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Bedürfnisfortbestand


alzi

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so steht es im WaffG und der Verordnung, sofern man sein Grundkontingent nicht überschreitet.

Wenn sich aber ein Verband auf die Fahnen schreibt, dass er immer 12-18x seine Leute auf dem Stand sehen will, dann braucht es auch Leute, die da vereinsintern Beschwerde einlegen sollten.

Wer etwas befürwortet haben möchte, sollte dies aber dringlichst tun.Bei uns zählen da 12 Monate, kein Sportjahr.Sonst gibt es keine Befürwortung fürs Amt. :eusa_naughty:

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Ich frag mich aber immer; wozu brauch ich (was auch immer) wenn ich das Hobby eh nimmer ausübe?? ...

Ganz einfach. Weil es mein Eigentum ist.

Der hier gilt übrigens immer noch:

[h=1]§ 45 Rücknahme und Widerruf[/h]...

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. ...

.......

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden. Der Begriff „besonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fortwährenden Besitz der Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung. Vorstellbar sind in diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, die beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch z. B. aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze oder Sammler ein besonderes Interesse an einzelnen Waffen begründen.

.

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Ganz einfach. Weil es mein Eigentum ist.

Ich glaub das mein Posting falsch rüber gekommen ist oder falsch verstanden wird. Ich will KEINEM was wegnehmen, was ihm zusteht oder gehört. Nur ICH ged den Kram ab, auf den ich eh keinen Bock mehr hab. DAS meinte ich damit. Nix anderes.

Ich hoffe mich jetzt verständlicher ausgedrückt zu haben :confused:

gruß DausO

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. Nur ICH ged den Kram ab, auf den ich eh keinen Bock mehr hab. DAS meinte ich damit. Nix anderes.

gruß DausO

Was du mit deinen Waffen machst, ist allein deine Sache.

Allein die Tatsache, daß dein Beitrag diese lange Diskussion ausgelöst hat, zeigt, wie "vielschichtig" und teilweise restriktiv selbst LWB "mangelnde Teilnahme" sehen. WEr wundert sich da noch über die "Betrachtungsweisen" der Politiker.

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Wozu hat man Waffen wenn man nicht damit schiesst? Wozu ist man Mitglied in einem Schützenverein wenn man kein Interesse am schiessen hat? Wer es nicht wenigstens 1x im Monat auf den Schiesstand schafft hat sich vermutlich das falsche Hobby ausgesucht.

Das kannste so pauschal nicht sagen! Seit 2 1/2 Jahren bin ich bei einer neuen Firma, wurde über nommen als unsere alte Firma aufgehört hat, Sicherheitsdienst! Und nun kommts, unser Schützenhaus ist nur Freitag offen 18 - ? Uhr. So und wenn du dann immer 7 Nachtschichten machst, drei frei hast dann kannste von Glück reden wenn du es dann mal einmal im Monat auf den Stand schaffst! Hat dann ja wohl nichts damit zu tun das man sich das falsche Hobby ausgesucht hat!

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Oh.....schuldigung........dann lösch den Beitrag doch einfach! Passiert nicht wieder!!!

Nein. Ich finden deinen Post ja genau wegen des guten Beispiels als wichtig.

Wer schießen will und aus beruflichen (oder gesundheitlichen, familiären usw) Gründen etwas kürzer treten muss, hat meines Wissens in meinem Umfeld bisher keine Probleme erhalten. Vorausgesetzt er kann die Pause begründen.

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Warum dem Nichtaktiven nicht auch den Munerwerb streichen und die Waffe blockieren? Dann kann er immerhin sein Eigentum behalten.

Werden eigentlich auch Autofahrern, denen wg. Trunkenheitsfahrt oder Raserei der FS entzogen wurde, die Autoschlüssel weggenommen und der Tankdeckel versiegelt?

@bopper: Den Frust mit den beratungsresistenten Pappnasen kann ich gut nachvollziehen. Und wer auch zahlreiche Informationen und Mahnungen nicht reagiert hat, muß am Ende mit den Konsequenzen leben. So kommen billige Waffe wieder in den regelmäßigen Gebrauch.

ABER ich bitte dabei zu bedenken, daß die inaktiven Schützen mit ihren regelmäßigen Beiträgen unsere Schießstände mit nicht unerheblichen Anteilen finanzieren, ohne selbige auch nur im Geringsten zu beschädigen, also Kosten zu verursachen. Durch das gezielte Aussieben dieses "Bodensatzes" erhöhen also die Behörden für uns aktive Schützen die regelmäßigen Kosten für unser Hobby. Das wirkt also wie eine Steuererhöhung für alle. DAS muß ich nicht gut finden.

Natürlich kann man keine falschen Bestätigungen abgeben.

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Was du mit deinen Waffen machst, ist allein deine Sache.

Allein die Tatsache, daß dein Beitrag diese lange Diskussion ausgelöst hat, zeigt, wie "vielschichtig" und teilweise restriktiv selbst LWB "mangelnde Teilnahme" sehen. WEr wundert sich da noch über die "Betrachtungsweisen" der Politiker.

