Mutter Posted November 21, 2013 at 09:16 PM Share Posted November 21, 2013 at 09:16 PM Ein beeindruckendes Dokument. 1968 und so klar und vorrausschauend argumentiert- Hut ab! Ein ähnliches Dokument gibt es dann noch zum Sportschützenwesen, als es in Richtung KK tendierte. Da haben sich beide nicht mit Ruhm bekleckert. Wenn man Gutes will und schlechtes schafft... Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted November 22, 2013 at 07:15 AM Share Posted November 22, 2013 at 07:15 AM Damit sind wir bei unserer unveränderten Ausgangslage. Welchen Weg wollen wir gehen? Wie und mit wem setzen wir das um? Ich fürchte wir haben darauf keine Antwort. Um Deine Frage mal wenigstens im Ansatz zu beantworten, bevor wir nun die "Globale Grundsatzentscheidung" diskutieren und vermutlich ohnehin nie erreichen werden, es gebe schon Ansätze mal zumindest zu zeigen, So Nicht! Gesprochenes Recht hat oftmals nicht nur was mit Kodifikationen zu tun, sondern auch mit jahrelangen Verhaltensweisen. Ähnlich wie bei der BVA Geschichte, müssten z.B. die angeschriebenen Schützen die Ihre Waffen vor 2003 erworben haben, die weitere Bedürfnissprüfungd er Kreispolizeibehörde ablehnen, mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen des WaffG bis 2003. Das hat aber auch zur Folge, dass bei Nichtakzeptanz durch die Kreispolizeibehörde der bzw. diejenigen sofort den Gang der Beschwerde ggf. Klage gehen müssten. Wenn sich dieser Zustand erst mal manifestiert hat bei den Verwaltungsbehörden auch Erwerbe vor 2003 der erweiterten bedürfnisüberprüfung zu unterziehen, dürften Klagen dagegen in späteren Jahren fast aussichtslos sein. Das wird dann so ähnlich wie der Bärendienst dieses bejagte Zeitgenossen aus Stuttgart, der gegen die Höhe, anstatt gegen die tasache der Überprüfung selbst klagt. Ich weis nicht was es da wirklich positives zu feiern gibt. Solche Urteile führen bei späteren Klagen dazu, dass die Rechtmäßigkeit gar nicht mehr in frage gestellt wird. Ein toller Kerl, der meinen ganzen Respekt hat! Um auf den Punkt zurück zu kommen, solche Aktionen wären ein erster Schritt Ausuferungen und zusätzliche, gar nicht vorhandene Hindernisse, bei der Bedürfnisüberprüfung vom Tisch zu schaffen. Danach seiht man weiter, eine "Reform" des Bedrüfnisnachweises i.m.E. erst möglich, wennd as WaffG insgesamt entschlackt und tatsächlich der permanent sinkenden Deliktrelevanz angepasst wird. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted November 22, 2013 at 07:56 AM Share Posted November 22, 2013 at 07:56 AM Volle Zustimmung! Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die gesamten Klagen richtungsweisenden Charakter hatten und haben werden. Daher wäre und ist so notwendig, diese Verfahren professionell zu unterstützen und dadurch in die richtige Richtung zu führen. Es scheitert immer wieder an falschen Klagen und miserabler Umsetzung. Das gesprochene Recht steht dann im Raum und schafft Lücken für neue Regulierungen. Es geht nunmal nicht ohne professionelle Vertretungen und diese kosten Geld. Ein anderer Lösungsweg fällt mir einfach nicht ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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