Jägermeister Posted October 12, 2013 at 06:31 PM Share Posted October 12, 2013 at 06:31 PM Dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes darf ein Waffenschein verweigert werden, nur weil er Mitglied eines Rockerclubs ist. Das hat der 21. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach entschieden. Mehr unter: http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/verwaltungsgerichtshof-rocker-waffenschein-100.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 12, 2013 at 06:44 PM Share Posted October 12, 2013 at 06:44 PM Na dann ist ja alles klar. Da freue ich mich doch glatt nochmal mehr, dass der VS Bodo nicht mehr überwachen darf, weil er Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation ist.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 12, 2013 at 06:45 PM Share Posted October 12, 2013 at 06:45 PM Es handelt sich um den Presi des Nürnberger Gremium Chapters. Er arbeitet in der Security Firma eines seiner Member Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted October 12, 2013 at 06:58 PM Share Posted October 12, 2013 at 06:58 PM Ja COOL, nur weil ich im Sicherheitsdienst "Objektschutz" arbeite kann ich einen WAFFENSCHEIN bekommen? Wie Geil ist das denn? Da ich keiner Rockergruppe angehöre sollte ich den wohl mal beantragen was? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 12, 2013 at 06:59 PM Author Share Posted October 12, 2013 at 06:59 PM Ja COOL, nur weil ich im Sicherheitsdienst "Objektschutz" arbeite kann ich einen WAFFENSCHEIN bekommen? Wie Geil ist das denn? Es gibt neben Atomkraftwerken diverse andere Objekte, die mit Waffen geschützt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted October 12, 2013 at 07:02 PM Share Posted October 12, 2013 at 07:02 PM Es gibt neben Atomkraftwerken diverse andere Objekte, die mit Waffen geschützt werden. Das ist mir wohl bekannt! Nur dann hat das UNternehmen einen WAFFENSCHEIN! Nicht die Mitarbeiter! Also dafür bin ich schon lange genug dabei, und ich habe nicht nur die Unterweisenug! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted October 12, 2013 at 07:16 PM Share Posted October 12, 2013 at 07:16 PM Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden. Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted October 12, 2013 at 07:24 PM Share Posted October 12, 2013 at 07:24 PM Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden. Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen. Na das liest sich doch schon viel plausiebeler!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 12, 2013 at 07:31 PM Share Posted October 12, 2013 at 07:31 PM Ich habe den Eindruck, dass da diverse Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen werden. Die Mitarbeiter eines Wachunternehmens müssen diverse Lehrgänge machen. Objektschutz zum einen und zum anderen die Sachkunde. Dann erfolgt meist der Antrag des Arbeitgebers bei der Behörde die entsprechenden Mitarbeiter als Waffentrageberechtigt in den "Waffenschein" mit auf zu nehmen. Dieses muß dann wohl abgelehnt worden sein bzw die Person wurde zu dem Sachkundelehrgang erst garnicht zugelassen. Richtig, er sollte als trageberechtigt in die Liste der Mitarbeiter, die im Auftrag der Firma ... eingetragen werden. Ich bin da übrigens auch mal drinnen gestanden Diese muss vorab dem Amt vorgelegt werden, dort wird jeder überprüft und dann freigegeben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 12, 2013 at 07:33 PM Share Posted October 12, 2013 at 07:33 PM eine Bekannte von mir hat auch einen Waffenschein für einen .38 Revolver der aber nur für Geldtransporte gilt ich glaube auch, dass die Meldung einiger Erklärungen bedarf aber das sind wir ja von der Presse gewohnt Link to comment Share on other sites More sharing options...
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