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Querschüsse: Wer braucht den Psychotest?


Jägermeister

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Natürlich niemand. Ja doch – die Psychiater und die Psychologen und vor allem das Kuratorium für Verkehrssicherheit, die brauchen den Psychotest ganz dringend, denn der ist ja ein recht gutes Geschäft.

Der Psychotest ist im Jahre 1996 in das Gesetz gekommen. Man hat ihn auch damals nicht gebraucht. Aber der Gesetzgeber war in Verlegenheit: Er hat damals die sogenannte Geisteskrankenkartei abgeschafft, angeblich deshalb, weil man die dort verzeichneten Menschen nicht diskriminieren wollte. Bis dahin war es recht einfach: Wollte jemand ein Waffendokument, hat ein Blick in diese Kartei darüber informiert, ob gegen den Betreffenden irgendetwas in der Richtung vorgelegen ist.

Das wurde beseitigt. Eine gute Idee war das nicht. Aber man hat den Psychotest geschaffen, also den Spieß umgedreht. War bis dahin jeder Bürger als geistig gesund anzusehen, geht der Gesetzgeber nach 1996 davon aus, daß jedermann, der eine Waffe der Kat. B erwerben will, wahnsinnig sein muß. Mit dem Psychotest mußte man folgerichtig seine geistige Gesundheit beweisen. Beweislastumkehr nennt man das in der juristischen Praxis und das ist normalerweise verpönt, nur in Ausnahmefällen zulässig.

Also haben wir den Psychotest. Die Jäger aber nicht. Die ÖVP hat hier ganz massiv dagegengehalten und erreicht, daß die Jäger keinen Psychotest machen müssen, wohl aus der Erkenntnis heraus, daß ein Großteil der Jäger diesen Test nicht bestehen würde. Die Sportschützen müssen daher den Psychotest machen, die Sammler und die Leute, die sich selbst verteidigen wollen oder müssen, auch. Die Jäger nicht.

Die Jäger sind also privilegiert. Das ist schön, rächt sich aber jetzt bitter. Denn nach der Bluttat eines Wilderers (Jäger war er nach meinem Verständnis nicht, Jagdkarte hin oder her), werden sofort Stimmen laut, die auch den Psychotest für alle Jäger fordern. Jetzt ist guter Rat teuer und es ist sehr schwer, in einem solchen hysterischen Szenario Privilegien zu verteidigen.

Man sollte sich daher nie auf Privilegien verlassen und sich auch nicht über solche freuen. Denn ein Privilegium ist kein Recht, ist eine Gnade des Herrschers, des Staates und genau so wie es verliehen worden ist, kann es auch wieder genommen, entzogen werden. Diejenigen, die so ein Privilegium nicht haben, werden kaum helfen, sich im Gegenteil darüber freuen, daß eine solche Gruppe, die stolz auf ihr Privilegium ist und auf andere herabschaut, ihr Vorrecht einbüßt.

Was tun? Der Psychotest ist überflüssig. In den Jahren seines Bestehens hat dieser Test nicht ein einziges Verbrechen verhindert, er ist von seiner Anlage her auch gar nicht dazu in der Lage. Man sollte den Psychotest also abschaffen. Niemand braucht ihn. Er hat seine Schuldigkeit getan, indem er jetzt jahrelang beweisen konnte, daß er überhaupt nichts bringt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Quelle: Newsletter vom 30.09.2013

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zur Erläuterung, in Österreich muss man sich als Sportschütze psychologisch untersuchen lassen bevor man eine waffenrechtliche Genehmigung bekommt ...

Das österreichische Waffengesetz hat den Psychotest im § 8 Abs. 7 im Jahre 1996 eingeführt.

Wer eine Waffe der Kat. B (Faustfeuerwaffen, Halbautomaten u. a.) erwerben will, hat sich einem Psychotest zu unterziehen. Jäger sind ausgenommen.

Österreich war hier trauriger Vorreiter, kein Staat sonst auf der Welt hat eine solche Vorschrift.

§ 8 WaffG(7)

Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, dem jeweiligen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechende Gutachten zu erstellen, sowie die anzuwendenden Testverfahren und die dabei einzuhaltende Vorgangsweise festzulegen.

die Kosten für das Gutachten betragen ca. 200 € ...
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zur Erläuterung, in Österreich muss man sich als Sportschütze psychologisch untersuchen lassen bevor man eine waffenrechtliche Genehmigung bekommt ...

die Kosten für das Gutachten betragen ca. 200 € ...

Echt jetzt?

Ein Grund mehr warum ich das deutsche Waffenrecht im Vergleich zu dem österreichischen oder schweizer Waffenrecht gar nicht so schlecht finde.

