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Von Engeln, Banditen und der Polizei - Urteilsgründe liegen vor!


Jägermeister

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Nur kurz: Vor einiger Zeit hatte das (Teil-)Freispruchsurteil gegen ein Mitglied der "Hells Angels", der einen Polizisten durch einen Schuss getötet hat (zu Recht) für erheblichen Wirbel gesorgt. Jetzt liegen endlich die Urteilsgründe vor, zu finden hier auf der BGH-Homepage. Unbedingt reinschauen, da juristisch schon sehr interessant! So ganz oft kommt der im Studium immer wieder durchgekaute Erlaubnistatbestandsirrtum ja in der Praxis doch nicht vor.

BGH, Urteil vom 2.11.2011 - 2 StR 375/11 -

Mehr in: Carsten.Krumm's Blog

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Der Freispruch ist doch korrekt. Da versuchen nachts schwarz vermummte Gestalten ein zu brechen und reagieren nicht einmal auf Licht und Zurufe., zudem wurde der Mann noch bedroht.

Hier zeigen sich die Nachteile des Waffenregisters, hätten die nicht mit einer Waffe gerechnet wären sie tagsüber gekommen und hätten einen Durchsuchungsbeschluss vorgezeigt und keiner wäre verletzt worden.

Was mir viel mehr Kopfzerbrechen bereitet ist warum der Mann verletzt wurde obwohl er sich widerstandslos festnehmen lies. Er war nicht vorbestraft und zuverlässig, denn er hat die Waffe legal besessen. Vor was musste er sich den fürchten? 2 Jahre auf Bewährung und der Verlust der Zuverlässigkeit, deswegen so ein Aufriss? Nötigung, nicht schlimmer als zu dichtes Auffahren denn das ist auch Nötigung.

Wer jetzt wieder für die Kavallerie schreiben will soll sich zunächst an der eigenen Nase fassen wie er oder sie reagieren würde, wenn man als Jäger Todesdrohungen von PETA, als AfDler von der Antifa oder als Sportschütze vom Aktionsbündnis Winnenden bekommt und plötzlich nachts Schwarzvermummte versuchen ein zu brechen und weder auf Licht noch auf Zuruf reagieren. Hier haben sich schon etliche geäußert in einem solchen Fall zu schießen.

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Ich schreibe nicht für die Kavallerie und habe bereits damals gesagt, dass diese Sache de fakto auf einen Freispruch hinauslaufen wird. Diese Aussage hat seinerzeit auch ein befreundeter MEK'ler getroffen.

Ich wäre auch mit einem Freispruch einverstanden gewesen.

Pauschales Polizei und Behördenbashing geht mir auf den Zünder.

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Ich schreibe nicht für die Kavallerie und habe bereits damals gesagt, dass diese Sache de fakto auf einen Freispruch hinauslaufen wird. Diese Aussage hat seinerzeit auch ein befreundeter MEK'ler getroffen.

Ich wäre auch mit einem Freispruch einverstanden gewesen.

Pauschales Polizei und Behördenbashing geht mir auf den Zünder.

Das hat weder mit Polizei noch Behördenbashing zu tun. Hier geht es um die eklatante Missachtung von Bürgerrechten. Wenn sich Rocker unterhalten wie sich Rocker untereinander unterhalten kann man da korrigierend eingreifen, aber nicht mit einem SEK. In der Fitnessszene ist die Sprache wohl auch nicht juristisch geschliffen, so dass man das auch relativ sehen muss. Das Verjagen der Nutten, najanicht die feine Englische Art aber auch nicht schlimmer als mit einem Geländewagen einem Kleinwagen zu dicht auf zu fahren. Ansonsten war der Mann nicht vorbestraft.

Was wurde eigentlich aus der Körperverletzung? Er lies sich doch widerstandslos festnehmen. Hört man da was? Da sprichst Du von Polizeibashing? Ich spreche von der Missachtung elementarer Bürgerrechte.

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