gegen das WaffG vor, zumindest wenn am Bahnhof / im Zug nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet und man einen gültigen "Kinderwaffenschein" hat. :mrgreen:

JM

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Verfasst am: 16.04.2004 - 14:13 Titel:

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Das sehe ich völlig anders ! Das ist "öffentliches" Gelände und genau aus diesem Grund können sie es nicht ! Sie übernehmen ja auch nicht meinen Schutz. In einer Disko ist das auch so: Waffen rein sind verboten - aber im Gegenzug geniessen die Besucher den Schutz der anwesenden Wachleute. In der Bahn gibt es keine Wachleute. Und Selbstschutz ist ein Grundrecht - und den kann niemand verbieten.

Deine Probleme möchte ich haben DH, hast du eigentlich auch einen 44er Wüstenschreckschusseagle unter deinem Kopfkissen? :dr:

Aber zur Bahn, ich weiss nicht wie es bei dir aussieht, aber hier in Frankfurt hat die DB einen Bahneigenen Sicherheitsdienst (BSG) der 24 Std 7 Tage die Woche in 2er Trupps Streife läuft, und das Bahnhofsgelände, hauptsächlich die B-Ebene ua von Junkies, Dealern, Obdachlosen etc freihält. Selbst in der S-Bahn sind ab 21 Uhr in jedem ersten Wagon 2 Wachleute der BSG auf jeder Strecke in jedem Zug. Die bieten dir mindestens genausoviel Schutz, wie zwei möchtegern Bodybuilder mit bösen Blick vor der Tür deiner Discothek.

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Junge, Junge, Dirty Harry, das ist ja ein Rückfall in längst vergessen geglaubte Vigilantenzeiten, was? :roll:

Glaub's einfach, die inzwischen privatisierte Bahn (ist Dir vielleicht entgangen) kann das tatsächlich untersagen, ebenso wie die Post den Transport von Waffenpaketen, mein Kneipenwirt in Dortmund Schalke-Fahnen usw. usw.

Und daß das Waffentrage-Verbot in Discos daran gekoppelt sein muß, daß es dort Wachleute gibt, die mich stattdessen schützen, das war mir auch neu.

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Hallo Glock,

ich schlafe definitiv nicht mit der *Gas*waffe unter dem Kopfkissen ... :mrgreen: Wenn die Umgebung ausreichend sicher ist - z.b. viel Polizei und Wachleute - dann bleibt die Gaswaffe auch zu Hause. Niemand nimmt so ein Ding nur zum Spaß mit. Mag sein dass in Großstädten die Züge ausreichend sicher sind - aber man verlässt ja diese Umgebung auch wieder bald. Für persönlichen Schutz kann man nur selber sorgen.

Deine Probleme möchte ich haben DH, hast du eigentlich auch einen 44er Wüstenschreckschusseagle unter deinem Kopfkissen? :dr:

Aber zur Bahn, ich weiss nicht wie es bei dir aussieht, aber hier in Frankfurt hat die DB einen Bahneigenen Sicherheitsdienst (BSG) der 24 Std 7 Tage die Woche in 2er Trupps Streife läuft, und das Bahnhofsgelände, hauptsächlich die B-Ebene ua von Junkies, Dealern, Obdachlosen etc freihält. Selbst in der S-Bahn sind ab 21 Uhr in jedem ersten Wagon 2 Wachleute der BSG auf jeder Strecke in jedem Zug. Die bieten dir mindestens genausoviel Schutz, wie zwei möchtegern Bodybuilder mit bösen Blick vor der Tür deiner Discothek.

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Kinderwaffenschein .... ablach .... das ist ja echt der oberhammer ... 10 von 10 möglichen für JM!!!

Und den pragmatischen Ansatz sehe ich auch - sogar noch ein bisschen weiter gesteckt als JM:

Wer weiss überhaupt, dass DH seinen Zweitpen ... äh, seine Gaswaffe mitführt, wenn er ihn/sie niemandem zeigt???

Eben - keiner und niemand.

Ansonsten sind Bahnhöfe KEIN öffentliches Gelände, sondern Eigentum der Bahn - sonst könnte es dort ja auch kein Hausrecht und keine Hausordnung geben ...... wumme verbotenermassen mitnehmen ist Hausfriedensbruch ....

Zur Sanktionen der Bahn: Naja, wenn sie ihn erwischen und jemand ihm einen einfahren will, machen sie ihm halt ne Anzeige. Für einen Legalwaffenbesitzer kommt das nicht gut.

Ich würde mir das nicht anhängen .... ich hab aber auch keinen Drang danach mit einer Tränengaspistole rumzulaufen .....

Also - Kracher einstecken und Klappe halten.

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Hallo Uli,

ich habe da ein paar gewichtige juristische Argumente dass sie es nicht kann. Dass mit dem Transport von Waffenpaketen sehe ich anders - hier hat der Bürger die Möglichkeit das auf anderen Transportwegen zu verschicken. Im Bahnbereich herrscht aber ein MONOPOL vor. Der Bürger kann hier nicht ausweichen (ohne immense Kosten oder unzumutbare Transportmittel). Und Grundrechte per AGB einzuschränken zu wollen halte ich für lächerlich.

PS: Wenn man genau liest sind auch Tränengasprays und Taschenmesser verboten, sind alles Gegenstände bla bla ... Wieso soll dann jemand mitfahren dürfen der Karate macht ? Körperliche Schwache wie Frauen brauchen Hilfsmittel um gegen körperlich überlegene Gegner sich zur Wehr setzten zu können. Nee, das ist Quatsch. Ich zweifle die Wirksamkeit solcher Regelungen im öffentlichen Bereich an. Kneipe ist was anders - das ist kein öffentlicher Bereich wo man unbedingt durch muss.

