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Unser Trainer hatte eine allgemeine Anfrage an das BMI gestellt und erhielt jetzt neben der konkreten Antwort (ungefragt) ein Beiblatt mit folgendem Text:

ZITAT Anfang:

"Wichtige Information

Seit dem 01.04.2003 ist das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts in Kraft. Laut der jetzt vorliegenden Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ist eine regelmäßige Ausübung des Schießsports nachzuweisen; und zwar in der Form, dass mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Kurz- und oder Langwaffen nachweislich geschossen werden muß.

Bei Nichtbefolgung dieser neuen Regelung wird die Behörde nach Überprüfung den Munitionsbesitz und Erwerb widerrufen." ZITAT Ende

Dies stellt eine Reaktion dar auf die Bemerkung eines bekannten Vorsitzenden, der für die Behörde die Anzahl der Schießstände/-zeiten und die Anzahl der Schützen errechnete und meinte, das das ginge, weil manche Passivschützen nicht so oft kämen. Daraufhin wäre im BMI jemand wach geworden und will jetzt den "Passivschützen" das Zeug wegnehmen.

In der telefonischen Nachfrage gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen...

Klasse für alle mit Auslandstätigkeit, Mutterschutz, längerer Krankheit etc....

Info an FWR ist erfolgt.

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Super. Und wenn Du "Morgen" dann wieder Zeit und Lust hast, ....

Es lag hier übrigens ein Übermittlungsfehler vor: Nicht BMI, sondern MI Hessen. Das wird aber noch verifiziert......

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Das ist natürlich ein schönes Schreiben. Vor allem, weil die Kaminsaison noch nicht vorbei ist.

Auf der einen Seite gibt es im Gesetz die Regelung, dass Schützen, die aus einem Verein austreten und erlaubnispflichtige Waffen als Sportschütze erworben haben, der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde zu nennen sind; und nur die!

Zum zweiten gab es mal in einer Bundestagsdrucksache die Regelung, dass regelmäßige Teilnahme am Training (zum Bedürfnisnachweis) bei Sportschützen dann vorliege, wenn entweder regelmäßig 1x pro Monat (also 12x p.a.) oder unregelmäßiger 18 mal p.a. am Training teilgenommen würde. Dies könnte höchstens dann interessant werden, wenn nach drei Jahren nach der erstmaligen Erteilung das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft wird. Eine weitere (permanente) Überprüfung ist (noch) nicht im Gesetz vorgesehen!

Vor allem ist es aber auf keinen Fall vorgesehen, dass der Vereinsvorsitzende hier als Verwaltungshelfer fungiert. Sollte ein Vereinsvorsitzender so etwas melden, so wäre zu prüfen, ob er dann nicht ganz klar gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat. Klar ist aber auf jeden Fall, dass die Behörde ihn nicht zwingen kann, Mitglieder zu überwahchen und Trainingshäufigkeiten wieter zu melden.

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In der telefonischen Nachfrage gab es noch den Hinweis, daß die 1. Vorsitzenden der Vereine alle Mitglieder zu melden hätten, die nicht auf die Mindestanzahl von 18 Terminen kämen...

Das würde die Vereine zu staatlichen Kontrollorganen machen. Das halte ich für verfassungsmäßig bedenklich, denn die Kontrolle von Gesetzen ist Staatsmonopol. Ich glaube nicht, dass das einer Klage vor dem Verwaltungsgericht standhalten würde.

Außerdem wäre eine solche Kontrolle schierig bis unmöglich? Wir führen zwar eine Schießkladde, aber viele Schützen schießen auch auf anderen Ständen, manche sind Mitglieder mehrerer Verbände. Andere trainieren mit Luftdruckwaffen, für die keine Schießkladde geführt wird. Wir haben im Verein eine Landesmeisterin in Luftpistole, die müste ihre Freie Pistole dann wohl abgeben. Das ist Kindergarten für Erwachsene á la DDR.

Bela

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soweit ich das verstehe wird lediglich der Munitionsbesitz und -erwerb

widerrufen ...

und wenn ich nicht schiesse brauche ich auch keine Muni ...

Und wenn er schiessen will, kann er ja die Munition auf dem Schießstand zum sofortigen Gebrauch erwerben ! Wo ist also das Problem ?

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wobei ich auch der Meinung bin, daß man diese "Wichtige Information" schlichtweg in die Tonne treten kann

ein gutes Nächtle

Klaus

besser kann man diesen Thread nicht abschliessen ! :P

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Ich denke auch man kann das Thema hier beenden. Zum einen gibt das Gesetz eine solche Vorgehensweise in keiner Weise her und die Behörde würde eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgesetz verlieren.

Zum anderen erinnert mich das an eine Bedingung meiner Erlaubnisbehörde, die nämlich wollte, dass ich im Rahmen eines Antrages für eine Vereins-WBK alle aktiven und passiven Mitglieder inkl. Deren Waffenbeständen angeben solle, damit sie überprüfen könnten, ob eine Vereinswaffe erforderlich sei. Hierzu habe ich dann richtig gestellt, dass ich dann gegen das Datenschutzgesetz verstoßen würde (da mir meine Mitglieder nicht erlauben würden diese Daten weiter zu geben) und ihre Bedingung damit eine Aufforderung zu einem Gesetzesverstoß sei und damit ggf. selbst einen Verstoß darstelle. Ich hatte ihnen dann allerdings angeboten, dies auch in einem Eilverfahren vor Gericht klären zu lassen.

Plötzlich benötigte die Behörde keinerlei weitere Infos mehr und hat auch nie mehr nach Vereinsdaten gefragt.

Vielleicht nur mal so als kleine Anregung

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@ nightforce

Der DSB (DatenSchutzBeauftragte :wink: ) ist wohl etwas heftig, aber ansonsten finde ich dass das ganze sehr wohl als Thema für eine der diversen SchM.-Versammlungen herhalten könnte.

Kann sicher nicht schaden die Kollegen mal zu impfen was sie dürfen und vor allem was sie NICHT tun dürfen.

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wenn einer sich seit 3 jahren nicht mehr blicken läst aber laut trommel und mit seinen eisen in der kneipe wie 10 nackt n..... pralt hat er wol nen schuß vorm bug verdient

  • 2 years later...
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Ich geh schon gar nicht mehr an das Telefon wenn keine Nummer angezeigt wird, die rufen ja schon in der Früh um 8 Uhr an und das geht weiter bis in die Abendstunden, man sollte das eigentlich per Gesetz verbieten.

Nur gut das ich an meinem Modem eine Nachtschaltung aktivieren kann so kann ich wenigsten nach der Nachtschicht schlafen ohne ewig aufgeweckt zu werden. PDT_Armataz_01_19

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