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Bedürfnisfortbestand


alzi

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Damit sind wir bei unserer unveränderten Ausgangslage.

Welchen Weg wollen wir gehen?

Wie und mit wem setzen wir das um?

Ich fürchte wir haben darauf keine Antwort.

Dann sollte man ganz offen die Frage stellen, ob wir überhaupt in der Lage sind "Lobbyarbeit" zu leisten.

Welchen Wege wir gehen wollen - nun, Wege entstehen manchmal beim Gehen; wenn man sich traut, den ersten Schritt zu machen.

"Man" könnte z. B. als ersten Schritt, die verschiedensten "Bedürfnisse" gegenüberstellen (wozu haben wir denn sonst in all den Jahren so viele Fakten gesammelt?), eine Essenz daraus herstellen und wenn etwas brauchbares dabei herausgekommen ist, dies z. B. in den Arbeitskreis der SPD geben und/oder der FDP geben. - Wäre z. B. mein Ansatz

Manchmal fürchte ich, wir haben Angst vor den eventuellen (Er-)Folgen

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Die Erarbeitung einer gemeinsamen Position ist DER klassische Schritt.

Die Einschränkung kommt dann sofort hinterher: Wer ist bei dem "GEMEINSAM" überhaupt dabei?

Die Richtlinie müsste von einer großen Anzahl und damit auch automatisch von den Verbänden mitgetragen werden.

Du erkennst wahrscheinlich die Schwierigkeiten hierbei.

Man braucht einfach Masse.

Zur Bundestagswahl gab es Empfehlungen von den Verbänden, Artikel in den Fachzeitschriften und Aufrufe in den digitalen Medien. Was war das Ergebnis?

Etwas anzustoßen, was die Masse einfach nicht berührt und dann als Einzelmeinung abklassifiziert wird, hat auch keine Chance, kann schlimmstenfalls negative Auswirkungen haben.

Eine Petition zum Streitfragen im Waffenbrecht wäre eine Möglichkeit das Thema anzugehen. Da sieht man auch gleich, wieviele Leute da überhaupt mitziehen.

Das muss (um erfolgreich zu sein) koordiniert werden. Schon da braucht man die Abstimmung mit den Verbänden und die Unterstützung der Fachblätter.

Der erste Schritt kann m.M.n. nur die gemeinsame Ausarbeitung eines Positionspapiers, sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner, sein.

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Das Bedürfnisprinzip an sich ist garnicht das Problem. Das Hauptproblem ist die Ausgestaltung. Sie spült den Verbänden Geld in die Kassen, insbesondere dem DSB.

Punkte die viel schlimmer sind sind

- Verbandszwang

- Ausübungszwang

- ungenügende Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens

- §6

- Befürwortungsregelungen

- Handhabung des Bedürfnisgrundes Heimschutz

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Ganz meine Meinung. Es geht ja vorgeblich um die Abwägung zw. den berechtigten Interessen und der ÖSuO

Wenn jemand alle Kriterien wie Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde... erfüllt wird er nicht durch die Häufigkeit des Schießstandbesuchs gefährlicher oder weniger gefährlich für die allgemeine Öffentlichkeit.

Dieses Kriterium steht ohne jeden Zusammenhang im Raum. Es ist einfach sachlich nicht nachvollziehbar, wieso das ein Versagensgrund sein kann.

Mich treiben besonders die Punkte um, die einfach handwerklich schlecht gemacht sind (und daher unnötig kriminalisieren können) oder für die es keine faktischen Belege für die Innere Sicherheit gibt.

Da besteht Aufräum- und Klarstellungsbedarf.

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Und darin liegt auch das Problem.

Die Verbände kassieren durch das Bedürfnisszeugs ordentlich ab.

Ein weiteres Problem dazu ist, dass die Nachweise immer mehr und mehr werden.

Wenn ich bedenke was ich mittlerweile für ein Paket abschicken muss wenn ich eine KW beantrage dann bekomm ich das kalte Grauen wenn ich schon daran denke.

Und als ob das noch nicht reicht muss ich beim Sachbearbeiter nochmal 6 Seiten ausfüllen mit bescheuerten Fragen. Der Bürokratie sei dank.

Das Bedürfnisssystem bekommst du leider nicht klein solange die Verbände davon profitieren. Vor einigen Jahren lag das ja noch beim Verein.

