bopper Posted June 3, 2004 at 06:08 AM Share Posted June 3, 2004 at 06:08 AM Ich verwende für die DSB-Präzisionsdisziplinen einen S&W 686 TC .357 Mag und eine P 226 Sport II SL 9 mm Para. Für die BdMP Dienstpistolendisziplin DP 2 sind beide nicht zugelassen und der Landesverband hat mir deshalb ein Bedürfnis für eine weitere 9 mm Para Pistole bestätigt. Landesmeisterschaften in DP2 habe ich mit einer Leihwaffe geschossen. Ich dachte eigentlich, dass die Bestätigung des LV genügt, um problemlos den 3. KW-Eintrag zu erhalten. Allerdings reicht das dem O-Amt nicht aus. In einem persönlichen Gespräch hat mir der Sachbearbeiter mitgeteilt, ich müsse das schriftlich begründen und auch darlegen, warum ich mich nicht von einer anderen KW trennen kann, am liebsten einen dicken Stapel Urkunden vorbeibringen und dann wäre das immer noch fraglich, ob es den Voreintrag gibt. Im § 14 Waffengesetz habe ich zum Thema nur das hier gefunden: (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. Sind die Forderungen seitens des Ordnungsamtes so korrekt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 3, 2004 at 06:13 AM Share Posted June 3, 2004 at 06:13 AM Nein, und das "Warum" hast Du bereits gepostet. Die 3. KW dürfte eigentlich kein Problem darstellen, wenn die Bescheinigung Deines LV korrekt & gesetzestextbezogen ausgestellt worden ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted June 3, 2004 at 06:28 AM Share Posted June 3, 2004 at 06:28 AM sehe ich auch so, Bescheinigung des LV sollte ausreichend für Voreintrag 3. KW sein ... ... es ist doch immer wieder erstaunlich, wie die Kollegen auf den OÄ das neue WaffG interpretieren ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uncle Pete Posted June 3, 2004 at 07:53 AM Share Posted June 3, 2004 at 07:53 AM Das Bedürfnis ist durch die Bestätigung des Landesverbandes eindeutig nachgewiesen. Weitere Forderungen sind widerrechtlich. Die Frage, ob die anderen Waffen noch benötigt werden, darf zwar auftauchen, aber nur alleinstehend, d.h. nicht in Verbindung mit dem Antrag der neuen Waffe. Die Voreintrag für die neue Waffe darf nicht von dem fortbestehenden Bedürfnis der bisherigen Waffen abhängig gemacht werden. Wenn er Dir ein weggefallenes Bedürfnis für die bestehenden Waffen nachweisen will, so ist hierfür ein eigener Vorgang notwendig, der in solchem Fall nicht hemmend für den neuen Antrag sein darf. Somit gibt es da eine eindeutige Vorgehensweise: Auszug aus dem WaffG kopieren, zum O-Amtmann gehen, ihm den Auszug vorlegen, die Bestätigung des LV dazu legen und sagen: Hiermit ist der notwendige Nachweis erbracht. (Kann auch schriftlich mit freundlichem, aber krzem und bestimmtem Ton sein - Kurz und knapp verstehen Amtmänner am besten) Falls er dann noch weiter auf weitere Nachweise besteht: "Schicken Sie Ihre Forderung doch bitte schriftlich innerhalb einer Woche an meinen Anwalt (Adresse usw. nennen). Der wird Ihre Forderung dann genau prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten." Im Normalfall reicht aber der erste Schritt, dem O-Amtmann eindeutig zu zeigen, daß man genauestens informiert ist. Viele Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 3, 2004 at 08:12 AM Share Posted June 3, 2004 at 08:12 AM Diese 2 Zeilen habe ich immer mit, habe sie aber noch nie abgeben müssen :mrgreen: Bei Ablehnung meines Antrages vom ...........2004 bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted June 3, 2004 at 11:03 AM Share Posted June 3, 2004 at 11:03 AM Der LV des BdMP wird sicher ähnlich prüfen wie der BDS und DSB. D.h. der zuständige Mann im LV ist über den Waffenbestand informiert und hat sich sicher Gedanken darüber gemacht, warum die vorhandene Neuner nicht konform mit der SpO des BdMP ist und deswegen dafür eine weitere, geeignete, Waffe notwendig ist. Im Zweifelsfall setzt er sich mit dem Antragsteller in Verbindung und klärt dies mit dem intern ab. Somit ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Warum muss also der Sachbearbeiter dies noch einmal in Frage stellen. Also: Den Kollegen am Amt mal nach der "Rechtsgrundlage" fragen. Aber dass hat Uncle schon beschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted June 3, 2004 at 04:11 PM Share Posted June 3, 2004 at 04:11 PM Als ich meine 2. .45er beantragt habe, hatte ich neben der BDS Bescheinigung eine Seite lang erklärt, warum die neu beantragte Waffe geeigneter für diese Disziplin sei. Kopie der entsprechenden Seiten im Sporthandbuch hatte ich auch begefügt. Ohne Rückfrage bekam ich meine WBK ausgestellt. Die 1. .45er ist für RSB als ZFP Gruppe II und die zweite für BDS freie Klasse über 7,62mm genehmigt. Also Bopper, an Deiner Stelle würde ich versuchen die Unterschiede zwischen den Disziplinen deutlich zu machen. Ich kenne die BDMP Disziplin nicht, sollte aber die vorhandene 9mm voll in deren Reglement passen, gehst Du wohl oder übel Kacken mit Deinem Antrag Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted June 3, 2004 at 08:16 PM Author Share Posted June 3, 2004 at 08:16 PM Also Bopper, an Deiner Stelle würde ich versuchen die Unterschiede zwischen den Disziplinen deutlich zu machen. Ich kenne die BDMP Disziplin nicht, sollte aber die vorhandene 9mm voll in deren Reglement passen, gehst Du wohl oder übel Kacken mit Deinem Antrag Das ist nicht das Problem, meine P 226 hat ein Laufgewicht und ein zu langes Rohr und ist deshalb für DP2 (verbesserte Dienstpistolen) nicht zugelassen. Deshalb habe ich ja auch vom Landesverband die Bescheinigung erhalten. Der Knackpunkt ist, ob