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Psychologische Untersuchungen nach § 6 WaffG


Neuser

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Liebe Gunboardler.

Wie ihr vielleicht schon das eine oder andere Mal gelesen habt, habe ich im vergangenen Jahr verschiedene Versuchsreihen zu den Untersuchungen nach § 6 WaffG (Persönliche Eignung) durchgeführt.

Als Ergebnis liegen nun auch erste Richtlinien beim BMI und es wurden auch die Meinungen der einzelnen LMIs eingeholt. Parallel habe ich auch alle Aktionen mit Herrn Kohlheim (DSB) und Herrn Keusgen (FWR) abgesprochen bzw. einmal haben wir uns auch alle getroffen. Vielleicht hat auch der eine oder andere gelesen, dass ich selbst seit 9 Jahren Sportschütze bin; und ich meine auch recht erfolgreich.

Ein paar Ergebnisse der Studien sind, dass jeder Gutachter, der vom Berufsverband empfohlen wird, sich ausgiebig mit Schusswaffen und dem Waffenrecht beschäftigt haben muss. Die meisten Gutachter, die ich unterrichtet habe, haben auch mit mir zusammen geschossen.

Ein weiterer wichtiger Punkt war es, dass eine Untersuchung nicht nur auf Basis eines schriftlichen Testverfahrens durchgeführt werden darf, sondern dass es immer ein ausführliches Gespräch zwischen dem Gutachter und dem Klienten geben muss, in den auch über die genauen Hintergründe gesprochen wird, warum und wie der Schießsport ausgeübt wird (bei Sportschützen). E

in Urteil nur aufgrund eines Testverfahrens kann i. d. R. nicht geeignet sein zu entscheiden, ob ein Mensch ungeeignet ist mit einer Waffe umzugehen oder nicht.

In diesem Zusammenhang führt eine junge Kollegin eine Studie durch, in der explizit die in Österreich verwendeten Testverfahren beleuchtet werden sollen, ob diese jemals geeignet waren, für eine Begutachtung nach dem Waffengesetz eingesetzt zu werden. Wir vermuten, dass die Art der Testverfahren und die Art einzelner Fragen, die dort gestellt werden, die Klienten dazu verleiten, in einer bestimmten Art und Weise zu antworten (die nicht selten zum Nachteil der Personen ist) und dass sich bei diesen Verfahren eine stark erhöhte Gefahr ergibt, dass auch geeignete Personen als ungeeignet begutachtet werden.

Um dies beweisen zu können benötigen wir noch ca. 30 Sportschützen, die bereit wären ein solches Testverfahren (anonym) durchzuführen. Die Daten werden nur anonym verarbeitet und es sollen auch keine Aussagen über Eignung und Nichteignung getroffen werden (denn dafür sind unserer Meinung diese Verfahren gar nicht geeignet), sondern nur Aussagen über die Verfälschbarkeit und die Ungenauigkeit der Ergebnisse.

Die Untersuchungen können entweder bis Mitte Juli im Großraum Gießen durchgeführt werden oder von der letzten Juliwoche bis zur zweiten Septemberwoche im Großraum Ruhrgebiet, Düsseldorf. Dabei würden wir auch zu euch hinkommen oder würden auch abends zum Training kommen, wenn das für euch besser passt.

Wäre wirklich sehr gut, wenn sich ein paar Leute melden könnten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung kommen, wie auch meine anderen Ergebnisse auch, eher dem Schießsport zu gute, weil so verhindert wird, dass willkürlich Personen als ungeeignet abgestempelt werden.

Zur Kontaktaufnahme wendet euch entweder an mich (yneuser@web.de) oder noch besser direkt an Sarah Großmann (sarah.j.grossmann@psychol.uni-giessen.de). Solltet ihr sonst noch Fragen zu dem Versuch oder zu den Untersuchungen nach § 6 WaffG haben, sendet mir einfach eine Mail.

Bis dann

Yorck Neuser

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War jetzt am Wochenende bei der Landesmeisterschaft (diesmal auf der richtigen Seite 8) ) in München. Was mir aufgefallen ist, in der LG-Halle ein Haufen Flyer mit dem Angebot zur Untersuchung nach §6.