Ja, in Deutschland gibt es auch bekannte Fürsprecher des Psychotests als Voraussetzung für den Erhalt einer WBK.

Das traurige ist, dass da sogar Leute "aus den eigenen Reihen" dabei sind.

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Ein Grund mehr warum ich das deutsche Waffenrecht im Vergleich zu dem österreichischen oder schweizer Waffenrecht gar nicht so schlecht finde.

Unser wäre noch ganz vorzeigbar, wenn wir den entscheidenden, österreichischen Bedürfnisgrund mit drin hätten.

Ja, in Deutschland gibt es auch bekannte Fürsprecher des Psychotests als Voraussetzung für den Erhalt einer WBK.

Das traurige ist, dass da sogar Leute "aus den eigenen Reihen" dabei sind.

Den gibt es bei uns auch. Für alle von 18 bis 25 Jahren. Frage mal im Forum rum, was der Spaß kostet.

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lieber Jägermeister,

beide von dir genannten Einlassungen sind eigentlich nicht vorhanden !!!

Das nicht akzeptable daran ist - du weisst das auch ...

also

1. den brauchen wir nicht, SV wird bei uns durch die Gelbe kompensiert

Unser wäre noch ganz vorzeigbar, wenn wir den entscheidenden, österreichischen Bedürfnisgrund mit drin hätten.

und 2.

Den gibt es bei uns auch. Für alle von 18 bis 25 Jahren. Frage mal im Forum rum, was der Spaß kostet.

finanziell dasselbe - aber nur für die unter 25-jährigen und auch nur wenn sie unbedingt GK haben wollen

und die Anzahl derer - auch wenn ich es ausdrücklich nicht akzeptiere - ist relativ gering

das deutsche Affengesetz ist relativ genauso gut oder genauso schlecht wie das von den Ösies, auch wenn es hier immer wieder durch einige wenige schöngeredet wird - lest euch doch mal die Beiträge von Herrn Dr. Georg Zakrajsek durch, der Mann weiss wovon er spricht :!:- leider aber auch für die Ösies

einen schönen Feiertag

wünscht Klaus

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lieber Jägermeister,

beide von dir genannten Einlassungen sind eigentlich nicht vorhanden !!!

Das nicht akzeptable daran ist - du weisst das auch ...

Scheinbar nicht, denn das sehe ich gänzlich anders.

also

1. den brauchen wir nicht, SV wird bei uns durch die Gelbe kompensiert

Äh, nö. Ganz und gar nicht!

und 2.

finanziell dasselbe - aber nur für die unter 25-jährigen und auch nur wenn sie unbedingt GK haben wollen

und die Anzahl derer - auch wenn ich es ausdrücklich nicht akzeptiere - ist relativ gering

Ich glaube, da täuscht Du dich gewaltig. Denn wer hat schon Bock, bis 25 mit KK rumzuplinken? Bei mir im Verein exakt KEINER.

Ich wünsche ebenfalls einen schönen Feiertag.

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Als amtlicher Korithenkacker weise ich darauf hin, dass wir selbstverständlich den Bedürfnisgrund SV im Waffengesetz kennen. Wir hinterfüttern diesen sogar mit einem extra Dokument-dem Waffenschein.

Diesen zu begründen ist das Problem. Die häusliche SV als Bedürfnisgrund sehe ich allerdings als ausreichend an, aber das ist auch nur eine Frage der eigenen Regelung.

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Als amtlicher Korithenkacker weise ich darauf hin, dass wir selbstverständlich den Bedürfnisgrund SV im Waffengesetz kennen. Wir hinterfüttern diesen sogar mit einem extra Dokument-dem Waffenschein.

Diesen zu begründen ist das Problem.

Schon traurig, wenn man ein reales Bedürfnis im Vordergrund zuläßt und auf verstecktem Weg so beschneidet, dass es einer Streichung des Grundes für den Normlabürger gleich kommt.

Genauer sagt, dass ist ein Bedürfnis für die gleicheren Tiere unter der Bevölkerung.:puke:

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im Prinzip kommt es doch auf dasselbe raus

wer ängstlich veranlagt ist - und das bin ich z.b. - ist 12 Monate in einem Verein Mitglied und beantragt danach eine "Gelbe" und hat damit das was ein Ösi für die SV beantragen kann - nicht mehr und nicht weniger als eine LW

wenn der Ösi einen HA oder eine KW für seinen Schutz als unbedingt notwendig erachtet dann nutzt ihm die Möglichkeit der SV herzlich wenig - er muss einen Psychotest erbringen , respektive bei uns die Sachkundeprüfung ...

