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Gastbeitrag: "Thema Selbstverteidigung"


gbadmin

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rebloggt von dagarser: Am Dienstag habe ich über die Gewaltbereitschaft der Kriminellen geschrieben, im Kommentarbereich hat der "Michl" angeboten, eine Zusammenfassung einiger IWÖ-Artikel zum Thema "Selbstverteidigung" hier einzustellen. Dem habe ich sofort zugestimmt und angeboten, daraus gleich einen Gastbeitrag zu machen. Jetzt ärgere ich mich darüber! Weiterlesen… noch 2.310 Wörter Der Auto hat sich die […]

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Der Franz ist auch IWÖ Mitglied der ersten Stunde. Wir haben uns einmal auf einer JASPOWA in Wien länger unterhalten und waren voll auf einer Wellenlänge.

Als Befürworter des privaten Waffenbesitzes UND der Benutzung dieser Waffen im Notwehrfall, repräsentiert er die Mehrheitsmeinung unter österreichischen Polizisten, aber wenige haben die Eier es so offen und öffentlich auszusprechen, da es obenrum nicht gern gehört wird. Die Zeiten, als ein bekennender IPSCler in Wien eine Führungsposition in der Polizei innehatte sind vorbei.

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Ich wollte noch mal darauf hinweisen, dass ich mich auf die österreichische Aufbewahrung bezog - nicht auf die deutsche.

Daher nochmal die Frage, warum ist es in AT erlaubt und in DE verboten?

Gibt es da einen Grund - ausser Angst vor uns?

Weil dem deutschen Bürger grundsätzlich mit Mißtrauen zu begegnen ist. Solange die Geschichte der Deutschen auch heute immer noch auf nur "1000 (angedachte) Jahre" begrenzt und immer wieder aufgewärmt wird, wird die Angst vor einem "bewaffneten Deutschland" nicht aus den Köpfen verschwinden. Und solange man immer mehr in soziale Ungleichgewichte schliddert - selbst frühere Mittelschichtler ins Präkariat versetzt - ist es eine Frage der Zeit, wann die Geduld der Deutschen erschöpft ist. Tja, bis dahin müssen halt die Waffen mindestens stark reduziert werden - besser: ganz weg.

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Mit den 1000 Jahren von 1933-45 hat das weniger zu tun. Eher mit der Zeit davor, den Putschen und Aufständen in weimarer Zeit.

Auch die Zeit um 1848 ist da sicher nicht aus den Augen verloren. Selbst an des Geyers schwarzer Haufen ist gedacht. Von Zuständen wie in den 1000 Jahren träumen unsere Politiker heute noch, vor allem die anderen Sozialisten.

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Nur meine Interpretation des Gesetzes, keine Meinungsäusserung darüber, ob die

Regelung sinnvoll oder auch nur nötig ist.

$ 36 (1) WaffG bestimmt, dass Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen,

es sei denn, sie werden in einem Behältnis der Schutzklasse EN 0 oder besser aufbewahrt.

Sollte es der Zweck der Norm sein, den berechtigten Besitzer vom raschen Zugriff auf

Waffen und Munition abzuhalten, dann wäre die Ausnahme EN 0 oder besser völlig sinnlos.

Das wird also wohl nicht Zweck der Regelung sein.

Weiter hört man oft, Zweck der getrennten Aufbewahrung sei es, zu verhindern, dass Nichtberechtigte,

die mit dem Berechtigten in einem Haushalt leben, sich zugleich Zugang zu Waffen und Munition verschaffen.

Wäre dann die Ausnahme für höherwertig gesicherte Behältnisse sinnvoll? Doch nur dann, wenn der

unberechtigte Zugriff über Einbruch in das Behältnis die Methode sein würde. Leuten im gleichen

Haushalt stehen aber mit Schlüsseldiebstahl etc. bessere Methoden zur Verfügung. Also scheint

auch das nicht Zweck der Regel zu sein.

Also bleibt noch der Einbrecher, der nicht gleichzeitig Waffen und Munition bekommen soll.

Bei getrennter Aufbewahrung müssen zwei Behälter aufgebrochen oder weggeschleppt werden, die

Ausnahme EN 0 wäre schon besser verständlich, da hier viel mehr Arbeit zum Öffnen oder Abtransport aufgewendet

werden muss.

