Jägermeister Posted August 15, 2013 at 11:03 AM Share Posted August 15, 2013 at 11:03 AM Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart hat für eine faustdicke Überraschung gesorgt, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten: "Die Richter haben der Klage eines Stuttgarter Jägers stattgegeben. Der Mann, der zwei registrierte Waffen besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt. Er sollte 210 Euro für eine sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen. „Zu hoch, nicht gerechtfertigt“, so die Argumentation des Klägers." Weiterlesen … Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted August 15, 2013 at 11:09 AM Share Posted August 15, 2013 at 11:09 AM SUPER Kommentar bei den Stuttgarter Nachrichten ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted August 16, 2013 at 05:00 PM Share Posted August 16, 2013 at 05:00 PM Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 13.08.2013 -5 K 2177/12 – entschieden, daß diese Gebühr zu hoch ist. Man war sich wohl seiner Sache zu sicher, nachdem dasselbe Gericht bereits in zwei Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für derartige … Weiterlesen → Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted August 17, 2013 at 08:03 AM Share Posted August 17, 2013 at 08:03 AM Ob irgendjemand meinen Ansatz weiterverfolgt hat? Ich sehe eigentlich großes Potential darin......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted August 17, 2013 at 08:49 AM Share Posted August 17, 2013 at 08:49 AM Mal die Urteilsbegründung abwarten und einen Betroffenen und einen Geldgeber finden. Wobei ich nicht gegen die Gebührenhöhe klagen würde, sondern gegen die Gebühren ansich - oder noch besser gegen Durchsuchung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted August 17, 2013 at 11:40 AM Share Posted August 17, 2013 at 11:40 AM Der Beitrag wurde ursprünglich am 11.10.2012 auf dem Blog Waffenrecht in Berlin veröffentlicht. Die gestern hier veröffentlichte Entscheidung des VG Stuttgart v. 13.08.2013 ist Anlaß, hier die zuvor von derselben Kammer erlassene Entscheidung erneut vorzustellen: Das Betretensrecht der Behörde und … Weiterlesen → Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted November 20, 2013 at 10:40 AM Share Posted November 20, 2013 at 10:40 AM RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de: Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr... Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 21, 2013 at 12:18 AM Share Posted November 21, 2013 at 12:18 AM Solange nicht eine Gebühr für "Allgemeine Verkehrskontrollen" ("Zeigen sie mal ihr Wandreieck!") erhoben werden, werde ich mich gegen jegliche waffenrechtliche Schnüffelgebühr zur Wehr setzen. Wer viel Geld bei einer Domina lassen will, soll das gerne - freiwillig - tun. Mein Ding ist das nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted November 21, 2013 at 06:51 AM Share Posted November 21, 2013 at 06:51 AM (edited) Leider wird im Urteil nur die höhe der Gebühr moniert nicht die Gebühr ansich. Also kein waherer Erfolg für die LWB. Edited November 21, 2013 at 09:56 AM by Jägermeister Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted November 21, 2013 at 10:28 AM Share Posted November 21, 2013 at 10:28 AM Wie ich schonmal sagte: Die Stuttgarter Gebührensatzung ist grundgesetzwidrig. Das weiß man aber schon seit Weihnachten 2011: http://waffenblog.tetra-gun.de/?p=228 Das mußte dem Kläger und seinem Anwalt bekannt und bewußt sein. Deshalb erlaube ich mir, an der Intelligenz mancher hochstudierter Menschen zu zweifeln. Eine solche Chance verstreichen zu lassen ist fahrlässig und grenzt m.E. an Parteiverrat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 21, 2013 at 10:56 PM Share Posted November 21, 2013 at 10:56 PM Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr in Höhe von 210 EUR herangezogen worden war (Az.: 5 K 2177/12). Mehr dazu... Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted December 10, 2013 at 02:14 PM Share Posted December 10, 2013 at 02:14 PM Es war ein großer Fehler bei der Föderalismusreform, den Kommunen freie Hand bei den Gebühren zu geben. Beim WaffG sind davon einige Bundesländer betroffen. Die anderen nehmen die vom Bund festgelegten Gebühren. Deshalb auch die großen Unterschiede bei den einzelnen Verwaltungsakten. Wir in Berlin haben Bundesgebühren - worüber ich mehr als froh bin. Fragt sich nur noch, wie lange das so bleibt, denn das WaffG wurde zuletzt geändert: § 60 Übergangsvorschriften Die Kostenverordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1990 (BGBl. I S. 780), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert worden ist, gilt in den Ländern bis zum 14. August 2018 fort, solange die Länder keine anderweitigen Regelungen getroffen haben; für die Erhebung von Auslagen ist insoweit § 10 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 in der bis zum14. August 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Folglich MÜSSEN die Länder, die bisher noch die alte Bundesgebührenordnung benutzt haben, bis spätestens 14.08.2018 eine eigene Gebührenordnung schaffen. Und jetzt kann jeder mal raten, ob es dann bei den bisherigen Preisen bleibt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 10, 2013 at 04:15 PM Share Posted December 10, 2013 at 04:15 PM Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted December 10, 2013 at 07:49 PM Share Posted December 10, 2013 at 07:49 PM Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt. Das diese ganzen Behörden noch keinen Verband zur Förderung von Illegalen Waffen gegründet haben wundert mich! Wenn ich das so beobachte läuft ja wohl alles darauf hinnaus! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted December 12, 2013 at 04:58 AM Share Posted December 12, 2013 at 04:58 AM Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt. Hier sieht es seit Juni (?) so aus: Voreintrag für eine KW im Regelbedürfnis € 45,- (war m.W. € 43,46) Munitionserwerbsberechtigung € 30,- (war € 25,56} Austrag/Eintrag einer Waffe € 15,- (war € 12,78) Andere Gebührentatbestände habe ich (leider) noch nicht zu sehen bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2013 at 06:14 AM Share Posted December 12, 2013 at 06:14 AM Die Gebührenverordnung wird irgendwo veröffentlicht sein. Ich habe sie beim Innenministerium gefunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted December 12, 2013 at 11:59 AM Share Posted December 12, 2013 at 11:59 AM Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt. Hier in Sachsen auch. WBK kostet 70 Mäuse, Eintragung 20. http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=449826!0#kosten Kleiner Waffenschein 65, war vorher 50 oder os. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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