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Querschüsse: Einbrecher sind in Wahrheit gute Menschen - sie wollen nur Dein Bestes!


Jägermeister

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Einbrecher sind in Wahrheit gute Menschen - sie wollen nur Dein Bestes! (Dein Geld, Deinen Schmuck, Dein Auto, Deine Frau, Deine Ehre)

So die „Sicherheitstips“ der Polizei. Man kann das immer wieder zu allen möglichen Gelegenheiten in den Zeitungen lesen. Am Anfang der Urlaubssaison, am Ende der Urlaubssaison und ständig während der Einbrechersaison – also praktisch immer. Auch auf der Homepage des BMI ist das zu finden: www.bmi.gv.at/ praevention.

Wer sich ärgern will, soll das lesen. Man erfährt da sehr Wichtiges:

• Einbrecher sind keine Gewalttäter (nein, ganz gewiß nicht, wer niedergeschlagen, verletzt, vergewaltigt oder gar ermordet wird, hat halt Pech gehabt, ein Einzelfall)

• Wenn Einbrecher dort eindringen, wo die Leute zu Hause sind, ist das nur Schlamperei und oberflächliches Auskundschaften. Wenn das passiert und es zu einer Konfrontation zwischen Hausbesitzern und Einbrechern kommt, ist das ganz, ganz selten

• Sollte das geschehen, dann soll man sich bemerkbar machen, das Licht aufdrehen (damit einen der Einbrecher ganz sicher findet), Fluchtwege freihalten, bedenken, daß der Einbrecher bewaffnet sein könnte (aber doch kein Gewalttäter ist) und ganz wichtig – ja nicht den Helden spielen

• Und natürlich: die Polizei anrufen, warten bis sie kommt. Und sie kommt bestimmt (wenn auch immer zu spät). Aber jedenfalls sollte man das Eintreffen der Polizei vor dem Objekt abwarten, wenn man dazu noch in der Lage ist.

Wem diese unglaubliche Trottelei eingefallen ist, weiß ich nicht. Irgendjemandem im BMI halt, einem der überhaupt keine Ahnung hat, weder von Einbrechern noch davon, wie es wirklich zugeht in unserem schönen Land, das eben gerade diese amtlichen Ratschläger so ruiniert haben.

Mein Ratschlag: Hören Sie um Gottes Willen nicht auf diesen Unsinn. Bewaffnen Sie sich und lassen Sie sich zeigen, wie man mit einer Waffe gut und sicher umgeht. Spielen Sie nicht den Helden, mit einer Waffe in der Hand müssen sie nicht den Helden spielen, weil Sie da ja ein Bürger sind, der sich verteidigen kann, der sich und allen anderen zeigt, wie man mit dem Gesindel umgeht.

Und warten Sie ruhig bis die Polizei kommt. Sie haben nämlich gewonnen.

Nachtrag: Erzählen Sie dann der Polizei keine Geschichte. Einem Psychologen schon gar nicht. Auch wenn Sie nicht geschockt sind – Sie sind bitte jedenfalls geschockt, können mindestens einen Tag keine Aussage machen. Aber mit Ihrem Anwalt reden können Sie in der Zeit schon. Und der Anwalt sollte ein guter Anwalt sein.

Noch ein Nachtrag: Entladen Sie Ihre Waffe und legen Sie diese ab. Sollten Sie dem Einbrecher eine illegale Waffe entwunden haben (wir wissen, das geht laut BMI ganz leicht), entladen Sie auch diese. Hatte der Einbrecher eine Softgun oder eine Schreckschußwaffe, deaktivieren Sie auch diese. Man sollte alle vorhandenen Waffen in die Hand genommen haben und sich überzeugt haben, daß von diesen keinerlei Gefahr mehr ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Quelle: Newsletter vom 28.08.2013

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Hallo

und deshalb habe ich in meinem Schlafzimmer (natürlich gesetzeskonform im Tresor) eine geladene Glock 17 mit Ersatzmagazin. Der Tresor ist schnell auf. Hunderte Male geübt. Meine Frau schießt gut und wir haben oft geübt, wo sie steht und was sie tut. Und wir leeren hin und wieder auf dem Schießstand die Glock. In schneller Reihenfolge aus 5 Metern.

Steven

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Hallo

und deshalb habe ich in meinem Schlafzimmer (natürlich gesetzeskonform im Tresor) eine geladene Glock 17 mit Ersatzmagazin. [..]

Steven

Bist Du schnell genug, um wirklich auf einen Menschen zu schießen? Auf Pappe zu üben ist was völlig anderes.

