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Bedürfnisfortbestand


alzi

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lediglich der Sinn einer Mitgliedschaft bei null Beteilligung wurde völlig zu recht hinterfragt.

Wer verteilt solche "Rechte"? Es sind genügend Gründe aufgeführt worden, die eine längere Karenzzeit - die durchaus auch einmal mit "keine Lust" oder "Klimastörungen mit dem Vereinsvorstand" oder sonstiges begründet werden dürfen.

mich nervt es das von 20 Leuten einer BDS Gruppe nichtmal 5 regelmmäßig zum Training kommen und bei BDS Meisterschaften dann meistens nur angetrieben durch den Gedanken an weitere Befürwortungen mal auftauchen.

Nun sollte deine persönliche Empfindsamkeit nicht die Grundlage von weiteren Restriktionen sein. Wir bemängeln doch gerade die Anlaßgesetzgebung auf der Basis von Emotionen, finden sie aber völlig in Ordnung, wenn es unsere persönlichen Empfindlichkeiten trifft?

Und wenn schon "angetrieben" angesprochen wird - Wieviele machen den Jagdschein nur deshalb, um sich darüber ungehindert Waffen kaufen zu können - auch Waffen, die für die Jagd eigentlich "üblicherweise" nicht verwendet werden?

Also auch keine Waffen mehr für Jäger, die den Jagdschein nur noch als "Alibi" lösen? Führung eines Jagdteilnahme- und Abschußbuches?

Ich möchte aber lieber in einer Gruppe als alleine Trainieren und zu Meisterschaften fahren, das ist doch wohl nicht zu viel verlangt oder?

Schiessen macht nun mal in einer Truppe gleichgesinnter deutlich mehr Spass als alleine.

Wenn dich aber doch keiner mag? (nicht persönlich gemeint) Du kannst Gruppen nicht erzwingen. Und nicht jeder ist darauf erpicht, durch die Gegend zu gondeln, um an irgendwelchen Meisterschaften teilzunehmen um sich vielleicht irgendwelche Blechpötte, Medaillen und sonstigen Schnickschnack in irgendeine Zigarrenkiste zu legen.

Schießen macht mir grundsätzlich Spaß (pfuuuiiii). Aber am meisten Spaß oder noch mehr Spaß würde es mir machen, wenn mich jeder so schießen lassen würde, wie, wann und wo ich es für richtig halte (natürlich unter Einhaltung der Sicherheit). Und wenn ich einmal das Verlangen habe, mein Geld fliegen zu sehen, mich auf einen Stand stelle und 50 Schuß (KW oder LW) einfach nur so "verballere", dann hat das auch keinen zu interessieren - auch wenn es die Disziplin "Geld fliegen lassen" nicht gibt.

Wir reden sehr viel darüber, daß "die Anderen" (?) uns gegenüber mehr Toleranz zeigen sollten, ja teilweise fordern wir sie sogar ein.

Wie sieht es aber mit unserer eigenen Toleranz aus? - den anderen gegenüber, aber noch weit mehr innerhalb der LWB?

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Willst Du es nicht verstehen? Ich habe nirgends geschrieben das ich irgendwas verbieten oder verschärfen will !!!

Die Waffen die Du besitzt wurden Dir zum ausüben deines Sportes genehmigt, nicht mehr und nicht weniger. Alles was Du damit im Rahmen der Gesetzlichen Möglichkeiten machst ist vollkommen in Ordnung.

Übrigens war meines wissens noch nie ein aktiver Schütze für negative Presse verantwortlich.

Und Ja Mitgliedern unseres Vereins die Wir weder im Schiessbuch noch auf dem Stand innerhalb eines Jahres gesehen haben bekommen keine regelmäßige Teilnahme bescheinigt. Und Ja Vereinsaustritte werden auch gem. gesetzlicher Vorgabe an die Behörde gemeldet.

