Shelby Posted August 9, 2013 at 08:12 AM Share Posted August 9, 2013 at 08:12 AM Hallo, zum Problem: unsere 12 1/2 jährige Tochter interessiert sich stark für`s schiessen und dieses Inetresse möchten wir fördern. Unter Bezug auf http://www.schützengesellschaft-markneukirchen.de/doks/Altersvorschriften.pdf haben wir hier in HH bei der Behörde nachgefragt, ob wir eine Ausnahmegenehmigung für 22.lfb für sie bekommen können, damit sie mit uns auf den Schiessstand kann. Die SB bejahte dies, wenn die schriftliche Einverständnis beider Elternteile, eine Vereinserklärung, sowie ein ärztliches Attest vorliegt...dann SOLL ( Waffg ) so eine Antrag genehmigt werden. Am Dienstag haben wir ihr alles vorgelegt und zunächst schien alles gut. Nun rief sie gerade an und meinte, dass ihr Vorgesetzter dieser Ausnahmegenehmigung nicht zustimmen würde, da er das Bedürfnis bei einem Kind nicht sehe und so etwas sowieso nicht genehmigt wird. Als Tip meinte die SB, dass ich ja Bescheide von anderen Kindern / Bundesländern anbringen könnte, wonach die Entscheidung nochmals geprüft werden würde. Frage an Euch alle: wer hat so eine Ausnahmegenehmigung schon mal bekommen und wo? Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted August 9, 2013 at 08:33 AM Share Posted August 9, 2013 at 08:33 AM Du hast einen Antrag gestellt, dann soll Dir der Vorgesetzte einen schriftlichen Ablehnungsbescheid geben. Diesen hat er zu begründen. Wenn dem Antrag, bei vorliegen aller Voraussetzungen, stattgegeben werden "SOLL" (laut WaffG), dann wird ihm das schwer fallen, insbesondere mit der Erklärung "und so etwas sowieso nicht genehmigt wird.". "sowieso nicht" und "SOLL" sind absolut inkompatibel. gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 9, 2013 at 08:35 AM Share Posted August 9, 2013 at 08:35 AM Dieser Herr sollte einmal Bekanntschaft mit einem anständigen RA machen. Seine persönliche Meinung ist nicht das Maß aller Dinge. Verlange einen rechtsfähigen Bescheid und sage, daß du ihn als Grundlage für eine Klage brauchst (ich hoffe, du hast die 10,- € RS-Versicherung abgeschlossen) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted August 9, 2013 at 09:02 AM Author Share Posted August 9, 2013 at 09:02 AM Die Sb fragte, ob ich den Antrag zurück ziehen wolle, bekomme dann sogar die Gebühren zurück. Klar könnte ich auch klagen...das würde aber mein bis dato gutes Verhältnis mit der Behörde belasten. Besser wäre der von der SB aufgezeigte Weg: andere Bescheide beibringen, Vorgesetzten vorlegen und dann seine Erklärungsnot geniessen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted August 9, 2013 at 09:10 AM Author Share Posted August 9, 2013 at 09:10 AM Habe mich auf §27 ( 4 ) Waffg bezogen und gerade eben nochmal nachgefragt, welche RECHTLICHEN Gründe denn gegen das " SOLL " sprechen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 9, 2013 at 09:13 AM Share Posted August 9, 2013 at 09:13 AM Die Sb fragte, ob ich den Antrag zurück ziehen wolle, bekomme dann sogar die Gebühren zurück. Weißt Du auch warum er diesen Vorschlag bringt? Weil er keinen Ablehnungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung ausstellen kann. Da muss er nämlich die einschlägigen Paragraphen für die Ablehnung reinschreiben. Gibt es die? Klar könnte ich auch klagen...das würde aber mein bis dato gutes Verhältnis mit der Behörde belasten. Drauf geschissen! Ich kenne einige Leute, die sich teilweise durch mehrere Instanzen geklagt haben und bei der Behörde ein besseres Verhältnis denn je haben. Die Duckmäusern nämlich nicht und lassen sich alles gefallen, was dem SB aus persönlichen Gründen nicht in den Kram passt. Für den gilt das Affenrecht und seine bestimmungen genauso wie für Dich! Besser wäre der von der SB aufgezeigte Weg: andere Bescheide beibringen, Vorgesetzten vorlegen und dann seine Erklärungsnot geniessen Besser? Das ist mehr Arbeit für Dich und gibt Dir trotzdem keine Sicherheit gegen die Willkür von dem Vogel. Aber Du bist ja alt genug. Ich würde es wie alzi und Der Reservist halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted August 9, 2013 at 09:30 AM Author Share Posted August 9, 2013 at 09:30 AM Klar, und bis das durchgeklagt ist, ist die Kleine 14....dann ist es eh egal... Link to comment Share on other sites More sharing options...
