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Österreich: Innenministerium arbeitet an generellem Waffenverbot


Jägermeister

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In den letzten zehn Jahren wurde ein deutlicher Anstieg von Gewalt und Überfällen mit Stichwaffen in Österreich verzeichnet. Das Innenministerium arbeitet nun an einem generellen Waffenverbot an öffentlichen Plätzen.

https://www.meinbezirk.at/c-politik/innenministerium-arbeitet-an-generellem-waffenverbot_a6578860?ref=curate

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Ich habe die Intelligenz dieses Innenministers schon immer gering geschätzt.

Der hat offensichtlich keine Ahnung wie verbreitet das Tragen von Taschenmessern ist. Ganz offensichtlich schielt er dabei nach Deutschland. Dabei sollte er den Kopf etwas schief legen, damit das Hirn zusammenrinnt, was zur Erkenntnis führen könnte, daß es hier völlig wirkungslos ist.

Weiters hat die größte Tätergruppe bereits ein Führverbot. (Jeder ohne gültigen Aufenthaltstitel.)

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Offener Brief der IWÖ an den Innenminister:

Zitat
"Allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Raum
 
Im Hinblick auf die mehr als beunruhigenden Medienberichte hinsichtlich einer geplanten neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes haben wir uns an Innenminister Karner gewandt mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß die österreichischen Legalwaffenbesitzer kriminalpolitisch nicht in Erscheinung treten und haben mit dem folgenden Schreiben um Aufklärung ersucht:
 
Sehr geehrter Herr Innenminister,
 
Wie den Medienberichten in nahezu allen österreichischen Tageszeitungen sowie in Rundfunk und Fernsehen zu entnehmen ist, planen Sie bzw. die ÖVP ein allgemeines Trageverbot von Waffen im öffentlichen Raum. Anlaß sei die rasant zunehmende Jugendkriminalität. Weiters wird darauf hingewiesen, daß die Straftaten von zum Teil aus kulturfremden Regionen stammenden Jugendlichen (Krone online, 12.03.2024) begangen worden wären.
 
Wir erlauben uns höflichst darauf hinzuweisen, daß für „Jugendliche“ bzw. sogenannte „Drittstaatsangehörige“ ohne einen Daueraufenthaltstitel bereits jetzt Waffenverbote bestehen (vgl. § 11 bzw. § 11a WaffG), man müßte also nur das bereits bestehende Gesetz vollziehen, um für entsprechende Sicherheit zu sorgen. Für welche Personengruppen nun ein weiteres Trageverbot von Waffen gelten soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.
 
Die IWÖ vertritt die Interessen aller legalen Waffenbesitzer und wäre es für unsere Mitglieder von wesentlichem Interesse, ob Sie eine Ausweitung des Waffenbegriffes, beispielsweise auf „gefährliche Gegenstände“ an sich planen. Wir ersuchen hier um detaillierte Angaben. Soll wirklich das bei sich Haben von Alltagsgegenständen pönalisiert werden?
 
Weiters wäre es wichtig zu wissen, wie mit Legalwaffenbesitzern mit Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte verfahren werden soll. Soll diese Personengruppe das von Ihnen geplante Verbot ebenfalls treffen? Menschen mit Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte zählen immerhin zu der am meisten überprüften (beispielsweise Psychotest) und kontrollierten Personengruppe. Bereits geringste Verfehlungen führen zum Entzug des waffenrechtlichen Dokumentes.
 
Es ist für uns aus den genannten Gründen nicht nachvollziehbar, weshalb hier wieder Forderungen nach einem strengeren Waffengesetz erhoben werden (Bürgermeister Michael Ludwig, ORF online, 13.03.2024). Die IWÖ hat über Jahre nachgewiesen, daß Legalwaffenbesitzer kriminell praktisch nicht in Erscheinung treten (vgl. dazu die Bluttatenstatistik von Franz Schmidt auf der Webseite der IWÖ https://iwoe.at/statistiken-inland/ bzw. auch den Kriminalitätsbericht 2021 des BMI).
 
Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und werden diese umgehend publizieren, unter anderem sowohl auf der IWÖ-Webseite als auch in unserem Vereinsmagazin „IWÖ-Nachrichten“.
 
Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ"

 

 
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  • 2 weeks later...

Nochmals die IWÖ zum Thema:

Zitat

Zur Sinnhaftigkeit der in Ausarbeitung befindlichen neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes,

oder wie sich der Aktionismus von Innenminister Karner (ÖVP) selbst entlarvt

Nach Medienberichten muß sich heute am Landesgericht Korneuburg ein 36-Jähriger wegen Mordes verantworten. Der gebürtige Bosnier erschoß seine Ex-Frau vor den Augen von drei gemeinsamen Kindern.

Die Bluttat hatte sich im vergangenen Oktober im Bezirk Gänserndorf (Niederösterreich) ereignet. Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben.

Als das Opfer mit ihren Kindern gerade aus dem Haus kam, soll der gebürtige Bosnier seine Ex-Frau vor den Augen von dreien seiner Kinder mit einem gezielten Schuß in den Kopf getötet haben.

Bei der Tatwaffe soll es sich um eine Pistole im Kaliber 9 mm handeln. Diese dürfte der Täter erst wenige Tage vor der Tat am Praterstern in Wien bei einem Afghanen um 700 Euro gekauft haben.