So gesehen scheint die Regel dafür sorgen zu sollen, dass ein Dieb/Einbrecher einen erhöhten Schwierigkeitsgrad

bei der gleichzeitigen Beschaffung von Waffen und passender Munition hat.

Ob das so erreicht werden kann, darf natürlich bezweifelt werden, aber nur so ergibt die EN 0 Ausnahme

einen Sinn.

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$ 36 (1) WaffG bestimmt, dass Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen,

es sei denn, sie werden in einem Behältnis der Schutzklasse EN 0 oder besser aufbewahrt.

Sollte es der Zweck der Norm sein, den berechtigten Besitzer vom raschen Zugriff auf

Waffen und Munition abzuhalten, dann wäre die Ausnahme EN 0 oder besser völlig sinnlos.

Das wird also wohl nicht Zweck der Regelung sein.

Weiter hört man oft, Zweck der getrennten Aufbewahrung sei es, zu verhindern, dass Nichtberechtigte,

die mit dem Berechtigten in einem Haushalt leben, sich zugleich Zugang zu Waffen und Munition verschaffen.

Wäre dann die Ausnahme für höherwertig gesicherte Behältnisse sinnvoll? Doch nur dann, wenn der

unberechtigte Zugriff über Einbruch in das Behältnis die Methode sein würde. Leuten im gleichen

Haushalt stehen aber mit Schlüsseldiebstahl etc. bessere Methoden zur Verfügung. Also scheint

auch das nicht Zweck der Regel zu sein.

Also bleibt noch der Einbrecher, der nicht gleichzeitig Waffen und Munition bekommen soll.

Bei getrennter Aufbewahrung müssen zwei Behälter aufgebrochen oder weggeschleppt werden, die

Ausnahme EN 0 wäre schon besser verständlich, da hier viel mehr Arbeit zum Öffnen oder Abtransport aufgewendet

werden muss.

So gesehen scheint die Regel dafür sorgen zu sollen, dass ein Dieb/Einbrecher einen erhöhten Schwierigkeitsgrad

bei der gleichzeitigen Beschaffung von Waffen und passender Munition hat.

Ob das so erreicht werden kann, darf natürlich bezweifelt werden, aber nur so ergibt die EN 0 Ausnahme

einen Sinn.

Warum sollte dann der Transport in einer mit einem Alibischloß abgeschlossenen Stofftasche erforderlich sein? Erhöhter Schwierigkeitsgrad?

Wieviele Waffen kommen durch Einbrüche in die Hände von Kriminellen und wieviele Straftaten werden mit diesen gestohlenen Waffen getätigt? Warum gibt es da keine (veröffentlichte) Zahlen?

Auch EN 0 kann bis zu 300 kg locker wegtransportiert werden (Es soll durchaus Banden geben, die auf "Schwerlasttransporte" spezialisisert sind).

Und gegen eine "persönliche Überzeugung" hilft auch kein Banktresor mit einer Tonne Gewicht. Ein Messer am Hals deiner Frau oder deiner Kinder läßt deinen Mut zum Verschweigen der Kombination oder des Schlüsselverstecks auf ein Minimum sinken.

Ansonsten gäbe es noch die Variante ausspionieren, wann ein Schießstandbesuch/Meisterschaftsteilnahme erfolgt. Wenn ich hier lese, an wievielen Wettkämpfen so einige teilnehmen, wäre es ein leichtes, ein nicht geringes Potential abzugreifen.

Und letztendlich wäre noch die Frage zu klären, warum das Endziel Totalverbot" von - zunächst bestimmten - Waffen lautet.

Und was die gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition angeht, bedarf es keines EN 0-Schrankes; ein "einfacher" Jägerschrank (A + B-Fach) reicht für eine KW völlig aus - mehr brauche ich im Notfall auch nicht.

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Mit den 1000 Jahren von 1933-45 hat das weniger zu tun. Eher mit der Zeit davor, den Putschen und Aufständen in weimarer Zeit.

Auch die Zeit um 1848 ist da sicher nicht aus den Augen verloren. Selbst an des Geyers schwarzer Haufen ist gedacht. Von Zuständen wie in den 1000 Jahren träumen unsere Politiker heute noch, vor allem die anderen Sozialisten.

Mit keinem anderen Teil unserer Geschichte kann so viel "Betroffenheit" produziert werden.

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