FatGod Posted August 9, 2013 at 09:34 AM Share Posted August 9, 2013 at 09:34 AM Verlange doch erstmal den Bescheid, dann kannst du immernoch nicht klagen - aber erstmal schwitzen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 9, 2013 at 09:52 AM Share Posted August 9, 2013 at 09:52 AM Klar, und bis das durchgeklagt ist, ist die Kleine 14....dann ist es eh egal... Du irrst - vor Klagen haben Ordnungsämter zunächst einmal "Respekt" - sie sind immer ein "zu vermeidendes Ärgernis". Allein die Tatsache, daß ich die Frage des SB "Wenn ich ablehne, dann klagen Sie bestimmt" mit einem freundlichen Lächeln beantwortet habe, hat zu der Bearbeitung des Vorganges und zu der Berücksichtigung meiner Argumente geführt. Es gab einen positiven Bescheid - und es hat das Verhältnis keineswegs gestört, weil auch der SB oder dessen Chef weiß, daß das nur neuen Ärger bzw. neue Klagen einbringt. Man muß sich nur darauf einstellen, daß man nur das bekommt, was nach Recht und Gesetz möglich/nötig ist - damit kann ich leben [muß ich das Gesetz eben besser kennen, als der SB ] Wie ich schon sagte: Verlange erst einmal einen rechtsfähigen Bescheid zur Vorlage beim Anwalt und als Grundlage für eine eventuelle Klage, dann kannst du weitersehen. Deine Behörde muß unmißverständlich erkennen, daß du nicht gewillt bist, persönliche Ansichten als Rechtsgrundlage zu akzeptieren. Abgesehen davon gehören solche Behördenleiter in die Registratur, da sind sie mit ihren "persönlichen Ansichten" besser aufgehoben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted August 9, 2013 at 09:57 AM Share Posted August 9, 2013 at 09:57 AM Im Prinzip verlangt die Behörde, das Du deren Arbeit machst. Bescheide mit Namen des Kindes an Dritte weiterreichen sollte nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen, auch seitens eines Vereins. Die WaffVwV schränkt den Gesetzestext leider weiter ein. Fraglich ob sie das darf, aber ungeeignet für die Argumentation. Bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen ist im Hinblick auf die Sollvorschrift des § 27 Absatz 4 Satz 2 für das Schießen mit Waffen im Sinne des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 durch ein Kind in der Regel von der Ermächtigung zur Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter Gebrauch zu machen. Satz 1 Nummer 1 ist dummerweise nur Druckluft. Den Bescheid würde ich mir trotzdem holen. Vielleicht wird das Ermessen ein wenig differenzierter zu Deinen Gunsten, wenn es verschriftlicht werden muß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted August 9, 2013 at 09:58 AM Share Posted August 9, 2013 at 09:58 AM Abgesehen davon gehören solche Behördenleiter in die Registratur, da sind sie mit ihren "persönlichen Ansichten" besser aufgehoben. Ne, aus dem Amt entfernt und zwar ohne Bezüge!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 9, 2013 at 10:05 AM Share Posted August 9, 2013 at 10:05 AM Ne, aus dem Amt entfernt und zwar ohne Bezüge!! Wäre auch mein Favorit - ist leider meist nicht realisierbar. Deshalb die Registratur als Parkdeck. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 9, 2013 at 10:21 AM Share Posted August 9, 2013 at 10:21 AM Im Prinzip verlangt die Behörde, das Du deren Arbeit machst. Bescheide mit Namen des Kindes an Dritte weiterreichen sollte nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen, auch seitens eines Vereins. Die WaffVwV schränkt den Gesetzestext leider weiter ein. Fraglich ob sie das darf, aber ungeeignet für die Argumentation. Den Bescheid würde ich mir trotzdem holen. Vielleicht wird das Ermessen ein wenig differenzierter zu Deinen Gunsten, wenn es verschriftlicht werden muß. Der Datenschutz scheint den Behördenleiter nicht zu interessieren bzw. er kalkuliert ihn ein. .....in der Regel von der Ermächtigung zur Bewilligung einer Ausnahme vom Mindestalter Gebrauch zu machen. Das interpretiere ich einmal so, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestände (Geeignetheit, gesundheitliche Unbedenklichkeit usw.) diese Ausnahmeermächtigung vom Mindestalter angewendet werden sollte - also zu Gunsten des Antragstellers entschieden werden sollte. Der Behördenleiter kann den ablehnenden Bescheid m. A. n. nicht vernünftig und gesetzeskonform begründen. Auch wenn KK-Schießen nicht extra im Gesetz erwähnt wird, könnte ein guter Anwalt das durchaus hinbekommen. Dieser Fall wäre dann für alle interessant Link to comment Share on other sites More sharing options...