Aber davon mal abgesehen; Ich lasse mir lieber den TV klauen als einen Menschen zu töten oder zum Krüppel zu schiessen. Die Flimmerkiste ist Hausrat und wird von der Versicherung gezahlt. Damit, dass ich einen Menschen getötet habe muss ich viele Jahre leben. Ein Freund von mir war Personenschützer im Kossovo und musste schiessen. Die Albträume wird er wohl nie wieder ganz los.

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Hallo

Bist Du schnell genug, um wirklich auf einen Menschen zu schießen?Ja!

Ich lasse mir lieber den TV klauen als einen Menschen zu töten Ich nicht!

Damit, dass ich einen Menschen getötet habe muss ich viele Jahre leben. Damit komm ich klar!

Ein Freund von mir war Personenschützer im Kossovo und musste schiessen. Die Albträume wird er wohl nie wieder ganz los. Falscher Mann am falschen Platz!

Steven

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Bist Du schnell genug, um wirklich auf einen Menschen zu schießen? Auf Pappe zu üben ist was völlig anderes.

Aber davon mal abgesehen; Ich lasse mir lieber den TV klauen als einen Menschen zu töten oder zum Krüppel zu schiessen. Die Flimmerkiste ist Hausrat und wird von der Versicherung gezahlt. Damit, dass ich einen Menschen getötet habe muss ich viele Jahre leben. Ein Freund von mir war Personenschützer im Kossovo und musste schiessen. Die Albträume wird er wohl nie wieder ganz los.

Beide Situationen sind sehr theoretisch.

Egal wie man sich vorbereitet und trainiert, die mögliche Situation wird irgendwie anders sein.

Trotzdem kann eine gute Vorbereitung nicht schaden.

Dazu gehört natürlich auch der "Kopf". Wenn Du in einer möglichen Gefahrensituation noch lange nachdenkst und mögliche Folgen abwägst, hast Du schon verloren.

Ich habe mich als ehemaliger Zeitsoldat und Angehöriger der Kampftruppe geistig darauf eingestellt, mich verteidigen zu müssen.

Ich hatte auch einige Jahre ein Geschäft und war dort sehr gut auf einen Überfall vorbereitet:cool:.

Wenn Dir plötzlich ein Verbrecher gegenübersteht, ergeben sich 3 mögliche Szenarien:

1. Der Verbrecher ergibt sich sofort (legt sich singend auf den Boden)

2. Ich verletzte den Verbrecher so, daß er kampfunfähig wird

3. Ich verletze den Verbrecher tödlich

Da ich das vorher nicht weiß, was passiert, beschäftige ich mich mit den Folgen später.

Wie man mit den Folgen umgeht, kann man erst nachher wissen.

Manche Soldaten kommen damit klar, manche weniger.

Ich war noch nie in so einer Situation und kann auch gut darauf verzichten.

Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, daß ich nicht zögern würde, andere, mich und mein Eigentum zu schützen.

So, jetzt zur zweiten Situation.

Zum einen bin ich grundsätzlich nicht damit einverstanden, mich berauben zu lassen.

Die Einstellung "das zahlt ja die Versicherung", also alle anderen Versicherten, ist nicht meine.

Der entscheidende Punkt ist aber doch der, ich weiß vorher gar nicht, was der Verbrecher tun wird. Wenn der im nachhinein wirklich nur den Fernseher mitgenommen hätte, ist der Schaden ja noch gering. Vielleicht zündet er aber auch das Haus an, oder vergreift sich an anderen (weiblichen) Hausbewohnern, etc.

Von daher würde ich alles tun, um seine Tätigkeit schnellstmöglich abzubrechen.

lg Rüdiger:-)

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Der entscheidende Punkt ist aber doch der, ich weiß vorher gar nicht, was der Verbrecher tun wird.

lg Rüdiger:-)

DAS ist wirklich der entscheidende Punkt. Darauf zu hoffen, daß er nur mit dem Fernseher verschwindet, könnte fatal enden.

Von daher würde ich alles tun, um seine Tätigkeit schnellstmöglich abzubrechen.

lg Rüdiger:-)

Nun, das würde ich davon abhängig machen, wo sich die Familienmitglieder befinden und ob er sie greifen kann.

Ist dies nicht der Fall, wird er die Bude ausräumen können. Solange er eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sehe ich sein werkeln als "Versicherungsfall" an. Sollte allerdings auch nur das geringste Risiko für mich oder für Familienmitglieder ent- oder bestehen - tja - es gibt halt Berufe mit niedrigem und Berufe mit hohem Risiko

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Bist Du schnell genug, um wirklich auf einen Menschen zu schießen? Auf Pappe zu üben ist was völlig anderes.