Edited by Glock17
satzstellung
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Mir geht es auch nicht um ein Bedürfnis, mich nervt es das von 20 Leuten einer BDS Gruppe nichtmal 5 regelmmäßig zum Training kommen und bei BDS Meisterschaften dann meistens nur angetrieben durch den Gedanken an weitere Befürwortungen mal auftauchen. Auch diese Motivation ist natürlich völlig legitim.

Naja ich bin froh, dass nicht immer alle regelmäßig zum training kommen. Sonst wäre der Stand wohl nicht ausreichend. Was ich kritisiere ist, dass es manche nicht einmal für nötig halten ein paar mal im Jahr aufzutauchen, sich über Jahre nicht sehen lassen und dann auftauchen und wissen wollen wie man waffe xy bekommt.

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Was ich kritisiere ist, dass es manche nicht einmal für nötig halten ein paar mal im Jahr aufzutauchen, sich über Jahre nicht sehen lassen und dann auftauchen und wissen wollen wie man waffe xy bekommt.

Das ist ja auch nicht zu bemängeln, war aber auch nicht das Thema. Es ging nicht um die Bedürfnisprüfung für eine Neubeschaffung, sondern um die seit 2003 gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für das Fortbestehen des einstmals bentragten Bedürfnisses. Das ist für Neuausstellungen von Waffenrechtlichen Erlaubnissen, nach deren Ausstellung zweimal (jeweil nach 3 Jahren) beim Erlaubnisinhaber durchzuführen. Erworbene Waffen bis 2003 sind davon

ausgenommen, weil diese Regelung zum Erwerbszeitpunkt nicht gesetzlich manifestiert war. Eine solche Foderung lag übrigens damals tatsächlich auf dem Tisch (das gleichnamige Flitenlaufgeschoß war da auch sehr umtriebig), wurde aber letztendlich durch den damaligen BMI Schily abgelehnt.

Im übrigen, auch wenn ich persönlich eine solche Bedürfnisregelung für Unsinnig halte, ist das im jetzigen WaffG so festgelegt. Personen die nach diesen Konditionen Waffen erwerben, haben solche eben auch zu erfüllen. Da habe ich dann auch kein Mitleid, wenn man (ohne trifftige Gründe) z.B. ein ganzes Jahr nicht mal zum Training erscheint.

Wer dann wohlwissend, dass eine solche Bescheinigung nicht zutreffend ist, eine solche ausstellt befindet sich u.U. relativ schnell im Straftatsbereich. Auch das "Verweigern" einer solchen Bescheinigung, wenn die Vorraussetzungen nicht mal im Ansatz erfüllt sind, ist nicht zu bemängeln.

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In unserem Verein wurden letztes Jahr 1/3 bis die Hälfte der WBK-Inhaber angeschrieben, quer durch den Garten vom "jede Woche da" bis zum "Öh, wer ist das ??"-Mitglied, unabhängig davon ob es eine Vor-2003-Erlaubnis war.

Die Vereinsbescheinigung reichte. Wem man die beim besten Willen nicht ausstellen konnte, weil er im Standbuch äußerst rar bis gar nicht auftauchte, bekam nur eine Bescheinigung der Mitgliedschaft.

Er konnte dann zur Behörde tappern und darum bitten, in drei Monaten den Nachweis schießsportlicher Aktivität nachzuliefern, was m.W. auch gewährt wurde.

Klar hast Du dann ein paar Leute, die den Sport drangeben, weil sie aus Altersgründen, Zeit- oder Interessemangel am Vereinsleben oder Schießen nicht mehr wollen. Die Zahl hielt sich aber im Rahmen.

Sich einen Anlaß bescheiden zu lassen, hat keiner gemacht. Ich auch nicht, obwohl der Zeitpunkt der erstmaligen (für den ders braucht auch einmaligen ;) ) Regelüberprüfung noch nicht erreicht war.

Explizit 12/18 wurde im Behördenschreiben nicht erwähnt, dafür aber § 45 Abs. 4 (Wegfallsvermutung des Bedürfnisses bei mangelnder Mitwirkung) .

