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Was versteht das Waffengesetz heute unter einer Pumpgun?

Sie können sich im Waffengesetz einen Wolf suchen nach „Pumpgun“, dort ist der Begriff nicht erwähnt. Der Begriff pumpgun stammt aus dem Englischen und bezeichnet eine Vorderschaftrepetierflinte.

Vorderschaftrepetierflinten sind nicht verboten. Sie sind bei der Jagd und im Sport international weit verbreitet.

Ja, aber!

Das Gesetz verbietet in der Anlage 2 A 1 den Umgang mit

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt.

Der Mafiosi im Bild hält eine verbotene Pumpgun in der Hand. Eine verbotene Waffe nach dem Waffengesetz.

Hintergrund ist, daß derartige Schußwaffen eine schnelle Schußfolge ermöglichen und es leicht ist, sie verborgen zu tragen. Bekannt aus Film und Fernsehen; über die tatsächliche kriminelle Verwendung gibt es keine Daten.

Einführung des Verbotes auf Anregung des Vermittlungsausschusses

Die Regelung wurde in den Gesetzesmaterialien nicht begründet, vgl. Bundestagsdrucksache 14/9432, S. 4.

Das durch den Vermittlungsausschuss in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Verbot von Vorderschaftrepetierflinten mit Kurzwaffengriff war nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung dadurch motiviert, dass der Täter von Erfurt eine solche Waffe bei sich geführt hat. Derartige Waffen hatten zudem im kriminellen Umfeld eine gewisse Szenetypizität erlangt, der der Gesetzgeber begegnen wollte. Auch sind verkürzte Waffen im Sinne der Fragestellung leichter verdeckt führbar, sodass mit ihnen ohne Verzicht auf die Feuerkraft einer Langwaffe leichter ein Überraschungseffekt erzielt werden kann. Dieser Waffentyp erwies und erweist sich aus polizeilicher Sicht im Einsatz objektiv als besonders gefährlich. (Antwort Kleine Anfrage Bt-Drucksache 18/2213 S. 11)

Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, daß der Täter von Erfurt eine Pumpgun mit Pistolengriff besaß. Die Mossberg Marina 590, Kaliber 12/76, mit einem 51 Zentimeter langen Lauf hatte Gott sein Dank eine Ladehemmung. Und die Erkenntnisse aus polizeilicher Sicht sind leider nicht veröffentlicht und damit nicht überprüfbar.

Kann mir bitte jemand erklären, warum sich das Verbot nicht auch auf Halbautomaten erstreckt, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt? Wieder einmal ein Zeichen für fehlende Kompetenz des Gesetzgebers.

Wenn ich zur wiederholten Schußabgabe den Vorderschaft vor- und zurück ziehen muß, ist es verboten. Wenn ich zur wiederholten Schußabgabe nur den Finger krümmen muß, ist es nicht verboten. Vorderschaftrepetierflinten mit den oben genannten Merkmalen sind verbotene Waffen, Halbautomaten mit denselben Merkmalen sind nicht verboten.

Was für ein Schwachsinn. Heute ist der richtige Tag, um den Vorschlag zur Verschärfung des Waffengesetzes zu unterbreiten. Völlig sinnfrei, aber Nancy könnte wieder einen Erfolg bei der Verschärfung des Waffenrechtes vermelden.

Falls Sie Fragen zum Waffenrecht haben, wir sind für Sie da: Kontakt

 

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