Jägermeister Posted November 20, 2013 at 05:26 PM Share Posted November 20, 2013 at 05:26 PM Kurz vor Ablauf meines Voreintrages habe ich ja bei Fa. Triebel, Berlin noch den lange gesuchten 500'er Revolver von S&W erstanden. Mein Bedürfnisbestätigender Verband ist die DSU gewesen, dort darf ich Lauflängen bis 8 3/8" laut SpoO nutzen. Fristgerecht habe ich den Erwerb meiner zuständigen Behörde gemeldet. Heute kam die WBK mit dem nötigen Eintragsstempel zurück. Ich habe im formlosen Antrag, wie immer, die Waffe ordnungsgemäß beschrieben. Und ich habe das von Fa. Triebel freundlicherweise beigefügte Eintragsantragsschreiben mit dazu gelegt. Dort war u.a. die Lauflänge in oben geschriebener Form festgehalten. Nun kann sich jeder denken, was passiert ist... Genau, in der Spalte Modellbezeichnung der WBK steht jetzt drin: Modell 500 - 8 3/8"... *koppklatsch* Was ist nun, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, das ich mir einen gesetzes- und Sportordnungskonformen 3"- langen Lauf (Wechsellauf) kaufe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 20, 2013 at 05:34 PM Share Posted November 20, 2013 at 05:34 PM Musste den ohnehin auch eintragen lassen.... aber danke NWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
leupold Posted November 20, 2013 at 05:38 PM Share Posted November 20, 2013 at 05:38 PM Zuerst finde ich es erst mal eine Sauerei von Dir, auf so subtile Weise mit dem Revolver anzugeben und dann noch ohne Foto:laugh1: Aber zum Topic: Frag doch Deinen SB, ob der den Eintrag nicht ändert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted November 20, 2013 at 05:52 PM Share Posted November 20, 2013 at 05:52 PM Was ist nun, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, das ich mir einen gesetzes- und Sportordnungskonformen 3"- langen Lauf (Wechsellauf) kaufe? der fall wird nicht eintreten, da dir niemand einen lauf für nen revolver verkaufen wird. ausnahme gibt es für die revolver, die dafür vorgesehen sind (Janz, Dan Wesson). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 20, 2013 at 07:04 PM Share Posted November 20, 2013 at 07:04 PM Ich habe im formlosen Antrag, wie immer, die Waffe ordnungsgemäß beschrieben. Und ich habe das von Fa. Triebel freundlicherweise beigefügte Eintragsantragsschreiben mit dazu gelegt. Unser LRA ist ja schon sehr kreativ in der Auslegung des WaffG, aber sowas wurde noch nie gefordert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 21, 2013 at 09:45 AM Share Posted November 21, 2013 at 09:45 AM der fall wird nicht eintreten, da dir niemand einen lauf für nen revolver verkaufen wird. ausnahme gibt es für die revolver, die dafür vorgesehen sind (Janz, Dan Wesson). Und genau für diesen Dan Wesson (15-2VH) suche ich noch 2 1/2- und 4 Zoll-Läufe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 21, 2013 at 10:00 AM Author Share Posted November 21, 2013 at 10:00 AM der fall wird nicht eintreten, da dir niemand einen lauf für nen revolver verkaufen wird. Warum nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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