So wie ich Steven einschätze, hätte der Eigentumswandler ein massives Problem. Who cares, ist Berufsrisiko. :confused:

Auf die Hausratsversicherung vertraue ich auch lieber nicht. Denn nachdem sich so langsam der Fall von Home Invasion hier zu etablieren scheint, verteidige ich mich lieber mit allen rechtlichen Konsequenzen, als die Foltermethoden des KGBs kennenlernen zu dürfen.

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Wenn 2. eintritt hast du ein Problem. Da wird es nichts mit den wichtigen Hinweisen von Herrn Zakrajsek.

BBF

Woher willst du wissen, wo ich die Grenzen setze?

Abgesehen davon - ich habe nicht unbedingt ein unbändiges Verlangen danach, jemanden erschießen zu müssen (wie es den LWB ja manchmal gern unterstellt wird).

Ob ich anschließend eine PBS habe, wird sich dann zeigen.

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in meiner siegener 5-zimmerwohnung, die ich gemeinsam nit meiner LWB-ex bewohnte, war unser schlafzimmer der letzte raum vom eingang aus gesehen und ohne jede fluchtmöglichkeit.

unsere abmachung war:

wer im wohnzimmer (durch zwei türen getrennt) den fernseher mitnehmen wollte: ist ok.

wer in unserem schlafzimmer steht und uns bedroht, hat verloren. oder soll man in ruhe zuschauen, wie jemand mit einem messer auf den partner losgeht?

glücklicherweise steht die rechtsprechung in den letzten jahren hier ausnahmslos auf seite der überfallenen.

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Hallo

Leute, gebt euch keinen Illusionen hin. Ein Kampf hat seine eigene Dynamik. Spielt ihn ab und an im Kopf oder auch in realistisch aufgebautem Scenario durch. Entschließt euch vorher, ob ihr kämpft oder nicht. Sobald der Anlass real ist, habt ihr keine Zeit mehr zu überlegen. Ich halte es auch für falsch, innerhalb eurer Wohnung eine Grenze zu ziehen. Hardy hat vollkommen recht: sobald der Angreifer die Außenhaut eures Hauses durchdrungen hat, ist die Situation real. Und ab dann muß er bekämpft werden. Mit allen Mitteln. Die Mehrheit steht dann wie das Kaninchen vor der Schlange. Deshalb, bereitet euch darauf vor! Ich habe mal WOanders einen bestandenen Kampf mit einem Autounfall verglichen und viel Kritik geerntet. Die Kritik kam von Leuten, die bisher noch nie einen Kampf durchgeführt haben. Ich verglich den erfolgreich durchgeführten Kampf mit einem Autounfall. Zuerst schießen einem die Gedanken durch den Kopf. Wenn du erkannt hast, daß du nicht schuld an dem Unfall bist, kommt eine tiefe Ruhe bis Befriedigung. Genau so ist es. Und ich habe beides schon erlebt.

Steven

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Na dann viel Spaß mit den entstirnigen Richtern.

Rechtlich ist Notwehr als "die Abwehr eines gegewärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffes auf ein Rechtsgut" definiert. Dabei muss die Abwehr verhältnismäßig zur Bedrohung sein.

Wenn mir also ein unbewaffneter Ganove in meiner Wohnung über den Weg läuft und ich loche den mit der .45er, dann mache ich definitiv Urlaub auf Staatskosten.

Ist der Typ bewaffnet, dann liegt es am Richter.

Unser Schlafzimmer ist der letzte Raum in unserer Wohnung. Kein zweiter Ausgang. Genau hier haben wir die Grenze gezogen, weil wir hier die Anfangssituation unter Kontrolle haben. Der ungebetene Besucher muss durch die Tür. Wir wissen also, wo er ist, aber er braucht einen Moment um sich im unbekannten Raum zu orientieren und zu erfassen wo wir sind. Pech für ihn, wenn er eine Waffe in der Hand hat. Und wenn es nur ein Küchenmesser ist...

Umgekehrt ist der Ganove im Vorteil, wenn ich in den benachbarten Raum will, den er gerade ausräumt. Ich weiß nicht, wo er im Raum ist und brauche deshalb einen Augenblick um ihn zu finden. Er weiss aber wo ich bin, weil ich nur durch die Tür kommen kann. Dann bin ich vermutlich zweiter Sieger.

Zumindest habe ich es so gelernt, auch wenn mein Ausbilder möglicherweise der falsche Mann am falschen Platz war.

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Abgesehen von allen fachlichen Betrachtungen - da jeder eine andere Wohnsituation hat, ist es wohl sehr schwierig, entsprechende Verhaltensregeln als Außenstehender zu geben.

Jeder wird für seine Situation das optimale Konzept - wenn es dieses dann gibt - finden müssen.

