Jägermeister Posted November 2, 2013 at 03:07 PM Share Posted November 2, 2013 at 03:07 PM Ein mehrfach Vorbestrafter hat laut Medienberichten in der texanischen Kleinstadt Terrell binnen weniger Stunden fünf Menschen erschossen, darunter seine Mutter und eine Tante. Der Verdächtige sei festgenommen worden, sagte eine Polizeisprecherin, konnte aber noch keine Angaben zum Tathergang bestätigen.http://www.news.at/a/amoklauf-texas-fuenf-tote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 2, 2013 at 03:14 PM Share Posted November 2, 2013 at 03:14 PM Mehrfach vorbestraft.......die Tatwaffe war folglich illegal. Auch in den USA dürfen Vorbestrafte keine Waffen legal erwerben. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted November 2, 2013 at 08:23 PM Share Posted November 2, 2013 at 08:23 PM Mehrfach vorbestraft.......die Tatwaffe war folglich illegal. Auch in den USA dürfen Vorbestrafte keine Waffen legal erwerben. Und wer achtet darauf bei einem Verkauf von Privat zu Privat? Ich würde sagen die fünf Toten sind der Preis der Freiheit. BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted November 3, 2013 at 08:06 AM Share Posted November 3, 2013 at 08:06 AM (edited) Lieber BBF, das obliegt schon seit langem dem "Verkäufer", es ist ein Verbrechen gegen Bundesgesetze einem verurteilten Straftäter eine Waffe zu verkaufen. Das gilt nicht nur für den FFL-Händler sondern auch für John Doe. Dass John Doe den Background Check nicht machen muss ändert nichts an der Tatsache, zudem kann John Doe da auch nichts tun weil das NICS für Privatbersonen nicht zugänglich ist. Im Zweifelsfall, nicht verkaufen. Laloux P.S. Das Obige gilt natürlich nicht für Gagmitglieder und Ganoven, die haben "drüben" auch ihre eigenen Kanäle. Edit: Du kannst dir als Privatverkäufer "drüben" vom potentiellen Käufer auch schon ein Führungszeugnis geben lassen, ist zu Absicherung des Verkaufs keine schlechte Idee und nur im Eigeninteresse des Verkäufers. Andernfalls: Face a Federal judge! Das NICS ist nicht besser, die Datenbank wird vom ATF nicht zur Käuferkontrolle genutzt sondern zum Aufbau einer Datenbank über den Legalbesitz obwohl das laut McLure-Volkmer verboten ist -Verbrechen durch eine Bundesbehörde, da müsste normalerweise der Attorney General Anklage erheben...... Noch was, letztes Jahr wurden vom NICS etwas über 400.000 Käufer abgewiesen, davon 76.000 aufgrund von Vorstrafen. Das ATF hat jedoch nur rund 40 dieser Fälle weiter verfolgt obwohl die Behörde verpflichtet wäre jedem einzelnen Fall nachzugehen (zumindest wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, die Zahlen mögen anders aussehen, das Grundprinizp ist aber klar). Edited November 3, 2013 at 08:14 AM by laloux Zusatzinfo Link to comment Share on other sites More sharing options...
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