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Frankreich: Kriegskaliber sind legal


.50 AE

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  • 3 weeks later...

Die Meldung ist vollkommen richtig.

Mit dem seit dem 06. September 2013 gültigen eneuen Waffenrecht in FRA sind einige Kaliber neu eingestuft. Die Kaliber sind hier:

Für die Kategorie B Abs 4:

a) Calibre 7,62 × 39 ;

B) Calibre 5,56 × 45 ;

c) Calibre 5,45 × 39 Russe ;

d) Calibre 12,7 × 99 ;

e) Calibre 14,5 × 114

Die 7,62*51 mm (308 Win) ist auch erlaubt.

Da ich zur Zeit beruflich in Frankreich bin und hier weiterhin als Sportschütze aktiv bin, habe ich alle waffenrechtlichen Schritte hier in FRA "durch". Auch Verbringungserlaubnisse etc. sowie Erwerb zusätzlicher Bedürfnisse (nur für FRA) habe ich auf der Habenseite der persönlichen Erfahrungen als Legalwaffenbesitzer (LWB) zu verbuchen.

Das neue frz. Waffenrecht zeichnet sich vor allem durch eine enge Kooperation mit dem frz. Schiesssportverband FFdT FEDERATION FRANCAIS de TIR) aus. Im Gegensatz zu Deutschland sind zudem alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge KOSTENFREI!!!!

Ist schon witzig, wenn man hier in Frankreich von der WBK (autorisation détention) über Europäischen Feuerwaffenpass und Verbringungsgenehmigung (accord préalable) alles kostenfrei bekommt und danach in Dresden 25,00 € für ein DinA4 Blatt (Verbringungsgenehmigung aus der BRD) abdrücken darf.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen:

Pro Waffenart/Waffe sind nur 1000 Schuss in einem zwölf Monatszeitraum erwerbar (deshalb laden die hier wie die "Wilden" selbst). "Wild3 ist dabei weder rassistisch noch negativ!!!

Magazine für die einzelnen Waffen dürfen je nach Waffenart zwischen 11 und 31 Schuss nicht übersteigen (wäre in DEU schon ganz schön mutig); die Magazine sind allerdings auf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgeführt.

Ansonsten:

Für den Erhalt der Lizens reichen drei Schiessen pro Jahr (min. je zwei Monate Abstand und min. 40 Schuss) als Tir contrôlé im Schiessbuch.

Die Bedürfnisbescheinigung durch den Verband erhält man nach Antrag innerhalb von 10 Tagen (kostet einen frankierten Rückumschlag 54 cent).

Für deutsche Schützen ungewohnt ist die Bestimmung zum Transport der Waffen und Munition, da die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert sein oder zerlegt sein muss (Verschluss, Ladehebel, Schlagbolzen entfernt), so dass die unmittelbare Benutzung nicht möglich ist (vglb unserer Regelung des Zugriffs).

Grüsse aus Frankreich

Uwe

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14,5X114........das ist schon voll fett! :schisser:

GRUß

Geil:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wladimirow_KPW

[TABLE="width: 100%"]

[TR]

[TD="class: S6"]KPWT[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Gesamtlänge[/TD]

[TD]1980[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Lauflänge[/TD]

[TD]1350[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Lauftyp[/TD]

[TD]Gezogener Lauf, acht Züge, Rechtsdrall[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Gewicht des Laufs ohne Laufmantel[/TD]

[TD]14,4 kg[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Gewicht des Laufs mit Laufmantel und Mündungsfeuerdämpfer[/TD]

[TD]22 kg[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Gewicht ungeladen[/TD]

[TD]52,2 kg[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Effektive Reichweite gegen leicht gepanzerte Ziele[/TD]

[TD]1500 m[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Gegen Flächenziele[/TD]

[TD]2000 m[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD="width: 220"]Maximale Reichweite[/TD]

[TD]9000 m[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]V0[/TD]

[TD]998 m/s[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD]E0[/TD]

[TD]30000-32000 J[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

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Hallo,

zunächst mal Danke für das Feedback und die aufgeworfenen Fragen.

Ich werde versuchen die Einwürfe und Kommentare nach bestem Wissen abzuarbeiten.

