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Pulvererwerb von Privat


Glock17

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Ein Vereinskollege möchte mir eine Dose Pulver schenken da er das Wiederladen aus Altersgründen nicht weiter betreiben möchte. Wie muss das Dokumentiert werden?

Habt ihr das beim Wiederladelehrgang nicht besprochen wie sowas gehandhabt wird.

Genau diese Frage stellte sich damals in meinem Prüfungsbogen.

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  • 2 months later...

Der alte Herr hat lertze Woche mal auf dem Amt angerufen, interessanterweise wurde Ihm empfohlen nichts auf dem Pulverschein zu vermerken sondern eine Art Kaufvertrag zum Nachweis des Verbleibs zu schliessen mit der Begründung das der Erwerb von Privat nicht als Bedürfnisnachweis ausreichen würde.

Das ist ein eindeutiger Verstoß, welcher u.U. die Zuverlässigkeit...

Vom Überlasser ist dem Empfänger in dessen §27 Schein der entsprechende Eintrag vorzunehmen, ohne wenn und aber.

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Jein, ist nur die halbe Wahrheit. Der Erwerber, also Du selbst, darfst ebenso Einträge machen. Sollte z.B. ein Händler diesen bei Dir vergessen, musst Du dies eigentätig nachholen.

Allerdings kann ich nicht für den Geber zeichnen, das sollte nicht vergessen werden... nur zur Sicherheit. Gerade bei Händlern wird auch der Firmenstempel verlangt.

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Allerdings kann ich nicht für den Geber zeichnen, das sollte nicht vergessen werden... nur zur Sicherheit. Gerade bei Händlern wird auch der Firmenstempel verlangt.

Exakt das ist falsch! Du darfst und musst die Einträge in Deinem §27-Schein machen, wenn der Überlasser es nicht tut. Der Händler muss den Verkauf nur in seinem Pulverbuch nachpflegen, in Deiner Pappe muss der gar nix eintragen, das obliegt nur Deiner Verantwortung. Er macht es meist, damit es nicht vergessen wird. Oder aus Kundenservice.

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§ 25 (1. SprengV)

(1) Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, dürfen einem anderen nur gegen Vorlage des Erlaubnisbescheides oder einer von der Erlaubnisbehörde erteilten weiteren Ausfertigung des Erlaubnisbescheides überlassen werden. Beim Überlassen dieser Stoffe - ausgenommen pyrotechnischer Gegenstände - an Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 des Gesetzes sind Art und Menge der Stoffe, der Tag des Überlassens sowie der Name und die Anschrift des Überlassers dauerhaft in der Erlaubnisurkunde des Erwerbers einzutragen.

Wer auch immer es macht - einzutragen ist es.

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  • 5 weeks later...

Wenn mir ein Vereinskollege 1 Kg Pulver geben will , dann nehme ich es verlade es und gut ist es,

allerdings sollte es schnell weggeladen werden, seit einiger Zeit wird bei uns im Pulverschein das Pulver mit Namen eingetragen, das war nicht immer so, wenn man H110 kauft und hat dann HP38 zu Hause stehen, dann wird es bei einer Kontrolle schwierig,

Gruß manni

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Wenn mir ein Vereinskollege 1 Kg Pulver geben will , dann nehme ich es verlade es und gut ist es,

allerdings sollte es schnell weggeladen werden, seit einiger Zeit wird bei uns im Pulverschein das Pulver mit Namen eingetragen, das war nicht immer so, wenn man H110 kauft und hat dann HP38 zu Hause stehen, dann wird es bei einer Kontrolle schwierig,

Gruß manni

seltsame Kontrollen habt ihr. was kostet die Kontrolle?

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