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Unglücksschütze war kein Jäger


gbadmin

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2 Erwachsene begehen illegalerweise Wilderei.

Beide haben offensichtlich keine Ahnung von der Jagd.

Einer bleibt auf der Strecke, dem Anderen wird hoffentlich der Ar... aufgerissen.

SO WHAT?

Darwinsche Auslese halt.

Mein Mitleid ist gleich 0 da es wieder auf mein Hobby geschoben wird.

Und wieder sind die Verantwortungsbewussten unter den Sportlern diejenigen, die sich das vorhalten lassen müssen.:wandklopfer:

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Am vergangenen Samstag hat ein Mann einen Bekannten auf offenem Feld erschossen, weil er ihn offensichtlich für ein Wildschwein hielt. Beide Männer waren nach derzeitigem Kenntnisstand des Landesjagdverbandes Brandenburg nicht im Besitz eines Jagdscheins.

Wie die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete, waren ein 73-jähriger Mann und sein 51 Jahre alter Bekannter am späten Samstagabend zum Jagen gegangen. Nachdem der Ältere ein Wildschwein gestreckt hatte, holte sein Begleiter das Auto und begab sich zu dem erlegten Tier. Der ältere vermutete im Mondschein ein weiteres Wildschwein und schoss erneut. Die Kugel traf den Mann tödlich.

Gegenüber dem Landesjagdverband Brandenburg bekundeten ortsansässige Jäger, dass weder Schütze noch Opfer im Besitz eines Jagdscheins seien, jedoch verfüge der 73-jährige als Sportschütze über Schusswaffen.

http://newsletter.jagdnetz.de/mailings/7d7678006f824d2dc50df62302a0e90e9799e229?rid=d1e92e1ee822c89b50c942ab9341725270efe2dc

Damit ist es zudem noch Wilderei....nicht nur fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das WaffG. Vielleicht macht der 73-jährige einfach seit 3 Jahrzehnten das, was er vor 1989 gemacht hat?? Nur jetzt ohne Erlaubnis?

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Durfte damals dort eigentlich jeder rumjagen, wie er wollte? Wohl kaum, oder? :sniper:

Nein, die normalen Mitglieder der Jagdgenossenschaften durften sich kurzfristig Schrotflinten (mit Zielfernrohren) und ganz selten Drillinge ausleihen, meist nur für 10-24 Stunden.

Aber es gab privilegierte Kadergenossen mit Privatwaffenbesitz und Jagderlaubnis.

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