Natürlich ohne Gewähr (nicht dass ich noch verklagt werde!).

Der Erwerb von Waffen in den klassischen Militärkalibern (finde ich besser als Kriegskaliber) war möglich aber eben aus französischer Sicht stark reglementiert.

Dazu folgende Anmerkungen und Hinweise, wie ein Franzose das sieht (wir Deutschen können da in Anbetracht unseres Waffengesetzes nur staunen):

Nach der Revolution galt das Recht auf freie Jagd (auf Tiere) für alle Bürger. Dabei ist mit dem Begriff der Jagdwaffe allerdings gemeint, dass es sich um eine Waffe mit Glattrohr oder Kombiwaffen mit Glattrohr und gezogenem Lauf aber einschüssig handelt. Fangschusswaffen waren und sind für Jäger nicht vorgesehen.

Diese grunsätzlich Haltung zu Waffen "LIBERTE" spiegelt sich auch in der in der Wahrnehmung der waffenrechtlichen Regelungen wieder.

Die o.g. Kaliber wie 8x57, 308 Win, 223 REM (7.92x57, 7.62x51 mm NATO, 5.56x54mm) waren alle der alten CATEGORIE 1 zugeordnet.

Aus Sicht des Franzosen also eine grosse Einschränkung, da mit dieser Einstufung folgendes verbunden war:

1. erforderliche Mitgliedschaft im Schützenverein,

2. regelmässiges Training (3x Schiessen pro Jahr, mit min. je 40 Schuss und je zwei Monaten Abstand)!!!!!!!!

3. Feuille verte, also Bedürfnisbestätigung durch den schiesssportlichen Verband,

4. Ärztliches Attest, kein Eintrag in Führungszeugnis, Volljährigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in FRA..

5. Antrag bei der Präfektur

bis hierhin Alles (aus deutscher Sicht und französischer Sicht vollkommen normal, bleibt grundsätzlich auch mit der Neuregelung so)

aber:

1. Anzahl der Waffen der CAT 1 waren auf max. 12!!!! begrenzt

2. Anzahl der Munition 1000 Schuss pro 12 Monate pro Waffe

Deshalb haben viele Franzosen die Waffen umkalibriert, also statt .223 REM auf .222 HORNET (?).

Mit dem neuen Waffenrecht sind nun folgende Kaliber in die CAT C eingestuft (was das bedeutet bzw. die Unterschiede folgt weiter unten):

Sont classés au 7° de la catégorie C les munitions et éléments de munitions suivants :

1° 7,5 × 54 MAS ;

2° 7,5 × 55 suisse ;

3° 30 M1 (7,62 × 33) ;

4° 7,62 × 51 ou (7,62 × 51 OTAN) ou 308 Winchester ou 308 OTAN ;

5° 7,92 × 57 Mauser ou 7,92 × 57 JS ou 8 × 57 J ou 8 × 57 JS ou 8 mm Mauser ;

6° 7,62 × 54 R ou 7,62 × 54 R Mosin Nagant ;

7° 7,62 × 63 ou 30,06 Springfield ;

8° 303 British ou 7,7 × 56.

Damit gehört auch der Karabiner 98 zu den Waffen der CAT C. Dieser besitzt ausserdem in Frankreich mindestens genauso (viele) treue Anhänger wie in DEU.

Der 98k ist aber auch aus einem zweiten Grund "herabgestuft" worden, da das Modeljahr vor 1900 liegt.

Das gilt also auch für einige bekannte Pistolen wie die Mauser C96 etc.

Wieso also die positive Reaktion?

Die Anzahl der Waffen in der CAT C ist nicht begrenzt. Es ist nur die Anmeldung erforderlich, also keine Erwerbs- Besitzerlaubnis.

Ein Teil der der CAT C zugeordneten Munition (z.B. Randfeuerpatrone wie .22 lr) ist frei erwerbbar (max; 500 Schuss).

Gilt aber nicht für die o.G. beliebten Kaliber 7.62x51, 8x57 etc.!!!