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Bei mir ist nur die Waffe selbst und die Aufbewahrung anzugeben. Das ist nun wirklich kein Bürokratieauswuchs.

Die Mitgliedschaftsbestätigung des Verbands sollte allerdings ausreichend sein im Bedürfnisverfahren.

Von den Vereinen hat man es anlassbezogen weggenommen. Ich habe zwar keine Zahlen dazu, aber es soll da Schindluder getrieben worden sein.

Als problematisch sehe ich diese sog. Scheinmitgliedschaften allerdings auch nicht an. Diese Leute müssen ja immer noch zuverlässig, geeignet und sachkundig sein.

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Von Wollen kann keine Rede sein. Wir würden aber gegen die normative Macht des Faktischen angehen. Das wäre alá Don Quichote.

Das Ding ist in sämtlichen internationalen Richtlinien verankert.

Ansonsten sehe ich deine Vereinfachung als vollkommen logisch an, sofern man das nicht nur auf Sportschützen bezieht ;)

Wer will möge meinetwegen sammeln was ihn (oder sie ;) ) an Kleinwaffen interessiert, solange er für die Sicherheit als Person und in materieller Form einsteht. Ein Behältnis Klasse A sollte ebenfalls ausreichend sein für die Aufbewahrung.

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Sportschütze, alles auf Gelb, 2/6 in die Tonne, Obergrenze richtet sich nach Aufbewahrungsmöglichkeit.

Kein Widderruf bei Verlust der Sportschützeneigenschaft, da Eigentum.

Würde ich auch glatt so unterschreiben.

Meinetwegen sogar mit der Auflage eines Sicherheitstrainings im Jahr wenn man kein Sportschütze oder Jäger mehr ist.

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Die Gruppe der Sportschützen ist lediglich nur ein Beispiel für diejenigen, die unbedingt ein Bedürfnis fordern.

Ist bei Jägern auch so. Wird dort längere Zeit kein Jagdschein mehr gelöst, fragt die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses an. Und Sammler haben sich zu erklären, warum auf einmal keine Waffen mehr erworben werden. Dann geht man nämlich nur von einer Anhäufung von Waffen aus und nicht einer (regelmäßigen) Sammlertätigkeit. Man kann es drehen und wenden wie man will, das Bedürfnisprinzip betrifft alle und engt sie ein. Vom Schützen bis zum Waffenscheininhaber.

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Das Bedürfnisprinzip an sich ist garnicht das Problem. Das Hauptproblem ist die Ausgestaltung. Sie spült den Verbänden Geld in die Kassen, insbesondere dem DSB.

Punkte die viel schlimmer sind sind

- Verbandszwang

- Ausübungszwang

- ungenügende Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens

- §6

- Befürwortungsregelungen

- Handhabung des Bedürfnisgrundes Heimschutz

Wenn ich jetzt die nachfolgende Diskussion ansehe, ist sie nicht einmal annähernd lösungsorientiert, obwohl hier konkrete Knackpunkte aufgelistet sind.

Den Rest meiner Meinung erspar ich euch

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2 x "geheuer", nicht so gut. Verböserungsvorschlag:

"Der Stadtrat findets nicht geheuer,

ersinnt sogleich 'ne Waffensteuer."

Kauf ich, habe das in zwei Min. so "Hingedichtelt", vor der Mittagspause nur für Euch..PDT_Armataz_02_26

B.t.T.

@Resi, Wir werden Niemals Alle unter einen Hut bringen,vergiss es.Bei mir gäbe es 4 Kategorien:

a.) Sportschützen WBK Farbe egal kann soviel kaufen was die gesamten genehmigten Sportordnungen hergeben.

b.) Jäger WBK Grün kann sich kaufen was der Geldbeutel hergibt

c.) Sammler wie der Name schon sagt, Sammelt Alles was das Herz begehrt keine Beschränkung.

d.) Otto Normalo, bekommt für SD/HD je 1 x Kurz & 1 x Lang, damit ist dessen Bedürfniss befriedigt.

Voraussetzungen regelt ein klitzekleines Gesetz, welches auf 1 DIN A4 Seite passt. :cool1:

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Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Lusumi. Man darf hier nicht vom klassischen DSB Verein mit eigener Schießbahn ausgehe, da gebe ich Dir Recht,

...Auf unserer Schießbahn sind viele Vereine eingemietet. Die meisten haben einen oder max. zwei Termine im Monat. ... So selten ist das Beispiel von Eagle Tom also nicht.