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An dieser nutzlosen Diskussion sieht man doch aber wieder einmal schön, wie wir Schützen vom Staat gegängelt werden. Nichts ist es mit Autonomie des Sports (da hat das so hoch geschätzte BVA was dagegen), nichts ist es mit Grundrechten für LWB (siehe die unangekündigten, rechtlich höchst zweifelhaften Hausdurchsuchungen) und für irgendwelche massenmordenden Spinner dürfen wir uns auch noch rechtfertigen, obwohl wir mit solchen Wichsern nicht das Geringste zu tun haben, wie wir zweifelsfrei mit (andere Leute einen Scheiß interessierende) Zahlen belegen können. Dafür werden wir dann auch noch von Vermarktungsbündnissen, Landkartenkritzlern, Politikern und Medien unsachlich an den Pranger gestellt und mit Körperausscheidungen überschüttet. Ach, ist das Leben als Sportschütze nicht herrlich?

Es bleibt nur eines: Dieses verkackte Bedürfnisprinzip muss entweder extremst aufgeweicht werden oder aber ersatzlos weg.

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Das ist die praktikable Lösung. Am Bedürfnisprinzip kommt man nicht mehr vorbei. Das ist entsprechend manifetiert. DIe Ausgestaltung ist der Punkt, an dem man arbeiten kann.

In der Schweiz steht dazu lapidar: Ein Bedürfnis als Sportschütze, Jäger oder Sammler wird anerkannt. Weitere Bedürfnisse sind zu begründen.

Die Anzahl der Waffen gibt aus anderem Grund Anlaß zur Einschränkung. Man fürchtet damit eine machbare Ausrüstung einer Miliz. Man könnte mit 20 Gewehren bspw. die Nachbarschaft trefflich zur Bürgerwehr ausrüsten. Das der Einzelne mit der Anzahl der nichts anfangen kann, weiß man doch selbst genau. Wir müssen nicht denken, dass die Entscheider dumm wären.

(Das ist keine Wertung meinerseits)

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Es gibt durchaus Bereiche in denen wir mit Maximalforderungen auflaufen sollten. Überall dort, wo das Grundlegende in Gefahr ist gibts nur noch das Rezept der massiven Gegenwehr im rechtlich möglichen Rahmen. Wenn sich eine Behörde rausnehmen darf, das legitime Interesse eines Sportverbandes oder Schützen/Jäger/Sammler zu beschneiden, dann muss massiv geklagt werden.

Aber dort, wo es gegen den Gesetzgeber selber geht wäre ich persönlich sehr zufrieden, wenn man ein konstruktives Miteinenader finden könnte, ohne die permanente Verdächtigung, die wollen nur eine Revolution anzetteln/mir alles verbieten/ballern eh nur rum etc. Wenn wir das erreichen könnten, dann wäre wiederum für beide Seiten viel gewonnen. Daher helfen hier Maximalforderungen sehr wenig. Es gibt in der EU kein einklagbares Grundrecht auf Waffenbesitz, Ansätze dafür sind in Deutschland jedoch vorhanden.

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"Die Anzahl der Waffen gibt aus anderem Grund Anlaß zur Einschränkung. Man fürchtet damit eine machbare Ausrüstung einer Miliz."

Also doch die Angst vor dem eigenen Volk, kein weiterer Kommentar.....

(Ausser vielleicht dem dass bereits 1972 das "Verhindern eines unberufenen Volkssturms" Ziel des WaffG war, nachzulesen in den entsprechenden Plenarprotokollen).

