alzi Posted November 18, 2013 at 06:49 PM Share Posted November 18, 2013 at 06:49 PM ... und viele passive Mitglieder die ihre Waffen behalten wollen. .... und als dann die Bedürfnisüberprüfung kam, hat man ihnen gesagt, dass passiv nimmer reicht.... wieviele Jahre is das nu schon her? Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted November 18, 2013 at 07:06 PM Share Posted November 18, 2013 at 07:06 PM Ich kenne keinen Fall bei dem ein passives Mitglied seine Waffen verloren hat... bis jetzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 18, 2013 at 08:25 PM Share Posted November 18, 2013 at 08:25 PM Ich kenne keinen Fall bei dem ein passives Mitglied seine Waffen verloren hat... bis jetzt. Ich schon. Mehrere sogar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 18, 2013 at 09:31 PM Share Posted November 18, 2013 at 09:31 PM Gemäß WaffG wird das Fortbestehen des Bedürfnisses in den erszen drei Jahren nach der Erteilung der WBK überprüft. Danach nicht mehr. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted November 18, 2013 at 09:40 PM Share Posted November 18, 2013 at 09:40 PM Das ist so nicht richtig. Es gab bei uns im Bezirk einige, die den Fortbestand des Bedürfnisses nachweisen sollten. (Altbesitzer) Die Personen hatten mehr Waffen als das Grundkontingent. Die beitzen die Waffen schon weit über 10 Jahre. Ein Formloses Schreiben vom Verein mit der Bestätigung des "regelmäßigen" Schießens reichte. Im Waffengesetzt steht, dass im Zweifelsfall erneut geprüft werden könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 18, 2013 at 09:48 PM Share Posted November 18, 2013 at 09:48 PM In meiner Gegend habe ich noch nie von irgendwelchen nachträglichen Bedürfnisüberprüfungen gehört. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 18, 2013 at 10:53 PM Share Posted November 18, 2013 at 10:53 PM In meiner Gegend habe ich noch nie von irgendwelchen nachträglichen Bedürfnisüberprüfungen gehört. Du wohnst wahrscheinlich im Tal der Ahnungslosen oder der Seeligen. Sei froh! (Oder nicht, denn diese Praxis beschert "echten Sportschützen" immer wieder die tollsten Schnäppchen aus der letzten Arisierung ... äh ... Bedürfnisüberprüfung.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted November 19, 2013 at 08:16 AM Author Share Posted November 19, 2013 at 08:16 AM Danach nicht mehr. bring Dich mal waffenrechtlich auf den aktuellen Stand! das erfolgt häufiger als Du Dir das vorstellen kannst, mit den entsprechenden Folgen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted November 19, 2013 at 08:26 AM Share Posted November 19, 2013 at 08:26 AM Das ist so nicht richtig. Es gab bei uns im Bezirk einige, die den Fortbestand des Bedürfnisses nachweisen sollten. (Altbesitzer) Die Personen hatten mehr Waffen als das Grundkontingent. Das mag schon sein, dass es sowas gibt! Aber wenn die Waffe vor 2003 erworben wurde, ist die Prüfung für den Fortbestand des Bedürnisses nicht zulässig. Diese Regelung wurde durch den Gesetzgeber erst mit der Novellierung des WaffG 2003 eingeführt. Bis dahin wurde das Bedürfnis nur beim Erwerb der Waffe geprüft wurde. Ändert natürlich nichts daran, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, dass z.B. gar kein Bedürfnis bestand und/oder Gründe zur Versagung oder Aufhebung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 19, 2013 at 08:29 AM Share Posted November 19, 2013 at 08:29 AM bring Dich mal waffenrechtlich auf den aktuellen Stand! das erfolgt häufiger als Du Dir das vorstellen kannst, mit den entsprechenden Folgen! Hab auch gerade so ein schreiben bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 19, 2013 at 08:56 AM Share Posted November 19, 2013 at 08:56 AM Wir haben das im Verein auch schon durch, dass Mitgliedern die WBK widerrufen wurde. Da hält sich mein Mitleid aber in Grenzen, es wurde im Vorfeld mindestens zwei Mal erfolglos per Mitgliederrundbrief auf diese Problematik aufmerksam gemacht und auf die neue Rechtslage hingewiesen. Zur Halbjahres- bzw. Jahreshauptversammlung, wo das auch angesprochen wurde, sah man die Kameraden sowieso nie. Als das Kind dann im Brunnen lag, kamen sie dann angerannt und wollten vom Vorstand unter Austrittsandrohung regelmäßiges Training