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Bei Unterbrechung des Reinigungsvorgangs muss Waffe wieder ordnungsgemäß verschlossen werden


Jägermeister

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Zitat

Unzulässige Lagerung von Waffen in Aluminiumkoffer und mit einfachem Vorhängeschloss versehener Holzkiste

Wird ein Waffenbesitzer durch das Klingeln an der Haustür beim Reinigungsvorgang unterbrochen, so muss er die Waffe wieder ordnungsgemäß wegschließen. Eine Lagerung in einem Aluminiumkoffer ist ebenso unzulässig, wie die Lagerung in einer mit einem einfachen Vorhängeschloss versehenen Holzkiste. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

https://mobil.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-16-S-231917_Bei-Unterbrechung-des-Reinigungsvorgangs-muss-Waffe-wieder-ordnungsgemaess-verschlossen-werden.news33551.htm

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