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DJV - Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen


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Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft wurden, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Beide Verbände hatten sich gegenüber der Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt.

FRo Mi., 2024-03-20 08:13

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