also können wir uns immer noch glücklich schätzen, von dem Vorderschaftrepetierflintenverbot mal ganz abgesehen ... da hat der Ösi noch richtig ein Problem - nämlich keinereiner darf da sowas ... :wohow:

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im Prinzip kommt es doch auf dasselbe raus

wer ängstlich veranlagt ist - und das bin ich z.b. - ist 12 Monate in einem Verein Mitglied und beantragt danach eine "Gelbe" und hat damit das was ein Ösi für die SV beantragen kann - nicht mehr und nicht weniger als eine LW

wenn der Ösi einen HA oder eine KW für seinen Schutz als unbedingt notwendig erachtet dann nutzt ihm die Möglichkeit der SV herzlich wenig - er muss einen Psychotest erbringen , respektive bei uns die Sachkundeprüfung ...

also können wir uns immer noch glücklich schätzen, von dem Vorderschaftrepetierflintenverbot mal ganz abgesehen ... da hat der Ösi noch richtig ein Problem - nämlich keinereiner darf da sowas ... :wohow:

Nicht so ganz,

wenn ich das richtig verstehe - jetzt einmal unabhängig vom Idiotentest - kann der Ö-streicher durchaus eine KW beantragen und bekommt sie auch - und kann sie dann auch führen?

Dies scheint in relativ "kurzer Zeit" zu passieren.

Während der 12 Monate Schützenvereinswartezeit kann ich 365 x in die Verlegenheit kommen, mit Eigentumswandlern in Berührung zu kommen - oder Schlimmere.

Und mich interessiert z. B. so ein riesiges Donnerrohr wie eine VRF nun mal überhaupt nicht - könnte ich hier noch nicht einmal vereinsmäßig schießen.

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Und dazu gehört, Statistik hin oder her, daß ich evtl. überfallen, zum Krüppel getreten, ausgeraubt, ermordet werde?

Dazu gehört aber nicht, daß Kinder Opfer eines Verbrechens ("Amoklauf") werden?

Ja, dass gehört alles genauso dazu wie vom Blitz getroffen zu werden oder vom auto überrollt oder zu haus die Treppe runter zu stürzen.

Eines ist dabei gewiss: Am Ende stirbt jeder. Manch Mediziner formuliert salopp das das Leben eine durch Geschlechtsverkehr übertragene Krankheit ist, die in jedem Fall tödlich endet.

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Ja, dass gehört alles genauso dazu wie vom Blitz getroffen zu werden oder vom Auto überrollt oder zu Haus die Treppe runter zu stürzen.

Sehe ich anders. Deine Aufzählung sind Ereignisse, die nicht beeinflussbar sind. Gegen einen Überfall kann ich mich wehren. Aktiv, wenn der Staat mich lassen würde. Heutzutage wird einem ja selbst schon ein ungefährliches Pfefferspray dazu versagt. :dumm:

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Alles ist beeinflussbar oder auch nicht.

Denke mal intensiv darüber nach. Man kann Risiken minimieren, aber niemals ausschließen. Man kann auch mehr Risiko eingehen. Eins hat aber mt dem anderen nicht zu tun.

In den letzten paar Jahren hat sich in Foren eine absolut lebensfremde Lüge breitgemacht. Zum einen beruht sie auf einer nicht vorhandenen Bedrohung und zum anderen in dem falschen Glauben einer Vermeidungsstrategie.

In der Realität kommt die Blitzschlagtheorie dem dann doch am nächsten.

P.S.: Tierabwehrspray ist natürlich nicht verboten.

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P.S.: Tierabwehrspray ist natürlich nicht verboten.

Ebend. TIERabwehrspray.

Es gibt in Hamburg eine S-Bahnlinie, die durch zwei Stadteile voll mit dem Bodensatz unserer Gesellschaft fahren muss, um z.B. in den Hamburger Vorort zu gelangen, in dem ich wohne. Dummerweise ist das die einzige Linie, die in die Hamburger Innenstadt führt. Wie sieht also dafür Deine Vermeidungsstrategie aus? Auto kaufen?

Was ich über diese spezielle Linie alleine in den letzten 5 Jahren in der Zeitung gelesen habe, hat mich in der Haltung bestärkt, dass der Staat Kriminelle in ihrer Berufsausübung vor der Wehrhaftigkeit der rechtstreuen Bevölkerung schützt.

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Man kann Risiken minimieren, aber niemals ausschließen.

Würde ich im Prinzip sofort unterschreiben, wenn "Amoklauf" mit eingeschlossen würde.

Man kann nicht bestimmte Risiken durch immer mehr Auflagen "auschließen" wollen, andere Risiken (wie die z. B. schon aufgezählten) als "normales Risiko" einstufen.