Ich hatte der Aufmachung nach nicht den Eindruck, dass die Kollegen (vermutlich TÜV-Süd) hier noch lange abwarten würden.

Habe mir leider keinen mitgenommen.

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Die Inhalte dieser Studie werden dafür verwendet um zu zeigen, dass ein Teil der bisher eingesetzten Verfahren ungeeignet sind, um in dieser Fragestellung zu untersuchen und dass immer ein persönliches Gespräch zwischen dem Klienten und dem (im Waffenrecht fachkundigen) Gutachter erforderlich ist.

Hier sollen keinerlei Anforderungsprofile erstellt werden (einzelne Profile wird es eh nicht geben, dafür gibt es zu viele verschiedene legale Waffenbesitzer), sondern wirklich nur gezeigt werden, wo grundsätzliche Schwächen bei bestimmten Testverfahren liegen. Gleichzeitig sollen natürlich auch Vergleiche mit einsetzbaren Verfahren gezogen werden.

Zu der Sache mit dem TÜV Süd. Nun ja, es bleibt jedem selbst überlassen, wie die Seriösität eingeschätzt wird, wenn (unabhängige) Gutachter mit Wurfzetteln wie Pizzaboten Werbung machen. Ich selbst hatte bisher erst einen Kollegen vom TÜV bei mir, der sich entsprechend in die Thematik eingearbeitet hat und mir ist auch nicht bekannt, das zur Zeit Kollegen des TÜV Süd vom Berufsverband Deutscher Psychologen als fachkundige Gutachter empfohlen werden.

Eine aktuelle Liste mit Gutachtern die vom Berufsverabdn empfohlen werden und die sich auch schon mit dem Waffenrecht und mit dem sportlichen Schießen beschäftigt haben, findet ihr entweder unter www.waffen.dynup.net oder unter www.dpa-bdp.de

DieLeute, die uns unterstützen möchten, können sich ja einfach per Mail bei mir oder Sarah Großmann melden.

Bis dann.

Yorck Neuser

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Die Inhalte dieser Studie werden dafür verwendet um zu zeigen, dass ein Teil der bisher eingesetzten Verfahren ungeeignet sind, um in dieser Fragestellung zu untersuchen und dass immer ein persönliches Gespräch zwischen dem Klienten und dem (im Waffenrecht fachkundigen) Gutachter erforderlich ist.

Hier sollen keinerlei Anforderungsprofile erstellt werden (einzelne Profile wird es eh nicht geben, dafür gibt es zu viele verschiedene legale Waffenbesitzer), sondern wirklich nur gezeigt werden, wo grundsätzliche Schwächen bei bestimmten Testverfahren liegen. Gleichzeitig sollen natürlich auch Vergleiche mit einsetzbaren Verfahren gezogen werden.

Yorck Neuser

Achso. Ich dachte, dass sich aus dieser Studie jetzt ein Anforderungskatalog ableitet, der auf alle künftigen Gutachten dieser Art angelegt wird. Dass es immer ein persönliches Gespräch geben sollte, ist doch klar. Steht das nicht sogar im WaffG oder in der AWaffV?

Zu der Sache mit dem TÜV Süd. Nun ja, es bleibt jedem selbst überlassen, wie die Seriösität eingeschätzt wird, wenn (unabhängige) Gutachter mit Wurfzetteln wie Pizzaboten Werbung machen. Ich selbst hatte bisher erst einen Kollegen vom TÜV bei mir, der sich entsprechend in die Thematik eingearbeitet hat und mir ist auch nicht bekannt, das zur Zeit Kollegen des TÜV Süd vom Berufsverband Deutscher Psychologen als fachkundige Gutachter empfohlen werden.

Gibt es überhaupt so eine "Mißbrauchssituation" mancher Gutachter? Ich kann mir das ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, denn so groß ist die Kundschaft ja nicht. So viele Nachwuchsschützen unter 25, die sich für GK interessieren und von ihrem Verein dabei unterstützt werden, gibt es ja nicht. In diesem Zusammenhang wird bestimmt keinem Psychologen die Tür eingerannt.

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@ Beasty Boy

Anforderungskataloge in der Art wird es nicht geben. Vielmehr geht es ja nur darum festzulegen, unter welchen Bedingungen von einer Nichteignung auszugehen ist. Es ist ja nicht Ziel der Begutachtungen, nur die besten Schützen/Waffenbesitzer auszuwählen (auch wenn das vielleicht ein paar Kollegen von mir anders sehen).