Für Ausländer ohne Daueraufenthaltsbewilligung besteht ein absolutes Waffenverbot, für eine Pistole benötigt man einen Psychotest, einen Waffenführerschein oder eine Jagdkarte; man benötigt weiters einen Waffenpaß oder eine Waffenbesitzkarte und wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert; weiters besteht am Praterstern ein absolutes Verbot von gefährlichen Gegenständen, sohin auch von Waffen. Mord ist nach dem Strafgesetzbuch das am schwersten bestrafte Gewaltverbrechen.

All diese gesetzlichen Beschränkungen haben nicht verhindert, daß der Bosnier quasi im Vorbeigehen bei einem Afghanen eine Pistole kaufen konnte, um seine Ex-Gattin zu erschießen.

Nunmehr plant Innenminister Karner (ÖVP) eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes, es soll ein absolutes Verbot von Waffen an öffentlichen Orten kommen. Dieses neue Gesetz hätte dann die schreckliche Bluttat verhindert. Richtig Herr Innenminister?

Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel

Präsident der IWÖ

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  • 2 weeks later...

Wenn sie das durchziehen sind das wieder 3% für die FPÖ.

Zitat

Entwurf zu „Messertrage-Verbotsgesetz“ liegt vor

Nachdem der Bundesminister für Inneres vor einigen Wochen die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hat, liegt nun ein entsprechender Entwurf mit der Bezeichnung „Messertrage-Verbotsgesetz“ vor.

Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert ist.

Nicht verboten ist der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern das Messer nicht griffbereit ist. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schußwaffen führen dürfen (Waffenpaß oder Jagdkarte) sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Nicht relevant für das Verbot ist die Klingenlänge oder der Mechanismus. Damit dürfen beispielsweise auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für das „Stanley-Messer“. Selbst Messer zum Zerkleinern von Speisen dürften unter das Verbot fallen.

Ausnahmen sind nur für die Berufsausübung, die Zubereitung und den Verzehr von Speisen, Brauchtumspflege, historische Veranstaltungen oder Filmproduktionen vorgesehen.

Um es gleich vorwegzunehmen, das einzig Brauchbare an diesem neuen Gesetzesentwurf ist die Ausnahme für Inhaber von Waffenpässen, Waffenbesitzkarten und Jagdkarten. Der Rest des Gesetzes ist aber blanker politischer Aktionismus, der kein einziges Opfer einer Gewaltausübung verhindern wird.

Die politisch Verantwortlichen des Innenministeriums finden es zur Verhinderung von Straftaten nämlich tatsächlich tauglich, daß man ein Jausenmesser nur mehr nicht griffbereit (z.B. in einer verschlossenen Tasche) bei sich haben darf. Wenn man gerade die Speise zerkleinert, darf man es aber gerade noch aus dem Rucksack herausnehmen. Womöglich wenn man aber gerade ein Joghurt ißt, muß das Messer verwahrt werden, Joghurt schneidet man ja nicht.

Der Handwerker, der am Sonntag schnell seine Arbeitsjacke anzieht, dabei aber vergißt, daß er das Stanley-Messer von der Arbeit noch in der Tasche hat, ist sofort im verbotenen Bereich und kann erheblich bestraft werden. Auch der Schwammerlsucher, der am Weg in den Wald das Messer zum Schneiden der Pilze in der Hosentasche trägt, wird sofort bestraft.

Die Unsinnigkeiten, die dieses Gesetz produziert, sind nahezu uferlos und muß man den Herrn Bundesminister für Inneres (sagen Sie niemals Innenminister, denn das wäre nicht der korrekte Titel, seien Sie doch genau!) fragen, was er mit solchen Gesetzen verhindern möchte. Vielleicht die zahllosen Messerstechereien der Schwammerlsucher am Weg in den Wald zu den besten Schwammerlplätzen? Oder die schon legendären Duelle mit Stanley-Messern von Arbeitern am Nachhauseweg?

Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen.

Herzlichst Ihr

Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel

Präsident der IWÖ

 

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Ab und zu versuchen wir die besseren Preussen zu sein.

Leider gibt es auch Situationen wo wir uns als die größeren Trottel erweisen.

Der Witz daran:  Wenn ich in zwei Monaten wieder dort bin, kann ich meinen größten Cold Steel Folder an die Hose clippen, auch wenn es dann schon in Kraft sein sollte. Ich bin gespannt wieviele Leute sich jetzt aus Trotz eine WBK holen.

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Österreich plant „Messertrageverbot“

Der österreichische Bundesminister für Inneres, Gerhard Karner (Foto: ORF), möchte das Führen von Messern aller Art in der Alpenrepublik verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist am vergangenen Mittwoch von der Nachrichtenagentur APA an die Medien gegangen. Ähnliche Ideen für Deutschland hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler. Hinter diesen Plänen steckt in beiden Fällen die Vorstellung, dass Menschen, die ein Messer dabei haben, potenzielle Gewalttäter sind. Fiedler wörtlich: „Wenn jemand schon ein Messer dabei hat, dann ist er auch schnell bereit, es einzusetzen.“

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