Ob die Opfer deine Ansicht einer "lebensfremden Lüge" teilen, wage ich einmal zu bezweifeln.

Und was Vermeidungsstrategien angeht - Verbote waren noch nie geeignet.

Bei Amokläufen fehlt mir die Ursachenforschung, um brauchbare Vermeidungsstrategien zu entwickeln, sind die Ursachen notwendig.

Falscher Glaube einer Vermeidungstrategie?

Vermeidungsstrategien sind ja von Fachleuten schon genügend empfohlen worden, als da wären "singen, pfeifen, andere Straßenseite benutzen, weggehen" - habe ich noch ein paar "effektive" Möglichkeiten vergessen?

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Ich habe doch den Amoklauf als ebenso wenig relevant benannt. Beides sind absolut seltene Fälle.

Das häufig genannte Problem ist die Wahrnehmung. Genau wie viele Menschen meinen, die (insgesamt immer weiter sinkende) Schusswaffenkriminalität würde ansteigen, genauso ist durch die Zeitungsberichte die Gewaltkriminalität gefühlt ansteigend. Auch hier sind die Zahlen dauerhaft absteigend.

Plakativ aber faktenbasiert: Verbietet Großstädte! ;)

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Jaaaa, berufene Kommentare. Leute, die Unterschiede zwischen Waffenrecht .de und .at möchte ich Klavierspielern können. Das sind Welten. In Ö darf man keine Pumpe haben, in D keine PSM, egal. Außerdem braucht's in Ö eine WBK für eine freie Pistole. Da gibt es aber prinzipielle Unterschiede. Genauso könnte man sagen der deutsche und österreichische Notwehrparagraphen seien identisch.

Ja, da gibt es ein paar gleichlaufende Sätze, aber die Ausgangssituation ist völlig anders.

BTW Etwas vom deutschen WaffG zB betreffs HA wäre für ö nicht übel. Trotzdem ist mir ein "Recht" lieber als ein "temporärer Zustand".

Diesmal haben wir es noch nicht geschafft, aber 22% für unsere Partei spricht für einen guten Mobilisierungsgrad. Bei 28% reden wir weiter........

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Mich würde interessieren, ob jemand schon einmal dagegen geklagt hat? Von wegen Gleichheitsgrundsatz usw. Oder gibt es das bei unseren südlichen Kollegen nicht?

Hat irgendjemand in Deutschland bzw. der Gleichheitgrundsatzes zwischen Jäger und Sportschützen bisher geklagt? Jungjäger dürfen ab 15 Jahre an GK-Waffen ausgebildet werden und sie sogar ab 16 Jahre, in Begleitung einer zuverlässigen Person, im Revier (nicht schussbereit) führen. Aber für Minderjährige ist das Sportschützentraining auch mit Langwaffen verboten.

Das häufig genannte Problem ist die Wahrnehmung. Genau wie viele Menschen meinen, die (insgesamt immer weiter sinkende) Schusswaffenkriminalität würde ansteigen, genauso ist durch die Zeitungsberichte die Gewaltkriminalität gefühlt ansteigend. Auch hier sind die Zahlen dauerhaft absteigend.

Plakativ aber faktenbasiert: Verbietet Großstädte! ;)

Stimmt! Waffengewalt ist ein urbanes Problem junger Männer, jedenfalls was den illegalen Ge/Missbrauch angeht. Und dieser liegt ja immer noch bei über 95% bei den sichergestellten EWB-Waffen. Dabei ist es egal, ob man sich England, USA, Belgien oder Deutschland anschaut. Ist überall das selbe.

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Hat irgendjemand in Deutschland bzw. der Gleichheitgrundsatzes zwischen Jäger und Sportschützen bisher geklagt? Jungjäger dürfen ab 15 Jahre an GK-Waffen ausgebildet werden und sie sogar ab 16 Jahre, in Begleitung einer zuverlässigen Person, im Revier (nicht schussbereit) führen. Aber für Minderjährige ist das Sportschützentraining auch mit Langwaffen verboten.

Das Problem sind die unterschiedlichen Rechtskreise. Bei Jägern kommt noch das BJG dazu, das u.a. gewisse Mindestkaliber vorschreibt. Böse formuliert brauchen Sportschützen in dem Alter das nicht. Es gefällt mir auch nicht, ist aber so.

Was würde denn passieren, wenn ein minderjähriger SpoSchü dagegen klagt? Das Gericht wird womöglich den Gesetzgeber auffordern zu handeln. Wie wird der handeln? Er wird den Jugendjagdschein abschaffen. Thema erledigt, keiner hat etwas gewonnen, sondern im Gegenteil, alle haben verloren.

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