Bezüglich "Tür einrennen" sehe ich das schon anders. Es wird noch bis zum Ende dieses Jahres einen nicht unerheblichen Teil von Schützen geben, die nach § 58 ein Gutachten nachreichen müssen. Gleichzeitig sagen sich ein paar Gutachter, "wer schon vorher Waffen hatte und da ist nichts passiert, da kann ich ruhig irgendein Gutachten schreiben, da wird schon nichts passeieren". Rein statistisch werden die auch damit Recht behalten. Ist dann nur dumm, für die nachfolgenden, wenn die dann einen Gutachter suchen und keiner es machen will, weil es dabei ja wirklich ein Risiko für den Gutachter geben könnte.

Insgesammt ist allerdings der Markt der Sportschützen nicht der Interessanteste, sondern der Markt der privaten Sicherungsbranche. Dort gibt es eine Stelle in Deutschland, na der 400 Gutachten erstellt werden müssen. Der Gutachter sollte dort nur nicht zu viele Fragen stellen und die Untersuchungen auch auf Türkisch durchführen können, da Grundkenntnisse in deutscher oder englischer Sprache nicht immer vorhanden sind. Hier wird es bestimmt einen Gutachter geben, der bei diesem Auftragsvolumen gerne zuschlägt, zumal dort pro Monat ca. 30-50 neue Begutachtungen erforderlich werden. Davon kann ein Gutachter schon alleine Leben.

Soviel dann zum Thema unabhängige Begutachtungen........

Ich habe allen Kollegen davon abgeraten solche Aufträge anzunehmen, aber keine Ahnung, ob die sich daran halten....

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Dort gibt es eine Stelle in Deutschland, na der 400 Gutachten erstellt werden müssen. Der Gutachter sollte dort nur nicht zu viele Fragen stellen und die Untersuchungen auch auf Türkisch durchführen können, da Grundkenntnisse in deutscher oder englischer Sprache nicht immer vorhanden sind.

Angemeldeter Sicherheitsdienst für Südländische Hochzeiten :?: :?: :?:

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  • 2 years later...

Awacs-Flugzeuge, Tornado-Aufklärungsjets, Pionierpanzer, Minensuchboote - alles militärisches Material der Bundeswehr für kriegerische Konflikte. Und doch sind diese und andere militärische Großgeräte bereits häufig von der Bundeswehr im Inneren eingesetzt worden - ohne einen Verteidigungsfall.

Dennoch war dieser Einsatz verfassungsgemäß. Das Zauberwort heißt Amtshilfe. Denn das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Innern in Friedenszeiten, wenn Gerät oder Personal der Polizei nicht ausreicht.

"Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" können die Polizeien der Länder laut Paragraph 35 des Grundgesetzes Unterstützung anfordern. Der Verfassungs-Artikel nennt hinsichtlich der Streitkräfte ausdrücklich Krisen bei "besonders schweren Unglücksfällen" und Naturkatastrophen.

Tornado-Jets bereits häufiger eingesetzt

Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt die Bundeswehr Polizei und Behörden regelmäßig. Der Einsatz ist erst recht dann kein Problem, wenn die Armee über Einsatzmittel verfügt, die bei Polizei, Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk nicht oder nicht genug vorhanden sind.

Bereits häufiger halfen etwa Tornado-Kampfjets mit Wärmebildkameras bei der Suche nach vermissten Personen. Während der Überschwemmungen an Oder, Elbe und Donau waren tausende Bundeswehrsoldaten zusammen mit Angehörigen des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehren im Einsatz. Dabei wurden sie von Pioniereinheiten und Hubschraubern der Bundeswehr unterstützt.

Awacs-Einsatz beim Papst-Besuch

Der Einsatz der Bundeswehr ist allerdings nicht auf Naturkatastrophen beschränkt. So waren etwa Awacs-Aufklärungsflugzeuge während der Fußball-Weltmeisterschaft im Einsatz. Die Maschinen mit ihrem weit reichenden Radar überwachten den Luftraum rund um die Veranstaltungsorte. Auch das gilt als Amtshilfe.

