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Laser- Attacken: Spezialbrille soll Piloten vor Laser schützen


gbadmin

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tut mir leid.

ich habe mich dazu hinreissen lassen, meinem gegenüber ein nichtwissen zu attestieren, da er forderte, man solle sich erstmal schlau machen, bevor man über etwas redet, um gleich im nächsten satz zu demonstrieren, daß er offensichtlich noch nicht an einer lasershow beteiligt war. ich kenne linearbeschleuniger nicht und fühlte mich durch das "macht euch erstmal schlau" doch angegriffen.

wenn dies falsch angekommen ist, bitte ich um entschuldigung.

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tut mir leid.

ich habe mich dazu hinreissen lassen, meinem gegenüber ein nichtwissen zu attestieren, da er forderte, man solle sich erstmal schlau machen, bevor man über etwas redet, um gleich im nächsten satz zu demonstrieren, daß er offensichtlich noch nicht an einer lasershow beteiligt war. ich kenne linearbeschleuniger nicht und fühlte mich durch das "macht euch erstmal schlau" doch angegriffen.

wenn dies falsch angekommen ist, bitte ich um entschuldigung.

Ich bin nicht nachtragend :drinks: sondern gewohnt, dass man meine Kompetenz in Frage stellt und erst später merkt, dass da doch mehr dahinter stecken könnte.

Ich wollte auch keineswegs Dich mit "schlau machen" ansprechen, sondern eher allgemein, da in diesem Fred anfangs viel Mist rum kam.

Ich gebe auch gerne zu, dass ich wenig Erfahrungen mit Lasershows habe, da ich meine Brötchen mit medizinischen Lasern verdiene.

Du wirst mir aber sicherlich recht geben, dass bei Lasershows, bei denen auch das Publikum angestrahlt wird, maximal 2/2M Laser erlaubt sein dürften, während Shows mit höherer Klasse geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Anstrahlens des Publikums als Auflage bekommen, so dass insgesamt die Gefahr von Augenschäden minimal ist, oder ?

Na dann sind wir ja wieder einer Meinung :friends2:

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jetzt mal auf rein sachlicher ebene: nein, wir sind da immer noch nicht einer meinung. der punkt ist einfach folgender:

wenn ich eine ebene, eine welle oder sonstige schwebung ind publikum projiziere, wird die, wenn man am eingang einen an sich schon sicheren laser stehen hat, schlicht nicht mehr wahrgenommen, da einfach nicht genug licht dort ankommt. daher kann man auch leistungsstärkere laser nehmen, solange sichergestellt ist, daß die verweildauer der projektion an jeder stelle im publikum ausreichend kurz ist.

ab t=55s sieht man etwas, was meinen damaligen shows sehr nahe kommt.

der hier eingesetzte mischgaslaser hat eine ausgangsleistung von über 2W. zu den projektoren geht es über glasfaser.

das hat jetzt weniger mit rechthaberei zu tun, eher damit, daß ich auch heute noch fasziniert bin, wenn ich sowas sehe oder die menschen wiedertreffe, die im gegensatz zu mir dieser berufung treu geblieben sind.

:drinks:

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jdaher kann man auch leistungsstärkere laser nehmen, solange sichergestellt ist, daß die verweildauer der projektion an jeder stelle im publikum ausreichend kurz ist.

genau dafür wurde, nach meinem Kenntnisstand, doch die Klase 2M neben der Klasse zwei eingeführt, die genau auf diesen Aspekt der Verweildauer eingeht.

Oder irre ich da?

Unterm Strich wird auf jeden Fall seitens Gesetzgeber bzw. Ordnungsamt sichergestellt, dass bei Shows keine Augenschäden auftreten können (menschliche Fehler, mutwilligkeit etc. ausgenommen), so dass man die Gefahren einer Lasershow kaum mit dem vorsätzlichen Blenden von Piloten mit hochenergetischen Punktlasern in Relation setzen kann, oder?

Genau das wollte ich mit meinem Vergleich "Paintball" <=> .357 veranschaulichen und dem geneigten Leser anraten sich erst zu informieren, bevor Verbote gefordert werden, die eigentlich längst vorhanden sind.

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die klasse 2M gibt es nur dort, wo der einspeisende laser eine leistung von weniger als 1mW hat.

um es kurz zu machen: die großen showlaseranlagen fallen in keine dieser klassen, lediglich die zu grunde liegende laserquelle.

bei einem pink floyd-konzert, welches ich auf dem hockenheim-ring besucht habe, wurde ein 70W-kupferdampflaser eingesetzt. hier wurde auf eine bestrahlung des publikums verzichtet. dafür gab es damals zusätzliche auflagen, um den flugverkehr nicht zu behindern, da hier die strahlen teilweise sekundenlang statisch in den himmel gerichtet waren. das wäre für piloten doof gewesen...

ist eine diskussion auf dieser ebene in ordnung?