bescheinigt bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted November 19, 2013 at 09:21 AM Share Posted November 19, 2013 at 09:21 AM Gut Mitleid hätte ich da wohl auch nicht. Ich sehe auch kein Problem darin, wenigstens ein paar mal im Jahr zu kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 19, 2013 at 09:36 AM Share Posted November 19, 2013 at 09:36 AM Wozu hat man Waffen wenn man nicht damit schiesst? Wozu ist man Mitglied in einem Schützenverein wenn man kein Interesse am schiessen hat? Wer es nicht wenigstens 1x im Monat auf den Schiesstand schafft hat sich vermutlich das falsche Hobby ausgesucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 19, 2013 at 09:40 AM Share Posted November 19, 2013 at 09:40 AM Ich schaffe es manchmal nicht, bin aber trotzdem öfter als 18x mal im Jahr schiessen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 19, 2013 at 09:53 AM Share Posted November 19, 2013 at 09:53 AM Gut Mitleid hätte ich da wohl auch nicht. Ich sehe auch kein Problem darin, wenigstens ein paar mal im Jahr zu kommen. Die Pappnasen wurden nichtmal wach, nachdem ihnen die Behörde eine relativ lange Frist zum Nachweis erbringen gesetzt hat. Das hätte man alles noch hinbiegen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted November 19, 2013 at 09:57 AM Share Posted November 19, 2013 at 09:57 AM Wozu hat man Waffen wenn man nicht damit schiesst? Wozu ist man Mitglied in einem Schützenverein wenn man kein Interesse am schiessen hat? Wer es nicht wenigstens 1x im Monat auf den Schiesstand schafft hat sich vermutlich das falsche Hobby ausgesucht. Na ja, es gibt schon mal nachvollziehbare Gründe warum man es eben eine gewisse Zeit nicht mindestens einmal im Monat auf die Schießbahn schafft. Vorsicht mt solchen Argumenten, wenn wir es selbst schon so sehen braucht es keine Antis mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 19, 2013 at 10:39 AM Share Posted November 19, 2013 at 10:39 AM Na ja, es gibt schon mal nachvollziehbare Gründe warum man es eben eine gewisse Zeit nicht mindestens einmal im Monat auf die Schießbahn schafft. Vorsicht mt solchen Argumenten, wenn wir es selbst schon so sehen braucht es keine Antis mehr. Es gibt anscheinend auch bei den LWB immer noch genügend Leute, die ihre eigenen persönlichen Bedingungen einfach auf andere übertragen - so und nicht anders hat es zu sein, basta. Vor allem scheint es noch sehr viele LWB zu geben, die glauben, daß nur der ein "echter (Sport-)Schütze" ist, der auf allen erdenklichen Meisterschaften rumtobt. Spaß, soziale Aspekte oder diverse andere Gründe gibt es einfach nicht. Na ja, die meisten sind ja auch noch in der Sturm- und Drangzeit Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted November 19, 2013 at 10:42 AM Share Posted November 19, 2013 at 10:42 AM Ich seh das auch so; nicht jeder hat REGELMÄSSIG Zeit um auf den Schießstand zu gehen. Aber 18 x im Jahr sollten schon drinn sein. Ich finde aus auch daneben, das wir uns hier selbst ans Bein pissen, warum oder weshalb es der eine oder ander nicht "einmal im Monat" schafft.... Es gibt z.B. Leute die auf Montage im Ausland sind oder oder... Reicht es nicht, das uns "die da draußen" ständig das Leben schwer machen??? Jungs (und Mädelz): Der Spass an der Sache sollte IMMER im Vordergrund stehen gruß DausO Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 19, 2013 at 10:49 AM Share Posted November 19, 2013 at 10:49 AM Ich seh das auch so; nicht jeder hat REGELMÄSSIG Zeit um auf den Schießstand zu gehen. Aber 18 x im Jahr sollten schon drinn sein. Ich finde aus auch daneben, das wir uns hier selbst ans Bein pissen, warum oder weshalb es der eine oder ander nicht "einmal im Monat" schafft.... Es gibt z.B. Leute die auf Montage im Ausland sind oder oder... Reicht es nicht, das uns "die da draußen" ständig das Leben schwer machen??? Jungs (und Mädelz): Der Spass an der Sache sollte IMMER im Vordergrund stehen In unserem Fall waren das Karteileichen, die zehn Jahre und mehr nicht mehr auf dem Schießstand waren UND jeden Hinweis auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen ignoriert haben. Die haben sich auch nicht gerührt, nachdem sie Post von der Behörde hatten, erst kurz vor Fristablauf. Von