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Manche lenrnen's einfach NIE!!!


Hollowpoint

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Die BdMP-Führung , vor allem der Präsident dieser Organisation Herr Dr. Schilling hat es wieder mal geschafft, dem deutschen Legalwaffenbesitz durch einen völlig unverständlichen Anfall von Ruckgratlosigkeit und schleimigem vorauseilenden Gehorsam, einen Bärendienst zu erweisen.

Man vergleiche folgende Aussagen:

[O-Ton Dr. Schilling]

Hintergrund der Sache ist die Verfahrensweise hinsichtlich der Bedürfnisbescheinigung zu §14 (4) in NRW. Hier soll laut Innenministeriumserlass so verfahren werden, dass kein nennenswerter Unterschied zu §14 (2) besteht - eine nicht hinnehmbare Tatsache. Es ist zu befürchten , dass mit den Verwaltungsvorschriften

die Vollzugspraxis von NRW bundesweit übernommen wird. Um dem zu entgegnen, haben wir diesen Vorschlag veröffentlicht.

Wir können nicht abwarten, bis sich das Innenministerium in NRW bundesweit durchgesetzt hat. Ich empfehle auch keinem Mitglied, den Klageweg einzuschlagen.

Nein - Wir haben uns hingesetzt und eine Variante erarbeitet, über die man verhandeln kann - vielleicht auch mit Erfolg. Wenn später einmal, also mit den Verwaltungsvorschriften das Kind in den Brunnen gefallen ist, schreinen alle, dass der BDMP-Präsident nichts getan hat - da werden dann alle Erfolge auf einmal uninteressant!!!!!

Glauben Sie mir, unser Vorschlag stellt eine gute Lösung dar, die für alle nützlich sein könnte. Versuchen Sie einmal, den Inhalt richtig zu verstehen. Dann werden Sie es feststellen.

Unser Initiative beinhaltet, dass eine Bedürfnisbescheinigung nur ein Mal pro Katagorie (Waffenart) der in §14 (4) (nicht §18 IV) WaffG bennanten Waffen erfolgt, für jede weitere Waffe nicht mehr! Das kann man in unserem Beitrag deutlich lesen.

Tatsache ist, dass es zwei Auffassungen zur Interpretaton des §14 (4) gibt : 1. die liberale, die beinhaltet, dass gleichermassen wie früher verfahren wird, 2. die re-

striktive, die besagt, gleichermassen zu verfahren wie bei §14 (2). Es ist absehbar, dass sich die liberale Variante nicht realisieren lässt. Dass erkennt man, wenn man wirklich einmal versucht, den §14 (4) WaffG zu interpretieren. Manche Bundesländer haben sich daher für die restriktive Verfahrensweise entschieden. Da bietet unser Vorschlag einen auch für die Schützen gangbaren Mittelweg, der der liberalen Lösung sehr nahe kommt. Zudem muss man dem BMI den Vorwurf machen, keine eindeutigen Vorgaben zu machen. Dies wird wohl erst in den Verwaltungsvorschriften erfolgen. Bis dahin herrscht Unklarheit und wir sind gehalten, unter Beachtung der Situation für uns das Beste herauszuholen. Es scheint bei Ihnen ein Informationsdefizit zu bestehen, was die Einstellungen der einzelnen Bundesländer und des BMI hinsichtlich der Verfahrensweise zu §14 (4)WaffG "Gelbe WBK" anbelangt.

Wenn Sie sinngemäß andeuten, dass ich als Verbandspräsident auf das Wohl der Mitglieder zu achten habe, dann können Sie sich darauf verlassen, dass

ich dies bewusst tue (Anerkennung, Waffen mit einer Lauflänge <3Zoll etc.). Aber es sind eben alle Mitglieder zu berücksichtigen, auch die über 5000 in NRW!

Vielleicht sind uns die Mitglieder in NRW, und auch die, die derzeit noch von der alten Verfahrensweise zur Gelben WBK profitieren dafür dankbar, diesen Vorschlag eingebracht zu haben. Nichts tun ist allerdings schlimm!