Die 1000 Schuss Begrenzung besteht zwar, ist aber anders auusgelegt. Man darf 1000 Schuss pro Waffe haben und bei Verbrauch die Bestände wider "auffüllen". In der CAT B (alt CAT 1) geht das nicht, da die zwölf Monatsregelung gilt. Sportschützen Können allerdings auf Antrag mehr Munition erhalten (z.B. für ISPC-Schützen).

Allerdings gibt auch in FRA Aufreger oder Fallstricke:

Ein Nachbau des FAMAS im Kaliber .22 lr (eigentlich CAT C) ist wegen des kriegswaffengleichen Aussehens in CAT B einestuft.

Da gleiche passiert mit Waffen, die mehr als drei Schuss verschiessen können oder eine "Munitionsversorgung" mit Magazin haben!!!

So viel zu den Kriegskalibern.

Die Kaliber:

a) Calibre 7,62 × 39 ;

B) Calibre 5,56 × 45 ;

c) Calibre 5,45 × 39 Russe ;

d) Calibre 12,7 × 99 ;

e) Calibre 14,5 × 114 ;

bleiben in der CAT B wie auch alle nicht als historische Waffen einestuften Kurzwaffen.

Das war's. Bin gespannt auf dei Kommentare. ;-))

Grüsse aus Frankreich von einem Badener

Uwe

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".222 HORNET (?)." --> das dürfte die .222 Remington gewesen sein.

Das ist die älteste der 3 Schwestern .222 Rem, .222 Rem Mag und .223 Rem (5,6x45).

Als die Amis mit dem SALVO-projekt eine neue Dienstpatrone suchten hat Remingtinton die .222 angeboten, die war dem Ordnace Department aber zu "schwachbrüstig" woraufhin Remington auf Basis der .222 Rem Mag weiter gearbetiet hat, als Kompromiss kam dann die .223 Rem raus, und die wurde dann angenommen (nur als Randstory!).

Bleibt zu sagen:

In F sind Langwaffen (auch HA wenn sie nicht wie Kriegswaffen aussehen) frei und lediglich meldepflichtig, solange das kaliber nicht in der "Militärkaliberliste" steht, richtig?

Bei Kurzwaffen oder militärählichen HA's, ist es so ähnlich wie bei uns mit der gelben WBK (mit Stückzahlbegrenzung auf 12 Stück) mit der Ausnahme dass die Anforderungen etwas geringer sind und pro Waffe nur 1000 Schuss per Anno besessen/verschossen werden dürfen wobei von der Stückzahlgrenze auf Antrag abgewichen werden kann?

Grüsse,

Laloux

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Hallo Laloux,

.222 Rem ist korrekt, war auch nciht das beste Beispiel. Besser wäre die 7.92x57mm (alias 8x57) gewesen, da hier die "98k" häufig auf 8x60S umkalbibriert wurden, um so aus der "bösen" Militärkaliber-Kategorie herauszukommen. Böse hat in Frankreich weniger mit Kriegskaliber, Kriegs- und Anscheinwaffen zu tun, als eben mit den bereits erwähnten Einschränkungen bezüglich Zahl und Munitionserwerb (1000 Schuss).

Wie bereits gesagt "Einschränkungen", über die wir in Deutschland vielleicht glücklich wären.

Ausserhalb des Themas: Waffenscheininhaber (gefährdete Personen etc.) dürfen z.B. nur 50 Schuss haben!!

Bei Selbstladern (HA) gilt neben der von Laloux erwähnten Ähnlichkeit zu militärischen Vollautomaten auch das Kriterium der Kapazität.

Selbstlader, Langwaffe mit mehr als 3 Schuss und weniger als 31 Schuss = CAT B!!!

Pump Action Flinten, Glattrohr, egal welches Kaliber = CAT B

Die 1000 Schuss sind für alle Waffen der CAT B als Obergrenze vorgesehen;. Wie gesagt: Zeitraum 12 Monate.

Der neue Gesetzestext sagt, dass Sportschützen mehr beantragen Können. Im Verein gibt es dazu aber ncoh keine Refernezerfahrungen (zumal die Meisten wiederladen).