P.P.S:

Die Entwaffnun der Bevölkerung hat in den 20ger Jahren des vorigen Jahrhunderts auch nur den Extremisten in die Hände gespielt, z.B. Rotfront und SA hat das nicht tangiert, aber Politiker sind ja bekanntlcih lernresistent :mad:

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Leuts, es hilft doch nichts, dass wir das alles wissen. Schlüpft einfach mal zehn Minuten in den Körper eines Inneministers oder BKA Chefs. Dann stellt euch vor, wer denn so alles eine WBK kommt und jetzt stellt euch noch vor, wer alles eine möchte, wenn anschließend freies Beschaffen angesagt ist. Damit rennen wir gegen uneinrennbare Wände. Lasst uns Bretter bohren, die sich auch lohnen.

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Man sollte u.U. wegen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes klagen.

Soll ich Dir dann das Ergebnis voraussagen ?

Alle passiven Schützen haben sich umgehend bei der Firma, deren Name nicht genannt werden darf, zu melden und sich gefälligst ihre Püster dichtstöpseln zu lassen.

P.S.: Schönen Dank, dass Ihr uns auf diese glorreich Idee gebracht habt.

:eusa_naughty:

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Willst Du es nicht verstehen? Ich habe nirgends geschrieben das ich irgendwas verbieten oder verschärfen will !!!

Hat mit „nicht verstehen wollen“ nichts zu tun. Du hast nicht geschrieben, daß du nichts verbieten oder verschärfen willst.

Aber….

…einige Beiträge (nicht nur von dir) formulieren „Erwartungen“, Verständnis für das Verhalten von Behörden, wenn….“, „Pflichten von Mitgliedern“ usw.

Damit spielen wir den „Rechtsverschärfern“ in die Hände – „seht mal, die sehen das doch genauso.

Übrigens war meines wissens noch nie ein aktiver Schütze für negative Presse verantwortlich.

Wann beginnt der „aktive Schütze“ – wo hört er auf? Braucht er eine Mindestringzahl oder findet er Gnade in euren Augen, wenn er noch die Scheibe trifft?

Über diverse Gründe, eine schöpferische Pause einzulegen, ist hier ja schon diskutiert worden

Und Ja Mitgliedern unseres Vereins die Wir weder im Schiessbuch noch auf dem Stand innerhalb eines Jahres gesehen haben bekommen keine regelmäßige Teilnahme bescheinigt. Und Ja Vereinsaustritte werden auch gem. gesetzlicher Vorgabe an die Behörde gemeldet.

Wo war irgendwo die Rede davon, gesetzliche Bestimmungen nicht einzuhalten, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen o. ä.?

Es ging darum, daß langjährige Schützen (evtl. mit Waffenerwerb vor 2003) ihr Bedürfnis nachweisen müssen und das Gesetz dies im Prinzip nicht vorsieht.

El Marinero hat es auf den Punkt gebracht: „das Bedürfnisprinzip muß weg“, dies ist dann in anderen Aussagen abgemildert worden auf „..muß zumindest aufgeweicht werden“.

Damit haben wir doch schon einmal ein mögliches Ziel formuliert.

Statt nun darüber zu diskutieren, welche Schritte man unternehmen könnte, um dieses Ziel zu erreichen, passiert das, was in allen wichtigen Fragen bislang passiert ist – die „Diskussion“ (die ja eigentlich keine über das Bedürfnisprinzip war, sondern eigene Meinungen und Handlungsweisen erklärte) ist beendet.

Wir wundern uns, daß wir so wenig erreichen – wie denn, wenn nicht die Lösungswege für die angesprochenen Probleme erarbeitet werden.

Ansonsten hat es JM treffend formuliert - „nutzlose Diskussion“.

Wenn wir dieses Thema weiter beackern wollen, kann es m. E. doch nur darum gehen, in gemeinsamen Überlegungen Wege zu finden, wie man dem Bedürfnisprinzip beikommt, es aufweicht oder letztendlich vielleicht doch abschaffen/ersetzen kann.

Und zu dieser Diskussion müssen Wege gefunden werden, die Vorschläge dazu nicht für aller Augen sichtbar zu sammeln.

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Wie mach ich mir das Leben schwer?

Ich kaufe mir ein Schießgewehr!

Der Nachbar findets nicht geheuer,

für den bist Du ein Ungeheuer.