Eben, da braucht es keine Antis mehr. ich bin selbst Vereinsvorsitzender und kann die Zahlen nur bestätigen wieviel definitiv zum Schießen kommen, aber wenn schon von uns selbst diese Fordrungen nach dem Bedürfnis hinterfragt werden, was braucht einer ne Waffe wenn er nicht schießen geht, dann wundert mich einfach nix mehr. Solche Argumente sind einfach Gefährlich, weil es jedem seine Sache ist was er mit seinem Eigentum macht. Ich lasse mir das natürlich eingehen, wenn es um Neuerwerbungen geht, als Sportschütze, dann muss man sich schon fragen warum, wenn denn der Erwerber nie schießt. Aber wenn jemand eine Waffe aus dem Bedürfnisgerechten Grund ...XY.. erworben hat, dann ist es sein Eigentum. Wenn diese Gesetzeskonform verwahrt werden, keine Widerufsgründe, z.B. Unzuverlässigkeit, etc vorliegt, kann es doch jedem wurscht sein, was der Mensch damit macht.

Solche Ratschläge das Hobby aufzugeben, zu verkaufen und was sonst auch immer sind wirklich wunderbares Wasser auf Antis-Mühlen...wenn Ihr das doch schon selbst so seht, dann wollen wir Euch doch erhören. Ich erinner an die Gallsche Weisung an Odrnungsämter auf die Vereine einzuwirken, bei einer Austrittserklärung sofort dem Ordnungsamt mitzuteilen, dass... und eben nicht erst zum Ende des Portjahres wo der Austritt rechtswirksam wird. Der fühlst sich doch mit soilchen Überlegen bei dem hier gesagt erst recht bestätigt.

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EagleTom, Deine Situation ist sicherlich ein Extrembeispiel.

Diese gibt es, sind bekannt und sicherlich auch begründbar - und von den SBs auch verstanden.

Um diese Beispiele geht es hier aber nicht.

Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Lusumi. Man darf hier nicht vom klassischen DSB Verein mit eigener Schießbahn ausgehe, da gebe ich Dir Recht, da gibt es sicherlich wöchentlich mindestens ein bis zwei Möglichkeiten. Auf unserer Schießbahn sind viele Vereine eingemietet. Die meisten haben einen oder max. zwei Termine im Monat. Es sind viele BDMP/BDS Gruppen mit 7-15 Mitglieder, Betriebssportgruppen, usw. Die haben halt nur diesen Termin, dann ist der Monat rum. Wenn Du entsprechend beruflich eingespannt bist, dann vielleicht noch im familiären Umfeld Notwendigkeiten auftreten, dann kann es gut sein, dass Du eben einige Monate im Jahr nicht zum

schießen kommst. So selten ist das Beispiel von Eagle Tom also nicht. Ein Verein, der allerdings eine eigene Anlage betreibt, wird seinen Mitgliedern sicherlich auch mehrere Termine im Monat anbieten, das ist aber bei vielen im BDMP/BDS eben gerade nicht der Fall.

Gruß

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Erstaunlich wie empfindlich manche Leute auf das Thema reagieren. Es hat niemand hier gefordert jemand zu Entwaffnen, lediglich der Sinn einer Mitgliedschaft bei null Beteilligung wurde völlig zu recht hinterfragt.

Mir geht es auch nicht um ein Bedürfnis, mich nervt es das von 20 Leuten einer BDS Gruppe nichtmal 5 regelmmäßig zum Training kommen und bei BDS Meisterschaften dann meistens nur angetrieben durch den Gedanken an weitere Befürwortungen mal auftauchen. Auch diese Motivation ist natürlich völlig legitim.

Ich möchte aber lieber in einer Gruppe als alleine Trainieren und zu Meisterschaften fahren, das ist doch wohl nicht zu viel verlangt oder? Schiessen macht nun mal in einer Truppe gleichgesinnter deutlich mehr Spass als alleine.

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@General,

so langsam hab ich den Eindruck das mein Posting so hingedreht wird, wie´s jeder grad lesen will.

Nochmal gaaaaaaaaaaaz langsam und zum mitlesen:

Ich rede hier für MICH und für sonst keinen. Und ich lasse mir auch von keinem was anderes unterstellen! Aber hier wird die ganze Zeit versucht selbiges zu tun.

WARUM???? Erklärs mir bitte. Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht, GENAU zu lesen was ich geschrieben hab?? Ich glaube nicht.

Wo habe ich geschrieben, dass das Bedürfniss hinterfragt werden soll?

Wo habe ich geschrieben, das jemand sein Zeug abgeben MUSS wenn er nicht mehr schießen geht?

Wo habe ich geschrieben, das jemand, der das Hobby nicht mehr ausübt, seine Waffen zu verkaufen hat?

Also; ich bitte einfach darum GENAU zu lesen was ich geschrieben hab.

So, jetzt könnt ihr weiter Steine auf mich werfen.

gruß DausO

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Werden eigentlich auch Autofahrern, denen wg. Trunkenheitsfahrt oder Raserei der FS entzogen wurde, die Autoschlüssel weggenommen und der Tankdeckel versiegelt?

QUOTE]

Ich möchte mein Post im Zusammenhang mit dem alterniven WBK Einzug und in direktem Vergleich zum Erben verstanden wissen.

Ich befürworte das nicht. Offensichtlich ist es aber im Waffengesetz möglich, Waffen auch ohne Bedürfnis besitzen zu dürfen (Erben). Das müsste im Sinne des Eigentumsrechts auch für das entfallene Bedürfnis anwendbar sein.

Dazu müsste natürlich das Gesetz geändert werden.

Beispiel mit vollkommen anderer Gesetzesgrundlage bringen zudem wenig.

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