Ja, das stimmt vermutlich.

Ich kann das nur aus der Sicht meiner Erfahrungen sehen.

Hier haben wir eine sehr engmaschige Vereinsdichte, ich habe wohl die Möglichkeit an mindestens 5 Tagen die Woche zu trainieren – ohne dass ich Vorstandsmitglied bin.

Als Sportwart kann ich zu jeder Zeit trainieren – und biete dies natürlich auch allen Vereinsmitgliedern an, die auf Wettkämpfe oder Meisterschaften trainieren wollen… oder etwas Neues an deren Waffe ausprobieren.

Ist man hingegen nur Mieter in einem (schlimmstenfalls sogar gewerblichen) Stand dann ist das natürlich eine ungleich schlechtere Situation.

Nachtrag:

Die Diskussion hier ist ja schon weiter galoppiert.

Was sich zeigt ist, dass ein gutes Waffengesetz für alle Arten, Sorten und Eigenheiten der LWB in D nicht machbar ist.

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@ Reservist

Ich kann dir meinen Gesamtansatz nennen. Es ist der Gleiche, den ich immer und für alles empfehle. Den möglichen Einstieg habe ich ebenfalls skizziert.

Man muss sich aber keinerlei Illusionen hingeben. Da sind verdammt dicke Bretter zu bohren.

EINE professionelle Waffenvertreterlobby. Dazu brauchen wir die Waffenhersteller inkl. der verpönnten Rüstungsindustrie. Wir meinen leider immer noch uns gerade von diesen abgrenzen zu müssen. Als ob wir dann als bessere Menschen wahrgenommen würden.

Man könnte sogar Druck gegen diese aufbauen, sollte es tatsächlich zur professionellen Waffenlobby kommen. Sollte sich G&J (Name beispielhaft) weigern an der Finanzierung teilzunehmen, trägt man dieses Verhalten in den Hauptwirtschaftsort--->USA. Da kann man G/J dann gepflegt rund machen und schneiden, weil sie sich verweigern und damit das internationale Gun Control Syndikate unterstützen.

Gibt es aber überhaupt Interesse in Deutschland? Ein paar Internetenthusiasten reichen da nicht aus und repräsentieren auch nicht das deutsche Legalwaffenwesen.

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Für diesen Fall sollte man sich mit Fehlern im WaffG befassen. Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Überflüssiges erfassen und Lösungen anbieten. So kann man sich Renommee erarbeiten, bietet sich künftig als kompetenter und konstruktiver Gesprächspartner an.

Es wäre eine erste Scheibe. Auch wir können Salamitaktik ;)

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a.) Sportschützen WBK Farbe egal kann soviel kaufen was die gesamten genehmigten Sportordnungen hergeben.

Niemals. Die Genehmigungspflicht durch subalterne, sesselfurzende Verwaltungsbürokraten gehört ebenfalls abgeschafft.

Der Sport hat autonom zu sein und darf nicht durch solche Bremsen a la Brennecke missbraucht werden.

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Für diesen Fall sollte man sich mit Fehlern im WaffG befassen. Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Überflüssiges erfassen und Lösungen anbieten. So kann man sich Renommee erarbeiten, bietet sich künftig als kompetenter und konstruktiver Gesprächspartner an.

Es wäre eine erste Scheibe. Auch wir können Salamitaktik ;)

Der richtige Ansatz.

Ich habe das bei "meiner Zeitung" hier so gemacht (Badische Zeitung) - immer wieder auf Fehler in den Berichten hingewiesen und mich zur Durchsicht angeboten bevor sie Artikel zum Waffenrecht veröffentlichen.

Die Berichte wurden zwischenzeitlich deutlich besser - auch ohne mein Zutun.

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Wenn schon Bedürfnis, dannnurfür die Ersterteilung der WBKs, danach sollte man entsprechend der Lagermöglichkeiten erwerben dürfen.

Hier noch ein Fundstück aus dem Jahr 1968...

Annonce der Firma AKAH im DWJ:

16265302qb.jpg

Das soll kein Bashing gegen Jäger sein, sondern nur eine Zeitdokumentation um zu sehen, was sich daraus entwickelt hat

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