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Nächste Nationalratswahl in Österreich


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Kurz vor Ostern haben wir an die wahlwerbenden Parteien fünf Fragen zum Waffengesetz gestellt, um den wahlberechtigten Legalwaffenbesitzern Österreichs die Entscheidung im September 2024 zu erleichtern. Die Fragen sind nachzulesen auf der IWÖ-Webseite unter https://iwoe.at/die-freude-oder-die-qual-mit-der-wahl/ bzw. auch zwecks Übersichtlichkeit anschließend an diese Einleitung.
 
In der nächsten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten werden wir die erhaltenen Antworten gesammelt veröffentlichen und entsprechend kommentieren. Vorab senden wir die jeweilen Antworten in der Reihenfolge des Einlangens bei uns schon per Newsletter aus. Die erste vollständige Beantwortung kam von der FPÖ, die in ihren kurz gehaltenen Ausführungen im Sinne der Legalwaffenbesitzer geantwortet hat und im wesentlichen die Forderungen der IWÖ unterstützen würde. Sollte es zum derzeit prognostizierten Wahlerfolg kommen, werden wir umgehend unser Möglichstes versuchen, das auch realpolitisch umzusetzen, denn entscheidend ist das Gesetz und nicht die Absicht vor einer Wahl.
 
Nachfolgend jetzt die Antworten der FPÖ
 
Ihr
Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel
Präsident
 
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
 
Ein Waffengesetz soll nur so streng wie nötig und muss so liberal wie möglich sein.
Ja. Gemäß § 21 Waffengesetz hat die Behörde verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
 
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
 
Selbstverteidigung stellt laut WaffG einen Rechtfertigungsgrund dar, wenn es die notwendige und nicht unangemessene Reaktion auf einen rechtswidrigen Angriff ist.
 
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des
Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der
Legalwaffenbesitzer ausüben?
 
Einheitlich zugunsten.
 
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
 
Nein wir sind gegen Verschärfungen, aber für eine Liberalisierung.
 
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
 
Nein, wir planen keine Verschärfungen.
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Nachfolgend jetzt die Antworten der Grünen. Die gesammelten Antworten aller bedeutenden wahlwerbenden Parteien gibt’s dann mit Kommentar wie schon angekündigt in der nächsten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten.
 
Ihr
Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel
Präsident
 
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
 
Die Frage, wie das Waffenrecht ausgestaltet ist, betrifft unser aller Sicherheit. Deshalb treten wir Grüne für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren für die Menschen in Österreich minimiert. Wir wollen, dass die Einhaltung der geltenden Regeln wirksam gewährleistet und zuverlässig kontrolliert wird. In Österreich gibt es kein Grundrecht auf den Besitz (oder das Führen) von Waffen, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Daran sollte aus unserer Sicht auch nicht gerüttelt werden, da für uns die Sicherheit für die Menschen im Vordergrund steht.
 
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
 
Wenn sich eine Person in einer Notwehrsituation befindet, darf das notwendige Maß der Verteidigung nicht überschritten werden. Notwendig ist immer nur das gelindeste verfügbare Mittel, um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (§ 3 StGB) endgültig abzuwehren. Es ist also abhängig von der Intensität des Angriffs, ob eine Schusswaffe zur Abwehr verwendet werden darf. Die Abwehrhandlung muss dabei in Relation zum Angriff stehen. Da der Einsatz einer Schusswaffe eine sehr hohe Intensität hat, müsste auch der Angriff eine sehr hohe Intensität haben, um die Nutzung einer Schusswaffe zu rechtfertigen. Wäre ein gelinderes Mittel zur Verfügung gestanden, um den Angriff abzuwehren, liegt eine Notwehrüberschreitung vor, die strafbar ist.
 
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des
Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den
Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der
Legalwaffenbesitzer ausüben?

 
Wir Grüne treten für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren für alle minimiert. Aktuell ist es allerdings schwierig, genaue Aussagen zu treffen, denn es gibt aktuell kaum Statistiken dazu, wie viele Morde und Gewalttaten mit welcher Art der Schusswaffe ausgeführt wurden und ob diese im Fall des Falles legal im Besitz waren. Hier gibt es aus unserer Sicht definitiv Verbesserungsbedarf hinsichtlich der statistischen Erhebung. Den Ermessensspielraum würden wir aber immer zugunsten der Gesamtbevölkerung auslegen, in dieser Frage mit besonderer Rücksicht auf Gewalt gegen Frauen und Kinder, die in Österreich leider immer noch am Stärksten betroffen sind.
 
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
 
In der angesprochenen EU-Richtlinie ging es darum, alle Schusswaffen zur besseren Nachverfolgung zu kennzeichnen. Ziel ist es, missbräuchliche Waffen-Verwendungen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Das haben wir damals unterstützt und erachten wir auch weiterhin für sinnvoll. Weitere Verschärfungen würden wir unter demselben Maßstab der Sinnhaftigkeit prüfen. Generell sehen wir beim privaten Waffenbesitz Zurückhaltung als geboten an.
 
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
 
Aktuell denken wir im Waffenbereich mit Blick auf die Kriege und Konflikte in Europa und darüber hinaus vor allem an Rüstungs- und Exportkontrolle. Europa darf keine Gewinne aus schmutzigen Waffendeals mit Diktatoren machen. Wer Rüstungs- und Überwachungstechnologie an skrupellose Despoten verkauft, bringt damit uns alle in Gefahr. Wir brauchen daher strengere Richtlinien für den Waffenexport und müssen diese Regeln strikter durchsetzen.
 