FatGod Posted August 9, 2013 at 10:48 AM Share Posted August 9, 2013 at 10:48 AM Auch wenn KK-Schießen nicht extra im Gesetz erwähnt wird, könnte ein guter Anwalt das durchaus hinbekommen. Dieser Fall wäre dann für alle interessant Ich betärke dich - Shelby - in deinem Vorhaben natürlich auch ganz uneigennützig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted August 9, 2013 at 10:57 AM Author Share Posted August 9, 2013 at 10:57 AM Ich betärke dich - Shelby - in deinem Vorhaben natürlich auch ganz uneigennützig Ach, erzähl mal.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kwUAxx Posted August 9, 2013 at 11:05 AM Share Posted August 9, 2013 at 11:05 AM (edited) Jetzt hab ich da mal ne Frage..... Muß ich diesen ganzen Hexenspuk mit Behörde und hochnotpeinlicher Sondergenehmigung auch beim Luftgewehrschießen für einen 10 jährigen durchziehen? Bei mir zu hause trampelt nämlich auch einer und will sofort nach seinem 10. Geburtstag mit zum Verein Luftgewehrschießen. Zum Topic: Den Bescheid würde ich auf alle Fälle beantragen und mir eindeutig weitere Schritte vorbehalten. Da bin ich komplett bei meinen Vorrednern. Edited August 9, 2013 at 11:35 AM by kwUAxx Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted August 9, 2013 at 11:18 AM Share Posted August 9, 2013 at 11:18 AM Jetzt hab ich da mal ne Frage..... Muß ich diesen ganzen Hexenspuk mit Behörde und hochnotpeinlicher Sondergenehmigung auch bei Luftgewehrschießen für einen 10 jährigen durchziehen? Bei mir zu hause trampelt nämlich auch einer und will sofort nach seinem 10 Geburtstag mit zum Verein Luftgewehrschießen. Zum Topic: Den Bescheid würde ich auf alle Fälle beantragen und mir eindeutig weitere Schritte vorbehalten. Da bin ich komplett bei meinen Vorrednern. Würde ich auch machen. Villeicht reicht schon das Anfordern des Bescheides um den SB zum Nachdenken zu bewegen, mehr Arbeit will ja schließlich niemand. :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted August 9, 2013 at 12:03 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:03 PM Frage an Euch alle: wer hat so eine Ausnahmegenehmigung schon mal bekommen und wo? Bei uns gibt es diese Ausnahmegenehmigungen (nach anfänglichem Sand im Behördengetriebe) problemlos - bis 8 Jahre. (Darunter habe ich es noch nicht versucht - und hatte noch kein Kind im Training bei dem ich es für sinnvoll erachtete.) Wenn du mir (per PN) eine Faxnummer zukommen lässt, kann ich dir so einen Bescheid faxen. Wenn du mir eine Email-Addy gibst, bekommst du auch die Antragsbegründung(en). Ich kann dir auch meinen Anwalt nennen (den ich für den 8-jährigen benötigte, weil die Behörde meinte erst ab 10 eine solche Genehmigung erteilen zu wollen...). Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 9, 2013 at 12:25 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:25 PM Jetzt hab ich da mal ne Frage..... Muß ich diesen ganzen Hexenspuk mit Behörde und hochnotpeinlicher Sondergenehmigung auch beim Luftgewehrschießen für einen 10 jährigen durchziehen? Leider ja. Ist aber kein Hexenspuk und "hochnotpeinlich" ist die Genehmigung auch nicht. Steht so im Gesetz und der Verein ist keine "Kirmesbude"! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted August 9, 2013 at 12:26 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:26 PM Wenn du mir (per PN) eine Faxnummer zukommen lässt, kann ich dir so einen Bescheid faxen.. Daten schwärzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted August 9, 2013 at 12:30 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:30 PM Wie ich schon sagte: Verlange erst einmal einen rechtsfähigen Bescheid zur Vorlage beim Anwalt und als Grundlage für eine eventuelle Klage, dann kannst du weitersehen. Deine Behörde muß unmißverständlich erkennen, daß du nicht gewillt bist, persönliche Ansichten als Rechtsgrundlage zu akzeptieren. Dem ist nichts hinzuzufügen. ...das würde aber mein bis dato gutes Verhältnis mit der Behörde belasten Umgekehrt. Das belastet höchstens das gute Verhältnis eines Staatsdieners mit dem Bürger. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Der komplette Fall ist hochgradige Behördenwillkür. Und das muss man dem SB klarmachen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 9, 2013 at 12:34 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:34 PM Und das muss man dem SB klarmachen. Komisch, alle hacken auf die SBine rum, dabei ist es doch ihr Vorgesetzter, der rumzickt!:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
kwUAxx Posted August 9, 2013 at 12:35 PM Share Posted August 9, 2013 at 12:35 PM Leider ja. Ist aber kein Hexenspuk und "hochnotpeinlich" ist die Genehmigung auch nicht. Steht so im Gesetz und der Verein ist keine "Kirmesbude"! Na dann muß ich wohl. Das der Verein keine Kirmesbude ist ist mir schon klar. Ich war, warum auch immer bisher der Meinung es genüge, wenn beim Verein die entsprechenden Unterlagen vorliegen und der Verein auch die entsprechenden Trainer hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shelby Posted August 9, 2013 at 01:17 PM Author Share Posted August 9, 2013 at 01:17 PM Danke soweit für Eure Meinungen... wie gesagt, die SB kann nix dafür....noch im April war ich bei der Behörde um eine Waffe eintragen zu lassen. Bei der Gelegenheit habe ich die bis dahin vorhandenen Unterlagen bzgl. meiner Tochter gezeigt, um zu wissen was evtl. noch benötigt wird. Zu der Zeit fehlte nur das ärztliche Attest. Die betr. SB war nicht da, wohl aber ein Kollege von ihr. Nach Durchsicht der Unterlagen bestätigte er mir, dass er lediglich das ärztliche Attest noch bräuchte, ansonsten " kann es los " gehen. Ich glaube auch, dass es der SB heute am Telefon extrem unangenehm war diese " Ablehnung " rüberzubringen...letztendlich ist das aber egal....:mad: Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 9, 2013 at 01:19 PM Share Posted August 9, 2013 at 01:19 PM Ich war, warum auch immer bisher der Meinung es genüge, wenn beim Verein die entsprechenden Unterlagen vorliegen und der Verein auch die entsprechenden Trainer hat. Dann kann ich nur hoffen, das der Verein diese Geschichte richtig handhabt! Als berechtigte Aufsichtsperson und Erziehungsberechtigter kannst du dann deinen "Trampel" selber beaufsichtigen! Bitte darauf achten, wie der Verein die schießsportliche Befähigung feststellt! "der Schüler xy hat von 10 Schuss 8 im Schwarzen gehabt." dieser Spruch kommt bei keiner Behörde gut an. Schießen ohne Genehmigung ist nicht!! Aus diesem Grund hat mein Verein sich vor Zeiten eine Simulationsanlage (Rika) zugelegt. Ohne Altersbeschränkung kann "geschossen" werden, und die erfahrenen Schützen können sich damit noch Fehler aufzeigen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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