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Neue Alte Gelbe WBK


Glock17

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Ich war heute mal auf dem OA und habe mein SB etwas wegen der neuen gelben WBK gelöchert, da hat er mir einen Stempel mit folgendem Satz auf die Rückseite gedrückt:

Diese Erlaubnis berechtigt auch zum Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswafefn) gem. § 14 Abs. 4 WaffR NeuRegG vom 10.11.2002

Kostenpunkt 56,24 Euro :dr:

Wird das nun überall so gehandhabt?

Warum konnte man diese Lösung nicht schon vor einem Jahr praktizieren?

Sind die Gebühren überall so unverschämt hoch für einen Stempel ?

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Einerseits ein bisschen heftisch, aber offensichtlich blieb Dir die ganze Befürwortungskram für einen "Neue" Gelbe erspart.

Hoffe Du hast noch reichlich Platz, wegen einem oder zwei offenen Einträgen hätt ich es nicht gemacht, diese eher im Laufe der Zeit mit "netten" Einzelladern zugemacht.

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Nöö, ist bisher nur ein Platz belegt

Hmm, um es in Westernmanier auszudrücken "Gut Tausch". Zwar hohe Gebühr für Stempel, aber dafüre nix Gebühr an Verband zwecks Bestätigung (womöglich auch noch an den Verein und den Verband der Witwen und Waisen usw.) und keine Gebühr für neue Gelbe WBK :idea:

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Hi,

bei uns kann man seine alte "umstempeln" lassen, man kann aber auch eine neue auf dem alten Vorduck mit dem Stempel bekommen. Zusätzlich wird aber in jedem Fall der Verband eingetragen, von dem die einmalige Befürwortung vorlag. Hintergrund:

Auf dies Karte können nun nur Waffen erworben werden, für die es in diesem Verband auch Disziplinen gibt!

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@Glock17

EUR 56,24 ist exactement die Gage für die Neuausstellung einer WBK, habe ich im Nov. 2003 auch gelöhnt; auch in Hessen (GI).

Dies, nachdem das Land Hessen erst mal wegen Untätigkeit vor's VG

gezerrt werden musste :twisted: und "geloosed" hat :rol:

Hättste mal die "alte Gelbe" so behalten wie sie war, und Dir auf einem blanken Formular "alte Gelbe" auf der Rückseite eine EWB nach § 14(4) eintragen lassen....

Gilt weiter nach § 58(1), nix 2/6, nix Verbandsbindung etc. pp.

Habe gerade erst auf der "alten Gelben" ein Wehrsportgewehrchen .22 EL versenkt, und dies ohne die Unsicherheit wg. 2/6-Regelung; auf der "neuen" fanden sich seit Ende Nov. 03 schon 4 Repetierer :mrgreen:

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Eigentlich schon eine Unverschämtheit, das kein Unterschied zwischen Neuaustellung einer WBK und einfacher "Änderung" gemacht wird :x Aber anscheinend hab ich es ja ganz gut getroffen wenn ich mit den Rest der Beiträge ansehe, vonwegen Befürwortungen, Verbandsbeschränkungen etc 8)

Was EL Langwaffen angeht, wüsste ich ehrlich gesagt keine die ich mir als reinen EL kaufen würde, Querflinte hab ich ja schon :mrgreen:

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  • 2 years later...

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