Meisterschaftsteilnahme war gar keine Rede, nur von wenigstens so zu tun, als ob sie Sportzschützen wären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DausO Posted November 19, 2013 at 10:57 AM Share Posted November 19, 2013 at 10:57 AM Ok, die sind dann tatsächlich selber schuld und denen ist dann auch nimmer zu helfen. Ich frag mich aber immer; wozu brauch ich (was auch immer) wenn ich das Hobby eh nimmer ausübe?? Weder eine Waffe noch sonstwas, wird vom "nichtbenutztwerden" besser. Bei uns im Verein sind diejenigen dann wenigstens so vernünftig, alles (möglichst im Verein) zu verkaufen, was sie nimmer benötigen. Aber Karteileichen gibts in JEDEM Verein. Und kein Verein wird die von selber ausmisten, solang die ihren Beitrag zahlen. gruß DausO Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 19, 2013 at 11:24 AM Share Posted November 19, 2013 at 11:24 AM Ok, die sind dann tatsächlich selber schuld und denen ist dann auch nimmer zu helfen. Ich frag mich aber immer; wozu brauch ich (was auch immer) wenn ich das Hobby eh nimmer ausübe?? Ursache dürfte wohl ausschließlich unser Bedürfnisprinzip und die fehlende Option "haben wollen" sein. Es ist ja grundsätzlich nichts verwerfliches darin zu sehen, nur "einfach so" eine Waffe besitzen zu wollen. Aber da die Gesetze nun mal so sind, wie sie sind, muss man eben wenigstens ab und an den Arsch heben. Wer es dennoch nicht macht - persönliches Pech. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xhbkx Posted November 19, 2013 at 11:25 AM Share Posted November 19, 2013 at 11:25 AM Also es gibt immer mal gute Gründe nicht zu trainieren. Ich selbst hab während meiner Ausbildung auch gut 2 Jahre pause gemacht, da ich keine lust hatte nur wegen dem schießen mir stress zu machen. Aber bei den meisten ist das eben reine Faulheit obwohl sie genug zeit haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 19, 2013 at 11:40 AM Share Posted November 19, 2013 at 11:40 AM Na ja, es gibt schon mal nachvollziehbare Gründe warum man es eben eine gewisse Zeit nicht mindestens einmal im Monat auf die Schießbahn schafft. Vorsicht mt solchen Argumenten, wenn wir es selbst schon so sehen braucht es keine Antis mehr. Ausnahmen mag es geben. Es braucht sich niemand hier persönlich angegriffen fühlen, aber die Berichte hier von WBK Verlusten sprechen ja Bände. Alleine in den Vereinen in denen ich Mitglied bin oder war (DSB&BDS) sieht man villeicht 10% Regelmäßig auf dem Stand, 10% kommen gelegentlich mal und 80% sieht man 2x im Jahr. Das sind dann auch in der Regel die Leute die keine JHV besuchen sich aber im Anschluss über alles beschweren. Ich schreibe es niemanden vor wie oft Er zu kommen hat, ich habe aber auch kein Mitleid mit Leuten die nie schiessen gehen und dann Probleme mit dem Amt bekommen. Ich gehe 2x die Woche schiessen und es ist keine Spur langweilig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted November 19, 2013 at 11:45 AM Share Posted November 19, 2013 at 11:45 AM Bei einer Prüfung zum Fortbestand des Bedürfnisses nach den 3 Jahren (welche dann hauptsächlich anlassbezogen erfolgt) ist nicht mehr 1xmonatlich bzw. 18xJahr anzusetzen. Es ist lediglich die fortgesetzte schießsportliche Aktivität nachzuweisen. Dazu ist das Vereinsschrieben ausreichend, dass das Mitglied weiterhin schießsportlich im Verein aktiv ist und beim Verband gemeldet. Im Zweifelsfall über die Verbandsbescheinigung. Es wird dringend abgeraten Schießbücher oder dergleichen vorzulegen. Wer sich sicher ist, soll dies tun, aber es ist eben unnötig und bringt immer mal wieder Probleme. P.S.: Gerade noch diese schöne .pdf von Katja Triebel dazu gefunden http://www.axelcgn.de/resources/beduerfniskontrolle_2011.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted November 19, 2013 at 12:16 PM Share Posted November 19, 2013 at 12:16 PM so steht es im WaffG und der Verordnung, sofern man sein Grundkontingent nicht überschreitet. Wenn sich aber ein Verband auf die Fahnen schreibt, dass er immer 12-18x seine Leute auf dem Stand sehen will, dann braucht es auch Leute, die da vereinsintern Beschwerde einlegen sollten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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