Ich vermute mal "normales" Verfahren:

Antrag über den Verein auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines zusätzliche Kontingents an Munition

Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen oder des verbrauchintensiven Trainings

Feuille Verte (Bestätigung des nationalen Verbandes oder der regionalen Verbände)

Antrag bei Präfektur und nach zwei bis drei Monaten Papier!

Leider habe ich dazu noch keine Ausführungsbestimmungen gefunden.

Waffen- und Munitionsaufbewahrung ganz einfach!

Nachweis "Coffret Fort" durch Rechnung etc..

Es gibt allerdings keine Vorschriften zur Schutzklasse oder alt VDMA wie in Deutschland.

Ohne Nachweis "Coffe Fort" keine Genehmigung.

Gruss

Uwe

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"Die 1000 Schuss sind für alle Waffen der CAT B als Obergrenze vorgesehen;. Wie gesagt: Zeitraum 12 Monate.

Der neue Gesetzestext sagt, dass Sportschützen mehr beantragen Können. Im Verein gibt es dazu aber ncoh keine Refernezerfahrungen (zumal die Meisten wiederladen)."

Moooment mal!

Die 1000-Schuss Begrenzung gilt nur beim Erwerb fertiger Patronen vom Händler?

Sprich, als Wiederlader baust Du ohne Begrenzung?? (Abgesehen von Lagergrenzen für Treibladungspulver?)

Grüsse,

laloux

P.S.

Ich hab mich mal ein Wenig umgesehen, bis 1996 waren in Frankreich anscheinend auf die "Sportschützenkarte" auch Vollautomaten problemlos erwerbbar??

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Die 1000 Schuss gelten tasächlich in zweierlei Hinsicht:

1. Der Berechtigte darf nicht mehr als 1000 Schuss der jeweiligen Munition pro Waffe besitzen (vermutlich lagern)

2. der Erwerb von "Fabrikmunition" ist auf 1000 Schuss innerhalb des zwölf Monatszeitraums beschränkt

Zusätzlich ist die Anzahl der Magazine pro Waffe auf 10 Stück beschränkt. Grundsätzlich gilt dabei eine Kapazitätsgrenze von 20 Schuss. Ausnahmen für 30 Schussmagazine sind möglich wenn man den Nachweis des Sportverbandes vorlegt, dass die ausgeübte Disziplin das erforderlich macht.

Mehr als 30 Schuss sind dann CAT A, also eigentlich nur für Militär und Polizei, bzw. in anderen Worten VERBOTEN.

Die Magazine werden bei Erwerb/Kauf beim Händler auch in die Dokumente (WBK) eingetragen.

Der Sportschütze kann jedoch, wie oben bereits aufgeführt, einen Antrag auf Erwerb zusätzlicher Munition stellen. Wie bereits erwähnt gibt es dazu noch keine belastbaren Erfahrungen.

Zur Frage des Wiederladens:

Ja, die Menge scheint nicht begrenzt zu sein.

Das Gesetz erwähnt jedoch zwei "Einschränkungen".

1. Der private Wiederlader (ich nenne den "normalen" berechtigten Waffenbesitzer mal so) darf die Munition nicht für andere herstellen. Wie man (die Behörde) das kontrollieren kann weiss ich nicht.

2. Auch der Wiederlader ist unabhängig von anderen Lagervorschriften und Maximalmengen an die 1000 Schussobergrenze pro Waffe gebunden!

Bei zehn Waffen der CAT B kann also schon etwas zusammen kommen!

Ein Wechselsystem z.B. von .45 ACP auf 9x19mm PARA zählt ausserdem als vollständige Waffe der CAT B.

Nachteil: ein Eintrag weg!

Vorteil: bei einer weiteren Pistole 9mm kann man ohne Aufwand 1000 weitere Schuss Fabrikmunition kaufen.

Auf die damit verbundene Frage, ob damit 2x1000 Schuss 9x19 PARA (also 2000) gelagert/besessen werden dürfen oder ob die Obergrenze von 1000 Schuss auf das Kaliber/Art der Munition bezogen wird kann ich nicht sagen.

der Gesetzestext lässt sich dazu nicht im Detail aus.

Ich vermute allerdings, dass man schnell ein Lagerproblem bekommen wird.

