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Polizistin müßte man sein, in NRW ...


Glock17

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Selbst wenn eine weibliche Streifenbeamtin Maschinenpistolen stiehlt, wird dies in NRW als "Kavaliersdelikt" behandelt.

Ein Schuft, wer Schlechtes dabei denkt: Da klaut eine 35jährige Streifenbeamtin der Kreispolizei in Viersen auf ihrer Dienststelle wie der sprichwörtliche Rabe: Handschellen und Dienstausweis fanden sich bei ihrem Freund, dem sie wohl imponieren wollte. Aber eine Heckler & Koch MPi 5 samt 90 Schuß Munition in drei Magazinen ließ sie auch noch mitgehen (VISIER berichtete darüber in den Ausgaben 3/2001 und 8/2002) — bei ähnlichen Vergehen bei der Bundeswehr oder im Zivilbereich ganz klar ein Fall nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, das schon bei einzelnen Patronen mit seiner ganzen Härte Anwendung findet.

Nicht so in Fritz Behrens Sonnenstaat NRW: Als VISIER bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft Krefeld nachfragte, was denn nun aus dem Fall werde, hieß es Mitte Oktober (nach etlichen Verzögerungen und auffälligem Herumgedruckse): Eine Anklage sei noch nicht erfolgt. Zur Zeit sei erstmal ein Gutachten über die Schuldfähigkeit der Polizistin angefordert. Oberstaatsanwalt Menden zeigte sich auch gegenüber der Redaktion etwas befremdet, als die das Kriegswaffenkontrollgesetz ins Gespräch brachte. Nein, nach KWKG werde die Beamtin sicherlich nicht angeklagt, wahrscheinlich erfolge nur eine Anklage wegen Unterschlagung (§ 242 StgB). Der Vorgang sei voraussichtlich in zwei Wochen abgeschlossen.

Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich. Und es keimt der Verdacht auf, man wolle der Betroffenen eine goldene Brücke bauen und nur in einem minderschweren Fall bestrafen, damit sie Beamtin bleiben könne. In ihrem Umfeld ist die Beamtin leider kein unbeschriebenes Blatt: Auf ihrer früheren Dienststelle in Neuss schwärzte sie eine ganze Dienstgruppe mit falschen Beschuldigungen an. Bei angeblichen Einbrüchen daheim und aus ihrem Fahrzeug waren ihre Sportwaffen und diejenigen ihres Lebensgefährten abhanden gekommen.

Scheinbar öffnet einem das Beamtensein ungeahnte möglichkeiten... :roll:

Quelle : VISIER-Online

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