Jägermeister Posted September 7, 2013 at 08:48 AM Share Posted September 7, 2013 at 08:48 AM Französin hat verbotenes Messer dabei A 9/BAYREUTH. Auf ein französisches Fahrzeug, das außerhalb des Parkplatzes Sophienberg stand, wurden Fahnder der Verkehrspolizei Bayreuth am Mittwochnachmittag aufmerksam. Quelle und mehr unter: http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/franzoesin-hat-verbotenes-messer-dabei_184082 Als wenn eine 61-jährige Dame die Grundfesten unserer Rechtsordnung aushebeln würde... Ob die je nach Deutschland zurückkehren wird? Außerdem frage ich mich, wieso die Fahnder so einfach das Auto durchsuchen dürfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 7, 2013 at 09:04 AM Share Posted September 7, 2013 at 09:04 AM Weil nicht nur hier die Sicherheitsbehörden druchdrehen und den steuerzahlenden Normalbürger viel leichter "bstaren" könenn als echte Verbecher. Da könnte Politik und Behörde ja auch was auf die "Fresse" kriegen. Und gefühlt scheinen Sicherheitsbehörden und Politiker die eher staatstragenden Bürger merh zu fürchten als echte Kriminelle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 7, 2013 at 11:27 AM Share Posted September 7, 2013 at 11:27 AM Für die Sicherheit des Staates muß man halt einige Einschränkungen der persönlichen Freiheit hinnehmen. Vielleicht wollte die alte Dame ja auch die Grauen Panther mit Waffen versorgen. Damit könnten die doch endlich der Forderung Nachdruck verleihen, die Renten zukünftig mehr als 0,25 % steigen zu lassen. Die Farbgestaltung des Beitrags überlasse ich dem persönlichen Geschmack Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 7, 2013 at 02:34 PM Share Posted September 7, 2013 at 02:34 PM Fakt ist aber auch, daß wir im Ausland das gleiche befürchten müssen, wenn wir in Deutschland legale, im Gastland aber reglementierte bzw. verbotene Gegenstände mit uns führen. Es ist ja nicht so, daß wir allein ein Weltpatent auf unsinnige Gesetzgebung hätten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted September 7, 2013 at 03:06 PM Share Posted September 7, 2013 at 03:06 PM Es ist ja nicht so, daß wir allein ein Weltpatent auf unsinnige Gesetzgebung hätten. Da gibt es sicher eine ubiquitäre Verbreitung. Aber wie findet man bei einer "normalen Überprüfung" (FS, Warndreieck, -weste, Verbandkasten) ein Springmesser? Wäre interessant was die Aussage "abseits des Pakrplatzes" bedeutet und was den Verdacht der Beamten "erweckt" hat (ein Foto der 61jährigen wäre nicht schlecht:whistling:). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 7, 2013 at 11:09 PM Share Posted September 7, 2013 at 11:09 PM Aber wie findet man bei einer "normalen Überprüfung" (FS, Warndreieck, -weste, Verbandkasten) ein Springmesser?. Bei nicht vorhandenem Problembewußtsein der verachtenswerten Frevlerin undeutscher Herkunft evtl. einfach für unsere ordnungsliebenden deutschen Beamten offensichtlich? (z.B. in der Mittelkonsole offen liegend) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 7, 2013 at 11:17 PM Share Posted September 7, 2013 at 11:17 PM ...ein Foto der 61jährigen wäre nicht schlecht:whistling: Vielleicht sah sie auch aus wie das Bild unserer städtischen Sozialarbeiterin (Dipl. Sozipäd. FH), die sich bezügliche der U18-Wahlen engagiert. Sprich: wie der Tod auf Latschen, dazu mit beidseitig brustfüllendem Tatto und obligatorischem Oberlippenpiercing. Und Fotos, die sie vor nicht allzulanger Zeit mind. 10-20 kg fülliger zeigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted September 9, 2013 at 11:04 PM Share Posted September 9, 2013 at 11:04 PM Ich würde erst einmal prüfen, ob dieses Springmesser tatsächlich in Deutschland verboten ist. Beamte haben da eine recht hohe Fehlerquote. Mir wurde zu meinem Einhandmesser auch schonmal was von verbotener Gegenstand entgegengeblubbert. Vernunftbegabt war erst die Amtsanwaltschaft, da auch sämtliche Vorgesetzte der Fachbehörde (LKA) zu dumm für das WaffG waren. 2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen Springmesser sind erlaubt, wenn: die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus), der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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