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Die NRW-Schlüssel-Verunsicherung


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Alter Tresor, auf den jemand mit dem Finger zeigt

Zur Zeit sind alle etwas nervös, wegen der herum geschickten Schreiben des Landes NRW, welches andeutet, dass von nun an ein schon 6 Monate altes Urteil zur Schlüsselaufbewahrung nun vollzogen werden soll.

Wir fassen hier ein paar der wichtigsten Infos einmal zusammen und ziehen am Schluss unser eigenes Fazit:

Als erster angefangen hier noch einmal zu informieren mit einem recht negativ besetzten, aber sehr informativen Beitrag hat hier @gunvlog bei YouTube, er zeigt auch Passagen aus dem Schreiben und erklärt die Texte entsprechend. Er geht hier vor allem darauf ein, dass man nachts seinen eigenen Schlüssel nicht sicher verwahren könne, wenn man ihn ansonsten in der eigenen Hosentasche hat. Man schlafe ja nachts meistens. Aber seht selbst:

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@gunvlog bei YouTube

Das Online-Magazin „Jagdpraxis“ sieht hier auch Handlungsbedarf bei den Waffenbesitzern, auch wenn sie den „Blauen Brief“ der NRW-Waffenbehörden so einordnen, dass hier mehr verlangt wird, als im Gesetz beschrieben wird.
https://jagdpraxis.de/news/nrw-waffenbehoerden-machen-ernst
Das Magazin hat übrigens schon letztes Jahr nach dem Urteil zur Schlüsselaufbewahrung einen Artikel dazu geschrieben: https://jagdpraxis.de/ausruestung/waffen-munition/wohin-mit-dem-waffenschrank-schluessel

Der VdB hat hier inzwischen auch einen kurzen Kommentar abgegeben und das Merkblatt der Behörde verlinkt: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/vcr3d5wq.html

In ihrem neusten Info-Newsletter des BDS wird auch auf das Thema eingegangen, hier ist der Tenor aber eher, dass das Gesetz sich seit 20 Jahren nicht geändert habe und somit eigentlich gar nicht Zusätzliches verlangt werden dürfe, was die sichere Aufbewahrung der Schlüssel angeht.
Außerdem der wichtige Satz: „Der BDS wendet sich über das Forum Waffenrecht zusammen mit den anderen Verbänden aktuell an den Innenminister von NRW Herbert Reul, damit er die Sache in Ordnung bringt.“

Ich fasse das alles mal zusammen, aktueller Stand am 22.02.2024:
Das Gesetz hat sich nicht geändert, jedoch hat vor 6 Monaten ein Gericht bestätigt, dass Schlüssel nur in Tresoren der selben Sicherheitsstufe aufbewahrt werden dürfen. Zu diesen „Schlüsseltresoren“ selber dürfe es dann aber keine Schlüssel mehr geben, hier wäre dann also ein Zahlenschloss oder eine Biometrie-Erkennung notwendig.

NRW hat dies so aufgefasst, dass man jetzt von allen LWB (Legalwaffenbesitzern) verlangt, dass Sie zwingend ihre Schlüssel in Tresoren lagern müssen. Deswegen werden gerade Briefe an LWB verschickt, wo man aufgefordert wird dies so zu tun.

Rein rechtlich verlangt das WaffG aber NICHT die Schlüssel zwingend so zu lagern, man kann sie auch weiterhin zum Beispiel ständig mit sich führen. Ob dies nachts beim Schlafen als sicher anzusehen ist, hat aber noch niemand gesetzlich definiert. Laut dem Brief, der hier versendet wird, sei dies aber sehr wohl ein Problem.
Bei einer Beanstandung könnten dann eventuell auch mal die Waffen weg sein, bis das eindeutig rechtlich (wieder vor Gericht) geklärt werden kann – egal ob das nun 100% rechtens ist oder nicht – da kann man nur spekulieren.

Fazit: Zur Zeit könnte man in NRW eventuell bei einer Kontrolle Ärger bekommen mit bestandsgeschützten älteren A/B und auch bei den sichereren Grad 0/1 Tresoren mit Schlüsseln (Zweitschlüssel sollten auch berücksichtigt werden). Auch, wenn es nur Notschlüssel sind, diese dürften nicht außerhalb der Tresore gelagert werden. Vielleicht ist dies aber auch nicht durchsetzbar, weil man das WaffG auch anders auslegen kann. Im Zweifel muss man noch einmal vor Gericht, damit das endgültig geklärt wird. Oder man wartet ab und schaut was passiert. Oder macht die Tresorhersteller glücklich und kauft deren Bestände leer.
Bisher gibt es keine aktuellen Berichte über Kontrollen, welche genau dieses Thema betreffen. Meldet euch gerne bei uns, wenn ihr Erfahrungen gesammelt habt oder schreibt es in die Kommentare.

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