Bitte teilen Sie diese Gedanken in Ihrer Verständnisform an alle die mit, die in der Sache bei Ihnen vorstellig geworden sind.

Viele Grüße Schilling

Dazu die Stellungnahme des FWR:

Sportschützen-WBK

Auslegung des § 14 WaffG

Aus gegebenem Anlaß und zur Vermeidung eventueller Irritationen weist das Forum Waffenrecht e.V. auf folgende Gegebenheiten hin:

Die "gelbe WBK" bleibt - wie auch von Innenminister Schily in den Gesprächen zugesagt - als solche erhalten. Der Inhaber der gelben WBK darf die unter § 14 Abs. 4 fallenden Waffen - nach Feststellung des Bedürfnisses für den Sportwaffenerwerb (Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 WaffG) bei der ersten Waffe - ohne erneuten Nachweis von Bedürfnis und Sachkunde, ohne Voreintrag und ohne zeitliche Beschränkung nach § 10 Abs. 3 erwerben.

Hierzu die Kommentierung bei Apel / Bushart, Kommentar zum Waffenrecht, Bd. II, Kohlhammer, 2004: zu § 14 Abs. 4 und der oben vertretenen Auffassung:

"Dies (das eben eine Einzelfallprüfung nicht gefordert wird, der Verfasser) kann dem Wortlaut von Abs. 4 nicht entnommen werden, ist aber nach dem eindeutigen (in der Begründung fixierten) Willen des Gesetzgebers so gewollt. Letztlich soll es also dabei bleiben, dass Sportschützen die in Abs. 4 genannten Waffen ohne gesonderten Nachweis des Bedürfnisses oder Sachkunde in unbegrenzter Höhe erwerben dürfen. Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind."

Diese Ausführungen sind ebenso eindeutig wie die Rechtslage.

Das Forum Waffenrecht ist darüber hinaus nach wie vor der Auffassung, daß die Regel des § 14 Abs. 1 Satz 3 (Zwei Waffen pro Halbjahr) nicht für die Waffen gilt, die nach § 14 Abs. 4 erworben werden können.

Dies ergibt sich bereits aus der Systematik des Gesetzes und der auch bisher geltenden Bevorzugung derjenigen deliktsuntypischen Waffen, die auf gelbe WBK erwerbbar waren. Für diese sollen Sportschützen eben generell ein Bedürfnis haben. Eindeutig folgt dieser Wille des Gesetzgebers aber aus den Materialien zum Gesetz:

Im Entwurf des Waffengesetzes war unter § 14 Abs. 3 (dem späteren Abs. 4) vorgesehen:

"(3) Sportschützen wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und Satz 3 berechtigt."

Der fett gedruckte Satzteil wurde in den Beschlußempfehlungen des Innenausschusses (denen im späteren Gesetzgebungsverfahren entsprochen wurde) ausdrücklich ersatzlos gestrichen!

In der Begründung hierzu wird ausgeführt:

"Die Streichung der Wörter "unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter "unter Vorlage einer Bescheinigung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf "gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 (Hervorhebung vom Verfasser) statuierten spezifischen Bedürfnisvoraussetzungen für Schießsportler; demgemäß wird auf die Vorlage einer Bescheinigung der Sportordnungskonformität der auf "gelber WBK" erworbenen Waffen, in erster Linie zur Entlastung der Schießsportverbände, die diese Bescheinigungen auszustellen hätten, verzichtet".

Diese Begründung ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die darin liegende "Bevorzugung" ist angesichts der Tatsache, dass sie ausschließlich den Mitgliedern anerkannter Schießsportverbände zugestanden wird, auch sachgerecht.

Von dieser Rechtsauffassung abweichende Veröffentlichungen sind mit den auf der Plattform des Forum Waffenrecht zusammenarbeitenden Verbänden nicht abgestimmt und entsprechen weder der Auffassung, noch der Politik des Forum Waffenrecht.