Zur Lagerung wörtlich übersetzt:

Pour conserver à son domicile une arme de la catégorie B, il faut la ranger dans un coffre-fort ou une armoire forte adaptés au type de matériels détenus.

Les munitions doivent être conservées séparément dans des conditions interdisant l'accès libre.

Um Waffen der CAT B zu Hause aufzubewahren, ist diese in einem Safe oder einem Stahlschrank "aufzuräumen" (deutsch:lagern), welche der Art des besessenen Materials angemessen ist.

Die Munition ist getrennt von der Waffe unter Bedingungen aufzubewahren, welche den "Freien" Zugang (Zugriff)verhindern.

SORRY: War aber soweit wie möglich wörtlich.

ALSO in deutsch: Safe oder Stahlschrank (oder auch vglb. geschützer Lagerraum für "Grosswaffenbesitzer") keine Schutzstufe oder Norm (VDMA) vorgeschrieben.

Munition getrennt von der Waffe und sicher stellen ,dass der Zugang für Unberechtigte nicht möglich ist.

Interessanter Weise scheint der Erwerb von Treibladungsmittel "frei" zu sein (Referenz: FRANKONIA FR). Die geschosse und Hülsen sind allerdings erwerscheinpflichtig!!

An Hollowpoint:

Richtig!

das lag wie ausgeführt an der alten Regelung, dass Waffen primär nach dem Kaliber eingestuft wurden (böse Militärkaliber). Anm.: Mir oder dem be-/getroffenen Ordnungshüter ist es wahrscheinlich ziemlich egal ob es eine 9x19 PARA oder eine 9x21mm ist. Aber so war der Gestzestext eben. Und die Franzosen sind Weltmeister darin, "Lösungen" für Einschränkungen zu finden!!

Jetzt geht das Waffengesetz nach den technischen Eigenschaften und teilweise dem Zusatzkriterium des Baujahrs(teilweise mit detaillierter Ausführung zur Seriennummer, welche für die Einstufung als Referenz gilt!).

Offizielle Lesart: Nach der Gefährlichkeit der Waffen.

Nachvollziehbar ist das sicherlich bei der grundsätzlichen Zuteilung von Kurzwaffen (Handfeuerwaffen) mit dem B-Moll, dass damit auch Randfeuerpistolen (.22 LR) in diese Kategorie fallen (wenn sie nicht vor 1900 gebaut sind).

Viele, die eine Waffe mit Klappschulterstütze besitzen sehen sich (spätestens bei Neuerteilung der Berechtigung) der Situation ausgesetzt, dass ihre Waffe jetzt wie eine "Kurzwaffe" behandelt wird, da die Schulterstütze abnehm-/ abklappbar ist und/oder Waffenlänge weniger als 80cm beträgt.

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Bon Jour,

Natürlich laden die, wie ich unten geschrieben habe, wie die "Wilden" wieder.

Das Gesetz sagt auch nichts zu einer Obergenze für den Kauf von Wiederladekomponenten (Geschosse und Hülsen) aus.

Die Geschosse sind eben dann der jeweiligen Waffenkategorie zugeordnet und man benötigt die entsprechende Erlaubnis, welche ein A4 Blatt mit der Waffenart, Hersteller und Kaliber etc. ist.

Munition die aus einer Waffe einer niedrigen Kategorie verschossen werden kann ist automatisch der niedrigeren Kategorie zugeordnet. (Man stelle sich das mal in Deutschland vor).

Also: Patrone .44 Magnum, ursprünglich Revolver damit eigentlich CAT B, aber

jetzt gebräuchlich und häufig aus Langwaffen verschossen, damit Langwaffenkaliber = CAT C.

Anmerkung zu den 1000 Schuss pro Waffe.

1. Nur der Erwerb von Fabrikmunition ist auf 1000 Schuss in 12 Monaten limitiert. Meines Erachtens nach ist das in Anbetracht der erforderlichen Trainingsverpflichtung hier in FRA auch mehr als ausreichend;

3 Schiessen pro Jahr mit jeweils min. 40 Schuss pro Schissen (TIR CONTROLE) mit einer Waffe der höchsten Kategorie welcher der Schütze besitzt (in der Regel also CAT B für die Kurzwaffenschützen). Abstand zwischen den "TIR CONTROLE" min;. zwei Monate. (Drei Stempel pro Jahr im Schiessbuch = regelmässig trainiert!!!!)