Ziel ist für uns immer die größtmögliche Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Aus Grüner Sicht gibt es in den allermeisten Fällen absolut keinen Grund für Privatpersonen, Waffen im öffentlichen Raum zu tragen und wir stehen hier strengeren Regeln offen gegenüber. Klar ist aber auch, dass wir etwa Bergsteiger:innen oder Handwerker:innen nicht das Taschenmesser aus dem Rucksack ziehen wollen. Insofern braucht es eine genaue Definition dessen, was als „Waffe“ gilt und was nicht.
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Nachfolgend die Antworten der NEOS:
 
Ihr
Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel
Präsident
 
Frage 1: Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
 
Bei NEOS setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen. Im Bereich des Waffenrechts bedeutet das für uns, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, aus legitimen Gründen wie vor allem Jagd, Selbstverteidigung, Sport sowie Traditionen oder Schützenvereinen Waffen legal zu erwerben und zu besitzen. Wir sind uns aber bewusst, dass Studien zeigen, dass die Anzahl der Waffen in privaten Haushalten mit der Anzahl der Waffengewaltvorfälle korreliert - inklusive tragischer Suizide.
Ein restriktives, aber pragmatisches Waffenrecht ist daher essentiell. Es schützt das Leben und die Sicherheit unserer Mitmenschen, ohne die Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Wir stehen für klare Zulassungs- und Kontrollbestimmungen, die sicherstellen, dass nur verantwortungsvolle Bürger Zugang zu Schusswaffen haben.
 
Frage 2: Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
 
Die derzeitige Rechtslage lässt auch die Notwehr mit Schusswaffen zu. Aus unserer Sicht hat sich die Rechtsprechung zu § 3 StGB bewährt und bedarf keiner Änderung.
 
Frage 3: Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
 
Bei der Beurteilung individueller Kriterien wie der „Zuverlässigkeit“ im Kontext des Waffenbesitzes sind behördliche Ermessensentscheidungen unerlässlich. Gesetze können nicht jede Spezifität abdecken oder alle persönlichen Umstände antizipieren. Umso wichtiger sind fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen der Verwaltung. Die Beamtinnen und Beamten der Waffenbehörden tragen dabei eine erhebliche Verantwortung und müssen diese mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze wahrnehmen. Eine solche behördliche Gewissenhaftigkeit darf nicht als Einschränkung, sondern muss als essenzieller Teil des Rechtsstaates verstanden werden – ein Rechtsstaat, der individuelle Freiheiten schützt und gleichzeitig das Gemeinwohl im Auge behält.
 
Frage 4: Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
 
Es ist immer schwer, etwas zu beurteilen, das noch nicht vorgelegt wurde. Generell ist zu sagen, dass es regelmäßiger Evaluierungen bedarf, um einen maßvollen Ausgleich zwischen dem legitimen öffentlichen Interesse an Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und den individuellen Interessen von Waffenbesitzer:innen auf der anderen Seite herzustellen, ganz nach dem Prinzip „so viel Freiheit wie möglich – so viel Kontrolle wie nötig“.
 
Frage 5: Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
 
Die Ankündigung des Innenministers hinsichtlich eines allgemeinen Waffenverbotes beinhaltet noch keinen konkreten Vorschlag. Da es aber ganz offensichtlich ein Problem mit Waffengewalt gibt, erwarten wir uns, dass er das ehebaldigst nachholt, denn reden allein reicht nicht. Erst dann können wir prüfen, ob die Vorschläge in der Praxis umsetzbar sind und als Maßnahme zum Ziel führen. Klar ist, dass wir wenig Gründe sehen, warum jemand im öffentlichen Raum bewaffnet sein sollte.
Grundsätzlich sehen wir es nicht als erforderlich an, dass Alltagsgegenstände reguliert werden. Möglicherweise bedarf es aber Nachschärfungen hinsichtlich Hieb- und Stichwaffen und einzelner Alltagsgegenstände, die als Waffen missbraucht werden. Hier muss aber mit Bedacht vorgegangen werden, damit es nicht zu überbordenden Eingriffen in die Rechte der Bürger:innen kommt.
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Am 4.5.2024 at 10:37 , Hollowpoint sagte:

Die fünfte Kolonne Moskaus in Österreich.

Täusch dich nicht. Der Chef ist sehr antirussisch, auch einige Spitzenfunktionäre, wie der ehemalige Verteidigungsminister. Was sie ernst nehmen ist aber die Neutralität, die Verfassungsrang hat.

Hauptsächlich engagiert mit den Russen waren schwarze Betriebe (zB Raiffeisenkonsortium). Die Abhängigkeit von russischem Gas beruht darauf, daß ein rotes ÖMV Management Beteiligungen an norwegischen Gasfeldern verkauft und sich dafür bei russischen Feldern eingekauft hat.

Zwei ehemalige rote Spitzenpolitiker haben Posten bei Gazprom bekommen a la Schröder. Die Wirecard Spitzen, inkl. des vermutlichen SWR Agenten Marsalek waren eng mit einigen ÖVP Politikern vernetzt. 

Auch beim Spionageskandal gibt es Verbindungen zu Schwarz, Rot und Blau.

Das Problem ist: Die MSM sind fest in schwarzer und rotgrüner Hand.

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Am 4.5.2024 at 10:55 , Hollowpoint sagte:

Die hatten einen "Freundschaftsvertrag" mit der Nationalbrutalen Russischen Arschlochpartei "Единая Россия" geschlossen.

Ähhh, nein.

Auch wenn immer von einem Vertrag berichtet wird, es war ein "Letter Of Intent"

++ HANDOUT ++ FPÖ - "FREUNDSCHAFTSVERTRAG" MIT PARTEI "EINIGES RUSSLAND"

Keine einzige der Intentionen wurde je umgesetzt und die Vereinbarung nach Kickls Übernahme der Parteileitung gekündigt. Weiters beachte man Punkt 10. auf der Kopie.

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