Es war bisher die Stärke des legalen Waffenbesitzes, sich abgestimmt und mit einer Stimme zu artikulieren. Wer glaubt, nun, nachdem das Gesetz in Kraft ist, dieses Prinzip aufgeben zu können, hat die Zeichen der Zeit - national und erst recht international - nicht verstanden.

Gerade in den letzten Monaten gab es gefährliche und abwegige "Stilblüten" zur Auslegung des Waffenrechts, um den legalen Waffenbesitz abzuschnüren. Die teilweise evident rechtswidrigen Versuche sollten eigentlich gezeigt haben, daß mit dem Gesetz allein noch keine Rechtssicherheit erreicht ist.

Das Prinzip der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Abstimmung ist und bleibt Pflichtaufgabe der Verbände der Betroffenen.

Dieses Prinzip wird um so drängender, je näher die UN - Konferenz zu Kleinwaffen mit ihrem Fortsetzungstermin 2006 und je näher die Gedanken zu einem einheitlichen europäischen Herangehen an den legalen Waffenbesitz kommen.

Dort werden die Aufgaben der nahen Zukunft liegen. Wer bereits im Vorfeld - ohne Not - Terrain aufgibt, sollte sich nicht wundern, wenn es ihm geht, wie einem bekannten Rennfahrer, der aus der Kurve flog. "Analyse" seines Managers: "Zuerst ist ihm das Talent ausgegangen und dann die Straße".

für das Forum Waffenrecht e. V.

Joachim Streitberger

-Sprecher-

siehe auch: http://www.visier.de/1917.html

GRUß

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Das er die <3" Revolver gerettet hat lässt er sich noch auf seinen Grabsteinmeißeln :dr:

Dafür richtet in allen anderen Bereichen Schaden an. Bei IPSC haben sich die anderen Verbände schön zurückgehalten und jetzt wird das Waffengesezt vom Verband strenger ausgelegt als von Gesetzgeber :redhole:

Ich will ja keine Verbandsdiskussion anzetteln, aber der BDMP war mir schon immer unsympathisch und dieser Eindruck erhärtet sich immer mehr.

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ich wäre da nicht so sicher ..

bei mir war es der erste Verband, in den ich eingetreten bin, sorry und bis heute habe ich meine Entscheidung nicht bereut.

Überleg mal, wie in anderen Foren auf Ambacher und Geppert eingetreten wurde.

Sorry, und von HP finde ich es einfach unfair aus persönlichen Gründen gegen den BdMP zu hetzen.

Ich glaube es wäre besser, wenn jetzt hier Schluss gemacht wird sonst haben wir noch Dobermann & Co. auf dem Hals.

Wer nicht will/kann , der soll´s doch lassen, mehr möchte ich jetzt nicht dazu sagen, weil ich die Hintergründe nicht kenne.

ein gutes Nächtle

Klaus

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Sorry Klaus, das ist KEINE Hetze, das sind TATSACHEN!

Der GESETZGEBER sagt, dem ist nicht so. Das FWR sagt, dem ist nicht so. Die anderen VERBÄNDE sagen, dem ist nicht so. VISIER sagt, dem ist nicht so.

Nur der BdMP sagt, dem ist so.

4:1 gegen den BdMP!

Da ist's genauso wie beim Fußball. Verloren! :dr:

GRUß

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Hallo,

es ist nicht „Der Verband“ der hier nach der Methode: Ich habe die Anerkennung (auch des 2,5“) erreicht und damit gut. Kritik und Wahrheiten treffen mich nicht“, sonder einzelne Menschen mit einem Stab von „Helferchen“. :china: :?