Der Kamerad aus dem Verein,

der findet auch, das ist nicht fein.

Drum prüfe Jeder der so denkt,

ob er sich nicht was andres schenkt!

Und die Moral von der Geschicht,

mimm Schießgewehr = Du Bösewicht!! :rolleyes1:

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Wie mach ich mir das Leben schwer?

Ich kaufe mir ein Schießgewehr!

Der Nachbar findets nicht geheuer,

für den bist Du ein Ungeheuer.

Der Kamerad aus dem Verein,

der findet auch, das ist nicht fein.

Drum prüfe Jeder der so denkt,

ob er sich nicht was andres schenkt!

Und die Moral von der Geschicht,

mimm Schießgewehr = Du Bösewicht!! :rolleyes1:

2 x "geheuer", nicht so gut. Verböserungsvorschlag:

"Der Stadtrat findets nicht geheuer,

ersinnt sogleich 'ne Waffensteuer."

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El Marinero hat es auf den Punkt gebracht: „das Bedürfnisprinzip muß weg“, dies ist dann in anderen Aussagen abgemildert worden auf „..muß zumindest aufgeweicht werden“.

Damit haben wir doch schon einmal ein mögliches Ziel formuliert.

Statt nun darüber zu diskutieren, welche Schritte man unternehmen könnte, um dieses Ziel zu erreichen, passiert das, was in allen wichtigen Fragen bislang passiert ist – die „Diskussion“ (die ja eigentlich keine über das Bedürfnisprinzip war, sondern eigene Meinungen und Handlungsweisen erklärte) ist beendet.

...

Wenn wir dieses Thema weiter beackern wollen, kann es m. E. doch nur darum gehen, in gemeinsamen Überlegungen Wege zu finden, wie man dem Bedürfnisprinzip beikommt, es aufweicht oder letztendlich vielleicht doch abschaffen/ersetzen kann.

Die Diskussion über das Bedürfnis an sich, halte ich für wenig erfolgversprechend. Das Bedürfnisprinzip kann man als gegeben betrachten. Das fängt bei den Vereinten Nationen über die EU bis in den Schengen Raum und nach Deutschland eine gerade Linie.

Dieser gemeinsame Nenner wird im internationalen Waffenrecht getragen.

Es kann lediglich um die Ausgestaltung des Bedürfnisses gehen. Anderes wäre zwar wünschenswert, hat aber keine realistische Chance auf Durchsetzung. Es wäre Energieverschwendung. Ich weise nochmal in Richtung Bedürfnisausgestaltung der Schweiz.

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Die Diskussion über das Bedürfnis an sich, halte ich für wenig erfolgversprechend. Das Bedürfnisprinzip kann man als gegeben betrachten. Das fängt bei den Vereinten Nationen über die EU bis in den Schengen Raum und nach Deutschland eine gerade Linie.

Dieser gemeinsame Nenner wird im internationalen Waffenrecht getragen.

Es kann lediglich um die Ausgestaltung des Bedürfnisses gehen. Anderes wäre zwar wünschenswert, hat aber keine realistische Chance auf Durchsetzung. Es wäre Energieverschwendung. Ich weise nochmal in Richtung Bedürfnisausgestaltung der Schweiz.

Wenn wir denn mal anfangen würden, zumindest über die "Ausgestaltung" zu diskutieren und wie dann die Vorschläge umgesetzt werden könn(t)en, soll es mir recht sein.

Mich stört nur unsere fast schon grundsätzliche Art der Problemlösungsdiskussion - Es gibt viel zu tun, warten wir es ab.

Fast jede wichtige Diskussion ist bei einer eingängigen Überschrift gelandet (meist: "..muß weg") und dann gestorben. Mir fällt auf die Schnelle keine zielgerichtete Diskussion ein, die zu einem umsetzbaren Ergebnis geführt hat, das dann auch noch umgesetzt werden konnte.

Daran sollten wir arbeiten.

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