ich dem OA gegenüber überhaupt noch weitere Ausführungen machen muss, wenn die Bestätigung gem. §14 vorliegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BeastyBoy Posted June 3, 2004 at 08:31 PM Share Posted June 3, 2004 at 08:31 PM Der Knackpunkt ist, ob ich dem OA gegenüber überhaupt noch weitere Ausführungen machen muss, wenn die Bestätigung gem. §14 vorliegt. Das hat Uncle Pete weiter oben ja schon eindeutig beantwortet. Wenn sich da jemand bei deinem OA aufspielen will, dann würde ich es darauf anlegen. Rein vom Gesetzestext her, stehst du auf der sicheren Seite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted June 4, 2004 at 01:20 AM Share Posted June 4, 2004 at 01:20 AM genauso sieht es aus, solang du deine 2 Ersteingetragenen nicht vernachlässigst, gibt es keine Handhabe, dir die Dritte vom Lv des BdMP zugesprochene Waffe zu verwehren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted June 8, 2004 at 02:34 PM Author Share Posted June 8, 2004 at 02:34 PM Danke für alle Meinungen. Zur Info auch noch die Stellungnahme des FWR zu dem Thema: vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach unserer Auffassung muss die Verbandsbescheinigung als Glaubhaftmachung der in Par. 14 Abs. 3 geforderten Voraussetzungen genügen. In der Regel sind ja die Nachweise für eine regelmäßige Ausübung des Schießsports und darüber hinaus für das Bedürfnis einer 3. oder weiteren Kurzwaffe dem Verband gegenüber vorgelegt worden. Nur wenn die Behörde begründete Zweifel an der Richtigkeit der Verbandsbescheinigung hat, kann sie selbst diese weiteren Nachweise nochmals prüfen, sie kann jedoch - nach unserer Auffassung - nicht von vorneherein Urkunden, Ergebnislisten und andere Nachweise neben der Verbandsbescheinigung für die 3. Kurzwaffe verlangen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Sylvie Meller ---------------------------- Forum Waffenrecht e.V. Landvogtei 1-3 D-79312 Emmendingen Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18 Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30 mailto:info@fwr.de www.fwr.de ---------------------------- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 8, 2004 at 04:05 PM Share Posted June 8, 2004 at 04:05 PM na prima, und mit dem Schreiben gehst du zu deinem SB :mrgreen: ist hier jemand noch nich im FWR (ausser Mitr) :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted June 8, 2004 at 08:20 PM Share Posted June 8, 2004 at 08:20 PM Is Aufnahmebedingung für "Teutsche" GB-Mitglieder :mrgreen: @ bobber, gib Laut wenn Du was von Deinem SB hörst.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 8, 2004 at 09:01 PM Share Posted June 8, 2004 at 09:01 PM hi bopper - is ja ´ne krasse Tel.Nr. , die du da schreibst Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted June 10, 2004 at 10:26 AM Author Share Posted June 10, 2004 at 10:26 AM hi bopper - is ja ´ne krasse Tel.Nr. , die du da schreibst Sorry, stehe gerade auf dem Schlauch. Wieso krass :?: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 10, 2004 at 04:17 PM Share Posted June 10, 2004 at 04:17 PM hat sich erledigt - es liegt wahrscheinlich an meinem System - die Nummer ist bei mir ´n link müssen wir mal wieder scannen :aua: Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted August 3, 2004 at 07:59 AM Author Share Posted August 3, 2004 at 07:59 AM Es ist vollbracht. Habe gerade einen Anruf vom Ordnungsamt erhalten, dass ich mir den Voreintrag abholen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 2, 2007 at 07:38 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:38 PM Wollte euch mal fragen ob wir die Militärabzeichen als Avatare weiterhin benutzen sollen oder lieber zu neutralen Avatare wechseln sollen. ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cartridgemaster Posted June 2, 2007 at 07:43 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:43 PM Mich störts nicht, ich kenne eh die meisten Dientsgrade nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 2, 2007 at 07:51 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:51 PM Naja irgendwas mit Waffen wäre besser, aber ich weiß das es eine schweine arbeit ist solche Avatare herzustellen und Online bekommt man solche eben nicht. Da wir aber auch Militär haben finde ich es ganz in Ordnung so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted June 2, 2007 at 07:53 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:53 PM Da hier auch viele Zivilisten angemeldet sind finde ich neutrale Avatare besser, ich kann mit den Abzeichen nicht viel anfangen da ich deren Bedeutung nicht kenne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 2, 2007 at 07:54 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:54 PM Dann verpflichte dich doch beim Bund dann lernst die Abzeichen kennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ZeroM Posted June 2, 2007 at 07:56 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:56 PM Mir eigentlich egal Link to comment Share on other sites More sharing options...
eckzeL Posted June 2, 2007 at 07:57 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:57 PM gibts nicht ein faq dazu, also bild mit beschreibung des dienstgrads? bei einem solch spezifischem forum finde ich schon, dass so etwas passend Link to comment Share on other sites More sharing options...
dr.magnum Posted June 2, 2007 at 07:57 PM Share Posted June 2, 2007 at 07:57 PM US Abzeichen wären besser Link to comment Share on other sites More sharing options...
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