:appl:

2. Die Obergrenze der 1000 Schuss gilt für Wiederlader eben nur bezüglich der gleichzeitigen Lagerung (detenir=halten, lagern)!

3. Für Sportschützen mit disziplinbedingtem hohen Verbrauch stellen unter Vorlage der Bescheinigung des Schiesssportverbandes einfach einen Antrag.

Das sieht bereits der Gesetzestext so vor!!! Also keine Einzelfallprüfung von "Oberverdachtsschöpfern" etc..

:eusa_naughty:

Ausserdem glaube ich , dass IPSC Spitzenschützen entweder wiederladen und/oder entsprechende Sponsoren habe, die sicherlich jede Menge Lösungen kennen.

Grüsse aus dem Norden von FRA

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Vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Ist interessant zu lesen, wie andere Länder relativ pragmatisch ans Thema Waffenrecht und dessen Umsetzung herantreten. Bei unseren hoplophob veranlagten Politikern undenkbar.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Schießnachweis dreimalig im Jahr. Man darf also nicht unter zwei Monaten diesen Nachweis erbringen? Welchen Sinn sieht man darin? Ist ja genau das Gegenteil wie bei uns mit dem 12/18- Quatsch.

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Zu den drei Schiessen mit min. zwei Monaten Abstand:

Ich vermute, dass man damit verhindern will dass

1. Ein "Schlaule" (hochdeutsch: extrem intelligenter LWB) hingeht und an drei aufeinanderfolgenden Tagen seine Trainingsverpflichtung nachweist/erledigt

2. Der Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis "zu schnell" gestellt werden kann.

Grundsätzlich ist das (habe das selber so durchgeführt) mit der waffenrechtlichen Erlaubnis für Sportschützen nämlich so:

Mitglied im Verein werden,

Ärztliches Attest vorlegen, dass man (FRAU) gesundheitlich geeignet ist bzw. keine ärztlichen Bedenken bestehen,

Beitrag bezahlen (Frz. Lizenz, Haftpflichtversicherung und Gebühren, die der Verein erhebt),

Sachkunde nachweisen (Multiple Choice Test), bei Soldaten, Zöllnern und Polizisten sieht man das aber relativ entspannt,

Nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung erfolgt die Aushändigung des Schiessbuchs,

Danach dreimal Schiessen (min 40 Schuss etc.) im Abstand von min. zwei Monaten,

Antrag auf Bestätigung des Bedürfnisses durch den Dachverband über den jeweiligen Verein (Kosten: frankierter Rückumschlag)

unter Vorlage der Kopie des Schiessbuchs, der gültigen Lizenz und Angabe der gewünschten Waffen (ist wie beim Weihnachtsmann),

Nach 3-5 Tagen hat man die Bestätigung im Briefkasten ("FEUILLE VERTE" AVIS PREALABLE),

Danach kann der Antrag an die Präfektur (Bearbeitungszeit 2-3 Monate je nach region und Arbeitslast)

Kosten: (ausser den Kopien und zwei frankierten Rückumschlägen) KEINE!!!!!!!!!!

Beispiele:

Grundsätzlich also eine sehr pragmatische Herangehensweise und aus meiner Sicht ein Zeichen für gute Lobbyarbeit (im positiven Sinne) der Schiessportverbände und der (Waffen-)Sammlervereinigung.

Zur EU "Novelle":

Die Franzosen haben, vergleichbar den deutschen Verbänden, Ihre Mitglieder aufgefordert dei Umfrage auszufüllen. Mit dabei waren eindeutige Ausfüllempfehlungen, da das "Wording" einiger Fragen und der damit verbundenden Antwortvorschläge schon etwas irreleitend war (ein Schelm der böses dabei denkt oder Absicht unterstellt :spiteful:)

Ausserdem glaubt hier in FRA niemand an eine 100% Unsetzung eventuell schärferer EU-Vorgabe (wie gesagt FRA Erfindungsreichtum).

:cool:

Grüsse

Uwe

carnet_tir.pdf

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