gbadmin Posted October 13, 2013 at 11:29 PM Share Posted October 13, 2013 at 11:29 PM Auf Grund Änderungen des des § 2 Absatz 5 WaffG am 04. März 2013 erging durch das Bundeskriminalamt am 11. September 2013 ein Feststellungsbescheid der ein historisches Essbesteck, bestehend aus Messer und Gabel, in deren Griffe einschüssige Steinschlosspistolen eingebaut sind, zum Gegenstand hatte. Mit diesem Feststellungsbescheid wird dieses Essbesteck als Schusswaffen eingestuft, die in dieser […] Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 14, 2013 at 06:51 AM Share Posted October 14, 2013 at 06:51 AM Weiß jemand, was im März und im August 2013 jeweils geändert worden ist? "Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist" Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 14, 2013 at 07:04 AM Share Posted October 14, 2013 at 07:04 AM § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung wurde hinzugefügt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 14, 2013 at 07:06 AM Share Posted October 14, 2013 at 07:06 AM Nach den Bucstaben des Gesetzes blieb dem BKA hier beinahe nichts nderes übrig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 14, 2013 at 07:09 AM Share Posted October 14, 2013 at 07:09 AM Aber auch für verbotene Gegenstände gibt es Ausnahmegenehmigungen. Ich kleines Würstchen habe auch eine solche. Muß halt das hochgefährliche Meuchelbesteck in eine gesicherte Vitrine im Museum, who cares? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 14, 2013 at 08:45 AM Share Posted October 14, 2013 at 08:45 AM Das zeigt nur, wie beschissen das ganze Gesetz ist. Die Gabel dürfte gefährlicher sein, als die Meuchelpuffe im Griff. Die Angst vor "gefährlichen Gegenständen" hat schon wahnhaften Charakter. Hauptsache man kann nach den Buchstaben eines Gesetzes entscheiden. Dieser Bescheid wäre ein guter Aufhänger, einen Antrag an die Regierung zu stellen, solche Gegenstände aus dem WaG auszuklammern (5Bürger + PL?). M. E. machen solche Anträge selbst dem unbedarftesten Politiker klar, wie "fehlerhaft" das Gesetz ist und wie es überreglementiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 14, 2013 at 08:51 AM Share Posted October 14, 2013 at 08:51 AM Das gesamte Waffengesetz gehört nicht entrümpelt sondern komplett neu aufgesetzt. Mit Hirn. Und dazu müssen sich Politiker, Bürger, Jäger, Sammler und Sportschützen zusammefinden. Bloss keine Verbände. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 14, 2013 at 09:05 AM Share Posted October 14, 2013 at 09:05 AM Genauso, wie sich Stiftfeuerwaffen, die unsinnige 1871 Begrenzung bei einläufigen, einschüssigen VL auf den Prüfstand gehören... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 14, 2013 at 09:34 AM Share Posted October 14, 2013 at 09:34 AM Und dazu müssen sich Politiker, Bürger, Jäger, Sammler und Sportschützen zusammefinden. Bloss keine Verbände. Richtig, deswegen bin ich von Cheaptricks Idee so fasziniert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 14, 2013 at 09:39 AM Share Posted October 14, 2013 at 09:39 AM Ich nehme das mit den Verbänden teilweise zurück, aber die Herrschaft der Verbände über das Bedürfnis muss eingeschränkt werden, ohne dass sie davon finanziellen Schaden haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 14, 2013 at 10:44 AM Share Posted October 14, 2013 at 10:44 AM Ich nehme das mit den Verbänden teilweise zurück, aber die Herrschaft der Verbände über das Bedürfnis muss eingeschränkt werden, ohne dass sie davon finanziellen Schaden haben. Warum sollten die Verbände am Bedürfnis überhaupt verdienen dürfen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 14, 2013 at 10:50 AM Share Posted October 14, 2013 at 10:50 AM Off Topic Alarm Weil es schon fair ist. Aber innerhalb eines einmalig zu befürwortenden Grundkontingents sollte der Sportler frei wählen können. Drei Kurzwaffen und zwei Langwaffen einmalig befürwortet und dann kaufen und verkaufen wann und was man möchte. Das würde den Handel auf Trab bringen und den Sport vorwärts bewegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 14, 2013 at 10:59 AM Share Posted October 14, 2013 at 10:59 AM Genau, ein einmaliges Bedürfnis sollte auch für Nachfolgewaffen gelten, wenn z.B. eine Waffe verkauft wird um eine bessere zu erwerben. Nicht imer das Gedöns mit Neubedürfnis beantragen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 14, 2013 at 05:17 PM Share Posted October 14, 2013 at 05:17 PM Aber auch für verbotene Gegenstände gibt es Ausnahmegenehmigungen. Ich kleines Würstchen habe auch eine solche. Muß halt das hochgefährliche Meuchelbesteck in eine gesicherte Vitrine im Museum, who cares? Nix ins Museum - ausnahmegenehmigung beantragen und notfalls den Petitionsausschuß beschäftigen. So langsam reicht es mit dem Irrsinn. Auch wenn uns das Geschichtsbewußtsein weitestgehend abhanden gekommen ist - wir müssen nicht auch noch die Vernichtung von Kulturgut aktiv mit unterstützen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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