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Kein Waffenschein für Rocker


Jägermeister

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Dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes darf ein Waffenschein verweigert werden, nur weil er Mitglied eines Rockerclubs ist. Das hat der 21. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach entschieden.
Mehr unter: http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/verwaltungsgerichtshof-rocker-waffenschein-100.html
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Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden.

Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen.

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Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden.

Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen.

Na das liest sich doch schon viel plausiebeler!!!!

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Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden.

Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen.

Richtig, er sollte als trageberechtigt in die Liste der Mitarbeiter, die im Auftrag der Firma ... eingetragen werden. Ich bin da übrigens auch mal drinnen gestanden :lach:

Diese muss vorab dem Amt vorgelegt werden, dort wird jeder überprüft und dann freigegeben

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