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Ist der Besitz eines als "Tierabwehrspray" deklarierten Pfeffersprays nach dem Waffengesetz strafbar?


Jägermeister

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Häufig werden Pfeffersprays in Drogerien oder im Internet angeboten. Der oder die Käufer*innen kaufen diese Pfeffersprays, die von den Herstellern als Tierabwehrspray deklariert werden, um sich zum einen - der Deklarierung des Sprays entsprechend - gegen aggressive Tiere zu wehren und zum anderen im Notfall auch angreifende Menschen abwehren zu können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-der-besitz-eines-als-tierabwehrspray-deklarierten-pfeffersprays-nach-dem-waffengesetz-strafbar-221134.html

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Da gab es doch mal dieses Stinke-Spray, das so stark stinken sollte, dass es einen Angreifer vom Angriff wirksam abhalten sollte. Laut Beschreibung sollte es einem Menschen aufgrund des unerträglichen Gestanks unmöglich sein, seinen Angriff fortzusetzen. Da aber jede Verletzung ausgeschlossen sei, dürfe es legal zur Abwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden und wurde deshalb als legale Alternative zu Reizgas-Spray beworben. Das habe ich -so aus dem Gedächtnis- auf der Dose gelesen, die ich vor vielen Jahren mal in der Hand hatte (hab's nicht ausprobiert...). Eine schnelle Suche hat nichts gebracht, sonst hätte ich es verlinkt (gibt es das überhaupt noch?), um darauf meine Frage zu richten, ob so ein Spray a) wirksam und b) tatsächlich legal ist. Aber im Moment finde ich nur Scherzartikel, die kaum dafür taugen dürften. Hat jemand Erfahrung mit so etwas?

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