Das mit dem § 14 ist ja nicht das Einzige, siehe auch nur die Aufforderung zur Meldung über Straftaten mit „jeglicher“ Art von Waffen und ohne Rücksicht auf die Art der Beteiligung von BDMP Mitglieder! Und was ist bei Zuwiderhandlungen angekündigt? Usw. :oops:

Aber für den Verband lohnt es sich nach wie vor, sich einzusetzen! Die Mitglieder haben es verdient. :D

Ich hoffe nur, dass der Verband nicht zuviel Schaden nimmt! :!:

Gruss Spa

:)

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Hallo,

Aber für den Verband lohnt es sich nach wie vor, sich einzusetzen! Die Mitglieder haben es verdient. :D

Das will ich auch noch einmal unterstreichen: darauf kommt es an, und natürlich auf gewisse Selbstreinigungskräfte, um diesen vorauseilenden Gehorsam möglichst rasch wieder in ein gesundes Selbstbewußtsein umzuwandeln, mit dem jeder im Verband seine ihm zustehenden Rechte (ja, sowas gibt's auch!) einfordert - und zwar nach innen wie (erst recht) nach außen.

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ich wäre da nicht so sicher ..

bei mir war es der erste Verband, in den ich eingetreten bin, sorry und bis heute habe ich meine Entscheidung nicht bereut.

Überleg mal, wie in anderen Foren auf Ambacher und Geppert eingetreten wurde.

Sorry, und von HP finde ich es einfach unfair aus persönlichen Gründen gegen den BdMP zu hetzen.

Ich glaube es wäre besser, wenn jetzt hier Schluss gemacht wird sonst haben wir noch Dobermann & Co. auf dem Hals.

Wer nicht will/kann , der soll´s doch lassen, mehr möchte ich jetzt nicht dazu sagen, weil ich die Hintergründe nicht kenne.

ein gutes Nächtle

Klaus

Klaus, hier wird nicht gehetzt !

Immerhin hat sogar das FWR etwas gegen diese Auslegung.

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  • 2 years later...

Zahl der Einbürgerungen 2006 gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungen ist 2006 in Deutschland erstmals seit fünf Jahren wieder leicht gestiegen. Am häufigsten wurden mit gut einem Viertel aller Einbürgerungen Türken eingebürgert.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden vom Montag wurden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 124 830 Ausländer eingebürgert. Das waren etwa 7590 oder 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 hatten die Einbürgerungen den Höchststand von knapp 186 700 Personen erreicht. In den Folgejahren nahm ihre Zahl jeweils ab und hatte 2005 den niedrigsten Stand erreicht.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2006 mit 26,8 Prozent Türken. An zweiter und dritter Stelle folgten Einbürgerungen von Menschen aus Serbien und Montenegro (rund 12 600) und Polen (etwa 6940). Aus der Russischen Föderation wurden 4690 Einwanderer eingebürgert und aus der Ukraine knapp 4550 Menschen. Es folgten Israel mit rund 4310 Menschen, Irak mit rund 3690, Iran mit 3670 und Marokko mit knapp 3550.

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naja stellt euch drauf ein das in ein paar Jahren kamele an der Isar spazieren werden.

Warum ist Deutschland eigentlich so blöd ???

Die Türken haben Ihr Land, bevölkern unseres so nebenbei und lachen sich den Affen ab über uns. PDT_Armataz_01_18

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Ich bin wirklich kein Rechtsradikaler, aber ich finde auch das der Zustrom an Ausländern im allgemeinen reduziert werden sollte.

Ich denke doch das auch die Türkei sich nicht von den Deutschen bevölkern lassen würde, die würden uns mit Mistgabeln und Sensen aus Ihrem Land treiben.

Ist nur eine Meinung keine Feststellung PDT_Armataz_01_18

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Nuja, da sind in einem Jahr etwa 33.000 Türken eingebürgert worden, das sind bei einem 80.000.000-Volk wenn mein Taschenrechner mich nicht bescheisst, grade mal 0,04% - und im Gegensatz zu so vielen sozialschmarotzenden Deutschen arbeiten die meisten von Denen wenigstens.

Da haben wir (abgesehen von Terror-Rolli und seinem aufkeimenden Wahnsinn) wirklich andere Probleme.

Einzig eine konsequente Strafverfolgung, die auch tatsächlichen Gebrauch von der Härte des Gesetzes macht, wäre wünschenswert. Die dann aber nicht nur für Türken und Russen sondern ganz demokratisch für alle im Land.

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es gibt in Deutschland sicher größere Probleme als Einbürgerungen.