Junge, Junge, Dirty Harry, das ist ja ein Rückfall in längst vergessen geglaubte Vigilantenzeiten, was? :roll:

Glaub's einfach, die inzwischen privatisierte Bahn (ist Dir vielleicht entgangen) kann das tatsächlich untersagen, ebenso wie die Post den Transport von Waffenpaketen, mein Kneipenwirt in Dortmund Schalke-Fahnen usw. usw.

Und daß das Waffentrage-Verbot in Discos daran gekoppelt sein muß, daß es dort Wachleute gibt, die mich stattdessen schützen, das war mir auch neu.

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Die DB ist zwar privatisiert worden, aber bei ihr handelt es sich um ein öffentliches Unternehmen unter anderem auch zur Personenbeförderung.

Klar hat die Bahn auf ihren Bahnhöfen und auch in ihrem rollenden Material ihr Hausrecht und somit könnte sie auch das Führen von Gaswaffen durch Inhaber eines kleinen Waffenscheines in ihrem Zuständigkeitsbereich unterbinden, so nach alter Westernart, "mit geladenem Colt kommst du nicht in den Saloon".

In Flugzeugen z.B. dürftest du auch mit kleinem Waffenschein deine Gaswaffe nicht führen.

So bleibt zum Schluss nur vom Führen auf das Verbringen auszuweichen, denn auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Verbringen von Schußwaffen durch Berechtigte erlaubt.

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Zur Sanktionen der Bahn: Naja, wenn sie ihn erwischen und jemand ihm einen einfahren will, machen sie ihm halt ne Anzeige.

Anzeigen wegen was ? Welche Straftat stellt die Missachtung der AGB eines privaten Transportunternehmens dar ? Ich hab als juristischer Laie keine Ahnung, ob da strafrechtlich was machbar ist.

Oder Zivilrechtlich ? Klage auf Unterlassung, "Hausverbot" ?

:?:

Einen Verstoß gegen das WaffG sehe ich jedenfalls nicht.

JM

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Sie könnten ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen, so wie es auch in der Hausordnung angekündigt wird. Ich vermute aber mal, dass man es normalerweise - wie von Euch geäussert - bei einem Hausverbot belassen würde.

Obwohl .... vielleicht machen Sie für DH ne Ausnahme ...... :mrgreen:

Und was ist jetzt ein Vigilant??????????? :oops:

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Lateinische Herkunft erklärt - schon mal prima!

Nebenbei haben die Vigilanten in der Geschichte des Amerikanischen Westens eine mitunter eher zwielichtige Rolle gespielt. Auch hier als Bürgerwehren (gegen marodierende Banditen, Söldner und Glücksritter) gegründet, wurden Sie schnell mal missbraucht um Rinderbarone gegen Kleinsiedler und eingeschworene Gesellschaften gegen Andersdenkende jeder Art zu "verteidigen". So ein Waffenmonopol ist doch ungemein praktisch, wenn man in der Mehrzahl ist (und ggf. auch nur selber Waffen besitzen darf).

Auf jeden fall gab es zwischen 1865 und 1890 in vielen größeren Gemeinden der Vereinigten Staaten solche Gruppen.

Shotgun George

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  • 3 weeks later...

Ums kurz zu machen

Transportieren (wenn nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit): erlaubt

Führen: verboten

Allerdings kann die Bahn bei verstössen nicht allzu viel unternehmen: höchstens einen Platzverweis, oder bei grobem zuwiderhandeln ein Hausverbot aussprechen. Ein verstoss gegen das Hausverbot wäre dann aber widerum Hausfriedensbruch, welches mit einer Geldbusse geahndet werden kann. Ein Verstoss gegen das Waffg liegt also bei solchen Vergehen eh nicht vor.

Für die ganz schlauen würde ich sagen: wenn man nicht allzu prozig mit seiner Knarre umherläuft, dann dürfte die Bahn ohnehin in den seltensten Fällen etwas davon mitbekommen...und wenn man tatsächlich alle sechs Monate - aus Notwehr natürlich - seine Waffe zücken muss und sich ein Hausverbot einkassiert, wäre wohl auch nicht weiter schlimm, da dies nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Dann kann man sein glück also ungestraft aufs neue versuchen. :mrgreen:

Im übrigen müsste man theoretisch auch vor jedem Betreten eines Geschäftes den Ladeninhaber um Erlaubnis fragen...naja, wers macht ist halt selber schuld. :rol:

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  • 5 months later...

Hallo Freunde,

es kommt wohl wie so oft auf die alte Aussage "Wo kein Kläger - da kein Richter"; in den kaum noch durch Zugbegleiter und fast nie durch Bahnsicherheitsleute begleiteten Zügen im wilden Osten ist das alles rein akademische Diskussion.

Im fast leeren Zug fühlt man sich mit Gaspistole einfach sicherer - und was tut man ohne die, wenn man dann auf dem leeren Bahnsteig steht und die einzigen "Mitsteher" sind bekiffte Punks oder besoffene Penner.

Erst vorige Woche hat ein junger Obdachloser ein paar alte Leute mit dem Messer niedergestochen. Eine Gaspistole hätte vielleicht das Schlimmste verhütet! :(

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  • 2 years later...

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