gbadmin Posted November 23, 2013 at 08:01 AM Share Posted November 23, 2013 at 08:01 AM rebloggt von dagarser: Am Dienstag habe ich über die Gewaltbereitschaft der Kriminellen geschrieben, im Kommentarbereich hat der "Michl" angeboten, eine Zusammenfassung einiger IWÖ-Artikel zum Thema "Selbstverteidigung" hier einzustellen. Dem habe ich sofort zugestimmt und angeboten, daraus gleich einen Gastbeitrag zu machen. Jetzt ärgere ich mich darüber! Weiterlesen… noch 2.310 Wörter Der Auto hat sich die […] Weiterlesen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 23, 2013 at 10:20 AM Share Posted November 23, 2013 at 10:20 AM Der Franz ist auch IWÖ Mitglied der ersten Stunde. Wir haben uns einmal auf einer JASPOWA in Wien länger unterhalten und waren voll auf einer Wellenlänge. Als Befürworter des privaten Waffenbesitzes UND der Benutzung dieser Waffen im Notwehrfall, repräsentiert er die Mehrheitsmeinung unter österreichischen Polizisten, aber wenige haben die Eier es so offen und öffentlich auszusprechen, da es obenrum nicht gern gehört wird. Die Zeiten, als ein bekennender IPSCler in Wien eine Führungsposition in der Polizei innehatte sind vorbei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 23, 2013 at 05:34 PM Share Posted November 23, 2013 at 05:34 PM Ein wirklich ganz exzellenter Beitrag, den der Franz da geschrieben hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted November 25, 2013 at 02:35 PM Share Posted November 25, 2013 at 02:35 PM Sehe ich auch so. Insbesondere die AUFBEWAHRUNG hat mir gefallen. Warum auch nicht geladen? Wer wird dadurch denn gefährdet? Derjenige, der den Schlüssel zum Schrank hat? Oder etwa der Einbrecher? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 25, 2013 at 02:58 PM Share Posted November 25, 2013 at 02:58 PM .....Warum auch nicht geladen? Wer wird dadurch denn gefährdet? .... Die ganz wichtigen neu zugewanderten Fachkräfte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 25, 2013 at 03:40 PM Share Posted November 25, 2013 at 03:40 PM Insbesondere die AUFBEWAHRUNG hat mir gefallen. Warum auch nicht geladen? Bei Jägern spricht die UVV Jagd dagegen. Zumindest in deren Geltungsbereich, also Deutschland. Abweichungen können nur in Absprache mit der Behörde getroffen werden, zum Beispiel im Rahmen des Lagerkonzeptes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 25, 2013 at 04:30 PM Share Posted November 25, 2013 at 04:30 PM Die ganz wichtigen neu zugewanderten Fachkräfte. Wieviel Prozent aller "heldenhaften LWB" werden sich wohl trauen, zu schießen? - Wenn sie sich überhaupt trauen, die Waffe aus dem Tesor zu holen (falls noch Zeit dazu ist). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 25, 2013 at 04:52 PM Share Posted November 25, 2013 at 04:52 PM Das ist eine Situation, die ich gar nicht erst erleben möchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted November 25, 2013 at 05:14 PM Share Posted November 25, 2013 at 05:14 PM Eisen aus dem Tresor holen? Bei meiner kleinen Bude würde ich dem Einbrecher zwangsläufig begegnen und dann gäbs Zahnkonfetti von Louisville bzw die dazugehörigen Hardballs würden mit min. 50 km/h einschlagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 25, 2013 at 09:32 PM Share Posted November 25, 2013 at 09:32 PM Das ist eine Situation, die ich gar nicht erst erleben möchte. Ich auch nicht - auf nächtliche unangemeldete Besuche steh ich überhaupt nicht. Abgesehen davon ist meine HR-Versicherung hoch genug Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 25, 2013 at 09:35 PM Share Posted November 25, 2013 at 09:35 PM Bei Jägern spricht die UVV Jagd dagegen. Zumindest in deren Geltungsbereich, also Deutschland. Abweichungen können nur in Absprache mit der Behörde getroffen werden, zum Beispiel im Rahmen des Lagerkonzeptes. Gilt die denn für Dich zwangsweise? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 25, 2013 at 09:50 PM Share Posted November 25, 2013 at 09:50 PM Gilt die denn für Dich zwangsweise? Wenn ich Versicherungsschutz genießen möchte, denke ich schon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted November 26, 2013 at 09:35 AM Share Posted November 26, 2013 at 09:35 AM Ich wollte noch mal darauf hinweisen, dass ich mich auf die österreichische Aufbewahrung bezog - nicht auf die deutsche. Daher nochmal die Frage, warum ist es in AT erlaubt und in DE verboten? Gibt es da einen Grund - ausser Angst vor uns? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 26, 2013 at 10:39 AM Share Posted November 26, 2013 at 10:39 AM Ich wollte noch mal darauf hinweisen, dass ich mich auf die österreichische Aufbewahrung bezog - nicht auf die deutsche. Daher nochmal die Frage, warum ist es in AT erlaubt und in DE verboten? Gibt es da einen Grund - ausser Angst vor uns? Weil dem deutschen Bürger grundsätzlich mit Mißtrauen zu begegnen ist. Solange die Geschichte der Deutschen auch heute immer noch auf nur "1000 (angedachte) Jahre" begrenzt und immer wieder aufgewärmt wird, wird die Angst vor einem "bewaffneten Deutschland" nicht aus den Köpfen verschwinden. Und solange man immer mehr in soziale Ungleichgewichte schliddert - selbst frühere Mittelschichtler ins Präkariat versetzt - ist es eine Frage der Zeit, wann die Geduld der Deutschen erschöpft ist. Tja, bis dahin müssen halt die Waffen mindestens stark reduziert werden - besser: ganz weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 26, 2013 at 12:46 PM Share Posted November 26, 2013 at 12:46 PM Mit den 1000 Jahren von 1933-45 hat das weniger zu tun. Eher mit der Zeit davor, den Putschen und Aufständen in weimarer Zeit. Auch die Zeit um 1848 ist da sicher nicht aus den Augen verloren. Selbst an des Geyers schwarzer Haufen ist gedacht. Von Zuständen wie in den 1000 Jahren träumen unsere Politiker heute noch, vor allem die anderen Sozialisten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwegb Posted November 26, 2013 at 01:40 PM Share Posted November 26, 2013 at 01:40 PM Nur meine Interpretation des Gesetzes, keine Meinungsäusserung darüber, ob die Regelung sinnvoll oder auch nur nötig ist. $ 36 (1) WaffG bestimmt, dass Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen, es sei denn, sie werden in einem Behältnis der Schutzklasse EN 0 oder besser aufbewahrt. Sollte es der Zweck der Norm sein, den berechtigten Besitzer vom raschen Zugriff auf Waffen und Munition abzuhalten, dann wäre die Ausnahme EN 0 oder besser völlig sinnlos. Das wird also wohl nicht Zweck der Regelung sein. Weiter hört man oft, Zweck der getrennten Aufbewahrung sei es, zu verhindern, dass Nichtberechtigte, die mit dem Berechtigten in einem Haushalt leben, sich zugleich Zugang zu Waffen und Munition verschaffen. Wäre dann die Ausnahme für höherwertig gesicherte Behältnisse sinnvoll? Doch nur dann, wenn der unberechtigte Zugriff über Einbruch in das Behältnis die Methode sein würde. Leuten im gleichen Haushalt stehen aber mit Schlüsseldiebstahl etc. bessere Methoden zur Verfügung. Also scheint auch das nicht Zweck der Regel zu sein. Also bleibt noch der Einbrecher, der nicht gleichzeitig Waffen und Munition bekommen soll. Bei getrennter Aufbewahrung müssen zwei Behälter aufgebrochen oder weggeschleppt werden, die Ausnahme EN 0 wäre schon besser verständlich, da hier viel mehr Arbeit zum Öffnen oder Abtransport aufgewendet werden muss. So gesehen scheint die Regel dafür sorgen zu sollen, dass ein Dieb/Einbrecher einen erhöhten Schwierigkeitsgrad bei der gleichzeitigen Beschaffung von Waffen und passender