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die klasse 2M gibt es nur dort, wo der einspeisende laser eine leistung von weniger als 1mW hat.

um es kurz zu machen: die großen showlaseranlagen fallen in keine dieser klassen, lediglich die zu grunde liegende laserquelle.

bei einem pink floyd-konzert, welches ich auf dem hockenheim-ring besucht habe, wurde ein 70W-kupferdampflaser eingesetzt. hier wurde auf eine bestrahlung des publikums verzichtet. dafür gab es damals zusätzliche auflagen, um den flugverkehr nicht zu behindern, da hier die strahlen teilweise sekundenlang statisch in den himmel gerichtet waren. das wäre für piloten doof gewesen...

ist eine diskussion auf dieser ebene in ordnung?

Eine Diskussion auf dieser Ebene ist nicht in Ordnung. Sie ist ausdrücklich erwünscht. Ich bin auch nicht allwissend und lasse mich gerne eines besseren belehren.

Das hier, Bsp. Pink-Floyd, andere Klassen eingesetzt werden, bedarf aber doch bestimmt Ausnahmegenehmigungen und deckt sich doch mit meiner Aussage bzgl. Recht/O-Amt/Auflagen, oder?

Meine Bitte nicht gleich nach Verboten zu schreien (und damit meine ich ja eben genau nicht Dich, sondern die anderen vorigen Kommentatoren) , analog Waffenrecht, dürfe auch Deiner Meinung entsprechen, oder?

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klaro ist das auch meine meinung.

jede anwendung von showlasern in der öffentlichkeit ist genehmigungspflichtig. die voraussetzungen habe ich in meinem ersten post in diesem thread erläutert.

ausnahmen gibt es für diese kleinen fertigteile, die ein festes programm abfahren. in denen steckt meist ein minderwertiger halbleiterlaser mit ca. 1mW ausgangsleistung. da passiert auch nichts schlimmes, wenn der strahl - warum auch immer - mal stehenbleibt.

bei den kalibern, mit denen ich teilweise gearbeitet habe, hätte ein still stehender strahl in kürzester zeit mal eben die jacke eines zuschauers in brand gesteckt. was passiert, wenn der auf eine netzhaut trifft, brauche ich wohl nicht erklären.

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Na also.... :drinks: ... die Intention unserer Postings war analog.

Wir haben nur aneinander vorbeigeredet aufgrund falscher Blickwinkel und gegenseitiger falscher Interpretation unserer Postings.

Jetzt gilt es nur noch, gemeinsam die aufgrund mangelnder Information entstandenen Verbotsforderungen schlecht oder falsch informierter Mitposter zu überzeugen, von Ihren Verbotsforderungen Abstand zu nehmen. Dabei dürfte unsere bisher geführte sachliche Diskussion vielleicht schon einen Großteil dieses Zieles erreicht haben.

Wenn es so auch im Waffenrecht und allgemein in der Politik laufen würde, wäre unsere Welt bereits ein ganzes Stück besser.

Edith möchte anmerken, dass ich neulich, auf ganz andere Themen bezogen, eine ähnliche Diskussion mit einem überzeugen Grünen hatte. Immerhin kamen wir am Ende zum Fazit, die gleichen Ziele (Biodiversität, Zukunft unserer Kinder, etc.) zu verfolgen, jedoch gegensätzliche Lösungsansätze verfolgen. Hier kann man dann aber wieder auf sachliche Ebene zurückkommen.

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Jetzt gilt es nur noch, gemeinsam die aufgrund mangelnder Information entstandenen Verbotsforderungen schlecht oder falsch informierter Mitposter zu überzeugen, von Ihren Verbotsforderungen Abstand zu nehmen.

Damit dürfte ich gemeint sein.

Das Problem ist da nur, daß ich ganz persönlich bzw. in meiner eigenen Familie eine Verletzung durch geprüfte, angemeldete und nach Aussage des verantwortlichen Laserschutzbeauftragten vollkommen ungefährliche Laser feststellen konnte.

Das kann man nicht wegdiskutieren.

Eine eventuelle Vorerkrankung meiner Frau, die diese Verletzung erst möglich gemacht hat, wurde weder festgestellt noch ausgeschlossen. Ich glaube auch dem Verantwortlichen, daß alles im Rahmen der zulässigen Grenzwerte abgelaufen ist.

Ich finde Lasershows richtig gut. Aber warum muß man dabei in die Zuschauer reinleuchten? Eine Show über den Köpfen der (normalen) Zuschauer ist genauso schön. Eigentlich schöner, da man nicht geblendet wird. Finde ich.

Wie gesagt, ich regiere auch ein klein wenig empfindlich, wenn jemand mit einer ungeladenen Waffe auf meinen Wanst zielt. Den Typen, der das mit mir mit seiner Selbstladeflinte gemacht hat, habe ich allerdings auch nicht gleich erschossen, obwohl ich die Mittel dazu in der Hand gehabt hätte. Bin ich zu empfindlich?

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