Einerseits kann ich nicht gleich jeden lochen, der versucht in meine Wohnung zu kommen bzw. sich darin unberechtigt aufhält, andererseits - welches Mittel ist bei Einbrechern verhältnismäßig? Irgendwann ist Schluß mit lustig.

Wer an meiner Schlafzimmertür werkelt, will nicht nur den Fernseher - vor allem, wenn man bereits darauf hingewiesen hat, daß man die Polizei angerufen hat.

Notwehr ist......, die erforderlich ist.....

Steht dann zwar nicht im Gesetz, ist aber sinngemäß in einigen Urteilen zu finden (...die zur Verfügung steht).

Es dürfte wenig ratsam sein, wenn die Einbrecher bereits in der Wohnung sind, zu versuchen, in die Küche "zu schleichen" um ein geeignetes Küchenmesser zu holen

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Rechtlich ist Notwehr als "die Abwehr eines gegewärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffes auf ein Rechtsgut" definiert. Dabei muss die Abwehr verhältnismäßig zur Bedrohung sein.

Wenn mir also ein unbewaffneter Ganove in meiner Wohnung über den Weg läuft und ich loche den mit der .45er, dann mache ich definitiv Urlaub auf Staatskosten.

Hast du eigentlich den Artikel von Herrn Zakrajsek gelesen? Ja? Dann liest du ihn bitte noch einmal, solange bis du ihn verstehst.

BBF

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Abgesehen davon - ich habe nicht unbedingt ein unbändiges Verlangen danach, jemanden erschießen zu müssen (wie es den LWB ja manchmal gern unterstellt wird).

Jeder Autofahrer hat einen Erstehilfekurs gemacht und einen Verbandskasten im Auto. Nicht jeder Autofahrer ist deshalb erpicht bei möglichst vielen Unfällen Ersthelfer zu sein.

Jeder Waffenbesitzer ist deshalb nicht erpicht in Notwehrsituationen zu kommen. Auch mit Waffenbesitz sind niederschwellige Massnahmen möglich, diese schliessen sich wechselseitig nicht aus. Diese Unterstellung ist erstrangig Grünpropaganda. zudem haben sie ausgesprochenen Seltenheitswert.

In schwerwiegenden Fällen ist jedoch ein effektiver Eigenschutz möglich. Darüber hinaus bieten sich Tränengas- oder Gummimunition (z.B. in Revolvern oder Repetierflinten) als mildere Mittel an.

Die Eigentumsdelikte sind wegen der gebotenen Verhältnismassigkeit schlechte Beispiele. Es gibt aber viele Delikte, etwa Vergewaltigungen, die massiven Gewaltexzesse gegen U-Bahn-Fahrgäste etc. genügend Stoff zum Nachdenken über diese Lösung.

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Die Eigentumsdelikte sind wegen der gebotenen Verhältnismassigkeit schlechte Beispiele. Es gibt aber viele Delikte, etwa Vergewaltigungen, die massiven Gewaltexzesse gegen U-Bahn-Fahrgäste etc. genügend Stoff zum Nachdenken über diese Lösung.

Diese "gebotene Verhältnismäßigkeit" dürfte sich gerade bei Eigentumsdelikten sehr schnell relativieren - wenn mir nur der Zugriff auf (m)eine Schußwaffe bleibt, ist diese die "gebotene Verhältnismäßigkeit".

Bei Delikten außerhalb meiner Wohnung steht mir meine Schußwaffe leider nicht zur Verfügung.

Wenn du Stoff zum Nachdenken haben willst, schau dir den SV-Thread an.

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Hallo

macht was ihr wollt. Theoretisiert alles. Es wird euch im V-Fall zum Verlierer machen.

Wenn jemand in mein Haus eindringt, wird er bekämpft. Und das wird in der Regel mit der Waffe in der Hand sein. So habe ich es gelernt, als ich meinem Vaterland diente, und so sehe ich es als richtig an.

Ich habe keinen gebeten, bei mir einzudringen. Ich halte mit meiner Meinung nicht hinterm Berg. Wer es trotzdem riskiert, muß mit der Konsequenz leben.

Steven

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Hast du eigentlich den Artikel von Herrn Zakrajsek gelesen? Ja? Dann liest du ihn bitte noch einmal, solange bis du ihn verstehst.

BBF

Hallo

der Artikel von Herrn Zakrajsek ist das kleine Einmaleins für uns.

Wichtigster Punkt: Nichts sagen!!!!

Ist mein gutes Recht und sollte unter allen Umständen eingehalten werden!

Unter dem gerade Erlebten gibt man schnell mal eine Meinung kund, die gar keine ist.

Also: Klappe halten maximal die Tageszeit und seinen Namen sagen und gut ist.

Die Unterredung findet mit einem Anwalt statt.

Dies soll sich jeder verinnerlichen.

Steven

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