Django73 Posted September 30, 2013 at 12:44 PM Share Posted September 30, 2013 at 12:44 PM Hallo Zusammen, kann mir jemand sagen, was genau zu beachten ist, wenn ich eine Kurzwaffe aus Österreich nach Deutschland importieren möchte? Voreintrag in der WBK ist vorhanden. Welche Kosten kommen in etwa auf mich zu? Gruß Django73 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 30, 2013 at 12:53 PM Share Posted September 30, 2013 at 12:53 PM Du brauchst selbst für eine Ge-eF-te Druckluftwaffe eine polizeiliche Erlaubnis zum Versand ins befreundete Ausland. Die kostet so ca. 60,- Eus, wenn ich mich recht erinnere (habe so einen Schriebs rumliegen). So, eGun schreibt dazu folgendes: http://www.egun.de/market/help.php?topic=vereinfachter%20EU-weiter%20Waffenverkauf#ankh vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf Da die EU-Waffenrichtlinien 91/477/EWG und 93/15/EWG nun von allen EU-Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze zu Waffenerwerb, -besitz und -verwahrung umgesetzt werden mußten, wurde damit auch der EU-weite Handel mit Waffen denkbar einfach. Hier im Beispiel ein Verkauf von Deutschland nach Österreich: Der Verkäufer schickt dem Käufer die für die Meldung der Waffe nötigen Daten (i.A. Waffentype, Muster, Waffennummer, Name, Adresse, Geburtsort und -datum, Telefon- und/oder Faxnummer, etc). Der Käufer muss für genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen zunächst die Genehmigung bewilligen lassen (Formular "Antrag auf Genehmigung …"). Nun füllt er das für sein Land gültige Formular "Einwilligungserklärung gem. $37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbringung von Waffen/Munition in die Republik Österreich" (oder seinem Land entsprechend) aus. Unter Vorlage von Reisepass und waffenrechtlichem Dokument (Waffenpass, WBK, WEB) beantragt er den Import auf seiner Waffenbehörde (Die Gebühren belaufen sich dafür derzeit - August 2010 - in Österreich auf € 56,20). Dieses Formular schickt er im Original (per Einschreiben) mit Kopien seines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, WBK, WEB) und seines Reisepasses an den Verkäufer und bezahlt den Waffenpreis zuzüglich Behördengebühren des Verkäufers (s.u.) und Versandkosten. Der Verkäufer füllt nun seinerseits das für sein Land gültige Formular "Erlaubnis nach §31 Abs.1 WaffG zum Verbringen von Schußwaffen/Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG aus der Bundesrepublik Deutschland" (oder seinem Land entsprechend) aus und beantragt mit diesen beiden Formularen und seinen Dokumenten, d.h. Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und waffenrechtliches Dokument (WP, WBK, WEB) den Export auf seiner Waffenbehörde. Auch das ist gebührenpflichtig, kostet derzeit in Deutschland € 15,- für Privatpersonen und € 65,- für Firmen. Gleichzeitig kann er die Streichung der Waffe aus seinem waffenrechtlichen Dokument durchführen lassen. Er schickt nach Erhalt des Geldes die Waffe(n) und die Dokumente (die Originale gehören immer in das entsprechende Land, also das deutsche Formular bleibt in Deutschland, das österreichische Formular wird im Original der Sendung beigelegt) dem Käufer und verständigt ihn telefonisch/per E-Mail davon. Und vergißt nicht die Bewertung des Käufers auf eGun. Der Käufer bestätigt (per Telefon/E-Mail) den Erhalt der Ware, lässt die Waffe(n) behördlich registrieren (und zahlt widerum die entsprechende Gebühr), und bewertet abschließend den Verkäufer auf eGun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 30, 2013 at 01:16 PM Share Posted September 30, 2013 at 01:16 PM Waffen Braun gibt da wohl gegen Gebühr Hilfestellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Django73 Posted September 30, 2013 at 01:44 PM Author Share Posted September 30, 2013 at 01:44 PM Hallo nochmal, ich muss es noch etwas präzisieren. Versand aus Österreich soll direkt vom Hersteller - also gewerblich - nach Deutschland erfolgen. Ich gehe davon aus, dass dieser dann sowas wie eine dauerhafte Exportgenehmigung besitzt. Ist es richtig, dass der einfachste Weg über einen deutschen Büchsenmacher oder Waffenhändler führt? Oder könnte auch direkt an mich versand werden? Django73 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted September 30, 2013 at 08:43 PM Share Posted September 30, 2013 at 08:43 PM Du als Privatmann musst trotzdem eine Verbringungserlaubnis beantragen, wenn die Waffe direkt an dich gehen soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 1, 2013 at 07:22 AM Share Posted October 1, 2013 at 07:22 AM So, habe einen Rechner vor mir, am einfachsten geht es über einen Waffenhändler, da er den ganzen Papierkram erledigt. Wenn du als Privatmann eine Waffe aus einem EU Land importieren willst ist das aber auch kein wirkliches Problem. Du beantragst bei deiner zuständigen Waffenbehörde eine Verbringungserlaubnis und wenn diese genehmigt ist, dann kannst du die Waffe importieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 1, 2013 at 01:33 PM Share Posted October 1, 2013 at 01:33 PM Nicht ganz. Brauchst eine ikportgenehmigung. Mit der kann der Versender eine Exportgenehmigung beantragen, ausser er hat eine Dauereyportgenehmigung. Im Normalfall werden die Papiere beim Grenzübertritt geprüft. Hab gerade für die Importgenehmigung 57, 30 gezahlt. Export kostet ungefähr genauso viel. Händler ist billiger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 1, 2013 at 01:41 PM Share Posted October 1, 2013 at 01:41 PM Joh, guter Punkt, die österreichischen Gesetze kennt man ja hierzulande eher weniger. Also Verbringungserlaubnis wird wohl ausreichen, um eine Ö-Exportgenehmigung zu erhalten. Zumal er ja bei einem Händler kaufen möchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 1, 2013 at 07:08 PM Share Posted October 1, 2013 at 07:08 PM Nein, keine Verbringungsgenehmigung. Du brauchst eine Einfuhrgenehmigung. Die wird von der deutschen Behörde erteilt. Kostet ca 60 €. Danach gehst Du mit genau der Genehmigung (im Original !!) zur Behörde im Ausfuhrland und holst Dir eine Ausfuhrgenehmigung, die in das gleiche Formular gestempelt wird. Kostet etwa 60 €. Dieses ist im Endeffekt eine Verbringungsgenehmigung, nur daß 2 Behörden beteiligt sind. Die im Ausfuhrland und die im Einfuhrland. Mit diesem Originalbescheid haste max 3 Monate Zeit, die Waffen ein- bzw. auszuführen. Wenn der Händler eine Dauerausfuhrgenehmigung und sein Gegenpart eine Dauereinfuhrgenehmigung hat, wird es billiger. Und man spart sich die waffenrechtliche Erlaubnis für beide Länder, die vorliegen muß, wenn man es selbst macht. Für Österreich mach ich es selbst, für andere Länder kann ich es nicht, wegen fehlender Genehmigungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 1, 2013 at 10:00 PM Share Posted October 1, 2013 at 10:00 PM Ähem, räusper: Waffen Braun? Zum Beispiel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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