Immerhin ist Berlin die zweitgrößte Niederlassung von Türken auf der Welt. Und sowas soll die deutsche Hauptstadt sein? Wie viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland wohnen dürfen, können wirklich deutsch sprechen?

Ich habe nichts gegen Ausländer und auch nicht unbedingt was dagegen viele Ausländer rein zu lassen. Aber das hier ist Deutschland. Also sollte man die Kultur akzeptieren und sich integrieren. Und das sollte die Politik auch durchsetzen.

Aber mit solchen Forderungen ist man dann ja gleich rechtsextrem

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nationalstolz=rechtsextrem

so ist das heutzutage nun mal

interessant wäre zu wissen wo der unterschied zwischen "eingebürgert" und "zugewandert" ist.

weil da sehen die zahlen dann vermutlich noch ein wenig anders aus.

so sehr manche auch über amerika und ihre politik schimpfen mögen, aber um dort staatsbürger zu werden muss man zumindest die sprache und die geschichte des landes kennen.

das mit der geschichte wäre ja noch was zum weglassen, aber die sprache wäre natürlich der hit...

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  • 4 weeks later...

Ich habe ganz bestimmt nichts gegen Ausländer, die sich hier im Land integrieren!

Die hier einer geregelten Arbeit nachgehen!

Die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und die aus dem Herkunftsland ablegen!

Man kann nämlich z.B nicht Pole und deutscher zugleich sein!

Ich bin mit einer Ausländerin verheiratet, ,mit einer Österreicherin!

Die mußte sich entscheiden ob Sie deutsche werden will, oder Österreicherin bleiben will!

Zwei Pässe wurden nicht genehmigt!

Warum dürfen dann z.B Polen zwei Pässe haben?

Unverständlich!

Warum wird Ausländern ein Sprachlehrgang angeboten und nicht hinreichend kontrolliert, ob der regelmäßig besucht wird?

Warum schließt so ein Lehrgang nicht mit einer Prüfung ab, wovon wiederum die Zahlung von sozialen Geldern abhängig gemacht wird?

Warum wird vom Staat die Gettoisierung nicht gesteuert, denn immer da wo Ausländer unter deutschen wohnen klappt das mit der Integration viel besser!

Unsere Politiker sind angeblich immer baff erstaunt, dass der Rechtsradikalismus immer mehr zunimmt!

Die sollen sich lieber mal fragen, ob es nicht die Politik ist, wovon die Rechtsradikalen profitieren, da immer mehr deutsche ganz einfach die Schnauze davon voll haben, dass zum Teil Ausländer besser gestellt werden wie deutsche.

Beispiel:

Mein Nachbar kommt aus Rumänien und baut sich nun sein zweites Haus!

Er selbst hat mir gesagt, dass er zum Teil zinnslose Darlehen erhält und er ja doof wäre, wenner dieses Angebot nicht annehmen würde!

Bekommt das ein gebürtiger Deutscher, der diesen Sozialstaat mit aufgebaut hat?

Da kann der Ausländer ja nichts dafür, sondern der nutzt nur die Lücken in unserem System.

Man darf ja auch nicht unterschätzen, dass jeder Ausländer der hier eingebürgert wird, bei der Wahl eine Stimme hat, die er in der Regel der Partei gibt, die sich für seine Einbürgerung besonders eingesetzt hat. Logisch!

Also jeder Ausländer ist von mir willkommen, wenn er sich ohne wenn und aber in unserem Land integrieren will.

Die Politik die Rahmenbedingungen setzt, die von uns deutschen mitgetragen werden können.

Dazu gehört auch eine knallharte Ausweisung all derer die dem Staat nachweislich schaden wollen, oder geschadet haben.

Auch straffällig gewordene sollen ab einem bestimmten Strafmas, ohne Rücksich abgeschoben werden, denn z.B türkische Gefängnisse sind im Vergleich zu den deutschen, nun wahrlich kein Zuckerlecken!

Kann auch der Abschreckung dienen.

Das ist in groben Sätzen meine Meinung.

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