Munition hat. Ob das so erreicht werden kann, darf natürlich bezweifelt werden, aber nur so ergibt die EN 0 Ausnahme einen Sinn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 26, 2013 at 03:40 PM Share Posted November 26, 2013 at 03:40 PM $ 36 (1) WaffG bestimmt, dass Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen, es sei denn, sie werden in einem Behältnis der Schutzklasse EN 0 oder besser aufbewahrt. Sollte es der Zweck der Norm sein, den berechtigten Besitzer vom raschen Zugriff auf Waffen und Munition abzuhalten, dann wäre die Ausnahme EN 0 oder besser völlig sinnlos. Das wird also wohl nicht Zweck der Regelung sein. Weiter hört man oft, Zweck der getrennten Aufbewahrung sei es, zu verhindern, dass Nichtberechtigte, die mit dem Berechtigten in einem Haushalt leben, sich zugleich Zugang zu Waffen und Munition verschaffen. Wäre dann die Ausnahme für höherwertig gesicherte Behältnisse sinnvoll? Doch nur dann, wenn der unberechtigte Zugriff über Einbruch in das Behältnis die Methode sein würde. Leuten im gleichen Haushalt stehen aber mit Schlüsseldiebstahl etc. bessere Methoden zur Verfügung. Also scheint auch das nicht Zweck der Regel zu sein. Also bleibt noch der Einbrecher, der nicht gleichzeitig Waffen und Munition bekommen soll. Bei getrennter Aufbewahrung müssen zwei Behälter aufgebrochen oder weggeschleppt werden, die Ausnahme EN 0 wäre schon besser verständlich, da hier viel mehr Arbeit zum Öffnen oder Abtransport aufgewendet werden muss. So gesehen scheint die Regel dafür sorgen zu sollen, dass ein Dieb/Einbrecher einen erhöhten Schwierigkeitsgrad bei der gleichzeitigen Beschaffung von Waffen und passender Munition hat. Ob das so erreicht werden kann, darf natürlich bezweifelt werden, aber nur so ergibt die EN 0 Ausnahme einen Sinn. Warum sollte dann der Transport in einer mit einem Alibischloß abgeschlossenen Stofftasche erforderlich sein? Erhöhter Schwierigkeitsgrad? Wieviele Waffen kommen durch Einbrüche in die Hände von Kriminellen und wieviele Straftaten werden mit diesen gestohlenen Waffen getätigt? Warum gibt es da keine (veröffentlichte) Zahlen? Auch EN 0 kann bis zu 300 kg locker wegtransportiert werden (Es soll durchaus Banden geben, die auf "Schwerlasttransporte" spezialisisert sind). Und gegen eine "persönliche Überzeugung" hilft auch kein Banktresor mit einer Tonne Gewicht. Ein Messer am Hals deiner Frau oder deiner Kinder läßt deinen Mut zum Verschweigen der Kombination oder des Schlüsselverstecks auf ein Minimum sinken. Ansonsten gäbe es noch die Variante ausspionieren, wann ein Schießstandbesuch/Meisterschaftsteilnahme erfolgt. Wenn ich hier lese, an wievielen Wettkämpfen so einige teilnehmen, wäre es ein leichtes, ein nicht geringes Potential abzugreifen. Und letztendlich wäre noch die Frage zu klären, warum das Endziel Totalverbot" von - zunächst bestimmten - Waffen lautet. Und was die gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition angeht, bedarf es keines EN 0-Schrankes; ein "einfacher" Jägerschrank (A + B-Fach) reicht für eine KW völlig aus - mehr brauche ich im Notfall auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 26, 2013 at 03:41 PM Share Posted November 26, 2013 at 03:41 PM Mit den 1000 Jahren von 1933-45 hat das weniger zu tun. Eher mit der Zeit davor, den Putschen und Aufständen in weimarer Zeit. Auch die Zeit um 1848 ist da sicher nicht aus den Augen verloren. Selbst an des Geyers schwarzer Haufen ist gedacht. Von Zuständen wie in den 1000 Jahren träumen unsere Politiker heute noch, vor allem die anderen Sozialisten. Mit keinem anderen Teil unserer Geschichte kann so viel "Betroffenheit" produziert werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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