In diesem konkreten Fall kam diese von der Nato, den die Awacs-Jets sind werden von den Nato-Staaten gemeinsam betrieben und unterstehen dem Kommando des Verteidigungsbündnisses. Auch bei der Papst-Visite und beim Besuch von US-Präsident Bush 2005 wurden die Maschinen eingesetzt.

Die Polizei interessiert vor allem Aufklärungstechnik

Beim G8-Gipfel überwachten Minenjagdboote und eine Fregatte die Ostsee vor Heiligendamm. An Land wurden Panzerspähwagen vom Typ Fennek eingesetzt, die über hochauflösende Optik und weit reichende Nachtsichtgeräte verfügen. In der Luft waren zwei Aufklärungstornados. Deren konkreter Einsatz ist jetzt umstritten.

Allen Beispielen gemeinsam ist, dass es beim eingesetzten Militärgerät vor allem um Aufklärungstechnik geht. Die Waffen der Schiffe, Panzer und Jets werden nicht benötigt. Ihr Einsatz ist auch nicht erlaubt.

Grundgesetz-Problem: Abwehr von Terrorfliegern

Eine Ausnahme ist die Amtshilfe bei terroristischen Bedrohungen. Zur Landesverteidigung hält die Bundeswehr an zwei Standorten jeweils zwei Kampfjets vom Typ Phantom einsatzbereit. Ihr Einsatz etwa gegen Terrorflieger ist im Luftsicherheitsgesetz geregelt.

Den Abschuss von als Waffe benutzten Passagierflugzeugen verwarf das Bundesverfassungsgericht allerdings grundsätzlich. Nach einer Grundgesetzänderung dürften die Piloten aber etwa einen nur mit Terroristen besetzten Flieger abschießen. Derzeit geht das nicht, da im Artikel 35 eben nur von Unglücksfällen und Naturkatastrophen die Rede ist. Der Einsatz tödlicher Waffen ist dort - noch - nicht geregelt.

Keine polizeilichen Aufgaben

Der Streit um den Einsatz im Inneren wurde vor allem vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vehement ausgefochten. Innenminister Wolfgang Schäuble warb immer wieder für den Einsatz von Bundeswehrsoldaten etwa beim Objektschutz von Gebäuden. Die SPD lehnt das aber entschieden ab.

Bei der Amtshilfe haben die Bundeswehr-Soldaten keinerlei Polizeirechte. Sie dürfen also etwa nicht die Ausweise von Passanten kontrollieren. Der Bundeswehrverband verweist in dieser Diskussion immer wieder mit Nachdruck darauf, dass Soldaten für Polizeiaufgaben nicht ausgebildet sind.

Gewerkschaften lehnen Bundeswehreinsatz ab

Trotz fehlender Beamter lehnen auch die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei vor allem mit diesem Argument einen Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inneren ab.

Weniger spektakulär als der Kriegsgeräte-Einsatz, aber für die Durchführung von Großereignissen nicht weniger wichtig, sind im Übrigen die Soldaten, die die Behörden im Sanitätsbereich oder bei der Logistik unterstützen. Die Unterbringung von Einsatzkräften in Kasernen gehört da genauso dazu, wie die Verpflegung von freiwilligen Helfern bei Großveranstaltungen.

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die BW Soldaten sind keine Polizisten.

Das ist auch richtig so. Aber so wie bisher im Rahmen der Amtshilfe geholfen wird, geht das durchaus in Ordnung, auch wenn in einigen Fällen in der Vergangenheit die Amthilfe doch sehr weit ausgedehnt wurde und eindeutig polizeiliche Aufgaben übernommen werden mussten, wo man sich über die Notwendigkeit doch streiten kann.

Was ich überhaupt nicht verstehe, ist die Sache mit den entführten Flugzeugen.

Wenn ein Terrorist eine Maschine entführt um die Maschine abstürzen zu lassen, dann sind die Passagiere sowieso schon so gut wie tot. Da ist es doch das beste die maschine abzuschießen um größere Schäden am Boden zu vermeiden, die sonst noch dazu kommen würden.

Da muss meiner Meinung nach unbedingt eine Grundgesetzänderung her.

(Wobei der ganze andere Überwachungsqutasch ala Schäuble imho vollkommen unsinnig ist und verboten bleiben sollte)

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